Schutz für Charterskipper – weltweit entspannt segeln
Die Gothaer Skipper-Haftpflichtversicherung schützt private Skipper gecharterter Sportboote gegen Ansprüche Dritter. In vielen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für private Charterer gesetzlich vorgeschrieben. Die Skipperhaftpflicht geht weit über den Deckungsschutz einer normalen Bootshaftpflicht hinaus.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Weltweit versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten oder fremden Wasserfahrzeugen. Darüber hinaus gelten die folgenden Erweiterungen:
Es besteht kein Versicherungsschutz für das Führen von Motoryachten mit mehr als 900 PS und Segelyachten mit mehr als 150 qm Segelfläche (Groß- und Vorsegel, nicht Spinnaker). Auf Anfrage kann auch hier Versicherungsschutz gewährt werden.
Bei Haftpflichtansprüchen aus Schadenereignissen in den Hoheitsgewässern der USA und Kanada werden in Abänderung von § 3.2.1 BBR Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet, auch wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstehen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben in jedem Fall Ansprüche aus Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere "punitive" oder "exemplary damages".
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