Keyvisual Personal D&O Keyvisual Personal D&O

So schützen sich Organe, Manager und leitende Angestellte richtig.

Die Personal D&O-Versicherung

Sie erlaubt es jedem Manager, seinem subjektiven Risikoempfinden Rechnung zu tragen, ohne Gefahr zu laufen, den Versicherungsschutz zum Streitthema auf Unternehmensebene zu machen. Im Gegensatz zur (Firmen-) D&O-Versicherung handelt es sich bei der Personal D&O-Versicherung um eine Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist die versicherte Person selbst, die auch alleinige Begünstigte ist.

Vertriebsunterstützung für die Personal D&O-Versicherung

Vorteile

  • Die Personal D&O-Versicherung bietet weitreichenden Versicherungsschutz und zeichnet sich durch eine klare und verständliche Sprache aus.
  • Die persönliche D&O-Versicherung bietet der versicherten Person die volle Kontrolle über die Ausgestaltung ihres Versicherungsschutzes:
    • Vertragsabschluss an sich
    • Wechsel des D&O-Versicherers
    • Vertragsgestaltung (z.B. Höhe der Deckungssumme, Vertragsinhalt)
  • Schutz des privaten Vermögens.
  • Beratung durch spezialisierte Anwält*innen.
  • Im Versicherungsfall steht der Versicherungsnehmerin, dem Versicherungsnehmer allein die (eigene) Deckungssumme für den persönlichen Schutz zur Verfügung.
  • Gleichzeitig erfüllt die D&O-Versicherung eine Rechtsschutzfunktion, wenn der Entlastungsbeweis angetreten werden muss, und setzt besonders qualifizierte Anwält*innen zur Prüfung der Ansprüche ein.

Bedeutung

  • Eine Personal D&O-Versicherung reduziert das Risiko, dass im Schadenfall auf das gesamte bzw. Teile des Privatvermögens zugegriffen wird. Zudem werden der gute Ruf und die berufliche Reputation geschützt.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt, der für eine Personal D&O-Versicherung spricht, ist die finanzielle Kontrolle. Sollte das Unternehmen seine (Firmens-) D&O- Beitragszahlungen versäumen, droht im schlimmsten Fall der Wegfall des Versicherungsschutzes.
  • Wegen der Umkehr der Beweislast, die gerade für die Innenhaftung gilt, ist die Rechtsschutzfunktion von großer Bedeutung. Beweislastumkehr heißt, dass die versicherte Person (Unternehmensleiter*in) im Falle einer Inanspruchnahme sich von dem Vorwurf der Pflichtverletzung entlasten muss. Im Schadenfall werden daher in der Regel besonders qualifizierte Anwälte/Anwältinnen mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragt.

Versicherungskonzept

Die D&O-Versicherung dient der Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleiter*innen und Mitgliedern von Aufsichtsorganen wegen Vermögensschäden des Unternehmens. Geschützt wird dabei das private Vermögen der versicherten Person, das sonst zur Regulierung von Haftpflichtansprüchen herangezogen werden müsste.

Die persönliche D&O-Versicherung ist individuell mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung kombinierbar.

Zielgruppe

  • Unternehmensleiter*innen und Aufsichtsorgane wie Vorstände, Geschäftsführer*innen, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsrät*innen von:
    • Mittelständischem Unternehmen (GmbH, AG, GmbH & Co.KG etc.)
    • Vereinen/ Verbänden
    • Genossenschaften (e.G.)
    • Stiftungen

Deckung gemäß D&O AVB-Gothaer 2024

  • Versicherungsnehmer ist die versicherte Person. Die Rechte aus der D&O-Versicherung stehen der versicherten Person allein zu.
  • Versichert sind Haftpflichtansprüche der eigenen Gesellschaft (Innen-Haftung) und Ansprüche Dritter, z.B. Banken, Lieferanten, Aktionär*innen etc. (Außen-Haftung) gegen die versicherte Person.
  • Neben privatrechtlichen sind auch öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche (z.B. wegen Steuern und Sozialabgaben) versichert.
  • Weltweite Deckung (soweit rechtlich zulässig).
  • Grundsätzlich gilt unbegrenzte Rückwärtsdeckung für - nicht bekannte - Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn und eine automatische Nachmeldefrist von Schäden nach Vertragsablauf (bis zu für 7 Jahre, kostenpflichtig erweiterbar auf bis zu 12 Jahre).

Regulierungs- und Rechtsschutzfunktion

  • Da es sich um eine Haftpflicht-Police handelt, ist -zusätzlich zur Regulierung von Schäden- auch die Rechtsschutzfunktion versichert. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn gegen eine versicherte Person der Vorwurf einer Pflichtverletzung erhoben und ein Haftpflichtanspruch wegen eines Vermögensschadens geltend gemacht wird genommen werden.

Annahmerichtlinien

  • Versicherungsnehmer*innen mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich
  • Alle Branchen mit Ausnahme von Finanzdienstleistern, Profisportvereinen/-Gesellschaften, Politische Parteien, Betrieb von Bordellen, Betrieb von sogenannten Online Spielcasinos,
  • Kriterien, die die Nachhaltigkeit betreffen: Auf Anfrage

Angebot und Antrag

Info- und Werbematerial

Weitere Optionen

LOCKED: Vertriebscockpit