Der Schutz, den Juweliere wirklich brauchen

Valorenversicherung (GoValor)

Der Schmuck- Uhren- und Edelsteinhandel ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Die Folgen dieser Risiken sind oft sehr erheblich: sie reichen bis hin zum Verlust der Liquidität und können die Existenz nachhaltig gefährden. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, bietet die Gothaer Valorenversicherung GoValor den Schutz, den Juweliere wirklich brauchen – ob in Geschäftsräumen, Ausstellungen und bei Messen oder bei Transporten.

Vertriebsunterstützung für die Valorenversicherung (GoValor)

  • Komfortabler Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung
  • Versicherungsschutz für stationäre Risiken, Reiselager sowie Transporte
  • Versicherung von Teilnahmen an Fachmessen und Modeschauen
  • Erweiterungsmöglichkeit des Deckungsumfangs auf die Geschäfts- und Betriebseinrichtung, Betriebsunterbrechung sowie Glasversicherung und vieles mehr
  • Versicherungsschutz für in Obhut genommenes Eigentum von Kunden
  • Schäden durch bloßen Einbruchsversuch werden denen durch Einbruchdiebstahl gleichgestellt (Schäden an Tür, Glas, Schloss sowie provisorische Sicherungsmaßnahmen)
  • Versicherungsschutz für räuberische Erpressung und Kidnapping
  • Versicherung von außen angebrachter Gegenständen (z.B. Werbeschilder, Markisen)

Zielgruppen

Die GoValor richtet sich an kleine und mittelgroße Juweliere.

Nicht zu dieser Zielgruppe gehören Billig- oder Modeschmuckläden sowie große Juwelierketten und große Juwelierunternehmen.

Highlights

  • Versicherungsschutz im Rahmen einer durchgängigen Allgefahrendeckung
  • Versicherungsschutz auch während des Aufenthaltes außerhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kommissionären, Bearbeitungsstätten, Heimarbeitern, Kunden und Banken
  • Einschluss aller Transporte – auch während der Mitführung als Begleittransport, Geschäfts-/ Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder eines ihrer Angestellten/ Mitarbeiter, sofern die Verbringung auf direktem Wege von einem Ort zum anderen erfolgt
  • Versicherungsschutz bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der jeweils gültigen Kraftfahrzeugklausel
  • Versicherungsschutz während des Aufenthalts in Hotels oder anderen Beherbergungsstätten, wenn das Reiselager gegen Einlieferungsschein in Aufbewahrung gegeben wird sowie während Transporten mit Transportunternehmen gemäß dem jeweils gültigen Bijouterievaloren-Tarif
  • Kostenübernahme für vorübergehende alternative Sicherungsmaßnahmen bei Störung oder Ausfall der Einbruchmeldeanlage
  • Kostenlose Sicherungsberatung

Umfang der Versicherung

Versichert sind im Rahmen der Allgefahrendeckung sämtliche Waren des Edelstein-, Juwelier- und Uhrengewerbes sowie der dazugehörenden Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate des eigenen Geschäftsbetriebes oder fremde Waren, sofern der Versicherungsnehmer hierfür nach Gesetz oder Vereinbarung die Gefahr trägt. Der Versicherungsschutz kann durch Bausteine auf die Geschäfts- und Betriebseinrichtung, die Gefahr der Betriebsunterbrechung sowie die Glasversicherung erweitert werden.

Leistung im Schadensfall

Die Gothaer entschädigt je Schadensfall die im Versicherungsschein, im jeweils gültigen Bijouterievaloren-Tarif oder in der jeweils gültigen Kraftfahrzeug-Klausel für die Reise- und Warenlagerversicherung genannten Höchstversicherungssummen sowie diverse Kosten, z. B. für Aufräumarbeiten, Schlossänderungen, erste provisorische Sicherungen, Neudekoration. Übernahme von Kosten der psychologischen Nachsorge zum Beispiel nach Raubüberfall

Was ist nicht versichert?

  • Nicht versichert sind unter anderem Schäden, die verursacht wurden durch Unterschlagung, Betrug, Untreue, es sei denn, es handelt sich dabei um Schäden im Gewahrsam beauftragter Dritter, wie z. B. Transportunternehmen.
  • Nicht versichert sind Schäden durch Familienangehörige des Versicherungsnehmers, z. B. Diebstahl durch Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und von Mitarbeiter/innen des Versicherungsnehmers.
  • Nicht versichert ist die Nichtbeachtung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen oder solcher von Zollverwaltungen und Transportunternehmen.
  • Nicht versichert sind Beschädigungen oder Wertminderungen an den versicherten Waren als Folge einer selbst ausgeführten oder in Auftrag gegebenen Bearbeitung sowie durch die natürliche Beschaffenheit der versicherten Waren
  • Der Mindestbeitrag beträgt 1.000 Euro netto
  • Der Selbstbehalt je Schadensfall beginnt ab 250 Euro

Schadenbeispiele

Beispiel 1

Bei einem nächtlichen Einbruch werden Schmuck und Uhren von einem erheblichen Wert gestohlen. Auch große Teile der Geschäftseinrichtung, wie zum Beispiel Vitrinen und Aufbewahrungsschränke werden beschädigt. Da auch der Eingangsbereich stark in Mitleidenschaft gezogen wird, ist vorerst eine Bewachung durch ein Wachunternehmen erforderlich. Der Betrieb kann erst nach einigen Tagen wieder aufgenommen werden.

Beispiel 2

Auf einer Reise zu einer Präsentation werden einem Reiselagerbegleiter wertvolle Schmuckwaren aus seinem Hotelzimmer gestohlen. Die Gegenstände waren bestimmungsgemäß untergebracht. Trotzdem konnte die Tat nicht verhindert werden.

Beispiel 3

Auf ein Juweliergeschäft wird ein Raubüberfall mit einer besonderen Härte verübt. Neben dem beträchtlichen Sachschaden steht der Betrieb längere Zeit still, da die Betreiber und ihre Angestellten einen schweren Schock erlitten haben, der eine professionelle Nachbetreuung notwendig macht.

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