Hintergründe und Informationen
Mit der Wohngebäudeversicherung und der Gothaer als starken Partner ist ein Haus bestens geschützt.
Für die Veränderung des Versicherungsbeitrags in der Wohngebäudeversicherung gibt es drei potenzielle Ursachen.
Durch den Anpassungsfaktor wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und somit auch unsere Versicherungsleistung im Schadensfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.
Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadensfall keine Kürzung vornehmen müssen, sofern die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde. Der wichtige Unterversicherungsverzicht (8) bleibt somit bestehen. Durch den aktualisierten Anpassungsfaktor verändert sich die Versicherungssumme, entsprechend ändert sich auch der Beitrag.
Die Höhe des Anpassungsfaktors wird auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Baupreise und der Tariflohnentwicklung im Baugewerbe ermittelt und ist somit für jedes Versicherungsunternehmen in Deutschland identisch.
Die unternehmensinterne Kalkulation der Verträge muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Damit die Gothaer im Schadenfall auch in Zukunft ein zuverlässiger Partner ist müssen die Beiträge angepasst werden, sobald die Häufigkeit oder der Aufwand für die Behebung von Schaden ansteigt. Entsprechend müssen wir die Beiträge auch absenken, sofern sich eine Absenkungsmöglichkeit ergibt.
Der Vertrag kann individuelle Vereinbarungen enthalten, die sich zusätzlich auf die Beitragshöhe auswirken. Dies sind in der Regel:
Die nachfolgenden FAQ beantworten die häufigsten Fragen zu diesen drei Ursachen.
Welche Rechte ergeben sich durch die Beitragsanpassung?
Können noch weitere Faktoren den Beitrag verändern?
(2) Tariflohnindex
(3) Rabattsystem bei Schadenfreiheit (SFR)
(4) Altersstaffel - Beitrag in Abhängigkeit des Gebäudealters
(5) Neubaunachlass
(6) Kernsanierungsnachlass
(7) Unterversicherung
(8) Unterversicherungsverzicht