Produktinformationen
Die Tarifinhalte von Gothaer MediCompact Plus und Premium sind im Folgenden nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ambulante Leistungen
| MediCompact Premium | MediCompact Plus |
Heilbehandlung | 100 % für ambulante Heilbehandlung und Gesundheitsvorsorge durch Ärzte auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung hinaus | 100 % bei Hausarztprinzip (s. Tarif) 80 % für Facharzt ohne Überweisung |
Psychotherapie | 100 % für bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr 90 % für die 31.–50. Sitzung pro Kalenderjahr 80 % ab der 51. Sitzung pro Kalenderjahr | 100 % für bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr 80 % für die 31.–50. Sitzung pro Kalenderjahr 70 % ab der 51. Sitzung pro Kalenderjahr |
Heilpraktische Behandlung | 90 % im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich verordneter Arznei mittel bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr*** 90 % für Osteopathie durch spezialisierte Heilpraktiker bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr*** | 80 % im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr*** 80 % für Osteopathie durch spezialisierte Heilpraktiker bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr*** |
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel | 100 % für Arznei- und Verbandmittel 90 % für Heilmittel bis 1.000 € pro Kalenderjahr***, darüber hinaus 100% 100 % für Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen, sonst 90 % | 100 % für Arznei- und Verbandmittel 80 % für Heilmittel bis 1.000 € pro Kalenderjahr***, darüber hinaus 100% 100 % für Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen, sonst 80 % |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | 100 % bis zu 500 € alle 3 Kalenderjahre | 100 % bis 300 € alle 3 Kalenderjahre |
Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) Stationär | auch über den 3,5-fachen Satz der GOÄ hinaus | bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ |
| MediCompact Premium | MediCompact Plus |
Unterbringung | 100 % für eine gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Einbettzimmer oder im Familienzimmer (begrenzt auf den Betrag des Zweibettzimmers) | 100 % für eine gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Zweibettzimmer oder im Familienzimmer (begrenzt auf den Betrag des Zweibettzimmers) |
Privatärztliche Leistungen | 100 % für gesondert berechnete privatärztliche Leistungen | 100 % für gesondert berechnete privatärztliche Leistungen |
Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) | auch über den 3,5-fachen Satz der GOÄ hinaus | auch über den 3,5-fachen Satz der GOÄ hinaus |
Rooming-in | Rooming-in bei Kindern bis 12 Jahre | Rooming-in bei Kindern bis 12 Jahre |
| MediCompact Premium | MediCompact Plus |
Zahnbehandlung | 100 % für Zahnbehandlung (inkl. prof. Zahnreinigung und ohne Anrechnung auf SB und BRE) | 100 % für Zahnbehandlung Prof. Zahnreinigung bis 250 € pro Kalenderjahr (ohne Anrechnung auf SB und BRE) |
Zahnersatz und Kieferorthopädie | 75–90 % 90 % (sofern eine jährliche zahnärztliche Untersuchung erfolgt), sonst 75 % für Zahnersatz | 70–80 % 80 % (sofern eine jährliche zahnärztliche Untersuchung erfolgt), sonst 70 % für Zahnersatz |
Höchstsätze (Zahnstaffel) | Höchstsätze (Rechnungsbeträge) für Zahnersatz und Kieferorthopädie: 1.500 EUR im ersten Versicherungsjahr 3.000 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren 4.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren 6.000 EUR in den ersten vier Versicherungsjahren | Höchstsätze (Rechnungsbeträge) für Zahnersatz und Kieferorthopädie: 1.500 EUR im ersten Versicherungsjahr 3.000 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren 4.500 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren 6.000 EUR in den ersten vier Versicherungsjahren |
Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) | auch über den 3,5-fachen Satz der GOZ hinaus | bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ |
| MediCompact Premium | MediCompact Plus |
Rücktransport/Überführung | Optional mit Tarif MediR: 100% für Rücktransport, Überführung und Beisetzung | Optional mit Tarif MediR: 100 % für Rücktransport, Überführung und Beisetzung |
Geltungsbereich | Europageltung, auch im außereuropäischem Ausland bis zu 6 Monate bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt | Europageltung, auch im außereuropäischem Ausland bis zu 6 Monate bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt |
| MediCompact Premium | MediCompact Plus |
Erwachsene | 240 € / 480 € / 960 € / 1.440 € | 240 € / 480 € |
Kinder | 0 Euro / 240 € / 480 € / 720 € | 0 Euro / 240 € |
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Monatsbeiträgen (MB) *
MediCompact Premium und MediCompact Plus |
Im 1. Leistungsfreien Jahr = 1 MB Im 2. Leistungsfreien Jahr = 1,5 MB Im 3. Leistungsfreien Jahr = 2 MB Im 4. Leistungsfreien Jahr = 2 M |
Bei unterjährigem Beginn und Ende wird eine anteilige Beitragsrückerstattung gezahlt.
Kuren und stationäre Entziehungsmaßnahmen
| MediCompact Premium und MediCompact Plus |
Ambulante Kurbehandlung | 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen Kurbehandlung. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die ärztliche Behandlung sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. |
Ambulante Entwöhnungsmaßnahme | 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Entwöhnungsmaßnahmen, soweit die Gothaer hierfür eine vorherige Zusage in Textform erteilt hat. Die Gothaer wird die Zusage erteilen, sofern die Entwöhnungsmaßnahme - medizinisch notwendig ist,
- kein anderer Kostenträger (z. B. gesetzlicher Rehabilitationsträger) leistungspflichtig ist und
- die Maßnahme nicht die Entwöhnung von einer Nikotinabhängigkeit zum Ziel hat.
Die Leistungen sind innerhalb von 10 Jahren auf maximal drei Entwöhnungsmaßnahmen begrenzt, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erfolgen. |
Stationäre Kurbehandlung | 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Kur oder Sanatoriumsbehandlung. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die ärztliche Behandlung sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe. |
Stationäre Entwöhnungsmaßnahme | 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Entwöhnungsmaßnahmen, soweit die Gothaer hierfür eine vorherige Zusage in Textform erteilt hat. Die Gothaer wird die Zusage erteilen, sofern die Entwöhnungsmaßnahme - medizinisch notwendig ist,
- kein anderer Kostenträger (z. B. gesetzlicher Rehabilitationsträger) leistungspflichtig ist und
- die Maßnahme nicht die Entwöhnung von einer Nikotinabhängigkeit zum Ziel hat.
Die Leistungen sind innerhalb von 10 Jahren auf maximal drei Entwöhnungsmaßnahmen begrenzt, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erfolgen. Die Entgiftung und der qualifizierte Entzug gelten nicht als Entwöhnungsmaßnahmen, sondern sind als akutstationäre Maßnahmen erstattungsfähig. |
Wartezeiten
Keine Wartezeiten in den Tarife MediCompact Plus und Premium
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Kindernachversicherung
Im Rahmen einer Kindernachversicherung (vgl. § 2 Abs. 2 AVB) besteht innerhalb der ersten sechs Monate folgende Regelung:
- Es besteht Beitragsfreiheit für den Geburtsmonat (vgl. § 8 Abs. 1.2 AVB).
- Für die verbleibenden Monate besteht ein Leistungsanspruch in Höhe der Monatsbeiträge. Die Leistung wird monatlich rückwirkend ausgezahlt und beginnt mit dem Monat, der auf den Geburtsmonat folgt.
Sie umfasst den für das Neugeborene anfallenden Monatsbeitrag sowie bei Adoption neben dem anfallenden Monatsbeitrag auch den etwaigen vereinbarten Risikozuschlag. Voraussetzung ist, dass seit dem Zeitpunkt der Kindernachversicherung bis zur jeweiligen Auszahlung der Leistung für den Vertrag kein Zahlungsverzug besteht.
Gesundheitsservices
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Kombinationsmöglichkeiten
- PVN
- K (Krankenhaustagegeld)
- TG (Tagegeld)
- MediNatura P (Naturheilkunde)
- MediR (Ausland, damit u. U. BRE-Anspruch erhalten bleibt)
- MediPG oder P3 (Pflege-Ergänzung)
- MediSafe (Beitragsentlastung)