Versicherungsschutz
Die Elektronikversicherung bietet eine "Allgefahrendeckung" für elektronische Anlagen. Es sind keine Einzelgefahren wie Feuer oder Diebstahl versichert, sondern bis auf wenige Ausnahmen jede unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden).
Leistungen im Schadenfall
Die Gothaer Elektronikversicherung übernimmt schnell und unkompliziert alle Aufwendungen, die durch eine Reparatur der versicherten Anlage/ des Gerätes anfallen, z.B. Kosten für Ersatzteile und Reparaturlöhne sowie das Aufräumen und Dekontaminieren versicherter Sachen. Bei einer irreparabel zerstörten Elektronik werden sogar die Wiederbeschaffungskosten bis zum vollen Neuwert erstattet.
Best Advice! Die Gothaer Elektronik-Pauschalversicherung gewährleistet im Regelfall die automatische Erfassung aller elektronischen Anlagen und Geräte eines Betriebes. Auf eine detaillierte Summenermittlung kann deshalb im Normalfall verzichtet werden.
Pauschal versicherte Sachen
Der Umfang der pauschal versicherten Sachen wurde erheblich erweitert. Versichert gelten alle Anlagen der folgenden Anlagegruppen:
Gruppen:
1. Daten-, Kommunikations-, und Bürotechnik;
2. Mess- und Prüftechnik;
3. Satz- und Reprotechnik;
4. Bild- und Tontechnik;
5. Medizintechnik
Mitversichert ist die dazugehörige Versorgungstechnik (wie Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgung), Leitungen, Erdkabel, leitungsführende Vorrichtungen innerhalb des Betriebsgrundstückes.
Mitversichert sind auf "Erstes Risiko" Kosten bis zu 10 Prozent der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme (maximal 100.000 Euro) für:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Bau- und Stemmarbeiten
- Kosten für Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums
- Kosten für Luftfracht
Außendeckung
Versicherte Sachen sind weltweit mit bis zu 20% der Versicherungssumme (maximal 20.000 Euro) beitragsfrei mitversichert. Gegen Beitragszuschlag kann die Entschädigungsgrenze auf bis zu 100% der Versicherungssumme angehoben werden.
Annahmerichtlinien: Nicht versicherbare Sachen
- Sachen in Diskotheken bzw. vergleichbaren Gaststätten, Tanzlokalen, Bars und Vergnügungsbetrieben
- Tankstellenanlagen / Tankdatensysteme
- Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (“ Starenkästen“), Radaranlagen für Verkehrsüberwachung, Verkehrsampeln
- Prothesen, wie Hörgeräte, Herzschrittmacher usw.
- Private Haushaltsgeräte, wie Staubsauger, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, etc.
- Handels- und Lagerware
Die Gothaer Softwareversicherung
Die Wiederherstellung von Daten kann teuer werden! Die Gothaer bietet mit der Softwareversicherung einen sehr weit reichenden Schutz für Datenverluste an.
Noch immer mitversichert gilt die Mitversicherung lizenzierter Software (kopiergeschützte Programme). Dies rundet das Angebot eines lückenlosen Versicherungsschutzes ab.
Übersicht der versicherten Schäden in der Softwareversicherung
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung bei Verlust oder nachteiliger Veränderung der versicherten Daten und Programme durch: | Softwareversicherung (Klausel TK 1928) |
Sachschaden am Datenträger oder an der Anlage | versichert |
Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung | versichert |
Blitzeinwirkung | versichert |
Störung oder Ausfall der Hardware oder der Stromversorgung | versichert |
Bedienungsfehler (z.B. falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe) | versichert |
Vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte in schädigender Absicht (z.B. Hacker) | versichert |
Über- oder Unterspannnung (einschließlich Blitzeinwirkung) | versichert |
Elektrostatische Aufladung / elektromagnetische Störung | versichert |
Höhere Gewalt | versichert |
Ermittlungskosten, die entstehen können, wenn keine Belege zur Wiedereingabe der Daten und Programme vorhanden sind. | versichert |
Kosten, die entstehen, weil die Daten und Programme durch Verschlüsselungsmaßnahmen (z.B. Kopierschutzstecker / Dongle) gesichert sind (lizenzierte Programme) | bis 50.000 Euro mitversichert (im Rahmen der VS Softwareversicherung) |
Nichtverfügbarkeit der Daten durch Dateien mit Schadenfunktion wie z.B. Computerviren, Würmer, Trojanische Pferde | Nicht versichert (Gegenstand Cyber-Versicherung) |
Die Gothaer Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
Sachdeckung
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann sich gegen unvorhergesehene Schäden absichern. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei der Anlage um eine Aufdach-, Fassaden- oder Bodenmontage handelt. Es sind alle Sachen versichert, die unmittelbar zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage erforderlich sind. Dies sind u. a. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung.
Deckung des Betriebsunterbrechungsschadens
Wenn die Anlage durch einen Elektronik-Sachschaden ausfällt, laufen die fixen Kosten weiter. Gerade bei speziellen Photovoltaikanlagen kann es lange dauern, bis wieder Strom produziert und die Kosten gedeckt werden können. Die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die entgangenen Einspeisevergütungen. Sie ist nur in Verbindung mit der Gothaer Elektronikversicherung möglich.