Vater mit Sohn Gesicht an Gesicht Vater mit Sohn Gesicht an Gesicht

Ambulante Zusatzversicherung

Gothaer MediAmbulant

Nach jeder „Leistungsänderung per Gesetz" werden die finanziellen Eigenleistungen der gesetzlich Versicherten größer. MediAmbulant trotzt den gesetzlichen Zuzahlungen.

Gothaer MediAmbulant sorgt für eine ausgezeichnete Optik (Sehhilfen) und sichert - jenseits der Schulmedizin - einen vorzüglichen Leistungsanspruch (Heilpraktiker, Alternativmedizin).

Der Clou: Bei Leistungsfreiheit gibt es eine garantierte Beitragsrückerstattung!

Alle Informationen zu Gothaer MediAmbulant.

  • Keine Zuzahlung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • MediAmbulant leistet auch für Alternativmedizin/Heilpraktiker
  • MediAmbulant ist knallhart kalkuliert: Werden keine Leistungen in Anspruch genommen, gibt es Geld zurück (bis zu fünf Monatsbeiträge)
  • MediAmbulant ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten gesetzlichen Kasse

Produktinformationen:

Die Tarifinhalte von Gothaer MediAmbulant sind im Folgenden nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Ambulante Leistungen

  • 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel
  • 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung für Heilmittel
  • 100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung für Hilfsmittel100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung für Hilfsmittel
  • 100 % ambulante Transportkosten (von GKV genehmigt)
  • 120 Euro für Sehhilfen p. a.
  • 80 % Heilpraktikerbehandlung (inklusive verordneter Arzneien) sowie Naturheilverfahren durch Ärzte (nach Hufelandverzeichnis) bis 1.000 Euro p. a.

Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ und/ oder GebüH

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (garantiert, erfolgsunabhängig)

  • Drei Monatsbeiträge für ein Kalenderjahr
  • Vier Monatsbeiträge für zwei aufeinander folgende Kalenderjahre
  • Fünf Monatsbeiträge für drei aufeinander folgende Kalenderjahre

Geltungsbereich (außereuropäisch)

Zwölf Monate nach Versicherungsbeginn erhöht sich automatisch der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Ein tariflicher Leistungsanspruch besteht dann für eine Aufenthaltdauer von bis zu sechs Monaten (vormals ein Monat). Darüber hinaus besteht bei Erkrankung solange Versicherungsschutz, bis die Person die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung antreten kann.

Wartezeiten

  • Drei Monate allgemeine Wartezeit
  • Acht Monate besondere Wartezeit
  • Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn innerhalb von 28 Tagen nach Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Kindernachversicherung

  • Bei fristgerechter und formell-korrekter Anmeldung eines Neugeborenen wird der Vertrag ohne Risikoprüfung angenommen, somit sind auch Geburtsschäden und angeborene Krankheiten ohne Zuschlag mitversichert.
  • Verzicht auf den Beitrag für den Geburtsmonat.

Kuren

  • Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Heilbehandlung in einem Kurort
  • Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Kurbehandlung

Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit

  • Versicherungsfähig sind gesunde Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben; Ausnahmen zum Wohnsitz können vertraglich vereinbart werden
  • Aufnahme- und versicherungsfähig sind Personen, die aufgrund eigener Mitgliedschaft oder als Familienangehöriger bei der GKV versichert sind
  • Hinweis: Bei Ausscheiden aus der GKV endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des laufenden Monats - der Versicherungsnehmer muss hierüber unverzüglich informieren.
  • Direktionsanfrage für Beiträge mit Eintrittsalter > 67 Jahre
  • Kinder sind auch alleine aufnahme- und versicherungsfähig

Kombinationsmöglichkeiten

  • K (Krankenhaustagegeld)
  • TG (Tagegeld)
  • MediZ und MediProphy (dentale Ergänzung)
  • MediClinic Premium oder MediClinic Plus (stationäre Ergänzung)
  • MediPrävent Premium oder Basis (Vorsorgeschutz)
  • MediR (Ausland, damit u. U. BRE-Anspruch erhalten bleibt)
  • MediPG (Pflege)

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