So sind Organe, Manager und leitende Angestellte richtig abgesichert

D&O-Versicherung

Sicherheit im Management

Seit einigen Jahren ist eine Tendenz in Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Verschärfung der persönlichen Haftung von Geschäftsführer*innen, Vorständen und Aufsichtsrät*innen zu beobachten. Dieses persönliche Haftungsrisiko wird immer häufiger im Rahmen einer Directors & Officers-Police versichert. Die Gothaer D&O-Versicherung ist ein hochwertiges D&O-Produkt, das sich fest im deutschen Markt etabliert hat.

Vertriebsunterstützung für die D&O-Versicherung

Vorteile

  • Die D&O-Versicherung bietet weit reichenden Versicherungsschutz und zeichnet sich durch eine klare und verständliche Sprache aus.
  • Schutz des privaten Vermögens
  • Absicherung bei Schadenersatzansprüchen von Kund*innen und Lieferant*innen
  • Absicherung bei Schadenersatzansprüchen des Unternehmens
  • Beratung durch spezialisierte Anwält*innen

Bedeutung des Versicherungsschutzes für den Kunden

  • Versichert sind nicht nur das gesamte Privatvermögen und der zukünftige Lebensstandard. Auch der gute Ruf und die berufliche Reputation werden geschützt.
  • Wegen der Umkehr der Beweislast, die gerade für die Innenhaftung gilt, ist die Rechtsschutzfunktion von großer Bedeutung. Beweislastumkehr heißt, dass die versicherte Person (Unternehmensleiter*in) im Falle einer Inanspruchnahme sich von dem Vorwurf der Pflichtverletzung entlasten muss. Im Schadenfall werden daher in der Regel besonders qualifizierte Anwälte/Anwältinnen mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragt.
  • Auch die langen Verjährungsfristen (drei, fünf oder 30 Jahre!) stellen ein hohes Risiko dar, das der Absicherung durch die D&O-Versicherung bedarf.

Versicherungskonzept

Die D&O-Versicherung dient der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleiter*innen und Mitgliedern von Aufsichtsorganen wegen Vermögensschäden des Unternehmens.

Geschützt wird dabei das private Vermögen der versicherten Personen, das sonst zur Regulierung von Haftpflichtansprüchen herangezogen werden müsste.

Zielgruppe

Unternehmensleiter*innen und Aufsichtsorgane wie Vorstände, Geschäftsführer*innen, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsrät*innen von:

  • Mittelständischen Unternehmen (GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.)
  • Vereinen/ Verbänden
  • Genossenschaften (e. G.)
  • Stiftungen

Deckung gemäß D&O AVB-Gothaer 2024

  • Versicherungsnehmer ist i.d.R. die Gesellschaft bzw. die Firmengruppe. Die Rechte aus der D&O-Versicherung stehen den Mitgliedern der Unternehmensleitung und der Aufsichtsorgane, d.h. den versicherten Personen zu.
  • Versichert sind Haftpflichtansprüche der eigenen Gesellschaft (Innen-Haftung) und Ansprüche Dritter, z.B. Banken, Lieferanten, Aktionär*innen etc (Außen-Haftung) gegen versicherte Personen.
  • Neben privatrechtlichen sind auch öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche (z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben) versichert.
  • Weltweite Deckung (soweit rechtlich zulässig).
  • Grundsätzlich gilt unbegrenzte Rückwärtsdeckung für - nicht bekannte - Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn und eine automatische Nachmeldefrist von Schäden nach Vertragsablauf (bis zu 7 Jahre, kostenpflichtig erweiterbar auf bis zu 12 Jahre).

Regulierungs- und Rechtsschutzfunktion

  • Da es sich um eine Haftpflicht-Police handelt, ist -zusätzlich zur Regulierung von Schäden- auch die Rechtsschutzfunktion versichert. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn gegen eine versicherte Person der Vorwurf einer Pflichtverletzung erhoben und ein Haftpflichtanspruch wegen eines Vermögensschadens geltend gemacht wirdgenommen werden.

Annahmerichtlinien

  • Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland und Österreich
  • Unternehmen älter als 2 Jahre

Alle Branchen mit Ausnahme von:

  • Finanzdienstleistern, Profisportvereinen/-Gesellschaften, Politische Parteien, Betrieb von Bordellen, Betrieb von sog. Online Spielcasinos,

    Kriterien, die die Nachhaltigkeit betreffen: Auf Anfrage

Nachweis einer soliden wirtschaftlichen Gesamtverfassung (durch Überprüfung der Finanzlage des Unternehmens)
Rechtsform der Versicherungsnehmerin ist die einer juristischen Person, d.h. einer Stiftung, einer Körperschaft des öffentl. Rechts, einer Genossenschaft, einer AG , einer GmbH oder GmbH & Co.KG

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