Versicherungskonzept
Die D&O-Versicherung dient der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleiter*innen und Mitgliedern von Aufsichtsorganen wegen Vermögensschäden des Unternehmens.
Geschützt wird dabei das private Vermögen der versicherten Personen, das sonst zur Regulierung von Haftpflichtansprüchen herangezogen werden müsste.
Zielgruppe
Unternehmensleiter*innen und Aufsichtsorgane wie Vorstände, Geschäftsführer*innen, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsrät*innen von:
- Mittelständischen Unternehmen (GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.)
- Vereinen/ Verbänden
- Genossenschaften (e. G.)
- Stiftungen
Deckung gemäß D&O AVB-Gothaer 2022
- Versicherungsnehmer ist i.d.R. die Gesellschaft bzw. die Firmengruppe. Die Rechte aus der D&O-Versicherung stehen den Mitgliedern der Unternehmensleitung und der Aufsichtsorgane, d.h. den versicherten Personen zu.
- Versichert sind Haftpflichtansprüche der eigenen Gesellschaft (Innen-Haftung) und Ansprüche Dritter, z.B. Banken, Lieferanten, Aktionär*innen etc (Außen-Haftung) gegen versicherte Personen.
- Neben privatrechtlichen sind auch öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche (z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben) versichert.
- Weltweite Deckung (soweit rechtlich zulässig).
- Grundsätzlich gilt unbegrenzte Rückwärtsdeckung für - nicht bekannte - Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn und eine automatische Nachmeldefrist von Schäden nach Vertragsablauf (bis zu 5 Jahren).
Regulierungs- und Rechtsschutzfunktion
- Da es sich um eine Haftpflicht-Police handelt, ist -zusätzlich zur Regulierung von Schäden- auch die Rechtsschutzfunktion versichert. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn gegen eine versicherte Person der Vorwurf einer Pflichtverletzung erhoben und ein Haftpflichtanspruch wegen eines Vermögensschadens geltend gemacht wirdgenommen werden.
Annahmerichtlinien
- Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland und Österreich
- Unternehmen älter als 2 Jahre
- Alle Branchen mit Ausnahme von
- Finanzdienstleistern, Waffenherstellern, Profisportvereinen, Erzbergbau, Gewinnung von Erdöl und Erdgas (Energierisiken (on- und offshore)), Großhandel mit Bergwerksmaschinen, Kokerei und Mineralölverarbeitung, Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Fracking, Ölgewinnung aus Ölsand/ Teersand, Arktische- und Tiefseebohrungen, Kohlebergbau
- Nachweis einer soliden wirtschaftlichen Gesamtverfassung (durch Überprüfung der Finanzlage des Unternehmens)
- Rechtsform der Versicherungsnehmerin ist die einer juristischen Person, d.h. einer Stiftung, einer Körperschaft des öffentl. Rechts, einer Genossenschaft, einer AG , einer GmbH oder GmbH & Co.KG