So sind Organe, Manager und leitende Angestellte richtig abgesichert

D&O-Versicherung

Sicherheit im Management

Seit einigen Jahren ist eine Tendenz in Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Verschärfung der persönlichen Haftung von Geschäftsführer*innen, Vorständen und Aufsichtsrät*innen zu beobachten. Dieses persönliche Haftungsrisiko wird immer häufiger im Rahmen einer Directors & Officers-Police versichert. Die Gothaer D&O-Versicherung ist ein hochwertiges D&O-Produkt, das sich fest im deutschen Markt etabliert hat.

Vertriebsunterstützung für die D&O-Versicherung

Vorteile

  • Die D&O-Versicherung bietet weit reichenden Versicherungsschutz und zeichnet sich durch eine klare und verständliche Sprache aus.
  • Schutz des privaten Vermögens
  • Absicherung bei Schadenersatzansprüchen von Kundinnen und und Kunden sowie Lieferant*innen
  • Absicherung bei Schadenersatzansprüchen des Unternehmens
  • Beratung durch spezialisierte Anwälte/Anwältiinnen

Bedeutung des Versicherungsschutzes für den Kunden

  • Versichert sind nicht nur das gesamte Privatvermögen und der zukünftige Lebensstandard. Auch der gute Ruf und die berufliche Reputation werden geschützt.
  • Wegen der Umkehr der Beweislast, die gerade für die Innenhaftung gilt, ist die Rechtsschutzfunktion von großer Bedeutung. Beweislastumkehr heißt, dass die versicherte Person (Unternehmensleiter*in) im Falle einer Inanspruchnahme sich von dem Vorwurf der Pflichtverletzung entlasten muss. Im Schadenfall werden daher in der Regel besonders qualifizierte Anwälte/Anwältinnen mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragt.
  • Auch die langen Verjährungsfristen (drei, fünf oder 30 Jahre!) stellen ein hohes Risiko dar, das der Absicherung durch die D&O-Versicherung bedarf.

Versicherungskonzept

Die D&O-Versicherung dient der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleiter*innen und Mitgliedern von Aufsichtsorganen wegen Vermögensschäden des Unternehmens.

Geschützt wird dabei das private Vermögen der versicherten Personen, das sonst zur Regulierung von Haftpflichtansprüchen herangezogen werden müsste.

Zielgruppe

Unternehmensleiter*innen und Aufsichtsorgane wie Vorstände, Geschäftsführer*innen, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsrät*innen von:

  • Mittelständischen Unternehmen (GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.)
  • Vereinen/ Verbänden
  • Genossenschaften (e. G.)
  • Stiftungen

Deckung gemäß D&O AVB-Gothaer 2022

  • Versicherungsnehmer ist i.d.R. die Gesellschaft bzw. die Firmengruppe. Die Rechte aus der D&O-Versicherung stehen den Mitgliedern der Unternehmensleitung und der Aufsichtsorgane, d.h. den versicherten Personen zu.
  • Versichert sind Haftpflichtansprüche der eigenen Gesellschaft (Innen-Haftung) und Ansprüche Dritter, z.B. Banken, Lieferanten, Aktionär*innen etc (Außen-Haftung) gegen versicherte Personen.
  • Neben privatrechtlichen sind auch öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche (z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben) versichert.
  • Weltweite Deckung (soweit rechtlich zulässig).
  • Grundsätzlich gilt unbegrenzte Rückwärtsdeckung für - nicht bekannte - Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn und eine automatische Nachmeldefrist von Schäden nach Vertragsablauf (bis zu 5 Jahren).

Regulierungs- und Rechtsschutzfunktion

  • Da es sich um eine Haftpflicht-Police handelt, ist -zusätzlich zur Regulierung von Schäden- auch die Rechtsschutzfunktion versichert. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn gegen eine versicherte Person der Vorwurf einer Pflichtverletzung erhoben und ein Haftpflichtanspruch wegen eines Vermögensschadens geltend gemacht wirdgenommen werden.

Annahmerichtlinien

  • Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland und Österreich
  • Unternehmen älter als 2 Jahre
  • Alle Branchen mit Ausnahme von
  • Finanzdienstleistern, Waffenherstellern, Profisportvereinen, Erzbergbau, Gewinnung von Erdöl und Erdgas (Energierisiken (on- und offshore)), Großhandel mit Bergwerksmaschinen, Kokerei und Mineralölverarbeitung, Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Fracking, Ölgewinnung aus Ölsand/ Teersand, Arktische- und Tiefseebohrungen, Kohlebergbau
  • Nachweis einer soliden wirtschaftlichen Gesamtverfassung (durch Überprüfung der Finanzlage des Unternehmens)
  • Rechtsform der Versicherungsnehmerin ist die einer juristischen Person, d.h. einer Stiftung, einer Körperschaft des öffentl. Rechts, einer Genossenschaft, einer AG , einer GmbH oder GmbH & Co.KG

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