Krankentagegeld zur Arbeitskraftabsicherung für Kunden mit einer SBU oder dem Gothaer Fähigkeitenschutz
Das Krankentagegeld zur Arbeitskraftabsicherung (TG6 AKS) ist das exklusive Krankentagegeld für das Vertriebskonzept "Arbeitskraftabsicherung". Empfehlen Sie Ihren Kunden das Krankentagegeld zur Arbeitskraftabsicherung (TG6 AKS) in der Paketlösung mit dem Berufsunfähigkeitsschutz (SBU) oder dem Gothaer Fähigkeitenschutz (FS).
- Im Tarif TG6 AKS zahlt die Gothaer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das individuell vereinbarte Krankentagegeld.
- Wählbar ist, in Ein-Euro-Schritten, ein Betrag zwischen 5 und 30 Euro pro Tag bis zur Höhe des monatlichen Nettoeinkommens. Eine Leistung erfolgt auch bei Wiedereingliederung nach einer vollen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit.
- Auch Selbstständige und Freiberufler können im Tarif TG6 AKS flexibel abgesichert werden.
Vorteile des Rundum-Schutzes zur Arbeitskraftabsicherung.
- Unkomplizierter Abschluss von BU mit TG6 AKS oder Fähigkeitenschutz mit TG6 AKS
- Keine zusätzlichen Gesundheitsfragen – die Risikoprüfung erfolgt auf Basis des BU- oder Fähigkeitenschutz-Antrags
- Krankentagegeld ist für alle Berufe versicherbar, die in der BU oder im Fähigkeitenschutz versicherbar sind – ohne Berufszuschlag
Garantierter lückenloser Übergang
- Ihre Kunden erhalten das Gothaer Krankentagegeld TG6 AKS bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit.
- Wenn gleichzeitig eine Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, erfolgt der Übergang von der Zahlung des Krankentagegeldes AKS zur Berufsunfähigkeitsrente lückenlos.
- Falls ein Fähigkeitenschutz besteht, ist auch eine parallele Krankengeldzahlung möglich.
Klare Annahmerichtlinien für das Krankentagegeld TG6 AKS
Abschluss mit Berufsunfähigkeitsschutz (BU) |
BU wird ohne Erschwerung angenommen | TG6 AKS wird ohne Erschwerung angenommen – es erfolgt keine gesonderte Risikoprüfung. |
BU wird mit Erschwerung angenommen | TG6 AKS wird angenommen – es erfolgt eine Risikoprüfung auf der Grundlage der im BU-Antrag angegebenen Vorerkrankungen mit AktuarMed (mit Kontrahierungszwang) |
BU wird abgelehnt | TG6 AKS wird abgelehnt – es erfolgt keine weitere Risikoprüfung |
Abschluss mit Fähigkeitenschutz (FS) |
Alle Gesundheitsfragen werden verneint und FS wird ohne Erschwerungangenommen | TG6 AKS wird ohne Erschwerung angenommen – es erfolgt keine gesonderte Risikoprüfung |
FS wird angenommen | TG6 AKS wird auf der Grundlage der im FS-Antrag an gegebenen Vorerkrankungen mit AktuarMed geprüft (alle Annahmeentscheidungen möglich) |
FS wird abgelehnt | T6 AKS wird abgelehnt – es erfolgt keine weitere Risikoprüfung |
Einkommensschutz ohne Leistungslücke
- Durch den Rundum-Schutz der Gothaer entsteht keine Lücke zwischen der Krankengeldzahlung und vereinbarten Rentenzahlung.
- Verlängerte Nachleistung von 3 auf 6 Monate bei bestehender BU und erfolgter Antragstellung; bei längerer Prüfungsdauer wird das TG6 AKS bis zu 6 Monate weiter gezahlt.
- Nahtloser Leistungsübergang, wenn bei der Gothaer TG6 und BU versichert sind. Die Krankentagegeldzahlung erfolgt bis zum Abschluss der BU-Prüfung.
- Bei Verlust einer Grundfähigkeit und gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit zahlt die Gothaer parallel zum Krankentagegeld die vereinbarte Fähigkeitenrente.
Besonderheiten
- Der Tarif TG6 AKS ist ausschließlich in Kombination mit dem Fähigkeitenschutz der Gothaer oder einer BU-Versicherung der Gothaer abschließbar. Voraussetzung ist, dass im LV-Produkt eine vollständige Risikoprüfung erfolgt ist.
- Zwei Beantragungswege: mit einem separaten Antrag (Druckstücknr. 216456) oder über TAA Leben
- Es gilt der Grundsatz des gleichzeitigen Abschlusses mit einer SBU oder dem Gothaer Fähigkeitenschutz. Aber für Bestandskunden und Unentschlossene kann ein nachgelagerter Abschluss des TG6 AKS erfolgen, sofern der Versicherungsbeginn der BU/ FS nicht länger als 6 Monate zurückliegt und ohne Erschwernis (glatt) angenommen worden ist. Die Frist für die 6 Monate ist der Versicherungsbeginn. In diesem Fall erfolgt die Beantragung über den separaten Antrag (Druckstücknr. 216465). Ab April nächsten Jahres wird der nachgelagerte Abschluss auch über die TAA möglich sein.
TG6 AKS in Kombi mit SBU von Mitbewerbern
Der TG6 AKS auch in Kombination mit einer BU-Versicherung von ausgewählten Lebensversicherern abgeschlossen werden, sofern der Versicherungsbeginn der BU nicht länger als 6 Monate zurückliegt, eine vollständige Risikoprüfung erfolgt ist und ohne Erschwernis (glatt) angenommen worden ist. Die Frist für die 6 Monate ist der Versicherungsbeginn. Bei den ausgewählten BU-Versicherern handelt es sich aktuell um:
- Allianz
- Alte Leipziger
- Generali
- Nürnberger
- Volkswohlbund
In diesem Fall ist ein gesonderter Antrag zu verwenden. Diesen finden Sie auf der Unterstützungsseite.
Krankentagegeld für Arbeitnehmer
- Zielgruppe für den Tarif TG6 sind alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Krankentagegeld wird dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (= 42 Tage Karenzzeit) gezahlt.
- Alternativ können Krankentagegelder für die folgende Karenzzeiten vereinbart werden: 92.,183. oder 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Das Krankentagegeld kann in Höhe von 5 EUR oder einem Vielfachen hiervon vereinbart werden, hierbei ist die Höhe des Nettoeinkommens maßgeblich.
- Die Versicherbarkeit ist bis einschließlich Alter 67 gegeben. Für höhere Alter bitten wir um Direktionsanfrage.
Besonderheiten
- Bei Wiederauftreten derselben Krankheit innerhalb von 26 Wochen wird die vorherige Arbeitsunfähigkeit auf die neue Karenzzeit angerechnet.
- Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt auch bei Kur-/Sanatoriumsbehandlung im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit.
- Eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. ohne Wartezeiten möglich.
- Tritt bei einem bestehenden Versicherungsfall eine Arbeitslosigkeit ein, verlängert sich die Frist zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses aufgrund Fortfall der Versicherungsfähigkeit von 3 auf 6 Monate.
Krankentagegeld für Selbstständige / Freiberufler
Gerade Selbstständige und Freiberufler sollten rechtzeitig an eine umfassende Einkommensabsicherung für den Krankheitsfall denken. Für diese Berufsgruppe empfiehlt sich aus wirtschaftlichen Gründen ein Krankentagegeld nach individuellen Bedarf und mit frühzeitigen Leistungsbeginn. Für diese Zielgruppe sind folgende Tarife interessant:
- TG1 ab 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- TG2 ab 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- TG3 ab 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- TG4 ab 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Weiter können Krankentagegelder für die folgende Karenzzeiten vereinbart werden: 43., 92.,183. oder 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Besonderheiten
- Bei Wiederauftreten derselben Krankheit innerhalb von 26 Wochen wird die vorherige Arbeitsunfähigkeit auf die neue Karenzzeit angerechnet.
- Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt auch bei Kur-/Sanatoriumsbehandlung im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit.
- Eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. ohne Wartezeiten möglich
- Tritt bei einem bestehenden Versicherungsfall eine Arbeitslosigkeit ein, verlängert sich die Frist zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses aufgrund Fortfall der Versicherungsfähigkeit von 3 auf 6 Monate.
- Das Krankentagegeld kann in Höhe von 5 EUR oder einem Vielfachen hiervon vereinbart werden – hierbei ist die Höhe des Nettoeinkommens maßgeblich.
- Die Versicherbarkeit ist bis einschließlich Alter 67 gegeben. Für höhere Alter bitten wir um Direktionsanfrage.
Krankentagegeld-Tarif für Ärzte und Zahnärzte
Der Tarif MTG6 ist für berufstätige Ärzte (Humanmediziner) und Zahnärzte, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, oder die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind. Der Tarif kann sowohl solo als auch in Kombination mit einer Vollversicherung abgeschlossen werden.
Höchstsummen im Tarif MTG 6
Personen-/Berufsgruppe | KT mit Krankheitskosten-Vollversicherung | KT ohne Krankheitskorsten-Vollversicherung |
Angestellte Ärzte und Zahnärzte | 400 Euro | 200 Euro |
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte als Existenzgründer* | 200 Euro' | 85 Euro² |
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ab dem 3. Jahr nach der Existenzgründung | 600 Euro³ | 300 Euro³ |
Die zuvor aufgeführten Höchstsätze gelten immer einschließlich anderweitig bestehender privater Krankentagegeldversicherungen bzw. Krankengeldansprüchen bei der GKV.
* Existenzgründer sind Personen, bei denen noch keine 24 Monate seit Beginn der derzeitigen selbstständigen Tätigkeit vergangen sind.
' Staffelung über mehrere Karenzzeiten erforderlich (max. 100 Euro je Tarifstufe)
² Staffelung über mehrere Karenzzeiten erforderlich (max. 50 Euro je Tarifstufe)
³ Staffelung über mehrere Karenzzeiten erforderlich (max. 200 Euro je Tarifstufe)