Wettbewerbsfähige Beiträge und weitreichender Versicherungsschutz

Berufshaftpflicht für Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure

Die Gothaer Versicherung ist einer der größten Versicherer für Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Ingenieuren. Neben wettbewerbsfähigen Beiträgen und weitreichendem Versicherungsschutz ist die Gothaer durch eine qualifizierte zentrale Schadenbearbeitung und jahrzehntelange Erfahrung in diesem Segment sehr gut positioniert.

Vertriebsunterstützung für die Berufshaftpflicht für Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure

  • Wettbewerbsfähige Beiträge
  • Weitreichendes Deckungskonzept
  • Qualifizierte zentrale Schadenbearbeitung
  • Große Erfahrung mit den Bedürfnissen der Zielgruppe

Versichertes Risiko

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der beschriebenen/versicherten Tätigkeit. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für vertraglich vom Versicherungsnehmer gegenüber seinem Auftraggeber übernommene Haftung (z.B. Vertragsstrafen).

Deckungssummen

Berufshaftpflichtversicherung

Aktuelle Regeldeckungssummen:

  • 5.000.000 EUR für Personenschäden
  • 300.000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Vierfache dieser Deckungssummen. Sofern eine höhere Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden vereinbart wird, beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen.

Umwelthaftpflichtversicherung

5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

(1-fach jahresmaximiert)

Umweltschadensversicherung

5.000.000 EUR pauschal für Sanierungskosten gemäß USchadG

(1-fach jahresmaximiert)

Selbstbeteiligung

Die Mindestselbstbeteiligung beträgt 2.500 Euro je Sach- und Vermögensschaden. Die Selbstbeteiligung für Sach- und Vermögensschäden bei im außereuropäischen Ausland vorkommenden Schäden beträgt das Doppelte der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, mindestens aber 10.000 EUR. Der Versicherer ist auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.

Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist höchstens zweimal für alle begangenen Verstöße innerhalb eines Bauwerkes zu zahlen. Die Selbstbeteiligungen finden keine Anwendung bei folgenden Positionen:

  • Bürohaftpflicht / Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
  • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Belegschafts- und Besucherhabe
  • Beschädigung und Abhandenkommen von Dokumenten Dritter
  • Drohnen und Kopter
  • Energieversorgung
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Internet-Risiken
  • Löschung und Abhandenkommen fremder Daten
  • Mietsachschäden anlässlich von Geschäftsreisen
  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Strahlenschäden
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadensversicherung

Höhere Selbstbeteiligungen können gegen Beitragsnachlass vereinbart werden.

Im Versicherungsumfang enthaltene Deckungserweiterungen

  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten - 300.000 EUR
  • Ansprüche aus Benachteiligungen - 300.000 EUR
  • Ansprüche der versicherten Unternehmen untereinander
  • Ansprüche mitverscherter Personen untereinander
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsgemeinschaften und Planungsringe
  • Asbestschäden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - 1.000.000 EUR
  • Aufrechnung mit Honorarforderungen
  • Ausführung von Untersuchungsarbeiten, z.B. Bauteilöffnungen und Bohrarbeiten
  • Auslandsschäden: weltweit, ohne USA/Kanada
  • Auslösen von Fehlalarm - 300.000 EUR
  • Beratung von öffentlichen Auftraggebern (VgV, VOL, VOB)
  • Beschädigung und Abhandenkommen von Dokumenten Dritter
  • Besucher- und Belegschaftshabe
  • Beteiligung an Bauherren/Bauträgern/Generalübernehmern: Versicherungsschutz besteht, sofern der Beteiligungsanteil höchstens 25 % beträgt
  • BIM-Koordinator und BIM-Manager
  • Bürohaftpflichtversicherung - 5.000.000 EUR
  • Drohnen und Kopter - 3.000.000 EUR
  • Energieberatungen
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Facility-Management
  • Generalpalnung
  • Gutachter- / Sachverständigentätigkeit/technische Due Diligence
  • Haftungsfreistellung
  • Internet-Risiken
  • Kraftfahrzeug und Anhänger, Wasserfahrzeuge
  • Lieferung von Baustoffen und Einrichtungsgegenständen: Versicherungsschutz besteht, soweit der Umsatz der Lieferung 25 % des vereinbarten Honorars nicht übersteigt
  • Löschung und Abhandenkommen fremder Daten
  • Mediator
  • Mängel oder Schäden am Bauwerk / Grundstück
  • Meldefrist: Keine zeitliche Begrenzung nach Vertragsbeendigung für versicherte Verstöße
  • Mietsachschäden: Geschäftsreise, Grundstücke, Gebäude, bewegliche Sachen, Arbeitsmaschinen, Stapler - 300.000 EUR
  • Mitversicherung aller rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten in Deutschland und aller temporär vorhandenen, auftragsbezogen eingerichteten, rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten im Ausland (ohne USA/Kanada)
  • Neubauten und Bestandsgebäude: Mitversichert ist das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik
  • Persönlichkeits- und Namensrechte
  • Projektsteuerer/Projektcontroller inkl. Überschreitung von eigenen Terminen und eigenen Fristen - 300.000 EUR
  • Preisrichter und Wettbewerbsbeisitzer
  • Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung gemäß § 5 RDG
  • Rechtsschutz bei der Abwehr von ohnehin anfallenden Baukosten
  • Rechtsschutz bei der Abwehr von Ansprüchen zu einer Überschreitung der Bauzeit
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Schlichtungsverfahren
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Strahlenschäden
  • Umweltschäden
  • Verlängerung von gesetzlichen Gewährleistungsverjärungsfristen
  • Verpflichtungen, die über das versicherte Berufsbild hinausgehen, sind nicht versichert. Aber : Der Versicherungsschutz bleibt für Personen und Sachschäden aus den versicherten Leistungen bestehen.
  • Vertraglich übernommene Haftpflicht
  • Vorsorgeversicherung
  • Zertifizierter DGNB-Auditor

Rechtlicher Hinweis

Alle obenstehenden Aussagen zum Versicherungsschutz gelten grundsätzlich im Rahmen und Umfang der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren.

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