Versicherungsschutz
Weltweit versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten oder fremden Wasserfahrzeugen. Darüber hinaus gelten die folgenden Erweiterungen:
- Schäden an einer gecharterten Yacht sind bei grober Fahrlässigkeit gedeckt (bis 750.000 Euro bei 1.500 Euro Selbstbeteiligung nach Kaution)
- 5 oder 10 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden wählbar
- 100.000 Euro für Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme in ausländischen Häfen
- 25.000 Euro für Ansprüche des Vercharterers für Charterausfälle als Folge eines verschuldeten Kaskoschadens
- Hotel- und Fahrtkosten bei Abbruch des Törns aufgrund Fahr- und Seeuntüchtigkeit nach schuldhaft verursachtem Schaden bis 1.500 EUR
- Benutzung von Beibooten mit Hilfsmotor bis zu einer Motorstärke bis zu 20 PS
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen, zum Beispiel von Crewmitgliedern
Vertrag und Zahlungsweise
- Die Gothaer Skipperhaftpflicht gilt für alle Törns innerhalb des versicherten Zeitraums.
- Die Vertragslaufzeit ist generell ein Jahr. Unterjährige Verträge sind leider nicht möglich.
- Es besteht nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise.
Ausschlüsse
Es besteht kein Versicherungsschutz für das Führen von Motoryachten mit mehr als 900 PS und Segelyachten mit mehr als 150 qm Segelfläche (Groß- und Vorsegel, nicht Spinnaker). Auf Anfrage kann auch hier Versicherungsschutz gewährt werden.
Besonderheiten
Bei Haftpflichtansprüchen aus Schadenereignissen in den Hoheitsgewässern der USA und Kanada werden in Abänderung von § 3.2.1 BBR Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet, auch wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstehen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben in jedem Fall Ansprüche aus Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere "punitive" oder "exemplary damages".