Mann schaufelt Schnee vom Grundstück

Von Grund auf abgesichert

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ein Passant oder eine Passantin wird im Winter von einer Dachlawine getroffen oder rutscht auf einer Neuschneedecke auf dem Bürgersteig aus. Im Frühling werden Pflanzen am Balkon oder auf dem Fensterbrett angebracht. Hier sind ebenfalls verschiedenste Personen- und Sachschäden vorstellbar. Haus- und Grundstückseigentümer*innen haben eine besondere Verkehrssicherungspflicht und können für Schäden, die einer dritten Person durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, haftbar gemacht werden.

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