Geltungsbereich
Weltweit auf allen Messen und Ausstellungen sowie während des Hin- und Rücktransportes.
Umfang der Versicherung
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter einschließlich deren Verpackung sowie der Messestand und die Standausrüstung. Persönliche Gegenstände der Standbeauftragten können ebenfalls mitversichert werden. Die Gothaer trägt alle Gefahren, denen das Ausstellungsgut während der Dauer der Versicherung sowie während des An- und Abtransportes ausgesetzt ist. Weiterhin sind Schäden versichert, die bei Aufenthalten oder Lagerungen entstanden sind, die der Versicherungsnehmer nicht veranlasst hat. Diese Schäden sind bis zu 30 Tagen vor und nach der Ausstellung versichert.
Leistung im Schadenfall
Bei Verlust bzw. Totalschaden wird der Versicherungswert erstattet. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Versicherungswertes ersetzt.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Kunstgegenstände und Antiquitäten (jeweils über 250.000 Euro), echte Pelze, echter Schmuck, echte Teppiche, Kunstgegenstände, lebende Tiere und Pflanzen, Antiquitäten, Brief-, Münz- und ähnliche Sammlungen. Modelle sind nur nach vorheriger Vereinbarung versichert.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?
- Krieg, Streik, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Kernenergie
- Witterungseinflüsse bei im Freien oder in Zelten ausgestellten Gütern
- Diebstahl und Abhandenkommen wertvoller Gegenstände kleinen Formats
- Mängel an der Verpackung
- Montage oder Demontage sowie Schäden durch Bearbeitung und Vorführung
Schadenbeispiele
Beispiel 1
Auf einem Transport von Messegütern von Deutschland nach den USA müssen die Güter von unterschiedlichen Verkehrsträgern befördert werden. Dies bedingt mehrere Umladungen. Am Zielort wird festgestellt, dass die Sendung teilweise schwer beschädigt angekommen ist.
Beispiel 2
Während einer Ausstellung werden mehrere Ausstellungsgüter gestohlen. Dies geschah, obwohl die Ausstellungsräume durchgehend von Messe- und Standpersonal beaufsichtigt worden ist.
Beispiel 3
Bei der Montage des Messestandes fällt eine schwerere Metallleiste auf die dort schon platzierten hochglanzpolierten Ausstellungsgüter. Einigen von ihnen werden Lack- Kratz- und Schrammschäden zugefügt, andere werden so stark beschädigt, dass sie unreparabel bleiben.