Echter Grundfähigkeitsschutz für Kinder

Gothaer Fähigkeitenschutz Kids

Hören, Sehen, Sprechen, Gehen – wie selbstverständlich erlernen Kinder jeden Tag etwas Neues. Mit dem Gothaer Fähigkeitenschutz Kids können Ihre Kund*innen ihre Kinder vor den finanziellen Folgen sowohl bei Verlust als auch bei  Nichterlernen wichtiger Fähigkeiten schützen. Und das bereits ab dem 6. Lebensmonat.
Ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder in den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ist später ohne erneute Risikoprüfung möglich.

Vertriebsunterstützung für Fähigkeitenschutz Kids

Die Highlights im Überblick:

  • Echter Grundfähigkeitsschutz ab dem 6. Lebensmonat, der mit der Entwicklung der Kinder mitwächst
  • Nicht nur der Verlust, sondern auch das Nichterlernen von Fähigkeiten ist abgesichert
  • Kindgerechte Definition der Leistungsauslöser
  • Zusatzbaustein: Einmalige Kapitalleistung bei schweren physischen und psychischen Erkrankungen
  • Kurze und einfache Risikoprüfung mit wenigen Gesundheitsfragen
  • Wechselmöglichkeit in eine SBU / BUZ oder den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ohne erneute Risikoprüfung zu bestimmten Anlässen
  • Pflegebedürftigkeit ab dem 6. Lebensjahr automatisch und ohne erneute Risikosprüfung mitversichert
  • Absicherungshöhen bis zu 1.500 EUR mtl. GF-Rente möglich
  • Neu: Flexible Erhöhung der Rente bei bestimmten Anlässen möglich – ohne erneute Risikoprüfung
  • Neu: Verlängerung möglich bei Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
  • Neu: Autofahren im Premiumtarif ab 17 Jahre

Käptʼn KänGo, ist unser neues Teammitglied bei der Gothaer Kindervorsorge


Warum Gothaer Fähigkeitenschutz Kids?


Kinder erlernen gerade in den ersten Lebensjahren viele Fähigkeiten, die sie jeden neuen Tag verbessern und weiter ausbauen. Sie klettern und springen, greifen nach Gegenständen und lernen Fahrradfahren.                                                                                                                     

Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids versichert genau diese Fähigkeiten und das bereits ab Vollendung des 6. Lebensmonat. Von da an wächst der Versicherungsschutz von ganz allein mit und erweitert sich automatisch um weitere Fähigkeiten – und das ohne erneute Risikoprüfung!

Doch nicht nur der Verlust von Fähigkeiten ist abgesichert. Der Fähigkeitenschutz Kids geht noch einen Schritt weiter und leistet auch dann, wenn eine Fähigkeit gar nicht erst erlernt wird.

Und wer früh anfängt, sichert sich nicht nur die Gewissheit, dass auch das Nichterlernen wichtiger Fähigkeiten abgesichert ist, sondern vereinfacht seinem Kind später die Möglichkeit ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzusteigen.

Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids umfasst zwei wählbare Leistungspakete zum Schutz vor dem Verlust oder Nichterlernen einer Fähigkeit. Diese können um den Zusatzbaustein "Schwere Erkrankung" individuell erweitert werden.

Fähigkeitenschutz Kids PLUS mit 18 Grundfähigkeiten und kindgerechten Leistungsdefinitionen

Folgende Fähigkeiten sind abhängig vom Alter des versicherten Kindes mitversichert:

ab dem 6. Lebensmonat:

  • Hören
  • Greifen
  • Sehen
  • Sitzen
  • Sprechen
  • Abstützen  USP

ab dem 3. Lebensjahr zusätzlich (automatisch ohne erneute Risikoprüfung):

  • Gehen
  • Armgebrauch
  • Stehen
  • Heben/ Tragen
  • Treppen steigen
  • Knien/ Bücken

ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich (automatisch ohne erneute Risikoprüfung):

  • Schreiben
  • Gleichgewicht
  • Tippen
  • ÖPV-Nutzung
  • Fahrradfahren
  • Autoein- und ausstieg

Fähigkeitenschutz Kids PREMIUM – die 18 Fähigkeiten und zusätzlich:

Alle Fähigkeiten, die im Fähigkeitenschutz Kids PLUS versichert sind, sind auch im Fähigkeitenschutz Kids PREMIUM mitversichert.

Ab dem 18. Lebensjahr zusätzlich (automatisch im Premium-Tarif ohne erneute Risikoprüfung):

  • Nichterwerb und Verlust des PKW-Führerscheins

Zusatzbaustein

Einmalige Leistung bei schwerer psychischer oder physischer Erkrankung:

Es wird eine einmalige Leistung in Höhe der garantierten versicherten Jahresrente gezahlt, wenn die versicherte Person an einer schweren psychischen oder physischen Krankheit erkrankt, deren Schweregrad so hoch ist, dass sie längerfristig den Alltag bestimmt.

Voraussetzung für die einmalige Kapitalleistung in Höhe einer Jahresrente ist die Behandlungsdauer von voraussichtlich mehr als 6 Monaten und ein mind. 8-wöchiger ununterbrochenen stationärer Klinikaufenthalt.

 Für folgende Krankheiten gilt ein vereinfachtes Anerkenntnis:

  • Krebs
  • Verbrennungen/ Verätzungen/ Vergiftungen
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Organversagen
  • Herz/ Lunge/ Leber/ Niere
  • Koma
  • unheilbare Krankheiten
  • psychische Erkrankungen


Nach Auszahlung erlischt der Schutz bei schwerer Krankheit und kann nicht wiederaufgenommen werden.

Rente bei Pflegebedürftigkeit

Unabhängig vom gewählten Leistungspaket ist eine Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit  immer  ab dem 6. Lebensjahr mitversichert. Eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit wird dann erbracht, wenn mindestens vier der neun in den AVB genannten Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe anderer Personen bedürfen. Eine Leistung erfolgt bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Die Rente wird auch bei schweren Hirnleistungsstörungen (schwerer Demenz) erbracht.

Allgemeine Vertragsparameter

Mindesteintrittsalter 6 Monate
Maximales Eintrittsalter 14 Jahre
Endalter (Versicherungsdauer) 30 Jahre (fest)
Mindest-Versicherungsdauer 15 Jahre
Leistungsdauer bis 67 Jahre (fest)
Mindestrente p.a. 3.000 EUR
Maximale Rente p.a. 18.000 EUR
Preisklassen E, K, G, R
Kollektivfähigkeit Ja, allerdings ohne verkürzte Gesundheitsprüfung


Leistung

Leistungsauslöser Wenn bei der versicherten Person aufgrund von körperlichen Ursachen
das Nichterlernen oder der Verlust einer Grundfähigkeit bzw. der Verlust
von 4 von 9 ADL nachgewiesen wird
Prognosezeitraum 6 Monate
Leistungsdynamik max. 3 %


Zusatzbaustein "Schwere Krankheit"

Einmalige Leistung Eine Jahresrente
Krankheiten mit einer Behandlungsdauer von voraussichtlich mehr als 6 Monaten und einen mind. 8-wöchigen ununterbrochenen stationären Klinikaufenthalt. Vereinfachtes Anerkenntnis bei:
Krebs, Verbrennungen/ Verätzungen/ Vergiftungen, Schädel-Hirn-Trauma, Organversagen Herz/ Lunge/ Leber/ Niere, Koma, unheilbare Krankheiten, psychische Erkrankungen


Beitrag

Beitragsdynamik 2% - 3% jährlich oder 5% alle zwei Jahre
Wenn die versicherten Leistungen aufgrund von dynamischen Erhöhunge oder Nachversicherungen die max. Jahresrente von 18.000 EUR überschreiten, führen wir keine weiteren dynamischen Erhöhungen mehr durch.
Beitragsreduktion Die jährliche Rente muss nach Reduktion mindestens 1.200 EUR p.a. betragen.
Beitragsfreistellung Die jährliche Rente muss nach Reduktion mindestens 1.200 EUR p.a.betragen.

Wichtig:

Aufgrund des sehr flachen Verlaufs der Inzidenzen und den somit leicht ansteigenden Risikoprämien baut sich über den Vertragsverlauf nur wenig Deckungskapital auf. (s.a. Stundung) Das hat zur Folge, dass beitragsfreie Mindestrenten in keiner Konstellation erreicht werden können und eine Beitragsfreistellung demnach zu einer Kündigung ohne Leistung führt. (s. hierzu unser Versprechen unter dem Punkt „Stundung)
Wiederinkraftsetzung nach Beitragserhöhung nach Reduzierung Beitrag Innerhalb von 6 Monatenohne erneute Risikoprüfung.
Innerhalb von 36 Monaten nach mit erneuter Gesundheitsprüfung (es gilt die Gesundheitsprüfung für das entsprechende Alter bei Wiederinkraftsetzung bzw. Erhöhung) Nur möglich, wenn kein Leistungsfall vorliegt.
Stundung Aufgrund des sehr flachen Verlaufs der Inzidenzen und den somit leicht ansteigenden Risikoprämien baut sich über den Vertragsverlauf nur wenig Deckungskapital auf. Das hat zur Folge, dass eine Beitragsstundung mit Verrechnung der Beiträge in den ersten Versicherungsjahren nur begrenzt möglich ist.

Unser Versprechen:
Wir garantieren trotzdem eine Stundung ab dem 1. Versicherungsjahr bis zu 6 Monaten, auch wenn das Deckungskapital nicht ausreicht. Die offenen Beiträge müssen nach Ablauf der Stundung nachgezahlt werden. Ohne Nachzahlung erlischt die Versicherung im Rahmen des Mahnverfahrens nach § 38 VVG.


Änderung des Leistungsumfangs

Erweiterung des Umfangs der versicherten Leistungen Wechsel vom Grundfähigkeitenpaket "Plus" in "Premium" Hinzufügen des Schutzes bei Eintritt einer schweren Krankheit Erhöhung der versicherten Rente bzw. Einmalleistung.
Bis wann können Leistungen erweitert werden?  Eine Erweiterung Ihres Grundfähigkeitenpakets oder Erhöhung der versicherten Leistungen können Sie jederzeit bei uns beantragen. Wir führen dann eine erneute vollständige »Gesundheitsprüfung durch. Auf dieser Grundlage entscheiden wir dann, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel oder eine Erhöhung möglich ist.
Reduktion des Umfangs der versicherten Leistungen Wechsel vom Grundfähigkeitenpaket "Premium" in "Plus" Abwahl des Schutzes bei Eintritt einer schweren Krankheit Senkung der versicherten Rente bzw. Einmalleistung.
Bis wann können Leistungen reduziert werden?  Sie können den Umfang der versicherten Leistungen immer zum nächsten Fälligkeitstermin Ihres Beitrags reduzieren. Die Reduktion des Umfangs der versicherten Leistungen ist bis fünf Jahre vor dem vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer möglich.

Die BU-/ GF-Wechseloption

Die Wechseloption bietet unkompliziert weitergehende Absicherungsmöglichkeiten ab Teenager-Alter!

Ein Wechsel ist in einen SBU-Tarif (Premium ohne/mit AU, Invest) oder einen BUZ-Tarif des Erwachsenen-Grundfähigkeitenschutz (Basis, Plus, Premium) möglich.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • selbige Rentenhöhe (max. 1.500 EUR)
  • Vertrag läuft seit mind. 5 Jahren
  • es wurden keine Leistungen aus der unterliegenden Versicherung oder anderweitigen BU-, EU- oder Pflege-Versorgungsleistungen gezahlt
  • kein Vorliegen eines Ausschlusses oder eines Risikozuschlags bei Wechsel in eine SBU / BUZ

  • GF Kids Vertrag erlischt ohne weitere Leistung nach Ausübung der Option
Anlassabhängiger Tarifwechsel ohne erneute Risikoprüfung
  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums

Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Regelschule und vor Vollendung des 21. Lebensjahres erstmalig eine staatlich anerkannte berufliche oder akademische Ausbildung auf.

Vorlage: Regelschulzeugnis + Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung


  • Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Ausbildung erstmalig eine auf mind. zwölf Monate befristete oder unbefristete Tätigkeit auf.

Vorlage: Arbeitsvertrag.

Der Wechsel ist innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt einer der beiden Anlässe möglich.
Tarifwechsel zum Ablauf des Vertrages
  • Wechsel in die SBU / BUZ mit Kurzantrag
  • Wechsel in den Fähigkeitenschutz ohne erneute Risikoprüfung


Der Wechsel ist innerhalb von 6 Monaten vor Vertragsablauf möglich.
Ihr*e Kund*in erhält 6 Monate vor Vertragsende ein automatisiertes Erinnerungsschreiben, in dem wir auf die o.g. Möglichkeiten hinweisen.


Kurze und schnelle Risikoprüfung

Eintrittsalter bis 6 Jahre:
  • U-Hefte
  • Größe und Gewicht
  • nur 2 Gesundheitsfragen
Eintrittsalter ab 6 Jahre:
  • Größe und Gewicht
  • 5 Gesundheitsfragen

Weitere Optionen

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