Photovoltaik

Viele Unternehmen erzeugen heute mit kleinen oder großen Photovoltaikanlagen umweltfreundlich und wirtschaftlich Strom.
Doch schon kleinere Schäden, beispielsweise nach einem Sturm oder Vandalismus, können zu hohen Kosten führen.

Elektronikversicherung

Die Gothaer Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen bietet marktüberdurchschnittliche Deckung und sichert die Anlage, von den Solarmodulen über die Wechselrichter und Tragkonstruktion bis hin zur Verkabelung, umfassend ab.

Betriebsunterbrechung

Was, wenn die Anlage durch einen Elektronik-Sachschaden ausfällt?
Die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die entgangenen Einspeisevergütungen.
Darüber hinaus leistet der Versicherer auch Entschädigung für nachgewiesene Mehrkosten für fremden Energiebezug.
Die Betriebsunterbrechung ist nur in Verbindung mit der Gothaer Elektronikversicherung möglich.

Vertriebsunterstützung für Photovoltaik

  • Batteriespeicher bis 100 kWh: ohne Mehrbeitrag mitversichert
  • Innere Betriebsschäden an Batteriespeichern und Wechselrichtern: ohne Mehrbeitrag mitversichert
  • Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen
  • Keine Leistungseinschränkung bei Eigenmontage
  • Übernahme der Mehrkosten bei Reparatur statt Austausch
  • Kompetente Schadenregulierung
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Reparaturverfahren zur Verkürzung der Ausfallzeiten
  • Konstruktive Verbesserungsvorschläge zur Vermeidung von Wiederholungsschäden


Auf den Kunden zugeschnittener Versicherungsschutz mit optionalen Deckungserweiterungen:

  • Höherhaftung: 30 %


Entschädigung im Schadenfall über die im Versicherungsschein für Betriebsunterbrechung dokumentierte Summe hinaus.

  • Einschluss von Ladesäulen und Wallboxen möglich

Versicherungsschutz

Die Elektronikversicherung bietet eine "Allgefahrendeckung" für elektronische Anlagen. Es sind keine Einzelgefahren wie Feuer oder Diebstahl versichert, sondern bis auf wenige Ausnahmen jede unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen (Sachschaden).


Voraussetzung

  • Maximale Gesamt-Versicherungssumme beträgt 1.000.000 EUR
  • Anlagenstandort in der Bundesrepublik Deutschland
  • nicht auf Gewässer befindlich (Floating Photovoltaik)
  • bei Versicherungsbeginn nicht älter als 6 Jahre (es gilt der Tag der Inbetriebnahme)
  • nicht mehr als ein Schaden in 5 Jahren vor dem gewünschten Versicherungsbeginn
  • nicht ausschließlich der Erzeugung von Strom zu Eigennutzung dienend
  • regelmäßige Wartung gemäß Herstellervorgaben


Nicht versicherbare Anlagen

  • Prototypen und Einzelanfertigungen (hierzu zählen auch Anlagen mit nicht zertifizierten Modulen)
  • Fassadenanlagen


Bei Aufdachanlagen zusätzlich

  • Anlagen auf Gebäuden in nicht massiver Bauweise wie z.B. Gewächshäuser, Treibhäuser, Holzbauten, Reithallen, Scheunen
  • Anlagen auf Gebäuden ohne regelmäßige Nutzung und Instandhaltung
  • Anlagen auf Gebäuden mit landwirtschaftlicher Nutzung
  • Anlagen auf Gebäuden, in denen sich Betriebe oder Lager mit erhöhtem Feuerrisiko (Chemikalienherstellung, nicht gesprinklerte Holz- oder Papierherstellung u. -verarbeitung, Sägewerke, Polstereien, etc.) befinden
  • Indach-Module (Anlagen, die ohne Aufständerung direkt auf das Dach aufgebracht werden)


Bei Freilandanlagen zusätzlich

  • Anlagen auf Geländen mit aufgeschütteten oder nicht natürlich gewachsenen Böden
  • Anlagen in Überschwemmungsgebieten (ZÜRS-Zone 3 oder 4)
  • Anlagen in unmittelbarer Nähe zu Waldgebieten (Abstand < 500m)
  • Anlagen mit nachgeführter/umklappbarer Anlagentechnik
  • Anlagen auf Flächen, die nicht ausschließlich für den Betrieb der Photovoltaikanlage genutzt werden (z.B. Agri-PV-Anlagen)
  • Anlagen ohne geeignete Einfriedung.
  • Als geeignet gilt: ab Erdgleiche min. 2m hoher Stahlzaun oder Mauer mit Übersteigsicherung und Unterkriechschutz zum Schutz vor unbefugtem Zutritt. Hierzu gehören auch eine verschließbare Toranlage oder sonstige Zutrittskontrollmaßnahmen.
  • Anlagen ohne Brandschutzgürtel mit einer Breite von mindestens 5m im Bereich der Umzäunung.
  • Der Brandschutzgürtel ist dauerhaft frei von Brandlasten zu halten.


Mitversichert Kosten:

Mitversichert auf Erstes Risiko Bis zu einer Versicherungssumme von
Daten und Datenträger (TK A 1928), sowie Dongle 75.000 EUR
Sonstige Daten 75.000 EUR
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten 75.000 EUR
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich 75.000 EUR
Bewegungs- und Schutzkosten 75.000 EUR
Luftfrachtkosten  75.000 EUR
Bergungskosten 75.000 EUR
Kosten für Erd- und Bauarbeiten, Gerüstgestellung 75.000 EUR
Gebäudeschäden 25.000 EUR
Feuerlöschkosten 50.000 EUR
Mehrkosten durch behördliche Anordnungen 50.000 EUR
Schadensuchkosten 25.000 EUR
Sicherungsmaßnahmen 10.000 EUR
Behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung 25.000 EUR
Rückbaukosten im Totalschadenfall 75.000 EUR
Zusatzgeräte und Reserveteile 50.000 EUR
Mehrkosten durch Inkompatibilität / Technologiefortschritt 20% der gültigen Versicherungssumme
Förderung der Nachhaltigkeit / Ökologische Maßnahmen 10.000 EUR


Schadenbeispiel


Eine Photovoltaikanlage im Wert von 100.000 EUR wird durch einen schweren Sturm beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 30.000 EUR. Während der Reparaturzeit kann die Anlage keinen Strom ins Stromnetz einspeisen, was zu einem Ertragsausfall von 2.000 EUR führt.

Zusätzlich muss der Betreiber während der Ausfallzeit Fremdstrom beziehen, was zusätzliche Kosten von 1.000 EUR verursacht.

In diesem Fall übernimmt die Photovoltaikversicherung die Kosten für die Reparatur (30.000 EUR), den entgangenen Ertrag (2.000 EUR) und die zusätzlichen Kosten für den Netzstrom (1.000 EUR), insgesamt also 33.000 EUR.

 

Angebot und Antrag

Weitere Optionen

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