Viele Unternehmen erzeugen heute mit kleinen oder großen Photovoltaikanlagen umweltfreundlich und wirtschaftlich Strom.
Doch schon kleinere Schäden, beispielsweise nach einem Sturm oder Vandalismus, können zu hohen Kosten führen.
Elektronikversicherung
Die Gothaer Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen bietet marktüberdurchschnittliche Deckung und sichert die Anlage, von den Solarmodulen über die Wechselrichter und Tragkonstruktion bis hin zur Verkabelung, umfassend ab.
Betriebsunterbrechung
Was, wenn die Anlage durch einen Elektronik-Sachschaden ausfällt?
Die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die entgangenen Einspeisevergütungen.
Darüber hinaus leistet der Versicherer auch Entschädigung für nachgewiesene Mehrkosten für fremden Energiebezug.
Die Betriebsunterbrechung ist nur in Verbindung mit der Gothaer Elektronikversicherung möglich.
Verkaufsargumente
Auf den Kunden zugeschnittener Versicherungsschutz mit optionalen Deckungserweiterungen:
Entschädigung im Schadenfall über die im Versicherungsschein für Betriebsunterbrechung dokumentierte Summe hinaus.
Tarifdetails
Die Elektronikversicherung bietet eine "Allgefahrendeckung" für elektronische Anlagen. Es sind keine Einzelgefahren wie Feuer oder Diebstahl versichert, sondern bis auf wenige Ausnahmen jede unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen (Sachschaden).
Voraussetzung
Nicht versicherbare Anlagen
Bei Aufdachanlagen zusätzlich
Bei Freilandanlagen zusätzlich
Mitversichert Kosten:
Mitversichert auf Erstes Risiko | Bis zu einer Versicherungssumme von |
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Daten und Datenträger (TK A 1928), sowie Dongle | 75.000 EUR |
Sonstige Daten | 75.000 EUR |
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | 75.000 EUR |
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich | 75.000 EUR |
Bewegungs- und Schutzkosten | 75.000 EUR |
Luftfrachtkosten | 75.000 EUR |
Bergungskosten | 75.000 EUR |
Kosten für Erd- und Bauarbeiten, Gerüstgestellung | 75.000 EUR |
Gebäudeschäden | 25.000 EUR |
Feuerlöschkosten | 50.000 EUR |
Mehrkosten durch behördliche Anordnungen | 50.000 EUR |
Schadensuchkosten | 25.000 EUR |
Sicherungsmaßnahmen | 10.000 EUR |
Behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung | 25.000 EUR |
Rückbaukosten im Totalschadenfall | 75.000 EUR |
Zusatzgeräte und Reserveteile | 50.000 EUR |
Mehrkosten durch Inkompatibilität / Technologiefortschritt | 20% der gültigen Versicherungssumme |
Förderung der Nachhaltigkeit / Ökologische Maßnahmen | 10.000 EUR |
Schadenbeispiel
Eine Photovoltaikanlage im Wert von 100.000 EUR wird durch einen schweren Sturm beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 30.000 EUR. Während der Reparaturzeit kann die Anlage keinen Strom ins Stromnetz einspeisen, was zu einem Ertragsausfall von 2.000 EUR führt.
Zusätzlich muss der Betreiber während der Ausfallzeit Fremdstrom beziehen, was zusätzliche Kosten von 1.000 EUR verursacht.
In diesem Fall übernimmt die Photovoltaikversicherung die Kosten für die Reparatur (30.000 EUR), den entgangenen Ertrag (2.000 EUR) und die zusätzlichen Kosten für den Netzstrom (1.000 EUR), insgesamt also 33.000 EUR.
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