Versicherbare Fahrzeuge und sonstige Voraussetzungen
- PKW-Klassiker müssen mindestens 40 Jahre alt sein. Entscheidend ist das Baujahr.
- PKW-Youngtimer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Entscheidend sind Baujahr oder Erstzulassung.
- Klassische Motorräder müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Der Fahrzeugwert (Marktwert/Wiederbeschaffungswert) von Pkw und sonstigen Fahrzeugen soll bei mindestens 5.000 Euro liegen.
- Der Fahrzeugwert (Marktwert/Wiederbeswchaffungswert) von Pkw soll bei maximal 150.000 Euro und der von sonstigen Fahrzeugen bei maximal 100.000 Euro liegen.
- Es muss ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein. Dieses sollte binnen eines Jahres auch bei der Gothaer versichert werden.
- Der Oldtimer muss sich im Originalzustand oder in einem mit dem Originalzustand identischen Zustand befinden (Zustandsnote: mindestens drei).
- Es muss ein Gutachten über Zustand und Marktwert/Wiederbeschaffungswert (maximal ein Jahr alt) vorliegen.
- Die Kraftfahrt-Haftpflicht im Oldtimer-Tarif kann nur mit Kasko (mindestens Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung) vereinbart werden. Ausnahme: rote Wechselkennzeichen und H-Kennzeichen, hier auch nur Haftpflicht möglich.
Tarifmerkmale
Beim PKW-Oldtimer-Tarif wird anhand des Fahrzeugalters zwischen "Klassikern" und "Youngtimern" unterschieden. In der Haftpflichtversicherung richtet sich der Beitrag nach der kW-Stärke des Fahrzeugs, in der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung ist der Wert des Fahrzeugs entscheidend.
Tarifgruppen, Regionalklassen, Typklassen, Zulassung als Saisonfahrzeug, Nutzerkreis und dergleichen ist beim Oldtimer-Tarif nicht relevant.
Für Oldtimer-Pkw und Oldtimer-Kräder kann gegen einen Aufpreis von 19 Euro inkl. Versicherungsteuer der Oldtimer-Schutzbrief zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung hinzugewählt werden. Er sichert europaweit die Mobilität bei Panne, Unfall oder Diebstahl durch Kostenübernahme und umfangreiche Serviceleistungen. Das Service-Telefon steht rund um die Uhr und an allen Tagen zur Verfügung.
Brutto-Jahresbeiträge Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (nur in Verbindung mit Kaskoversicherung möglich)
kw (PS) | Klassiker | Youngtimer |
bis 17 (23) | 57,66 EUR | 56,40 EUR |
bis 25 (35) | 57,66 EUR | 64,31 EUR |
bis 33 (45) | 57,66 EUR | 83,52 EUR |
bis 40 (55) | 57,66 EUR | 105,17 EUR |
bis 44 (60) | 57,66 EUR | 111,55 EUR |
bis 55 (75) | 57,66 EUR | 125,03 EUR |
bis 66 (90) | 57,66 EUR | 135,53 EUR |
bis 85 (115) | 89,85 EUR | 147,67 EUR |
bis 110 (150) | 89,85 EUR | 153,10 EUR |
bis 142 (193) | 101,11 EUR | 170,54 EUR |
über 142 (193) | 176,31 EUR | 191,21 EUR |
Brutto-Jahresbeiträge Kaskoversicherung (in Prozent des durch ein maximal ein Jahr altes Gutachten nachgewiesenen Marktwertes/Wiederbeschaffungswertes)
Versicherungsumfang | Klassik | Young |
Teilkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung (SB) | 0,36 % | 0,46 % |
Vollkasko mit 150,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 1,15 % | 3,02 % |
Vollkasko mit 300,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 1,10 % | 2,65 % |
Vollkasko mit 500,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 0,93 % | 2,27 % |
Vollkasko mit 1.000,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 0,81 % | 1,51 % |
Brutto-Jahresbeiträge Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Oldtimer-Krafträder
(mindestens 30 Jahre und Marktwert/Wiederbeschaffungswert laut Gutachten mindestens 5.000,- Euro). Die Tarife gelten nicht für Krafträder der Marke Harley-Davidson.
kW (PS) | Euro |
bis 13 (18) | 34,81 Euro |
bis 37 (50) | 72,02 Euro |
über 37 (50) | 129,31 Euro |
Brutto-Jahresbeiträge Kaskoversicherung für Oldtimer-Krafträder (in Prozent des durch ein maximal ein Jahr altes Gutachten nachgewiesenen Marktwertes/Wiederbeschaffungswertes
Versicherungsumfang | Prozent Marktwert |
Teilkasko mit 150,- EUR Selbstbeteiligung (SB) | 0,61 % |
Vollkasko mit 150,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 3,63 % |
Vollkasko mit 300,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 2,12 % |
Vollkasko mit 500,- EUR SB (inkl. TK mit 150 EUR SB) | 1,30 % |
Wie wird der Versicherungswert ermittelt?
Der Versicherungswert ist der Marktwert des versicherten Fahrzeugs. Dieser ist durch ein maximal ein Jahr altes Gutachten von einem vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen zu belegen. Der Marktwert/Wiederbeschaffungswert kann nach Versicherungsschluss mit uns neu abgestimmt werden. Bei Oldtimern mit einem Marktwert/Wiederbeschaffungswert ab 10.000 Euro ist ein Gutachten von Bewertungspartnern der Firma Classic Data (ehemals Olditax), DEKRA, TÜV, GTÜ oder SSH erforderlich.
Zustandsnoten
Anhand der nachfolgenden Übersicht lässt sich schnell erkennen, ob der zu versichernde Oldtimer-Pkw bzw. das Oldtimer-Kraftrad mindestens der Zustandsnote drei entspricht.
Zustandsnote 1
Makelloser Zustand; keine Mängel an Technik, Optik und Historie; unbenutztes Original oder mit Neuteilen komplett restauriertes Fahrzeug.
Bezogen auf den heutigen Gebrauchtwagenmarkt würde es sich um einen Neuwagen handeln (maximal 1.000 km Laufleistung) handeln.
Ein Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse.
Zustandsnote 2
Guter Zustand; mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren; Original, aber fachgerecht und aufwendig restauriert; keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile.
Bezogen auf den heutigen Gebrauchtwagenmarkt würde es einem zwei bis drei Jahre alten, gepflegten Fahrzeug mit maximal 40.000 km Laufleistung entsprechen.
Zustandsnote 3
Gebrauchter Zustand; normale Spuren der Jahre; kleinere Mängel, aber voll fahrbereit; keine Durchrostungen; keine sofortigen Arbeiten notwendig.
Auf den heutigen Gebrauchtwagenmarkt bezogen würde es einem vier bis acht Jahre alten, normal gepflegten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 50.000 km bis 100.000 km entsprechen.
Im Schadensfall
Im Rahmen der Vorsorgeversicherung wird die Wertsteigerung des Oldtimers berücksichtigt. Die Gothaer gewährt im Schadensfall Entschädigungen, die bis zu zwanzig Prozent über dem Marktwert/Wiederbeschaffungswert liegen können.
Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) für Oldtimer
Ob ein Fahrzeug nach dem Oldtimer-Tarif tarifiert werden kann, richtet sich nach den oben genannten Voraussetzungen. Die Art der Zulassung mit einem H-Kennzeichen ist dafür nicht entscheidend. Besonderheit für Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen: Für sie kann - ebenso wie für Fahrzeuge mit roten Wechselkennzeichen - die Kraftfahrt-Haftpflicht auch ohne Kasko vereinbart werden.
Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer
- Im Rahmen der oben genannten Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung übernimmt die Gothaer auch diese Risiken.
- Bei gemischten Fahrzeugsammlungen ist eine Anfrage in der Niederlassung erforderlich.
- Die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Oldtimer-Wechselkennzeichens sind nicht bundeseinheitlich geregelt (s.u.).
Beitrag für rote Wechselkennzeichen für Oldtimer-PKW
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Beitrag nach Oldtimer-Sondertarif für das beitragshöchste Fahrzeug
- Fahrzeugteilversicherung: Beitrag nach Oldtimer-Sondertarif für jedes Fahrzeug
- Fahrzeugvollversicherung: Beitrag nach Oldtimer-Sondertarif für das beitragshöchste Fahrzeug,
für jedes andere Fahrzeug Teilkasko-Beitrag