Versicherungsschutz
Die Elektronikversicherung bietet eine "Allgefahrendeckung" für elektronische Anlagen. Es sind keine Einzelgefahren wie Feuer oder Diebstahl versichert, sondern bis auf wenige Ausnahmen jede unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen (Sachschaden).
Voraussetzung
- Maximale Gesamt-Versicherungssumme beträgt 1.000.000 EUR
- Anlagenstandort in der Bundesrepublik Deutschland
- nicht auf Gewässer befindlich (Floating Photovoltaik)
- bei Versicherungsbeginn nicht älter als 6 Jahre (es gilt der Tag der Inbetriebnahme)
- nicht mehr als ein Schaden in 5 Jahren vor dem gewünschten Versicherungsbeginn
- nicht ausschließlich der Erzeugung von Strom zu Eigennutzung dienend
- regelmäßige Wartung gemäß Herstellervorgaben
Nicht versicherbare Anlagen
- Prototypen und Einzelanfertigungen (hierzu zählen auch Anlagen mit nicht zertifizierten Modulen)
- Fassadenanlagen
Bei Aufdachanlagen zusätzlich
- Anlagen auf Gebäuden in nicht massiver Bauweise wie z.B. Gewächshäuser, Treibhäuser, Holzbauten, Reithallen, Scheunen
- Anlagen auf Gebäuden ohne regelmäßige Nutzung und Instandhaltung
- Anlagen auf Gebäuden mit landwirtschaftlicher Nutzung
- Anlagen auf Gebäuden, in denen sich Betriebe oder Lager mit erhöhtem Feuerrisiko (Chemikalienherstellung, nicht gesprinklerte Holz- oder Papierherstellung u. -verarbeitung, Sägewerke, Polstereien, etc.) befinden
- Indach-Module (Anlagen, die ohne Aufständerung direkt auf das Dach aufgebracht werden)
Bei Freilandanlagen zusätzlich
- Anlagen auf Geländen mit aufgeschütteten oder nicht natürlich gewachsenen Böden
- Anlagen in Überschwemmungsgebieten (ZÜRS-Zone 3 oder 4)
- Anlagen in unmittelbarer Nähe zu Waldgebieten (Abstand < 500m)
- Anlagen mit nachgeführter/umklappbarer Anlagentechnik
- Anlagen auf Flächen, die nicht ausschließlich für den Betrieb der Photovoltaikanlage genutzt werden (z.B. Agri-PV-Anlagen)
- Anlagen ohne geeignete Einfriedung.
- Als geeignet gilt: ab Erdgleiche min. 2m hoher Stahlzaun oder Mauer mit Übersteigsicherung und Unterkriechschutz zum Schutz vor unbefugtem Zutritt. Hierzu gehören auch eine verschließbare Toranlage oder sonstige Zutrittskontrollmaßnahmen.
- Anlagen ohne Brandschutzgürtel mit einer Breite von mindestens 5m im Bereich der Umzäunung.
- Der Brandschutzgürtel ist dauerhaft frei von Brandlasten zu halten.
Mitversichert Kosten:
Mitversichert auf Erstes Risiko | Bis zu einer Versicherungssumme von |
---|
| |
Daten und Datenträger (TK A 1928), sowie Dongle | 75.000 EUR |
Sonstige Daten | 75.000 EUR |
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | 75.000 EUR |
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich | 75.000 EUR |
Bewegungs- und Schutzkosten | 75.000 EUR |
Luftfrachtkosten | 75.000 EUR |
Bergungskosten | 75.000 EUR |
Kosten für Erd- und Bauarbeiten, Gerüstgestellung | 75.000 EUR |
Gebäudeschäden | 25.000 EUR |
Feuerlöschkosten | 50.000 EUR |
Mehrkosten durch behördliche Anordnungen | 50.000 EUR |
Schadensuchkosten | 25.000 EUR |
Sicherungsmaßnahmen | 10.000 EUR |
Behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung | 25.000 EUR |
Rückbaukosten im Totalschadenfall | 75.000 EUR |
Zusatzgeräte und Reserveteile | 50.000 EUR |
Mehrkosten durch Inkompatibilität / Technologiefortschritt | 20% der gültigen Versicherungssumme |
Förderung der Nachhaltigkeit / Ökologische Maßnahmen | 10.000 EUR |
Schadenbeispiel
Eine Photovoltaikanlage im Wert von 100.000 EUR wird durch einen schweren Sturm beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 30.000 EUR. Während der Reparaturzeit kann die Anlage keinen Strom ins Stromnetz einspeisen, was zu einem Ertragsausfall von 2.000 EUR führt.
Zusätzlich muss der Betreiber während der Ausfallzeit Fremdstrom beziehen, was zusätzliche Kosten von 1.000 EUR verursacht.
In diesem Fall übernimmt die Photovoltaikversicherung die Kosten für die Reparatur (30.000 EUR), den entgangenen Ertrag (2.000 EUR) und die zusätzlichen Kosten für den Netzstrom (1.000 EUR), insgesamt also 33.000 EUR.