- Zuverlässiger Schutz
- Individuelles Deckungskonzept für jede Produktion
- Deckungsbausteine risikogerecht in nur einem Vertrag kombinierbar
- Schnelle und unkomplizierte Regulierung im Schadenfall
Individueller Schutz nach dem Bausteinprinzip
Die Filmversicherung bietet mit zahlreichen Deckungsbausteinen einen individuell angepassten Schutz für die gesamte Filmproduktion. Ob Kosten, die durch einen Personenausfall entstehen, Beschädigungen von Requisiten oder Schäden an Bild- und Tonmaterial - mit der Filmversicherung spielen diese Probleme niemals die Hauptrolle.
Die Filmversicherung ist sowohl für Film- und Fernsehproduzenten als auch für Werbeagenturen und Sender geeignet. Also für fast alle, die sich in der Medienwelt engagieren.
Versichert sind Vermögensschäden als Folge von Störungen oder Unterbrechungen der Film-, Fernseh- oder Fotoproduktion im Rahmen des jeweils vereinbarten Deckungskonzeptes.
Die Versicherung erstreckt sich unter anderem nicht auf Vertragsstrafen, mittelbare Schäden, Krieg, innere Unruhen und Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt worden sind.
Der Versicherungsschutz besteht an den vereinbarten Drehorten.
Die Versicherungssumme wird aus den Herstellungskosten der jeweiligen Produktion sowie aus den Sachwerten (z. B. der Wiederbeschaffungswert bei der Requisiten-Versicherung) ermittelt.
Die einzelnen Deckungsbausteine werden in der Kalkulation einzeln bewertet und berücksichtigt. Für jeden Deckungsbaustein ergibt sich ein Mindestbeitrag in Höhe von 250 Euro netto. Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden.
Bei einer Fernsehfilmproduktion erkrankt der Hauptdarsteller. Der Produktionsplan muss umgestellt werden. Weitere Drehtage werden nötig und verursachen erhebliche Mehrkosten. Die Gothaer reguliert den Schaden schnell und unkompliziert, sodass die Produktion pünktlich zum Abnahmetermin fertiggestellt werden kann. Nach einem Helikopterdreh für einen Dokumentarfilm stellt sich heraus, dass die Schärfe der Aufzeichnungen aufgrund eines technischen Defekts nicht ausreichend ist. Der Auftraggeber verweigert die Abnahme des Bildmaterials. Die Versicherung erstattet die Kosten für die notwendige Nachschärfung der Bilder.
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