Schutz für Bootseigner bei selbstverursachten Schäden

Sportboot-Kaskoversicherung

Die Gothaer Sportboot-Kaskoversicherung schützt Bootseigner, wenn es zu Verlust oder Beschädigungen am eigenen Boot gekommen ist, die entweder durch eigenes Verschulden oder durch einen nicht zu ermittelnden Dritten verursacht wurden.

Vertriebsunterstützung für die Sportboot-Kaskoversicherung

  • Weit reichender Geltungsbereich, zum Beispiel gesamtes Mittelmeer enthalten
  • Versicherungsschutz auch beim Kranen, Transport und im Lager
  • Teilnahme an Regatten oder vorbereitendes Training sind mitversichert
  • Osmose- und Maschinenschäden für neue Boote in den ersten 48 bzw. 36 Monaten abgedeckt
  • Allgefahrendeckung (Gothaer Nautic Plus)
  • Rat und Hilfe durch die spezielle Gothaer Service-Hotline für Wassersport: Telefon 0551-701-54288 (werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr)

Versicherungsschutz und Geltungsbereich

Die Gothaer Wassersport-Kaskoversicherung sichert private Sportbooteigner umfangreich gegen Diebstahl und Beschädigung des Bootes sowie diversen Zubehörs ab. Versichert sind alle im Vertrag bezeichneten Sachen. Grundlage dazu bildet das detaillierte Antragsformular, das einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages darstellt. Die Wassersport-Kaskoversicherung gilt an Land und auf Binnengewässern Europas, der Nord- und Ostsee, dem Mittelmeer sowie der Atlantikküste (bis 200 sm). Ein anderer Geltungsbereich kann vor Risikobeginn vereinbart werden. Transporte, Regatten und Winterlager sind eingeschlossen, sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die wichtigsten versicherten Gefahren und Schäden

Gothaer Nautic

  • Verlust und Beschädigung des Bootes durch Unfall
  • Sinken und Kentern, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm ab Windstärke 8
  • Höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • Für lose Teile und äußeres Zubehör bestehen besondere Vorschriften
  • Bei Bruch von Mast bzw. Spieren sind auch die dadurch entstehenden Folgeschäden am Fahrzeug mitversichert
  • Osmose- und Maschinenschäden für neue Boote in den ersten 48 bzw. 36 Monaten abgedeckt

Gothaer Nautic Plus:

  • Allgefahrendeckung mit den üblichen Ausschlüssen wie z.B. Krieg, Vorsatz, Alterung, Abnutzung, Schäden an Trailer oder Slipwagen, grobe Fahrlässigkeit

Versicherungswert

  • Versicherungswert ist der aktuelle Marktwert der zu versichernden Sachen bei Vertragsabschluss
  • Bei Gothaer Nautic Plus gilt dieser zur "festen Taxe" vereinbart. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.
  • Mindestversicherungssumme in der Gothaer Nautic Plus 20.000 Euro
  • Gothaer Nautic:
    • - Zeitwertentschädigung bei Totalschaden, bei Teilschäden Übernahme der Reparaturkosten und Ersatzteile mit prozentualen Abzügen "neu für alt" bei Ersatz von Masten, Segeln, Motoren und sonstigen Antrieben ab einem Bootsalter von 4 Jahren. Der Arbeitslohn wird voll erstattet.
  • Gothaer Nautic Plus
    • - Bei Totalschaden wird der vereinbarte Versicherungswert erstattet. Im Falle eines Teilschadens ersetzt die Gothaer die zur Ausbesserung notwendigen Reparaturkosten bzw. Ersatzbeschaffung (ohne Abzüge "neu für alt").
    • - Darüber hinaus gelten Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten als mitversichert.

Schadenfreiheitsrabatt

  • Gothaer Nautic
    - Prozentuale Beträge von der Versicherungssumme
    - Bis zu 50 Prozent Schadenfreiheitsrabatt
    - Rabattretter nach sieben schadenfreien Jahren
  • Gothaer Nautic Plus
    - Prozentuale Beträge von der Versicherungssumme
    - Bis zu 50 Prozent Schadenfreiheitsrabatt
    - Rabattretter nach sieben schadenfreien Jahren

Vertragslaufzeiten und Zahlungsweise

Die Vertragslaufzeit beträgt generell ein Jahr, wobei eine Einschränkung auf saisonale Deckung gegen Rabatt möglich ist. Grundsätzlich wird eine jährliche Zahlweise vereinbart. Bei entsprechendem Teilzahlungszuschlag ist jedoch auch halbjährliche bzw. vierteljährliche Zahlweise möglich.

Ausschlüsse

  • Gewerbliche Nutzung
  • Jetski, Wetbike
  • Boote älter als 25 Jahre bei Vertragsabschluss (Gothaer Nautic Plus)
  • Boote älter als 60 Jahre bei Vertragsabschluss (Gothaer Nautic)
  • Die Annahme- und Anfragerichtlinien lt. Tarif sind einzuhalten

Schaden und Service

  • Brand- und Explosionsschäden, Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind der zuständigen Polizeibehörde und Hafenverwaltung anzuzeigen.
  • Schäden über 2.500 Euro sind direkt der Gothaer mitzuteilen.

Angebot und Antrag

Info- und Werbematerial

Weitere Optionen

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