Zielgruppe
Die Filmversicherung ist sowohl für Film- und Fernsehproduzenten als auch für Werbeagenturen und Sender geeignet. Also für fast alle, die sich in der Medienwelt engagieren.
Versicherungsumfang
Versichert sind Vermögensschäden als Folge von Störungen oder Unterbrechungen der Film-, Fernseh- oder Fotoproduktion im Rahmen des jeweils vereinbarten Deckungskonzeptes.
Deckungsbausteine
- Personenausfallversicherung: Versichert sind die Mehrkosten aus dem notwendigen Abbruch oder der Unterbrechung des Filmvorhabens durch Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person.
- Mehrkosten durch Sachausfall: Mehrkosten durch Beschädigungen, Zerstörungen oder Abhandenkommen von zur Filmproduktion verwendeten Sachen sind versichert, wenn die Filmproduktion abgebrochen oder unterbrochen werden muss.
- Bild- und Tonträgerversicherung: Schäden an Bild-, Ton- und/oder Datenträger sind während der Herstellung des versicherten Filmprojektes als Originale oder als Vorführkopien versichert.
- Filmapparateversicherung: Sachschäden und Verlust durch Abhandenkommen, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung an und von eigenen und fremden Anlagen und Geräten der Medien und Filmtechnik sowie Zubehör können über die Filmapparateversicherung versichert werden.
- Requisitenversicherung: Versichert sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen eigener oder fremder Sachen, welche zur Filmproduktion oder zur Aufführung von Theater-, Musik- oder Kabarettstücken benötigt werden.
- Produktionskassenversicherung: Versichert sind benötigte Zahlungsmittel für die Herstellung des Filmes (Bargeld, Schecks usw.), die während der Dreharbeiten mitgeführt oder transportiert werden.
- Produktionshaftpflicht-Versicherung: Haftpflichtansprüche Dritter, die aus der Filmproduktion heraus entstehen, sind versichert.
- Gruppenunfallversicherung: Versichert sind Unfälle, die den versicherten Personen während der Filmproduktion zustoßen.
Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich unter anderem nicht auf Vertragsstrafen, mittelbare Schäden, Krieg, innere Unruhen und Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt worden sind.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht an den vereinbarten Drehorten.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird aus den Herstellungskosten der jeweiligen Produktion sowie aus den Sachwerten (z. B. der Wiederbeschaffungswert bei der Requisiten-Versicherung) ermittelt.
Beitragsberechnung
Die einzelnen Deckungsbausteine werden in der Kalkulation einzeln bewertet und berücksichtigt. Für jeden Deckungsbaustein ergibt sich ein Mindestbeitrag in Höhe von 250 Euro netto. Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden.
Vertragsabschluss
- Die Filmversicherung wird in der Regel als Einzelpolice für die jeweilige Produktion bis zum Ende der jeweiligen Produktion bzw. Nachbearbeitungszeit abgeschlossen. Für große Filmproduktionsunternehmen bieten wir auch Rahmenverträge mit einem individuell festgelegten Deckungsschutz an. Die einzelnen Produktionen werden dann nur noch angemeldet. Der Mindestbeitrag für einen solchen Rahmenvertrag beträgt 2.500Euro netto.
- Bitte nutzen Sie unseren Risikofragebogen als Antrag und senden diesen ausgefüllt an die Gothaer. Jede zu versichernde Produktion wird von uns individuell geprüft. Sobald uns alle erforderlichen Daten vorliegen, erhalten Sie unser Angebot.
- Stimmt der Kunde zu, ist der Vertrag geschlossen und der Versicherungsschein wird erstellt.
Ergänzung Personenausfall
- Für die Personenausfallversicherung muss diese Gesundheitserklärung für jede zu versichernde Person wahrheitsgemäß und vollständig von der versicherten Person ausgefüllt werden.
Zusätzlich für die Gruppenunfallversicherung:
- Für die Gruppenunfallversicherung sind die Namen und Geburtsdaten der zu versichernden Personen schriftlich einzureichen.
Schadenbeispiele
Bei einer Fernsehfilmproduktion erkrankt der Hauptdarsteller. Der Produktionsplan muss umgestellt werden. Weitere Drehtage werden nötig und verursachen erhebliche Mehrkosten. Die Gothaer reguliert den Schaden schnell und unkompliziert, sodass die Produktion pünktlich zum Abnahmetermin fertiggestellt werden kann. Nach einem Helikopterdreh für einen Dokumentarfilm stellt sich heraus, dass die Schärfe der Aufzeichnungen aufgrund eines technischen Defekts nicht ausreichend ist. Der Auftraggeber verweigert die Abnahme des Bildmaterials. Die Versicherung erstattet die Kosten für die notwendige Nachschärfung der Bilder.