Zielgruppe
Die Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflichtversicherung für betriebliche und berufliche Risiken ist genau auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnitten. Viele der typischen Zusatzrisiken sind bereits in den Versicherungsschutz integriert. Unter der Gothaer GewerbeProtect richtet sich das zugrundeliegende Bedingungswerk nach der konkreten Betriebsart des Versicherungsnehmers. Für die Haftpflichtversicherung können die folgenden Bedingungswerke unterschieden werden.
- Handel, Gewerbe, Handwerk (inkl. Baugewerbe ohne Kfz-Handel und Werkstätten)
- Kraftfahrzeug-Handel und Kraftfahrzeug-Werkstätten
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Tierhaltung
- Selbstständig Tätige im Gesundheitswese (ohne Ärzte), selbstständig Tätige zur Tierbehandlung (ohne Tierärzte)
- Vereine
- Schulen, sonstige Unterrichtseinrichtungen, Kindergärten und -horte
- Private Haftpflichtrisiken
Im Nachfolgenden wird mit Schwerpunkt auf die Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflichtversicherung für Handel, Gewerbe und Handwerk eingegangen. Betriebe können bis zu einem Umsatz von 10 Mio. Euro versichert werden.
KMU-Branchenkonzepte
Insbesondere für Bauhandwerks- und Einzelhandelsbetriebe bieten wir einen starken Versicherungsschutz mit umfassenden branchenspezifischen Leistungs-Highlights in der BHV
Weitere Informationen zu den Gothaer KMU-Branchenkonzept finden Sie hier.
Produktinformation
Die Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflichtversicherung bietet:
- Zuverlässigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen
- Prüfung, ob und wie gehaftet werden muss
- Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Der Versicherungsschutz kann optional durch Deckungserweiterungen und Plusbausteine erweitert werden.
Versicherte Risiken
Die Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflichtversicherung bietet Deckung für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Mitarbeiter, wenn diese von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Highlights
- Integration der Umweltrisikoversicherung (inkl. Umweltschäden auf eigenen Grundstücken und am Grundwasser (früherer USV Zusatzbaustein 1) mit Sublimit 1 Mio Euro)
- Mitversicherung von Auslandsschäden;
- Mitversicherung von Tätigkeitsschäden auch an Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Reparatur, Wartung oder ähnlichem befinden oder befunden haben;
- Mitversicherung von Mangelbeseitigungsnebenkosten;
- Mitversicherung des konventionellen Produktrisikos: Personen- oder Sachschäden aufgrund von Produkten mit Sachmängeln auch infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften;
- Mitversicherung "Besonderer Verwahrungsvertrag";
- Erweiterter Strafrechtsschutz;
- Haftungsfreistellungen zugunsten von Produktabnehmern des Versicherungsnehmers;
- Aufrechnung mit Forderungen aller Art (z.B. Werklohn-, Kaufpreis- und Mietforderungen) durch den Auftraggeber;
- Mitversicherung von Mietsachschädenohne Ursachenbegrenzung inklusive Schäden an beweglichen Sachen (ohne Kfz);
- Mitversicherung von Vermögensschäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen und aus der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen;
- Alle Tätigkeiten in technisch oder fachlich verbundenen Gewerken sind automatisch mitversichert (analog § 5 Handwerkerordnung)
- Verzicht auf Sublimits für Schlüsselverlust (Folgeschäden), Benachteiligungen (AGG), Wasseranalyse, Nachbesserungsbegleitschäden
- Mitversicherung des Vertriebs über Internet, Online-Plattformen, Soziale Netzwerke, usw.
- Umfassende Mitversicherung aller bautypischen Risiken, inkl. Abbrucharbeiten und Sprengungen (ohne Radiusklausel)
- Einweisen von Autokränen
- Elektromobilität (Ladestationen, Wallboxen, nicht versicherungspflichtige E-Fahrzeuge)
- Energieversorgung auch für oberflächennahe Geothermie
- Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung
- Umfassende Mitversicherung aller Tierhalter- und Tierhüterrisiken
- Umfassende Mitversicherung von Veranstaltungsrisiken
- Vermögensschäden jetzt auch für die Tätigkeit als Dozent, Lehrbeauftragter, Mediator, Autor, Blogger
- Ausschluss für Krieg und Höhere Gewalt
- Weitere Deckungserweiterungen: Siehe die Tabelle mit Sublimiten.
Deckungsumfang
Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) | Deckungssumme (in Euro) |
Variante 1: | 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
Variante 2: | 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
Die Deckungssumme ist 3-fach maximiert pro Jahr | |
Umwelrisikoversicherung (URV) |
Die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht innerhalb der gewählten Vertragsdeckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. | |
Die Deckungssumme ist 1-fach maximiert pro Jahr. | |
Viele Versicherungsschutzerweiterungen wurden bis zur Deckungssumme angepasst. Daneben bestehen nur noch wenige Sublimite innerhalb der vereinbarten Deckungssumme, die im Folgenden genannt werden:
Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) | Sublimite (in Euro) |
Schäden durch Abhandenkommen bewachter Sachen (bei Bewachungsbetriebenen) | 500.000 |
Mietsachschäden an Staplern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen | 500.000 |
Besonderheiten bei Vermögensschäden für: - Apotheke
- Beherbungsbetriebe
- Bewachungsunternehmen
- Optiker
- Postagenturen
- Schornsteinfeger
- Handwerksmeister
- Web- Designer und EDV- Dienstleiter
| 500.000 |
Erstellen von Energieausweise/Energieberatung (Handel, Gewerbe, Handwerk) | 500.000 |
Vermögensschäden aus Planungsleistung für Dritte (für Handel, Gewerbe, Handwerk) | 500.000 |
Vermögensschäden aus Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit (für Handel, Gewerbe, Handwerk) | 500.000 |
Umweltrisikoversicherung (URV) |
Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls | 1.000.000 |
Sanierung von Umweltschäden (USV) auf eigenen Grundstücken, in eigenen Gewässern und am Grundwasser (früher USV Zusatzbaustein 1) | 1.000.000 |
Die Höchstersatzleistung der vorgenannten Sublimite für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode beträgt das Dreifache
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist mit 250 Euro vorbelegt, kann aber flexibel in folgenden Stufen verändert werden:
0 Euro | 150 Euro | 250 Euro | 500 Euro | 1000 Euro
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Selbstbeteiligungen, z.B. in den Versicherungsbedingungen.
SynTool
Zur individuellen Erstellung von Leistungsvergleichen steht das SynTool zur Verfügung.
Optionale Erweiterungen
Private Haftpflichtrisiken:
- Die Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung für private Risiken beträgt 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je versichertem namentlich zu nennenden Geschäftsführer.
- Zusätzlich kann das Tierhalter-Risiko für Hunde und Pferde gegen Zuschlag eingeschlossen werden.
PlusBausteine
Der Deckungsumfang kann über einen Plusbaustein erweitert werden. Die Regelungen für die einzelnen Zielgruppen finden Sie in folgender Tabelle:
Klausel/Inhalt | freie Berufe | Land- & Forstwirtschaft | Übrige |
Erweiterte Prozesskostenübernahme | x | x | x |
Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro (analog PK) | x | x | x |
Reputationsschaden | x | x | x |
Vermögensschäden auch aus Produkten, Leistungen und Arbeiten | x | | |
Brems- / Betriebs- / Bruchschäden | | x | |
Schäden an Pensionstieren (inkl. Pensionspferde) | | x | |
Deckungserweiterungen
Über Deckungserweiterungen können zusätzliche Leistungen, in Abhängigkeit von der gewählten Betriebsart, eingeschlossen werden.
- Erweiterte Produkthaftpflicht mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro für Handelsbetriebe (nicht für produzierende Betriebe!), land-und forstwirtschaftliche Betriebe sowie das Baugewerbe.
- Asbestdeckung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro für das Baugewerbe
- Drohnen / Kopter mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro bis max. 25 kg Abfluggewicht für alle versicherbaren Betriebsarten
- Erweiterte Umweltdeckung - mit differenzierten Deckungsinhalten für:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe / gewerbliche Tierhaltung: URV Schäden an Böden / Ansprüche nach BBodSchG Bodenkasko (früher USV Zusatzbaustsein 2) (LuF/gewTH)
- alle Betriebe außer Land- und Forstwirtschaft/gewerbliche Tierhaltung: alle WHG-Anlagen über Kleingebinderegelung hinaus und URV Schäden an Böden / Ansprüche nach BBodSchG / Bodenkasko (früher USV Zusatzbaustein 2)
- Bau: Schäden am Gewerk des Subunternehmers und Schäden am eigenen Gewerk (bis 500.000 Euro)
- Bau: Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden
- Betreuungseinrichtungen, Heime, u.ä.: Schäden durch betreute Personen
- Beherbergungsbetriebe (Hotels), Verkehrsunternehmen, Freizeiteinrichtungen: Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Reiseveranstalter
- Mehrleistung für nachhaltigen Schadenersatz bis 20% über dem versicherten Haftpflichtanspruch, maximal 5.000 Euro zur
- Förderung von Reparatur statt Neuanschaffung sowie zur
- Förderung von nachhaltiger Neuanschaffung
Schadenbeispiele
- Konventioneller Produkthaftpflichtschaden: Während der Teigherstellung für Brötchen gerät ein Metallteil in die Teigmaschine. Das Teil wird in einem Brötchen mitgebacken und verkauft. Ein Kunde verzehrt das Brötchen, beißt auf das Metallteil und sein Zahn bricht ab. Er verlangt Schmerzensgeld sowie die Kosten der Zahnbehandlung (Personenschaden durch fehlerhaftes Produkt).
- Tätigkeitsschaden: Der Elektriker soll nach erfolgter Kabelinstallation eine Lampe des Kunden montieren. Diese fällt ihm aus der Hand und geht zu Bruch.
- Mietsachschäden:
- Beispiel 1: Ein Wasserhahn wird von einem der Mitarbeiter nicht richtig zugedreht. Da der Abfluss verstopft ist, tritt das Wasser im Laufe des Wochenendes über den Beckenrand. Das Mauerwerk des gemieteten Betriebsgebäudes muss getrocknet und teilweise saniert werden.
- Beispiel 2: Ein Laborbetrieb mietet Räumlichkeiten inklusive Inventar. Versehentlich stößt ein Mitarbeiter eine ätzende Chemikalie um und beschädigt dadurch den Labortisch.
- Fehlen vereinbarter Eigenschaften im Rahmen der Produkthaftpflicht: Der Farbenhändler wird von seinem Kunden angesprochen, dass er einen Lack zum Streichen seiner Gartenpergola benötigt. Der Händler empfiehlt ihm einen Lack, der laut Etikett "für alle Holzarten" geeignet ist. Ein Hinweis zur Verwendbarkeit im Innen- bzw. Außenbereich ist nicht enthalten. Nach dem ersten Regen stellt sich heraus, dass der empfohlene Lack nicht wasserfest und somit für den Außenbereich ungeeignet ist. Der Kunde verlangt vom Händler Ersatz für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der beschädigten Gartenpergola.