Jetzt günstiger, einfacher und besser:
Bieten Sie Ihren Kunden und Kundinnen mit der Gothaer SBU eine flexible, bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung fürs Leben.
Jetzt mit vielen Verbesserungen und einem erstklassigen Preis-Leistungsverhältnis.
Verkaufsargumente
Im Fokus der Analyse steht die Kundenorientierung in der Leistungsregulierung.
Tarifdetails
An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Merkmale der SBU Premium.
Einen weiteren Überblick und Vergleich mit anderen BU-Lösungen der Gothaer bieten Ihnen die Synopsen.
Die vereinbarte Leistung erfolgt bereits, wenn für mind. 4 Monate und voraussichtlich weitere 2 Monate eine ununterbrochene Krankschreibung vorliegt für insgesamt bis zu 36 Monate. Als Nachweis dienen die ärztlichen AU-Bescheinigungen (darunter muss mind. eine Bescheinigung von einem Facharzt /einer Fachärztin sein). Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen muss nicht zeitgleich gestellt werden.
Arbeitszeit und Rente können flexibel im gleichen Verhältnis zueinander reduziert werden.
Bei Anhebung der Arbeitszeit kann die BU-Rente maximal im gleichen Verhältnis ohne erneute Risikoprüfung wieder erhöht werden.
Mit Abschluss der SBU Premium sichert sich der Kunde/ die Kundin eine Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung von bis zu 200.000 EUR ohne Risikoprüfung zu folgenden Anlässen:
Im Leistungsfall zahlt die Gothaer unverzüglich bis zu 5 Monate befristete Rente aus, sofern ein ärztliches Gutachten zur Feststellung der BU erforderlich ist. Bei einer Ablehnung müssen die erhaltenen Renten nicht zurückgezahlt werden.
Die Gothaer leistet auch, wenn der Beruf wegen Infektionsgefahr zu mind. 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Ärzte/ Ärztinnen und Personen, die Patient/innen betreuen, greift die Leistung bereits, wenn keine Patient/innen mehr versorgt werden dürfen.
Krebs zählt mit zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in allen Altersklassen. Hier reicht ein einfacher Nachweis und die Kund*innen erhalten sofort die vereinbarte BU-Rente für 18 Monate – ohne Prognosezeitraum und auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand des/der Kund*in wieder verbessert.
Gegenüber dem Wettbewerb sticht die Regelung der Gothaer insbesondere durch zwei Dinge hervor: zum einen die Erweiterung auf eine Immunzellentherapie, aber zum anderen vor allem durch die Leistungsdauer von 18 Monaten.
Sollte es dazu kommen, dass der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter anhebt, so kann der/die Kund*in seinen Vertrag um diese Zeit verlängern und das ohne erneute Risikoprüfung.
Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit ändert, hat der/die Kund*in in den ersten 5 Versicherungsjahren die Möglichkeit ohne erneute Risikoprüfung prüfen zu lassen, ob es für ihn/sie dadurch günstiger wird.
Zusätzlich ist für Studierende und Auszubildende die Umstufung bei erstmaliger Aufnahme eines Berufes ohne Risikoprüfung möglich. Die Meldefrist beträgt 12 Monate.
Nach Ablauf von 5 Jahren ist die Günstigerprüfung mit erneuter Risikoprüfung möglich.
Sollte sich dann durch eine erneute Risikoprüfung ein Zuschlag oder Ausschluss ergeben oder sollte die neue berufliche Tätigkeit nicht günstiger eingestuft werden, so wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen.
Die Starter-Option ermöglicht dieser Zielgruppe den Einstieg in den notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz zu besonders günstigen Anfangsbeiträgen.
So funktioniert die Starter-Option:
Der/Die Kund*in erhält einen reduzierten Anfangsbeitrag in der Startphase. Somit ist der Folgebeitrag günstiger als der Beitrag eines Neuvertrags zu Beginn der Folgephase. Ein frühzeitiger Wechsel in die Folgephase senkt den Folgebeitrag weiter ab. Falls eine Dynamik eingeschlossen wird, greift diese zusammen mit den Nachversicherungsmöglichkeiten mit Beginn der Folgephase.
Extraschutz für Familien ohne Mehrbeitrag: Falls bei leiblichen oder adoptierten Kindern eine schwere Krankheit vorliegt, leistet die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium eine Zahlung in Höhe von bis zu einer BU-Jahresrente, max. 24.000 €.
Kapitalleistung bei
Umstufungsmöglichkeit für Schüler*innen
Schüler*innen haben eine einmalige Umstufungsmöglichkeit bei erstmaliger Aufnahme eines Berufes, einer Ausbildung oder eines Studiums.
Zusätzlich zu dieser Umstufungsmöglichkeit gilt selbiges einmalig bei einem Wechsel der Schulform und dadurch günstigerer Einstufung.
Nachträglicher Dynamikeinschluss für Schüler*innen und Berufsstartende
Schüler*innen und Berufsstartende haben die Möglichkeit eine Beitragsdynamik (bis max. 5%) nachträglich einzuschließen.
Wenn aufgrund von Pflegebedürftigkeit die Berufsunfähigkeit vor dem 45. Lebensjahr eintritt und sie ununterbrochen bis zum Ende der Leistungsdauer (mindestens bis zum vollendenden 60. Lebensjahr) besteht, geht die BU-Rente in eine lebenslange Altersrente über.
BU in Folge von Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die VP mindestens 4 von 9 fest definierten Verrichtungen des täglichen Lebens für einen festgelegten Zeitraum nicht mehr alleine ausführen kann. Unabhängig davon ist die Pflegebedürftigkeit auch bei schwerer Demenz erfüllt.
Die Dynamiksätze der Leistungs- und/oder Beitragsdynamik können unabhängig voneinander gewählt werden. Daher ist es dem/der Kund*in möglich, individuell zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er/sie bestimmte Dynamikformen nutzen möchte.
Durch Inflation und übliche Einkommenssteigerungen im Verlauf eines Arbeitslebens ergeben sich auf Dauer immer wieder Versorgungslücken. Damit diese geschlossen bleiben, können die Beiträge oder die Rentenhöhe über die Beitragszahlungsdauer mit einem vereinbarten Prozentsatz zwischen 3% bis 5% (Beiträge) bzw. zwischen 1% bis 3% (Rentenhöhe) pro Jahr dynamisiert werden. Eine Dynamisierung kann auch alle 2 oder 3 Jahre erfolgen.
Auszubildende können eine jährliche Beitragsdynamik von bis zu 3% oder darüber hinaus bis zu 5% alle 2 oder 3 Jahre vereinbaren.
Zusätzlich zur jährlichen Rentenerhöhung im Leistungsbezug, die aus der Überschussbeteiligung jährlich neu festgelegt wird, kann eine Dynamik zur garantierten Erhöhung der BU-Leistung abgeschlossen werden. Diese deckt das Risiko von inflationsbedingtem Kaufkraftverlust der BU-Rente selbst ab. Die Leistung der BU-Rente erhöht sich um einen garantierten Wert, der je nach Vereinbarung zwischen 1% bis 3% liegt.
Nach erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten oder auf mindestens 2 Jahre befristeten beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist eine Verdoppelung der BU-Leistung ohne Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen.) möglich. Die Erhöhung darf bis zu 18.000 Euro jährlich und die in Summe versicherte BU-Jahresrente bis zu 36.000 Euro betragen. Zusätzlich kann bei Berufsstart eine Beitragsdynamik bis zu 5% pro Jahr eingeschlossen werden.
Der/Die Versicherte kann seine BU-Rentenhöhe innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre nach Vertragsbeginn ohne erneute Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen.) erhöhen. Bei der Erhöhung muss sich die versicherte BU-Rente um mind. 300 EUR und bis zu 12.000 EUR pro Jahr erhöhen. Die Summe der bei uns versicherten BU-Renten dürfen nach der Erhöhung max. 36.000 EUR pro Jahr betragen. Alle Details regelt § 16 (SBU Premium ohne AU) bzw. § 17 (SBU Premium mit AU) der AVB.
Der/Die Versicherte kann vor Vollendung des 50. Lebensjahres mind. innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn seine BU-Rente bei verschiedenen Anlässen ohne erneute Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen.) erhöhen, z. B. bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie im Wert von mind. 50.000 EUR. Bei der Erhöhung muss sich die versicherte BU-Rente um mind. 300 EUR und bis zu 12.000 EUR pro Jahr erhöhen. Die Summe der bei uns versicherten BU-Renten dürfen nach der Erhöhung max. 36.000 EUR pro Jahr betragen. Alle Details regelt § 16 (SBU Premium ohne AU) bzw. § 17 (SBU Premium mit AU) der AVB.
Bei Erhöhung des regelmäßigen Bruttoeinkommens der versicherten Person um mind. 5% zum Vormonat, kann die BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung ebenfalls max. im selben Verhältnis erhöht werden.
Für Selbstständige gilt:
Bei Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der versicherten Person der letzten 3 Jahre um mind. 10%, kann die BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung ebenfalls max. im selben Verhältnis erhöht werden. Bei wiederholter Ausübung gilt als Maßstab der geltend gemachte Gewinn vor Steuern bei erstmaliger Ausübung der Option.
Die Erhöhung ist mehrmals und bis zu einer Höhe von 72.000 EUR gesamter versicherter BU-Jahresrente möglich. Voraussetzung für das Ausüben der Karrieregarantie ist unter anderem, dass die versicherte BU-Rente des Vertrages bereits 36.000 EUR BU-Jahresrente beträgt, der Vertrag seit mind. 5 Jahren läuft und die versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Alle Details regelt der § 16 (SBU Premium ohne AU) bzw. § 17 (SBU Premium mit AU) der AVB.
Zahlungsschwierigkeiten können den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Daher ist eine zinslose Beitragsstundung bis zu 36 Monaten bei vollem Versicherungsschutz möglich. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichendes Deckungskapital und eine Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren.
Eine Beitragsreduktion ist unbegrenzt möglich. Die Mindest-BU-Jahresrente muss jedoch 300 Euro betragen. Eine Beitragsfreistellung ist ebenfalls möglich, sofern die beitragsfreie BU-Rente mindestens 300 Euro jährlich beträgt. Die Wiederinkraftsetzung nach einer Beitragsfreistellung oder Erhöhung des Beitrags nach Beitragsreduktion ist innerhalb von 24 Monaten ohne erneute Risikoprüfung möglich.
Maximal absicherungsfähige BU-Rente:
Die maximale BU-Rente ohne oder inkl. einer jährlichen Dynamik von 3% oder einer Dynamik von 5% alle zwei/ drei Jahre beträgt 60.000 Euro jährlich. Bei einem Abschluss einer darüber hinausgehenden Dynamik reduziert sich die versicherbare Jahresrente auf 36.000 Euro.
Für Studierende kann je nach Studiengang eine monatliche BU-Rente von bis zu 2.000 Euro zzgl. einer Dynamik von bis zu 5% jährlich abgesichert werden. Für Auszubildende kann eine monatliche BU-Rente von bis zu. 1.500 Euro zzgl. einer Dynamik von 3% jährlich oder 5% alle zwei Jahre abgesichert werden.
Ab bestimmten Versicherungs- bzw. Risikosummen sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen bzw. Zeugnisse notwendig. Für die Untersuchung kann der Arzt oder die Ärztin von der zu versichernden Person frei gewählt werden.
Anbei eine Übersicht der jeweiligen Grenzen:
*Ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren muss die Beitragszahlungsdauer um mind. 2 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verkürzt und als Überschusssystem der Sofortbonus gewählt werden.
**Bei einigen Beamtenberufen gibt es Einschränkungen beim Höchstablaufalter.
Die Berufsgruppen-Differenzierung mit Ausrichtung auf die konkrete Tätigkeit führt zu einer starken Wettbewerbspositionierung. Mit Zusatzfragen nach Anteil der kaufmännischen Tätigkeit, körperlicher Belastung, Führungsverantwortung und Ausbildungsabschluss erreichen Ihre Kund*innen oft eine günstigere Berufsgruppe. Die Zusatzfragen werden selbstverständlich nur dann gestellt, wenn auch tatsächlich eine Verbesserung möglich ist.
Formulare
Angebot und Antrag
Risikofragebögen
Vertriebs- und Fachinformation
Info- und Werbematerial
Allgemeine Verwaltung
Ergänzende Materialien
Infinma Wettbewerbsvergleich Gothaer SBU ohne AU - Übersicht alphabetisch (02.2024)
Infinma Wettbewerbsvergleich Gothaer SBU mit AU - Übersicht alphabetisch (02.2024)
Präsentation Gothaer SBU (08.2024)
Stiftung Warentest: Checkliste zur SBU Premium mit AU
Stiftung Warentest Checkliste zur SBU Premium ohne AU
Finanztip Berufsunfaehigkeitsversicherung Checkliste 2021 SBU Premium mit AU
Finanztip Berufsunfaehigkeitsversicherung Checkliste 2021 SBU Premium ohne AU
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