Damit Ihre Kunden unbeschwert durchstarten können
Schnell und einfach kurze Strecken mit Roller, Moped oder E-Scooter zurückzulegen wissen nicht nur Jugendliche zu schätzen! Aber auch bei geringeren Geschwindigkeiten können schnell Unfälle passieren. Hier ist neben dem Helm eine optimale Absicherung besonders wichtig! Mit unserer Mopedversicherung können Sie Ihren Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag anbieten.
Das Beste: Kennzeichen für Moped, E-Scooter und Co. können Ihre Kunden jetzt online bestellen und bezahlen - über das PartnerPortal oder auch über gothaer.de Ihr Kunde erhält dann alles Notwendige einfach und schnell per Post: Kennzeichen, Versicherungsschein und die Versicherungsbescheinigung im Scheckkarten-Format, die der Fahrer immer bei sich führen muss.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)
Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als
betragen.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkrafträder nach Art von Fahrrädern mit elektromotorischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird,
Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren. Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:
Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.
Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit
Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. pauschal
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. pauschal
Entwendung
Grobe Fahrlässigkeit
Naturgewalten
Brand und Explosion
Glasbruch
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Tierbiss und Tierbiss-Folgeschäden
Kurzschluss an der Verkabelung
Besondere Absicherung von Elektrofahrzeugen
Einen Leitfaden und Antworten auf Fragen rund um das Moped-Online-Verfahren haben wir für Sie hier zusammengestellt: Leitfaden & FAQ zu Moped-Online
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