Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds kombiniert hohe Steuervorteile mit zusätzlichen Renditechancen.
Besonders Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener können mit der „Rürup-Rente" ihre Altersvorsorge mit lukrativen Steuervorteilen verbinden. Die Beiträge mindern bis 2025 vollständig das zu versteuernde Einkommen. Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die gesetzlichen oder berufsständischen Pflichtversicherungen, sie bietet jedoch deutlich höhere Leistungen als die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds kombiniert hohe Steuervorteile mit zusätzlichen Renditechancen.
Besonders Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener können mit der „Rürup-Rente" ihre Altersvorsorge mit lukrativen Steuervorteilen verbinden. Die Beiträge mindern bis 2025 vollständig das zu versteuernde Einkommen. Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die gesetzlichen oder berufsständischen Pflichtversicherungen, sie bietet jedoch deutlich höhere Leistungen als die gesetzliche Rentenversicherung.
Um die Bürger*innen zu entlasten, hat der Staat die volle Absetzbarkeit der Beiträge um zwei Jahre vorgezogen. Das heißt Ihre Kund*innen können ab 2023 die Beiträge bis zum Höchstbetrag zu 100% absetzen und somit noch mehr Steuern sparen.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Gothaer BasisVorsorge - Fonds aufgeschobene Rentenversicherung nach Tarif FR22-5
Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung.
Verschiedene Fonds von renommierten Kapitalanlagegesellschaften stehen für Ihre Fondsauswahl zur Verfügung. Eine Streuung des Beitrages ist auf bis zu zehn Fonds möglich.
Leistungen ab Rentenbeginn:
Lebenslange, monatliche Rentenzahlung.
Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und nach Rentenbeginn:
Im Todesfall vor Rentenbeginn, wird aus dem vorhandenem Fondsvermögen eine Hinterbliebenenleistung in Form einer lebenslangen (bzw. bei Kindern befristeten) Rente an die zulässigen Hinterbliebenen erbracht. Im Todesfall nach Rentenbeginn bzw. während einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird eine lebenslange (bzw. bei Kindern befristete) Rentenleistung erbracht. Die Rentenleistung wird aus dem verfügbaren Kapital zur Verrentung an die zulässigen Hinterbliebenen bezahlt. Das zur Verfügung stehende Kapital bei der Verrentung entspricht den noch ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit.
Dynamik - Tarif FR22-5
Eine dynamische Erhöhung von mindestens 3% und höchstens 5% des Beitrages kann vereinbart werden.
Ergänzungszahlung - Tarif FR22-5
Der Versicherungsnehmer hat, ausgenommen in der Auflösungsphase und der Verlängerungsphase, die Möglichkeit, bis zu zwölfmal pro Jahr eine Ergänzungszahlung ohne Gesundheitsprüfung vorzunehmen (Ausschöpfen der steuerlichen Höchstbeträge). Die Mindesthöhe für die Ergänzungszahlung beträgt 500 EUR.
Außerplanmäßige Beitragserhöhung
Einmal pro Kalenderjahr kann der Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung ab dem nächsten Beitragsfälligkeitstermin erhöht werden. Die letzte Erhöhung kann 5 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn vorgenommen werden. Die steuerlichen Grenzen für den Sonderausgabenabzug können nicht überschritten werden. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag. Bei jeder außerplanmäßigen Beitragserhöhung muss sich der Beitrag um mindestens 60 EUR pro Jahr erhöhen. Ansonsten gibt es keine Beschränkung in Bezug auf die maximale Höhe der Beitragserhöhung. Eine eingeschlossene BU-Beitragsbefreiung erhöht sich automatisch; eine BU-Rente wird nicht erhöht.
Überschussbezugsarten
Flexibler Rentenbeginn
Die BasisVorsorge Fonds kann mit einer BU-Rente kombiniert werden. Besonderheit dieser Zusatzversicherung ist eine sogenannte Zwei-Topf-Strategie, die es ermöglicht, zu jedem Zeitpunkt die für die Altersversorgung und für die Risikovorsorge gezahlten Beiträge getrennt auszuweisen. Dies ist aus steuerlicher Sicht, insbesondere für die BasisVorsorge, entscheidend, denn der Beitrag der BU-Rente darf aus steuerlichen Gründen 49% des Gesamtbeitrages nicht übersteigen. Das Guthaben aus dem Fondstopf erhöht bei Rentebeginn oder Tod die Leistung der Hauptversicherung.
Bei der Gothaer BasisVorsorge – Fonds fließen die Beiträge Ihrer Kunden in erstklassige Spitzenfonds und Anlagestrategien. Sowohl kostengünstige ETFs als auch aktiv gemanagte Fonds stehen zur Auswahl.
Darüber hinaus bieten wir professionelle Anlagestrategien.
Hier finden Sie Details zu der Fondspalette für die BasisVorsorge.
Auf Wunsch des Kunden kann der Wert der Fondsanlage in den letzten fünf Vertragsjahren abgesichert werden, indem die Investmentfonds höherer Risikoklassen Schritt für Schritt in Fonds mit geringerem Risiko umgeschichtet werden. Der Vorteil: Der Kunde kann seinem Ruhestand beruhigter entgegensehen; denn kurzfristige Marktschwankungen werden dadurch gemildert. Das automatische Ablaufmanagement funktioniert nach einem transparenten mechanischen Verfahren. Aktiviert Ihr Kunde das automatische Ablaufmanagement nicht, wird er ab dem fünften Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn jährlich an die Möglichkeit des kostenlosen Fondswechsels zur Umschichtung seines Fondsvermögens erinnert (Ablaufcheck).
Die Gothaer BasisVorsorge erfüllt die gesetzlichen Produktvorgaben der "Neuen Leibrente analog GRV". Damit gehört sie als Produkt zur Schicht I und unterliegt auch den steuerlichen Regelungen mit der stufenweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung.
Für die Schicht I gilt 2024 ein Sonderausgabenabzugsbetrag von 27.565 EUR (ledig) bzw. 55.130 EUR (verheiratet). ?Einmalbeiträge und Zuzahlung(en) sind ebenfalls steuerlich begünstigt. Der maßgebliche steuerfreie Ansatz ergibt sich aus dem Kalenderjahr der Zahlung.
Schicht I: Sonderausgabenabzug Steuerfreier Anteil
2023 | 100% |
---|---|
2024 | 100% |
2025 | 100% |
Wer in 2024 als Selbstständige/r 27.565 € (ledig) bzw. 55.130 € (verheiratet) aufwendet, kann 100 % seiner Beiträge steuerlich geltend machen. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich damit eben um volle 27.565 € (ledig) bzw. 55.130 € (verheiratet).
Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie von Pflichtversicherten zum Berufsständischen Versorgungswerken werden ebenfalls in der Schicht I berücksichtigt, so dass dort der Sonderausgabenabzug teilweise verbraucht ist.
Der verbleibende Betrag kann durch die Gothaer BasisVorsorge ausgeschöpft werden. Selbst wenn ein Arbeitnehmer in 2024 ein Bruttoeinkommen i.H.d. Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West) von 90.600 EUR verdient verbleibt ein interessantes Potenzial. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die eine Anwartschaft auf bAV haben, wird der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur GRV gekürzt - unabhängig davon, ob die Anwartschaft durch eigene Beiträge finanziert wurde oder nicht (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).
Berechnungsbeispiel Ledige 2024 | Arbeitnehmer | Selbstständige | |
---|---|---|---|
Rentenversicherungs- pflichtiges Einkommen | 45.000 EUR | 90.600 EUR (bis BBG) | - |
Beitragssatz GRV | 18,6% | 18,6% | - |
Pfichtbeitrag | 8.370 EUR | 16.852 EUR | - |
Ansetzbar: 92% vom Pflichtbeitrag | 8.370 EUR | 16.852 EUR | - |
abzügl. Arbeitgeberbeitrag (50% vom Pflichtbeitrag) | 4.185 EUR | 8.426 EUR | - |
als Sonderausgaben abzugsfähig | 4.185 EUR | 8.426 EUR | - |
Maximal verbleibender Beitrag für Gothaer BasisVorsorge*) | 19.195 EUR | 10.713 EUR | 27.565 EUR |
davon zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig: 94% | 19.195 EUR | 10.713 EUR | 27.565 EUR |
*) Differenz zwischen dem Höchstbetrag (27.565 EUR) und dem Pflichtbeitrag. |
Seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zum 27.03.2024 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für Renteneintrittsjahrgänge 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil (statt wie bisher 83%) nur noch 82,5 % und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs um je 0,5% erreicht er erstmals für Rentenneuzugänge in 2058 die vollen 100% Besteuerung.
2022 | 82% |
---|---|
2023 | 82,5% |
2024 | 83% |
2025 | 83,5% |
2026 | 84% |
2027 | 84,5% |
2028 | 85% |
2029 | 85,5% |
2030 | 86% |
2031 | 86,5% |
2032 | 87% |
2033 | 87,5% |
2034 | 88% |
2035 | 88,5% |
2036 | 89% |
2037 | 89,5% |
2038 | 90% |
2039 | 90,5% |
........ | ........ |
Ab 2058 | 100% |
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