- Wettbewerbsfähige Beiträge
- Weitreichendes Deckungskonzept
- Qualifizierte zentrale Schadenbearbeitung
- Große Erfahrung mit den Bedürfnissen der Zielgruppe
Wettbewerbsfähige Beiträge und weitreichender Versicherungsschutz
Die Gothaer Versicherung ist einer der größten Versicherer für Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Ingenieuren. Neben wettbewerbsfähigen Beiträgen und weitreichendem Versicherungsschutz ist die Gothaer durch eine qualifizierte zentrale Schadenbearbeitung und jahrzehntelange Erfahrung in diesem Segment sehr gut positioniert.
Versichertes Risiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der beschriebenen/versicherten Tätigkeit. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für vertraglich vom Versicherungsnehmer gegenüber seinem Auftraggeber übernommene Haftung (z.B. Vertragsstrafen).
Deckungssummen
Berufshaftpflichtversicherung
Aktuelle Regeldeckungssummen:
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Vierfache dieser Deckungssummen. Sofern eine höhere Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden vereinbart wird, beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen.
Umwelthaftpflichtversicherung
5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
(1-fach jahresmaximiert)
Umweltschadensversicherung
5.000.000 EUR pauschal für Sanierungskosten gemäß USchadG
(1-fach jahresmaximiert)
Selbstbeteiligung
Die Mindestselbstbeteiligung beträgt 2.500 Euro je Sach- und Vermögensschaden. Die Selbstbeteiligung für Sach- und Vermögensschäden bei im außereuropäischen Ausland vorkommenden Schäden beträgt das Doppelte der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung, mindestens aber 10.000 EUR. Der Versicherer ist auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist höchstens zweimal für alle begangenen Verstöße innerhalb eines Bauwerkes zu zahlen. Die Selbstbeteiligungen finden keine Anwendung bei folgenden Positionen:
Höhere Selbstbeteiligungen können gegen Beitragsnachlass vereinbart werden.
Im Versicherungsumfang enthaltene Deckungserweiterungen
Rechtlicher Hinweis
Alle obenstehenden Aussagen zum Versicherungsschutz gelten grundsätzlich im Rahmen und Umfang der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren.
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