Pensionskasse – Tarifdetails
- Überbetriebliche Pensionskasse in der Rechtsform einer AG
- Fonds- und Klassikvarianten möglich
- Sozialabgabenfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
- Steuerfreie Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
- Direkter Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten
- Garantien wie beim Lebensversicherer, das heißt keine Nachschusspflicht für das Unternehmen
- Geringer Kostenansatz, da schlanke Pensionskasse
- Keine zusätzlichen Verwaltungskostenbeiträge wie bei Unterstützungskassen
- Keine PSV-Pflicht
- Konzentration auf wenige Tarife und eine Versteuerungsart, d.h. nur §3 Nr. 63 EStG (keine Riester-Tarife §10a EStG)
- Anpassungsprüfungspflicht für laufende Leistungen nach §16 BetrAVG entfällt
- Rentensteigerung im Rentenbezug aus der (nicht garantierten) Überschussbeteiligung
- Zahlung der gegebenenfalls anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in der Rentenphase (Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner) durch Pensus Pensionsmanagement GmbH, Göttingen
VARIO-Tarif (Tarife PRL3C/F): Bausteinrente mit fakultativer BUZ-Beitragsbefreiung
- Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung mit nachgelagerter Besteuerung im Rahmen des §3 Nr. 63 EStG (bis 8% der GRV-BBG)
- Tarif mit laufender Courtage (Preisklassen U2 und U3)
- Klassik- und Fondsprodukt jeweils nach Bausteinsystem
Altersrente
- Beitragsgarantie auf Alter 62 (ohne Beitragsanteile für Todesfall- und gegebenenfalls BU-Schutz)
- Altersrente auf Alter 67, vorzeitiger Abruf (frühestens Alter 62) möglich
- Rentengarantiezeiten (maximal 22 Jahre) möglich
- Kapitalwahlrecht (auch Teilkapitalisierungen bis 30 Prozent möglich)
- Garantierte Rentenfaktoren für Umrechnung des Fondsvermögens in eine Rente
- Überschuss-System: Verzinsliche Ansammlung oder Einzahlung in Fonds vor Rentenbeginn; Bonusrente nach Rentenbeginn
Tod
Todesfallleistung an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und in Einzelfällen Lebenspartner, optional auch an Ex- Ehegatten. Sofern keine Hinterbliebenen vorhanden sind, erhalten die Erben die Todesfallleistung als Sterbegeld (maximal jedoch 8.000 Euro).
- Bei Tod vor Rentenbeginn:
Es wird eine lebenslange Rente (bei Kindern befristet) an die Hinterbliebenen gezahlt. Es besteht die Möglichkeit einer Kapitaloption. Dafür stehen zur Verfügung:
- Klassikprodukt (PRL3C): Alle geleisteten Beiträge zuzüglich Ansammlungsguthaben (gegebenenfalls inklusive der Beiträge für die BUZ-Beitragsbefreiung)
- Fondsprodukt (PRL3F): Fondsvermögen - Bei Tod nach Rentenbeginn:
Fortzahlung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Für Ehegatten oder Lebenspartner besteht die Möglichkeit der Umwandlung in eine lebenslange Rente
Berufsunfähigkeit (BUZ)
- Optionale Beitragsbefreiung nach Gothaer BUZ-Bedingungen möglich, sofern eine laufende Beitragszahlung vereinbart wird (flexible Zuzahlungen sind weiterhin möglich).
Tarifvertragslösung (Tarife PRL2C/F): Bausteinrente mit obligatorischer EMZ und HIZ
- Für Arbeitgeberbeiträge nach Tarifvertrag (z. B. Einzelhandel bis 300 Euro pro Jahr) oder Betriebsvereinbarung
- Tarif mit laufender Courtage (Preisklassen U2 und U3)
- Alle Arbeitnehmer*innen, die aufgrund von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc. einen Arbeitgeberbeitrag erhalten, müssen im gleichen Tarif versichert werden (kollektiver Ansatz)
- Klassik- und Fondsprodukt jeweils nach Bausteinsystem
Altersrente
- Beitragsgarantie auf Alter 62 (ohne HIZ- und EMZ-Beitragsanteile)
- Altersrente auf Alter 67, vorzeitiger Abruf (frühestens Alter 62) möglich
- Rentengarantiezeiten (maximal 22 Jahre) für verrentetes Fondsvermögen möglich
- Garantierte Rentenfaktoren für Umrechnung des Fondsvermögens in eine Rente
- Überschuss-System: Rentenbonus oder Einzahlung in Fonds vor Rentenbeginn; Bonusrente nach Rentenbeginn
- Kein Kapitalwahlrecht
Hinterbliebenerente (HIZ)
- Hinterbliebene: Ehegatten (bei Eheschließung vor Altersrentenbeginn) und Kinder
- Obligatorischer Hinterbliebenenschutz, kollektiv gerechnet
- Lebenslange Witwen/er-Renten; Waisenrenten bis maximal Alter 25
- Barrente für hinterbliebenen Ehegatten in Höhe von 60 Prozent der erreichten versicherten Altersrente auf Alter 62 aus jedem Beitragsbaustein
- Barrente für hinterbliebene Waisen in Höhe von 33 Prozent für Vollwaisen und 20 Prozent für Halbwaisen des Witwen/er-Rentenanspruchs
- Witwen/er-Renten + Waisenrenten zusammen maximal Altersrente (ggf. anteilige Kürzung)
- Bei Fondsprodukt: Zusätzlich Verrentung des Fondsvermögens bzw. der Garantierenten
Erwerbsminderungsrente (EMZ)
- Obligatorischer Erwerbsminderungsschutz (lediglich bei Bestehen oder bei Eintritt einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung können keine weiteren EMZ-Anwartschaften erworben werden).
- Barrente für den Erwerbsgeminderten in Höhe von 100 Prozent der erreichten versicherten Altersrente auf Alter 620 aus jedem Beitragsbaustein
- Leistungshöhen gemäß gesetzlicher Erwerbsminderungsrenten (halb oder voll) mit Definition der Erwerbsminderung nach jeweils aktueller gesetzlicher Definition
- Leistung bis Alter 62, danach schließt sich Altersrente an
- Bei Eintritt der halben oder vollen Erwerbsminderung zwischen Alter 62 und 67: Zahlung der vollen Altersrente ab Zeitpunkt der Erwerbsminderung