Zwei Personen mit Bauhelm und gelben Arbeitswesten schauen auf ein Tablet Zwei Personen mit Bauhelm und gelben Arbeitswesten schauen auf ein Tablet

Erweiterte Deckung für Unternehmen der Maschinenbaubranche

Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung (H-IPO) für den Maschinenbau

Die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung (H-IPO) Maschinenbau ist die erweiterte Deckung für Hersteller und Händler der Maschinenbauindustrie. Sie bietet umfassenden Schutz zu einem attraktiven Preis.

Vertriebsunterstützung für die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung

  • Umfassender Versicherungsschutz
  • Wesentliche Erweiterungen ohne Sublimit
  • Absicherung des USA/Kanada-Direktexportes oder sonstiger dortiger Tätigkeiten
  • Absicherung des erweiterten Produkthaftpflichtrisikos -Weiterfresserschäden
  • Planungshaftpflichtversicherung bei Planung für Dritte
  • Standardmäßige Produktrückrufkostenversicherung
  • Optionale Kfz-Rückrufkostenversicherung

Allgemeines

Leistungen im Schadensfall

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Vertragsbestimmungen

  • Innovationsklausel (Update-Garantie)

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Deckungssummen

  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 2-fach jahresmaximiert

Selbstbeteiligungen

  • 1.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
  • 10%, mindestens 1.000 EUR, maximal 5.000 EUR bei Schäden gemäß Vertragsteil B Ziffern 4.2 ff.
  • 10.000 EUR bei Personenschäden nach US-Recht bzw. kanadischem Recht

Versicherte Risiken

  • Risiken gemäß Unternehmensbeschreibung
  • Bauherrenrisiko für betriebliche Bauvorhaben
  • Haus- und Grundbesitzerrisiko für betriebliche Gebäude und Grundstücke
  • Betriebliche Veranstaltungen und Schulungen, Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Betriebsstätten/Unternehmen im Inland einschl. neu hinzukommende Betriebsstätten/Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung im Inland
  • Schutz des finanziellen Interesses des Versicherungsnehmers (deutsche Muttergesellschaft), sog. FinC-Klausel
  • In den Betrieb eingegliederte Personen sowie freie Mitarbeiter
  • Versehensklausel einschließlich verspätet gemeldeter Versicherungsfälle
  • Vorsorgedeckung für neue Risiken in Höhe der Versicherungssumme
  • Kostenklausel nur für USA und Kanada
  • Abhandenkommen von Sachen (auch Schlüssel und Codekarten) in Höhe der Vertragsdeckungssumme, Sublimit für Folgeschäden 300.000 EUR
  • Abwässer, Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
  • Ansprüche aus §§ 906, 1004 BGB, 14 BImSchG
  • Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers gegen den Versicherungsnehmer
  • Ansprüche der versicherten Unternehmen untereinander
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Arbeits-/Liefergemeinschaften einschließlich Schäden untereinander
  • Kostenübernahme bei gerichtlicher Durchsetzung von Werklohn- und Kaufpreisforderungen des Versicherungsnehmers
  • Auslandsschäden weltweit einschl. direkter Exporte nach USA/Kanada
  • Belegschafts- und Besucherhabe auch außerhalb der gesetzlichen Haftpflicht
  • Beschädigung und Abhandenkommen von Dokumenten Dritter
  • Besitz und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Geothermie-Anlagen
  • Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung einschl. der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der überlassenen Arbeitskräfte
  • Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (sog. Internetrisiken)
  • Subsidiärdeckung bei Verwendung fremder Kraftfahrzeuge
  • Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen
  • Krisenberatung, Sublimit 300.000 EUR
  • Löschung und Abhandenkommen fremder Daten einschl. Folgeschäden
  • Mangelbeseitigungsnebenkosten
  • Medienverluste (Austreten oder Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen)
  • Mietsachschäden an Räumen, Grundstücken und Gebäuden einschl. deren Einrichtungen
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen, Sublimit 300.000 EUR
  • Nachbesserungsbegleitschäden, auch wenn die Sachen vom Versicherungsnehmer selbst verlegt oder angebracht wurden, Sublimit 300.000 EUR
  • Obhutsschäden/Besonderer Verwahrungsvertrag, Sublimit 300.000 EUR
  • Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
  • Rangierschäden, die durch Bewegen zulassungspflichtiger fremder Kraftfahrzeuge an diesen Kraftfahrzeugen entstehen
  • Steuerbedingte Steuermehraufwendungen, Sublimit 300.000 EUR
  • Strahlenschäden
  • Beauftragung von Subunternehmen
  • Tätigkeitsschäden einschl. Lohnverarbeitung und Schäden an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Sachen
  • Vermögensschäden einschl. Verletzung von Datenschutzgesetzen
    • Allgemeine Vermögensschäden
    • Ansprüche aus Benachteiligungen jetzt ohne Sublimit
    • Auslösen von Fehlalarm jetzt ohne Sublimit 300.000 EUR
    • Verletzung von Datenschutzgesetzen
    • Energiemehrkosten
    • Erstellen von Energieausweisen / Energieberatung
    • Mangelhafte außergerichtliche Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
    • Verletzung gewerblicher Schutz-und Urheberrechte, Sublimit 300.000 EUR
    • Verifizierung von Seecontainern, Sublimit 300.000 EUR
  • Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen, Sublimit 3.000.000 EUR
  • Vertragshaftung
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Gewährleistungsverjährungsfristen bis zu sechs Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme
    • Haftungsfreistellungen
    • Abbedingung Prüf-und Rügepflicht gem. § 377 HGB
    • Regressverzicht zugunsten von versicherten Unternehmen untereinander und sonstigen Dritten
    • Schiedsgerichtsverfahren
    • Vertraglich übernommene Haftpflicht

Produktrisiko

  • Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
  • Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden einschließlich Herstellung und Lieferung von Verpackungsmaterialien (mit/ohne Barcodes) sowie Herstellung und Lieferung von Druckvorlagen
  • Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten einschließl. Einzelteileaustausch, Reparatur im eingebauten Zustand und andere Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Abbedingung des Kfz-Ausschlusses innerhalb der Aus- und Einbaukostenklausel (optional)
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen
  • Prüf- und Sortierkosten – jetzt auch für Lagerbestände
  • Weitere Vermögensschäden als Folgeschäden mangelhafter Erfüllung (optional)
  • Versicherungsschutz bei Lieferketten/mehrstufigem Warenabsatz
  • Schäden vor Vertragsbeginn
  • Meldefrist nach Vertragsbeendigung fünf Jahre
  • Vorumsätze ohne zeitliche Befristung

Umweltrisiko- Umwelthaftpflichtrisiko und Umweltschadensrisiko

Deckungssummen

  • 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 2-fach jahresmaximiert

Selbstbeteiligung

  • 1.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Versicherte Risiken

  • Alle Umweltanlagen und Umweltrisiken ausgenommen Anlagen nach dem UmweltHG
  • Umweltanlagen nach dem UmweltHG (optional)
  • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles bis 20 % der Deckungssumme
  • Schäden vor Vertragsbeginn
  • Schäden im Ausland, soweit es sich um Störfälle handelt
  • Umweltschäden auf eigenen Grundstücken und am Grundwasser, Sublimit 1.000.000 EUR
  • Schädliche Bodenveränderungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Sublimit 1.000.000 EUR (optional)

Betriebsstätten/Unternehmen im Ausland

Versicherte Risiken

  • Betriebsstätten im Ausland ohne lokale Grunddeckung
  • Unternehmen im Ausland ohne lokale Grunddeckung (ausgenommen USA, Kanada sowie Länder, in denen der Versicherung ein gesetzliches Verbot entgegensteht)
  • DIC-/DIL-Deckung (einschl. reversed DIC) für Betriebsstätten/Unternehmen mit lokaler Grunddeckung (optional)
  • Extended reversed DIC (optional)
  • Bedingungs-/Summendifferenz-Deckung (DIC/DIL) für Rückrufrisiken (optional)
  • Arbeitgeberhaftpflicht/Employers Liability als Anschlussdeckung (optional)
  • Automobile Liability Anschlussdeckung (auto-xs-Deckung), (optional)
  • Regressvereinbarung
  • Umwelthaftpflichtrisiko für alle Umweltanlagen und Umweltrisiken ausgenommen Anlagen nach dem UmweltHG (in den USA und Kanada auf Grundlage benannter Gefahren)
  • Umweltschadensrisiko (optional)

Rückruf von Produkten (ohne Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeugteile, -zubehör und -einrichtungen)

Deckungssumme

  • 5 Mio. EUR für versicherte Kosten
  • 1-fach jahresmaximiert

Selbstbeteiligung

  • 10 %, mindestens 1.000 EUR, maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall

Versicherte Risiken

  • Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Versicherungsnehmer hergestellten, gelieferten und/oder vertriebenen Erzeugnisse
  • Deckungsvoraussetzung ist die gesetzliche Rückrufverpflichtung, auch ohne Erfordernis eines drohenden Personen- und Sachschadens
  • Versicherungsschutz besteht für folgende Kosten: Benachrichtigung, Vorsortieren, Transport, Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse, erforderliche Zwischenlagerung, Aus- und Einbau, Einzelteileaustausch, Reparatur im eingebauten Zustand, Transportkosten anlässlich der Nach- oder Neulieferung mangelfreier Erzeugnisse, Entsorgung, Ablauf- und Erfolgskontrolle
  • Zeitliche Begrenzung fünf Jahre nach Auslieferung der Erzeugnisse
  • Vorumsätze

Rückruf von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugteilen, -zubehör und -einrichtungen (optional)

Deckungssumme

  • Nach Verinbarung
  • 1-fach jahresmaximiert

Selbstbeteiligung

  • 25.000 EUR

Versicherte Risiken

  • Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Versicherungsnehmer hergestellten, gelieferten und/oder vertriebenen Erzeugnisse
  • Rückruf von Kraftfahrzeugen: Deckungsvoraussetzung ist die gesetzliche Rückrufverpflichtung, auch ohne Erfordernis eines drohenden Personen- oder Sachschadens
  • Versicherungsschutz besteht auch für Kfz-Teile, -Zubehör und -Einrichtungen, die an Endverbraucher, Händler oder Kfz-Werkstätten geliefert werden (Aftersales-Markt)
  • Versicherungsschutz besteht für folgende Kosten: Benachrichtigung, Überführung, Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse, erforderliche Zwischenlagerung, Aus- und Einbau, Einzelteileaustausch, Reparatur im eingebauten Zustand, Transport anlässlich der Nach- oder Neulieferung mangelfreier Erzeugnisse, Entsorgung, Ablauf- und Erfolgskontrolle
  • Maßnahme und Kosten im Vorfeld der Gefahrenabwehr
  • Zeitliche Begrenzung fünf Jahre nach Auslieferung der Erzeugnisse
  • Vorumsätze

Angebot und Antrag

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