Tarife
- FR25-21: BasisVorsorge-GarantieRente Invest: Anlagegebundene Rentenversicherung mit Garantieleistungen und Todesfallschutz (sofern vereinbart auch mit Berufsunfähigkeitsschutz)
- FR25-21 POZ: BasisVorsorge-GarantieRente Invest: Anlagegebundene Rentenversicherung mit Garantieleistungen und Todesfallschutz mit erhöhter Altersrente bei Pflegebedürftigket.
Garantien
Garantien vor Rentenbeginn
Die beitragsbezogene Garantie sichert die eingezahlten Beiträge während der Vertragslaufzeit in Höhe des gewählten Beitragsgarantieniveaus ab. Diese stehen den Kund*innen zum Rentenbeginn zur Verfügung (abzüglich der Beiträge für eine ggfs. vereinbarte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). Der Kunde kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsgarantie zwischen 50% und 80%, unter bestimmten Bedingungen (Siehe unten Tabelle Preisklassen) bis 90 % der eingezahlten Beiträge wählen.
Jährliche automatische Renditesicherung (guthabenbezogene Garantie)
Die jährliche Renditesicherung sichert bereits erzielte Wertsteigerungen der Kapitalanlage ab. Zum jährlichen Stichtag (30.11.) wird überprüft, ob 70 % des Vertragsguthabens zu diesem Zeitpunkt höher sind als die aktuelle Garantie. Sollte dies der Fall sein, wird die Garantie zum planmäßigen Rentenbeginn automatisch auf den neuen Wert erhöht (guthabenbezogene Garantie). Bei guter Wertentwicklung steigt dadurch die garantierte Ablaufleistung während der Aufschubzeit und kann nicht mehr sinken.
Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitiert der/die Kund*in von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhält die höchste aus folgenden drei Renten:
- Garantierte Mindestrente. Diese Mindestrente ergibt sich aus dem garantierten Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn gültigen Rentenfaktor.
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrentenfaktor.
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).
Flexibler Rentenbeginn
Die BasisVorsorge GarantieRente Invest bietet eine Vorverlegungs- und eine Verlängerungsphase. Der Kunde kann damit den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn um maximal 5 Jahre vorverlegen oder um maximal 15 Jahre nach hinten verschieben und bleibt dadurch für seine persönliche Planung in höchstem Maße flexibel. Der früheste vorverlegte Rentenbeginn ist mit Alter 62 möglich, der späteste hinausgeschobene Rentenbeginn mit dem 85. Lebensjahr
Optionales Ablaufmanagement
Wenn die Vertragslaufzeit mindestens 10 Jahre beträgt, kann Ihr Kunde 5 Jahre vor Rentenbeginn bei seiner BasisVorsorge Invest die automatische Renditesicherung von 70% auf 90% des Vertragsguthabens anheben lassen. Durch dieses optionale Ablaufmanagement wird ein Wertverlust des Vertragsguthabens durch eine negative Wertentwicklung in den letzten Vertragsjahren verhindert. Der Kunde wird sechs Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn von der Gothaer auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Berufsunfähigkeitsschutz
Highlight: Optional anschließbar ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung mit einer kurzen Wartezeit von lediglich 3Jahren. Die Besonderheit: Die Wartezeit entfällt bei "unfallbedingter BU". Wird der Kunde berufsunfähig im Sinne der AVB, wird seine Altersvorsorge dadurch nicht gefährdet, denn die Gothaer übernimmt den Beitrag für den Aufbau der Altersrente.
Erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit
Mit der Pflegeoption Basisvorsorge Invest sichert sich Ihr/e Kund*in die Option einer erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Kostenlos in der Ansparphase
- Automatischer Einschluss bei versicherten Personen bis Alter 49, darüber hinaus mit einer Erklärung der zu versichernden Person zum Einschluss der Option auf erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit
- Innerhalb des letzten Jahres vor Rentenbeginn, spätestens jedoch 3 Monate vor Rentenbeginn, kann der/die Kund*in die Pflegeoption ziehen. In diesem Fall ermitteln wir eine reduzierte Altersrente, die sich bei Pflegebedürftigkeit um den vereinbarten Prozentsatz erhöht (erhöhte Altersrente).
- Den Umfang der erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit kann der/die Kund*in frei wählen. Maximal kann die reduzierte Altersrente verdoppelt werden.
- garantierte erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit:
Besonderheit: Bei Ausübung kann der Kunde bereits pflegebedürftig sein kann - oder es nach Rentenbeginn noch werden. Die zu Vertragsbeginn beantragte Rentengarantiezeit bleibt für die reduzierte Altersrente unberührt bestehen und wird nicht verkürzt. Die Pflegebedürftigkeit wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definiert. Ab fünf von neun definierten Verrichtungen des täglichen Lebens oder bei schwerer Demenz liegt demgemäß eine Pflegebedürftigkeit vor.
Todesfallschutz
Die BasisVorsorge GarantieRente Invest bietet den Hinterbliebenen Ihres Kunden im Todesfall vor Rentenbeginn eine lebenslange Hinterbliebenenrente aus dem vorhanden Fondsvermögen, nach Rentenbeginn eine lebenslange Hinterbliebenenrente aus der vereinbarten Rentengarantiezeit.
Für den Todesfall ist bei steuerlich geförderten Basisvorsorgeprodukten der Hinterbliebenenkreis für die Todesfallleistung gesetzlich festgelegt auf Ehegatten oder eingetragenen Lebensgemeinschaften zum Zeitpunkt des Todes und Kinder (i.Sinne von §32, Abs, 6 und Abs., Satz 1, Nr.1-3EStG )
Kapitalanlage
Vier attraktive Anlageoptionen stehen zur Auswahl:
- Anlage Global nachhaltig (ESG): Partizipation an der Wertentwicklung weltweiter börsengelisteter Unternehmen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
- Anlage Global & Aufstrebende Märkte: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial aufstrebender Märkte
- Anlage Global & Technologie: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial und der Zukunftsorientierung des Technologiesektors
- Multi Asset Strategie IR: Partizipation an der Wertentwicklung der weltweiten Aktien-, Anleihen- und Rohstoffmärkte (Gold, Kupfer), die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
Es ist eine Kombination von bis zu zwei Anlageoptionen in 10%-Schritten möglich.
Detaillierte Informationen zur Anlage und Wertentwicklung bietet Ihnen unser neuer Anlagekonfigurator: www.anlagekonfigurator.gothaer.de
Funktionsweise
Bei der Basisvorsorge GRI handelt es sich um ein dynamisches 2-Topf-Hybrid. Das bedeutet, dass eine monatliche Umschichtung zwischen Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung und dem Anlagevermögen automatisch auf der Basis eines mathematischen Modells für jeden einzelnen Vertrag erfolgt. Diese Aufteilung des individuellen Vertragsguthabens auf die beiden Töpfe stellt die Garantien zum planmäßigen Rentenbeginn sicher. Durch die Investition in die Anlageoption erhält der/die Kund*in die Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzuhaben, ohne auf Garantien verzichten zu müssen.
Für eine zusätzliche Sicherheit sorgt die automatische, jährliche Renditesicherung.
Wie stark der Vertrag an der Anlagewertentwicklung partizipiert, hängt vom Anteil des Anlageguthabens ab. Bereits bei 80 % Beitragsgarantie erfolgt in der Regel eine starke Investition in das Anlageguthaben. Ab 70 % Beitragsgarantie sind auch bei höheren Eintrittsaltern nahezu 100 % im Anlagevermögen investiert.
Stabilitätsmechanismus
Die Zielsetzung des Stabilitätsmechanismus besteht darin, die Wertentwicklung der Anlageoption zu stabilisieren, indem Wertschwankungen (Volatilität) geglättet werden. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass in Zeiten fallender Märkte die Wertschwankungen höher waren als in Zeiten steigender Märkte. Somit ist man tendenziell in fallenden Märkten nicht so stark investiert, was die Performance des Produktes steigern kann.
Ziel des Stabilitätsmechanismus ist eine langfristige Volatilität des gewählten Anlage von 8 %. Wird diese Grenze überschritten, wird der Investitionsgrad in die Anlage zurückgenommen. Gehen die Schwankungen wieder zurück, erhöht sich die Investitionsquote des Anlageoption.
Das ist neu gegenüber herkömmlichen Volatilitätsmechanismen:
- Bei herkömmlichen Modellen ist die Ziel-Volatilität fest definiert.
- Bei der Basisvorsorge GRI ist diese – je nach Marktphase – variabel gestaltet 2 %, 6 %, 8 % (Standard), 10 %.
Beiträge
Zahlungsmodalitäten und Mindestbeitrag
Schon ab einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 EUR können Sie Ihrem Kunden den Einstieg in die indexgebundene Altersversorgung ermöglichen. Auch bezüglich der Zahlungsmodalitäten hat Ihr Kunde alle Freiheiten: Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche wie auch jährliche Zahlung der regelmäßigen Beiträge ist möglich. Sollte Ihr Kunde gerade Geld übrig haben, z.B. aus einer Sonderzahlung oder einer Steuerrückzahlung, kann er ohne Gesundheitsprüfung bis zu jedem Fälligkeitstermin einer Beitragszahlung, also zwölfmal bei monatlicher Zahlweise im Jahr eine Ergänzungszahlung ab 500 EUR in den bestehenden Vertrag einzahlen. Dadurch erhöht sich automatisch auch die beitragsbezogene Garantie zum planmäßigen Rentenbeginn. Auch kurzfristige finanzielle Engpässe Ihres Kunden sind kein Problem. Durch eine Beitragsreduktion oder eine Zahlungsunterbrechung von bis zu drei Jahren lassen sich vorübergehende Zahlungsengpässe schnell überwinden.
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen während der Laufzeit
Für alle Neuabschlüsse gilt die Möglichkeit, dass der Kunde seinen laufenden Beitrag während der Ansparphase ohne Gesundheitsprüfung erhöhen kann.
Rahmenbedingungen für eine außerplanmäßige Beitragserhöhung
- Einmal pro Kalenderjahr bis 5 Jahre vor planmäßigen Rentenbeginn
- Bei jeder Beitragserhöhung muss sich der Jahresbeitrag um mindestens 60 Euro erhöhen
Dynamik
Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, um Kaufkraftverluste durch die Inflationsentwicklung zu kompensieren. Die Dynamik kann zwischen 3% und 5% gewählt werden. Die dynamische Beitragserhöhung kann im jährlichen, zwei- oder dreijährigen Turnus gewählt werden
Mindestbeiträge und Laufzeiten in Beziehung zu den Preisklassen
Steuern
Die BasisVorsorge erfüllt die gesetzlichen Produktvorgaben der "Neuen Leibrente analog GRV". Damit gehört sie als Produkt zur Schicht I und unterliegt auch den steuerlichen Regelungen mit der stufenweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung.
Beiträge
Für die Schicht I gilt 2025 ein Sonderausgabenabzugsbetrag von 29.344 EUR (ledig) bzw. 58.688 EUR (verheiratet). Aufwände können seit Beginn 2023 bis zur Höchstgrenze des Sonderausgabenabzuges voll steuermindernd angesetzt werden. Einmalbeiträge und Zuzahlung(en) sind ebenfalls steuerlich begünstigt.
Wer als Selbständige/r in 2025 als Ledige/r 29.344 € bzw. 58.688 EUR (verheiratet) aufwendet, kann diese also zu 100% steuerlich geltend machen. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich in diesem Falle dann also um 29.344 EUR (ledig) bzw. 58.688 EUR (verheiratet). Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie von Pflichtversicherten zum Berufsständischen Versorgungswerken werden vorrangig in der Schicht I berücksichtigt, so dass dort der Sonderausgabenabzug teilweise verbraucht ist.
Der verbleibende Betrag kann durch die BasisVorsorge ausgeschöpft werden. Selbst wenn ein Arbeitnehmer in 2025 ein Bruttoeinkommen i.H.d. Beitragsbemessungsgrenze der GRV von 96.600 EUR verdient, verbleibt ein interessantes Potenzial. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die eine Anwartschaft auf bAV haben, wird der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur GRV gekürzt - unabhängig davon, ob die Anwartschaft durch eigene Beiträge finanziert wurde oder nicht (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).
Berechnungsbeispiel 2025 - Ledige
Berechnungsbeispiel Ledige 2025 | Arbeitnehmer | Selbstständige |
---|
Rentenversicherungs- pflichtiges Einkommen | 48.000 EUR | 96.600 EUR (bis BBG) | - |
Beitragssatz GRV | 18,6% | 18,6% | - |
Pfichtbeitrag | 8.928 EUR | 17.968 EUR
| - |
Ansetzbar: 100% vom Pflichtbeitrag | 8.928 EUR
| 17.968 EUR | - |
abzügl. Arbeitgeberbeitrag (50% vom Pflichtbeitrag) | 4.464 EUR
| 8.984 EUR
| - |
Von GRV als Sonderausgaben abzugsfähig | 4.464 EUR
| 8.984 EUR
| - |
Maximal verbleibender Beitrag für Gothaer BasisVorsorge*) | 20.416 EUR
| 11.376 EUR
| 29.344 EUR |
davon zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig: 94% | 20.416 EUR | 11.376 EUR | 29.344 EUR |
*) Differenz zwischen dem Höchstbetrag (29.344EUR) und dem Pflichtbeitrag. |
Schicht I : Besteuerungsanteil im Rentenbeginnjahr
Seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zum 27.03.2024 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für Renteneintrittsjahrgänge 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil (statt wie bisher 83%) nur noch 82,5 % und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs um je 0,5% erreicht er erstmals für Rentenneuzugänge in 2058 die vollen 100% Besteuerung.
2025 | 83,5% |
---|
2026 | 84% |
2027 | 84,5% |
2028 | 85% |
2029 | 85,5% |
2030 | 86% |
2031 | 86,5% |
2032 | 87% |
2033 | 87.5% |
2034 | 88% |
2035 | 88,5% |
2036 | 89% |
2037 | 89,5% |
2038 | 90% |
2039 | 90,5% |
2040 | 91% |
2041 | 901,5% |
2042 | 92% |
........ | ........ |
Ab 2058 | 100% |