Die Gothaer UnfallrentePlus sichert diese existenziellen Risiken ab:
- Existenzabsicherung durch monatliche Rente
- Schutz bei Unfällen und Krankheiten
- Professionelles Reha-Management
- Rentenhöhe und -dauer können flexibel bestimmt werden
Unbesorgt leben
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ist ein Schicksalsschlag, der das Leben Ihres Kunden von einem auf den anderen Tag verändert. Oft kommt es dabei zu großen finanziellen Einbußen.
Die Gothaer UnfallrentePlus sichert diese existenziellen Risiken ab:
Schwere Krankheiten sind langsame Unfälle, darum hat die Gothaer die Unfallversicherung neu durchdacht. Mit der Gothaer UnfallrentePlus, als optionale Leistungsart der Unfallversicherung, kann jetzt eine umfassende Lösung gegen die finanziellen Folgen durch Krankheit, Unfälle oder dem Verlust von körperlichen Grundfähigkeiten angeboten werden. Einen umfassenden Überblick über alle Leistungen bietet der "Steckbrief für Vertriebspartner zur UnfallrentePlus". Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
In der UnfallrentePlus ist eine klassische Unfallrente integriert, die zu einer monatlichen Rente führt, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% erreicht wird. Hierbei greift die UnfallrentePlus auf die im Vertrag vereinbarten Produktlinien (Gothaer Unfall Basis, Plus oder Premium) zurück. Daher gilt deren Gliedertaxe ebenfalls für die UnfallrentePlus!
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können unvorhergesehen und nachhaltig das ganze Leben Ihres Kunden von Grund auf verändern, wenn zum Beispiel lebenswichtige Organe wie das Herz, das Gehirn, die Leber, die Lunge oder die Nieren irreversibel geschädigt und in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
Wird bei dem Versicherungsnehmer eine bösartige Krebserkrankung (maligne Tumore, Blutkrebs- oder Lymphknotenkrebserkrankung) festgestellt, leistet die Gothaer in Abhängigkeit des Krebsstadiums/-grades eine befristete monatliche Rente.
Werden definierte Fähigkeiten des menschlichen Körpers (wie z. B. Handfunktionen oder Funktionen der körperlichen Mobilität) oder Grundfähigkeiten durch einen Unfall oder eine Krankheit eingeschränkt, wird im Rahmen eines Punktesystems der Grad der Einschränkung bestimmt. Ab einem Wert von 100 Punkten wird die monatliche Rente ausgelöst.Der Verlust des Sehvermögens oder der Orientierung sowie eine massive Beeinträchtigung des Sprachvermögens oder Hörvermögens führen automatisch zu 100 Punkten und somit direkt zur Leistung.
Sollte es durch einen Unfall oder einer Krankheit zu einer Einstufung in den Pflegegrad 3 oder höher nach dem Sozialgesetzbuch kommen, erhält der Versicherungsnehmer die volle vereinbarte monatliche Unfallrente Rente aus der Gothaer UnfallrentePlus.
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