Versichertes Risiko
- Versichert ist der Betrieb im Umfang der sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen aufgeführten Unternehmens-/Betriebsbeschreibung mit den sich daraus ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten
- Mitversichert sind alle betrieblichen Nebenrisiken
Deckungssummen
- Aktuelle Regeldeckungssummen: 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- dreifach maximiert im Versicherungsjahr
Selbstbeteiligungen
- Generelle Selbstbeteiligung für Sach- und Vermögensschäden gemäß Vereinbarung
- Darüber hinaus: 10.000 EUR bei Personenschäden nach US-Recht bzw. kanadischem Recht
Im Versicherungsumfang enthaltene wesentlich Deckungserweiterungen
- Bauherrenrisiken für betriebliche Bauvorhaben
- Haus- und Grundbesitzerrisiken für betriebliche Gebäude und Grundstücke
- Betriebliche Veranstaltungen und Schulungen, Teilnahme an Messen und Ausstellungen
- Betriebsstätten/Unternehmen im Inland einschl. neu hinzukommender Betriebsstätten/Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung im Inland
- Versehensklausel
- Innovationsklausel (Update-Garantie) für AHB-Verbesserungen
- Rückwärtige Bedingungsdifferenzdeckung ( 100.000 EUR)
- Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten (für Folgeschäden 300.000 EUR)
- Ansprüche aus Benachteiligungen (300.000 EUR)
- Aufrechnung mit Werklohn- und Kaufpreisforderungen
- Auslandsschäden weltweit, ohne USA/Kanada-Direktexporte oder sonstige Tätigkeiten dort
- Auslösen von Fehlalarmen einschl. öffentlich-rechtlicher Ansprüche
- Belegschafts- und Besucherhabe
- Besonderer Verwahrungsvertrag
- Energiemehrkosten/Energieversorgung, Erstellen von Energieausweisen / Energieberatung (300.000 EUR)
- Erweiterter Strafrechtsschutz
- Haftungsfreistellungen zugunsten von Abnehmern des Versicherungsnehmers
- Internetrisiken und Datenlöschkosten
- Schäden an bewachten Sachen
- Subsidiärdeckung bei Verwendung fremder Kraftfahrzeuge
- Schäden durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern
- Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen
- Mangelbeseitigungsnebenkosten
- Mietsachschäden an:
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- Gebäuden und Räumen
- Beweglichen Sachen (ohne Kfz)
- Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern (300.000 EUR)
- Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
- Tätigkeitsschäden
- Vermögensschäden einschl. der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Konventionelles Produktrisiko: Personen- oder Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
- Umweltrisikoversicherung
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- Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) (UHV)
- Gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts zur Sanierung von Umweltschäden (USV)
- Versicherte Risiken
- Kleingebinde bis 500l/kg je Einzelgebinde und 5.000 l/kg Gesamtmenge
- 30.000 l Heizöl/Diesel/Benzin-Tanks für Eigenbedarf
- Abwasseranlagen (z.B. Öl-, Benzin-, Fettabscheider) und Einleitungsrisiko (z.B. Klärgrube, Betriebskläranlage)
- Sonstige deklarierungspflichtige Anlagen (z.B. kleine Biogasanlagen, Schießstände)•
- Umwelt-Produktrisiko
einschließlich temporärer Inhabereigenschaft von Umweltanlagen - Sanierung von Umweltschäden (USV) auf eigenen Grundstücken, in eigenen Gewässern und am Grundwasser (1.000.000 EUR)
- Integration der Umweltrisikoversicherung (inkl. Umweltschäden auf eigenen Grundstücken und am Grundwasser (früherer USV Zusatzbaustein 1) mit Sublimit 1 Mio Euro)
Optionale Absicherung des erweiterten Produkthaftpflichtrisikos
- Sublimit: 1.000.000 EUR
- Versicherte Risiken
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- Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden
- Weiterverarbeitungs-, Weiterbearbeitungsschäden
- Aus- und Einbaukosten inkl. Einzelteileaustausch und Reparatur im eingebauten Zustand
- Schäden durch mangelhafte Maschinen
- Prüf- und Sortierkosten
- Gewährleistungsfristverlängerung bis zu sechs Jahren
- Händlerkettenklausel
- Abbedingung der Prüf- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB
- Vorumsätze ohne zeitliche Befristung
Risikobegrenzungen und Ausschlüsse
Einige relevante Ausschlüsse sind z. B.:
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb eigen noch dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Ausland sowie Ausländische Betriebsstätten
- Ansprüche gemäß AMG für Arzneimittel, für die eine Deckungsvorsorgepflicht besteht
- Bahnrisiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterlegen sowie Sicherungsposten für Bahnen
- Bergbau
- Luft- und Raumfahrtrisiken
- Offshore-Anlagen
- Schäden aus planender, beratender, bau- oder montagegeleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit wegen Schäden an Sachen, die Gegenstand dieser Tätigkeit gewesen sind (z.B. aufgrund der Planung hergestellt wurden)
- Schäden infolge von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen, soweit der Versicherungsnehmer als Betreiber einer gentechnischen Anlage im Sinne des Gentech- nikgesetzes oder aus der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes in Anspruch genommen wird