Zwei Angestellte sitzen konzentriert gemeinsam vor einem Laptop

Absicherung nach individuellem Risiko

Vermögensschaden-Haftpflicht für Kammerberufe

Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für die Risiken aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterhalten. Hierbei richtet sich das Leistungsspektrum der Vermögensschaden-Haftpflicht nach dem persönlichen Risiko des Kunden, um eine geeignete Versicherungslösung zu finden.

Vertriebsunterstützung für die Vermögensschaden-Haftpflicht für Kammerberufe

Verkaufsargumente

Tarifdetails

Formulare