Sicherheit bei Gütertransporten
Kunden müssen nicht unbedingt weltweit in fernen Ländern sitzen – schon auf dem Weg in die nächste Stadt sind Gütertransporte gefährdet. Denn Schiff, Flugzeug, Bahn oder LKW sind keine hunderprozentig sicheren Transportmittel. Selbst die Incoterms, als internationale Regeln für die einheitliche Auslegung der in Außenhandelsgeschäften üblichen Vertragsformeln können im Schadenfall zu ungeahnten Problemen bezüglich der Gefahrtragung und der daraus resultierenden Haftung führen. Schließlich ist die Geltendmachung berechtigter Ansprüche in fernen Ländern auch nicht immer einfach. Gegen solche Risiken kann man sich mit der GoCargo, der Warentransportversicherung der Gothaer, umfangreich absichern.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Handels- und Produktionsbetriebe, die national oder international Güter versenden oder beziehen und ein Interesse daran haben, dass diese Güter die Gefahren der Beförderung sowie die damit verbundenen Lagerungen überstehen.
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
Die Gothaer Warentransportversicherung trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Der Versicherungsschutz gilt ohne Franchise für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge der nachstehenden Ereignisse:
Die Gothaer Warentransportversicherung erstattet u. a. die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverei, Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (Sachverständiger). Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Der Deckungsumfang umfasst zudem keine mittelbaren Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Deckungsbereich erstreckt sich grundsätzlich weltweit, also auf alle Länder und Orte der Erde.
Versicherungswert ist der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung, zuzüglich der Versicherungskosten sowie
der Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen, und der endgültig bezahlten Fracht.
Beispiel 1
Eine Kreuzschleifmaschine soll im Rahmen eines Akkreditivgeschäftes ''frei Haus'' von Deutschland nach Baku versendet werden. Vom Absende- bis zum Empfangsort muss diese mehrmals umgeladen und durch mehrere Verkehrsträger (LKW, Bahn, Schiff) transportiert werden. Die Maschine wurde hierbei trotz transportgerechter Verpackung infolge unsachgemäßer Behandlung stark beschädigt.
Beispiel 2
Eine Kreuzschleifmaschine wird ''ab Werk'' von Deutschland nach Bulgarien versendet. Vom Absende- bis zum Empfangsort muss diese mehrmals umgeladen und durch mehrere Verkehrsträger (LKW, Bahn) befördert werden. Die Maschine wurde hierbei trotz transportgerechter Verpackung infolge Fahrlässigkeit beschädigt. Der Käufer, welcher gemäß Lieferklausel sämtliche Kosten und Gefahren trägt, weigert sich jedoch die Maschine so anzunehmen.
Fazit Schäden 1 und 2:
Eine internationale Rechts- und Haftungsverfolgung ist immer schwierig und kann durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen, i.d.R. verbunden mit erheblichem Ärger und Kosten. Dem kann mit der GoCargo, der Warentransportversicherung der Gothaer vorgebeugt werden, denn diese leistet bedingungsgemäß vor.
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