Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds kombiniert hohe Steuervorteile mit zusätzlichen Renditechancen.
BasisVorsorge-Fonds
Besonders Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener können mit der „Rürup-Rente" ihre Altersvorsorge mit lukrativen Steuervorteilen verbinden. Die Beiträge mindern bis 2025 vollständig das zu versteuernde Einkommen. Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die gesetzlichen oder berufsständischen Pflichtversicherungen, sie bietet jedoch deutlich höhere Leistungen als die gesetzliche Rentenversicherung.
Mit der „Rürup-Rente“ bald noch mehr Steuern sparen!
Um die Bürger*innen zu entlasten, hat der Staat die volle Absetzbarkeit der Beiträge um zwei Jahre vorgezogen. Das heißt Ihre Kund*innen können ab 2023 die Beiträge bis zum Höchstbetrag zu 100% absetzen und somit noch mehr Steuern sparen.
Vertriebsunterstützung für die BasisVorsorge-Fonds
Steuerlich geförderte Altersvorsorge mit attraktiven Renditechancen
Lebenslange Altersrente
Erstklassige Fondsauswahl aus kostengünstigen ETFs (Indexfonds) und aktiv gemanagten Fonds
Fonds BUZ steuerbegünstigt und aus Fondsguthaben
Flexibilität bei der Beitragszahlung – bis zu 12 Zuzahlungen pro Jahr sind möglich
Garantierter Rentenfaktor auch bei Zuzahlungen, Erhöhungen und Dynamiken
Beitragszahlung ab 2025 voll gefördert, Altersrente erst ab Rentenbeginn in 2040 voll zu versteuern
Hartz-IV- und insolvenzsicher in der Ansparphase
Zielgruppen
Selbständige, die die hohe steuerliche Förderung für den Aufbau ihrer Altersvorsorge nutzen möchten
Freiberufler, die Versorgungslücken in den berufsständischen Versorgungswerken schließen und darüber hinaus ihre Altersvorsorge steuerbegünstigt ergänzen wollen
Gutverdienende Arbeitnehmer , die ihre Altersvorsorge optimieren wollen
Kunden, die kurz vor Renteneintritt ihre Altersvorsorge ergänzen und dabei Steuern sparen wollen
Tarif
Gothaer BasisVorsorge - Fonds aufgeschobene Rentenversicherung nach Tarif FR22-5
Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung.
Verschiedene Fonds von renommierten Kapitalanlagegesellschaften stehen für Ihre Fondsauswahl zur Verfügung. Eine Streuung des Beitrages ist auf bis zu zehn Fonds möglich.
Leistungen ab Rentenbeginn:
Lebenslange, monatliche Rentenzahlung.
Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und nach Rentenbeginn:
Im Todesfall vor Rentenbeginn, wird aus dem vorhandenem Fondsvermögen eine Hinterbliebenenleistung in Form einer lebenslangen (bzw. bei Kindern befristeten) Rente an die zulässigen Hinterbliebenen erbracht. Im Todesfall nach Rentenbeginn bzw. während einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird eine lebenslange (bzw. bei Kindern befristete) Rentenleistung erbracht. Die Rentenleistung wird aus dem verfügbaren Kapital zur Verrentung an die zulässigen Hinterbliebenen bezahlt. Das zur Verfügung stehende Kapital bei der Verrentung entspricht den noch ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit.
Dynamik - Tarif FR22-5
Eine dynamische Erhöhung von mindestens 3% und höchstens 5% des Beitrages kann vereinbart werden.
Ergänzungszahlung - Tarif FR22-5
Der Versicherungsnehmer hat, ausgenommen in der Auflösungsphase und der Verlängerungsphase, die Möglichkeit, bis zu zwölfmal pro Jahr eine Ergänzungszahlung ohne Gesundheitsprüfung vorzunehmen (Ausschöpfen der steuerlichen Höchstbeträge). Die Mindesthöhe für die Ergänzungszahlung beträgt 500 EUR.
Außerplanmäßige Beitragserhöhung
Einmal pro Kalenderjahr kann der Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung ab dem nächsten Beitragsfälligkeitstermin erhöht werden. Die letzte Erhöhung kann 5 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn vorgenommen werden. Die steuerlichen Grenzen für den Sonderausgabenabzug können nicht überschritten werden. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag. Bei jeder außerplanmäßigen Beitragserhöhung muss sich der Beitrag um mindestens 60 EUR pro Jahr erhöhen. Ansonsten gibt es keine Beschränkung in Bezug auf die maximale Höhe der Beitragserhöhung. Eine eingeschlossene BU-Beitragsbefreiung erhöht sich automatisch; eine BU-Rente wird nicht erhöht.
Überschussbezugsarten
bis Rentenbeginn - Tarif FR22-5 Erhöhung des Fondsguthabens durch Sofort-Überschussanteile
ab Rentenbeginn - Tarif FR22-5
Bonusrente: Die Gewinnanteile erhöhen die Rentenleistung des Vorjahres
oder Gewinnrente : Erhöht die (nicht garantierte) Leistung zu Rentenbeginn.
Flexibler Rentenbeginn
Die Vorverlegungsphase : Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds enthält eine Vorverlegungsoption. Der Kunde kann damit den Rentenbeginn max. bis zum vollendeten 62. Lebensjahr vorverlegen und bleibt dadurch für seine persönliche Planung in höchstem Maße flexibel.
Die Auflösungsphase : Auch wer länger als ursprünglich geplant arbeiten möchte oder muss, benötigt Flexibilität. Der planmäßige Rentenbeginn kann um bis zu 7 Jahre hinausgeschoben werden.
Berufsunfähigkeitsschutz
Die BasisVorsorge Fonds kann mit einer BU-Rente kombiniert werden. Besonderheit dieser Zusatzversicherung ist eine sogenannte Zwei-Topf-Strategie, die es ermöglicht, zu jedem Zeitpunkt die für die Altersversorgung und für die Risikovorsorge gezahlten Beiträge getrennt auszuweisen. Dies ist aus steuerlicher Sicht, insbesondere für die BasisVorsorge, entscheidend, denn der Beitrag der BU-Rente darf aus steuerlichen Gründen 49% des Gesamtbeitrages nicht übersteigen. Das Guthaben aus dem Fondstopf erhöht bei Rentebeginn oder Tod die Leistung der Hauptversicherung.
Unsere Fonds und Anlagestrategien – clever und flexibel.
Bei der Gothaer BasisVorsorge – Fonds fließen die Beiträge Ihrer Kunden in erstklassige Spitzenfonds und Anlagestrategien. Sowohl kostengünstige ETFs als auch aktiv gemanagte Fonds stehen zur Auswahl.
Darüber hinaus bieten wir professionelle Anlagestrategien.
Anlagestrategien
Gothaer Top Select Strategien: Von Anlageexperten zusammengestellte attraktive Fondskombinationen zu wichtigen Themen wie:
Nachhaltigkeit
Health Care
Trends und Technologien
Asien & Aufstrebende Märkte
Gothaer Top Managed Strategien: Unsere Investmentprofis passen Ihre Anlage permanent der aktuellen Situation am Kapitalmarkt an.
Persönliche Anlagestrategien : Ihre Kunden können sich ihr Portfolio individuell aus über 50 Einzelfonds zusammenstellen. Insgesamt stehen Ihrem Kunden bei der individuellen Fondsauswahl erstklassige Investmentfonds aus unterschiedlichen Fondskategorien zur Verfügung. Der Anleger kann seinen individuellen Fondsmix nach eigenen Vorstellungen zusammenstellen. Es wird wie bei allen Anlagestrategien kein Ausgabeaufschlag erhoben. Ihr Kunde kann bis zu 10 Fonds miteinander kombinieren. Die Mindestbesparung pro Fonds beträgt 5 Euro bzw. 10% des Gesamtbeitrages und Fondswechsel sind unbegrenzt kostenfrei möglich.
Auf Wunsch des Kunden kann der Wert der Fondsanlage in den letzten fünf Vertragsjahren abgesichert werden, indem die Investmentfonds höherer Risikoklassen Schritt für Schritt in Fonds mit geringerem Risiko umgeschichtet werden. Der Vorteil : Der Kunde kann seinem Ruhestand beruhigter entgegensehen; denn kurzfristige Marktschwankungen werden dadurch gemildert. Das automatische Ablaufmanagement funktioniert nach einem transparenten mechanischen Verfahren. Aktiviert Ihr Kunde das automatische Ablaufmanagement nicht, wird er ab dem fünften Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn jährlich an die Möglichkeit des kostenlosen Fondswechsels zur Umschichtung seines Fondsvermögens erinnert (Ablaufcheck).
Steuern
Die Gothaer BasisVorsorge erfüllt die gesetzlichen Produktvorgaben der "Neuen Leibrente analog GRV". Damit gehört sie als Produkt zur Schicht I und unterliegt auch den steuerlichen Regelungen mit der stufenweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung.
Beiträge
Für die Schicht I gilt 2022 ein Sonderausgabenabzugsbetrag von 25.639 EUR (ledig) bzw. 51.574 EUR (verheiratet). Aufwände bis zu dieser Höhe wirken sich bis 2025 zunehmend stärker steuermindernd aus. Einmalbeiträge und Zuzahlung(en) sind ebenfalls steuerlich begünstigt. Der maßgebliche steuerfreie Anteil ergibt sich aus dem Kalenderjahr der Zahlung.
Wer in 2023 als Selbstständige/r 26.528 € (ledig) bzw. 53.056 € (verheiratet) aufwendet, kann 100 % seiner Beiträge steuerlich geltend machen. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich um 26.528 € (ledig) bzw. 53.056 € (verheiratet).
Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie von Pflichtversicherten zum Berufsständischen Versorgungswerken werden ebenfalls in der Schicht I berücksichtigt, so dass dort der Sonderausgabenabzug teilweise verbraucht ist.
Der verbleibende Betrag kann durch die Gothaer BasisVorsorge ausgeschöpft werden. Selbst wenn ein Arbeitnehmer in 2023 ein Bruttoeinkommen i.H.d. Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West) von 87.600 EUR verdient verbleibt ein interessantes Potenzial. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die eine Anwartschaft auf bAV haben, wird der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur GRV gekürzt - unabhängig davon, ob die Anwartschaft durch eigene Beiträge finanziert wurde oder nicht (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).
Berechnungsbeispiel Ledige 2021
Arbeitnehmer
Selbstständige
Rentenversicherungs- pflichtiges Einkommen
30.000 EUR
84.600 EUR (bis BBG)
-
Beitragssatz GRV
18,6%
18,6%
-
Pfichtbeitrag
5.580 EUR
15.736 EUR
-
Ansetzbar: 92% vom Pflichtbeitrag
5.245 EUR
14.792 EUR
-
abzügl. Arbeitgeberbeitrag (50% vom Pflichtbeitrag)
2.790 EUR
7.868 EUR
-
als Sonderausgaben abzugsfähig
2.455 EUR
6.924 EUR
-
Maximal verbleibender Beitrag für Gothaer BasisVorsorge*)
20.059 EUR
9.903 EUR
25.636 EUR
davon zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig: 94%
18.855 EUR
9.309 EUR
24.101 EUR
*) Differenz zwischen dem Höchstbetrag (25.639 EUR) und dem Pflichtbeitrag.
Schicht I : Besteuerungsanteil im Rentenbeginnjahr