Pensionszusage – fest zugesichert durch Rückdeckungsversicherung

Pensionszusage

Bei der Rückgedeckten Pensionszusage handelt es sich um eine Leistungszusage des Unternehmens an den Versorgungsberechtigten, wobei das Unternehmen die zugesagten Versorgungsleistungen durch eine Rückdeckungsversicherung bei der Gothaer Lebensversicherung absichert. Hierfür stehen bei der Gothaer Lebensversicherung unterschiedliche Rückdeckungsmodelle zur Verfügung.

Modelle:

• minimale Rückdeckung

• Standardrückdeckung

• partielle Rückdeckung (Risiko RDV)

• kongruente Rückdeckung

• freie Rückdeckung

Vertriebsunterstützung zur Pensionszusage

Ausgangspunkt für die Erteilung der Zusage sind die gewünschten/erforderlichen Versorgungsleistungen, und nicht der Beitrag.

  • Es können Alters-/Todesfall- und Invaliditätsleistungen zugesagt werden.
  • Diese Leistungen können in beliebiger Höhe und Zusammensetzung (unter Beachtung der arbeits- / steuerrechtlichen Rahmenbedingungen) zugesagt werden.
  • Die Gothaer stellt bei Bedarf rechtlich unverbindliche Formulierungsvorschläge für die Versorgungszusage zur Verfügung. Die GBG-Consulting GmbH unterstützt bei der individuellen Ausgestaltung der Versorgungszusage.
  • Es können - in Abhängigkeit von Risikofreudigkeit, Renditeorientierung und Kostenbetrachtung unterschiedliche Rückdeckungsmodelle gewählt werden.
  • Eignet sich besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Produktinformation

Modelle:

  • minimale Rückdeckung
  • Standardrückdeckung
  • partielle Rückdeckung (Risiko RDV)
  • kongruente Rückdeckung
  • freie Rückdeckung

Minimale Rückdeckung

Die Ablaufleistung (inklusive Überschussanteile) entspricht dem Barwert der Pensionsverpflichtungen im Pensionsalter nach den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszins 6%. Dieser Betrag reicht nicht aus zur Finanzierung der zugesagten Rente im Pensionsalter nach den Rechnungsgrundlagen des Versicherers.

Standardrückdeckung

Die Versicherungssumme (exklusive Überschussanteile) entspricht dem Barwert der Pensionsverpflichtungen im Pensionsalter nach den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszins 6%. Dieser Betrag reicht i.d.R. nicht aus zur Finanzierung der zugesagten Rente im Pensionsalter nach den Rechnungsgrundlagen des Versicherers.

Partielle Rückdeckung (Risiko RDV)

Hierbei handelt es sich um eine reine Risikorückdeckung, insbesondere der sofort beginnenden Hinterbliebenenrente. Als Todesfallleistung der Risikorückdeckungsversicherung wird der Barwert der sofort beginnenden Witwenrente nach den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszins 6% versichert. Dieser Betrag reicht i.d.R. nicht aus zur Finanzierung der zugesagten Hinterbliebenenrente nach den Rechnungsgrundlagen des Versicherers.

Kongruente Rückdeckung

Die zugesagten Rentenleistungen werden über die garantierten Leistungen einer Rentenversicherung abgesichert. Die Überschüsse werden bar an das Unternehmen ausgezahlt. Dies stellt i.d.R. eine 100%-ige Absicherung der Pensionszusage dar.

Weitere Optionen

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