Versicherungskonzept
Die D&O-Versicherung dient der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleiter*innen und Mitgliedern von Aufsichtsorganen wegen Vermögensschäden des Unternehmens.
Geschützt wird dabei das private Vermögen der versicherten Personen, das sonst zur Regulierung von Haftpflichtansprüchen herangezogen werden müsste.
Zielgruppe
Unternehmensleiter*innen und Aufsichtsorgane wie Vorstände, Geschäftsführer*innen, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsrät*innen von:
- Mittelständischen Unternehmen (GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.)
- Vereinen/ Verbänden
- Genossenschaften (e. G.)
- Stiftungen
Deckung gemäß D&O AVB-Gothaer 2024
- Versicherungsnehmer ist i.d.R. die Gesellschaft bzw. die Firmengruppe. Die Rechte aus der D&O-Versicherung stehen den Mitgliedern der Unternehmensleitung und der Aufsichtsorgane, d.h. den versicherten Personen zu.
- Versichert sind Haftpflichtansprüche der eigenen Gesellschaft (Innen-Haftung) und Ansprüche Dritter, z.B. Banken, Lieferanten, Aktionär*innen etc (Außen-Haftung) gegen versicherte Personen.
- Neben privatrechtlichen sind auch öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche (z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben) versichert.
- Weltweite Deckung (soweit rechtlich zulässig).
- Grundsätzlich gilt unbegrenzte Rückwärtsdeckung für - nicht bekannte - Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn und eine automatische Nachmeldefrist von Schäden nach Vertragsablauf (bis zu 7 Jahre, kostenpflichtig erweiterbar auf bis zu 12 Jahre).
Regulierungs- und Rechtsschutzfunktion
- Da es sich um eine Haftpflicht-Police handelt, ist -zusätzlich zur Regulierung von Schäden- auch die Rechtsschutzfunktion versichert. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn gegen eine versicherte Person der Vorwurf einer Pflichtverletzung erhoben und ein Haftpflichtanspruch wegen eines Vermögensschadens geltend gemacht wirdgenommen werden.
Annahmerichtlinien
- Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland und Österreich
- Unternehmen älter als 2 Jahre
Alle Branchen mit Ausnahme von:
- Finanzdienstleistern, Profisportvereinen/-Gesellschaften, Politische Parteien, Betrieb von Bordellen, Betrieb von sog. Online Spielcasinos,
Kriterien, die die Nachhaltigkeit betreffen: Auf Anfrage
Nachweis einer soliden wirtschaftlichen Gesamtverfassung (durch Überprüfung der Finanzlage des Unternehmens)
Rechtsform der Versicherungsnehmerin ist die einer juristischen Person, d.h. einer Stiftung, einer Körperschaft des öffentl. Rechts, einer Genossenschaft, einer AG , einer GmbH oder GmbH & Co.KG