Lächelnder Mann im Vordergrund, im Hintergrund Mann auf dem Dach am arbeiten Lächelnder Mann im Vordergrund, im Hintergrund Mann auf dem Dach am arbeiten

Arbeitskraftabsicherung: Im Ernstfall zählt für Ihre Kundinnen und Kunden jeder Euro.

Fähigkeitenschutz

Mit dem Gothaer Fähigkeitenschutz haben Sie neben der SBU eine zusätzliche sehr gute Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung.

Siegel Franke Bornberg Grundfähigkeitenschutz Premium 04-2024 Siegel Franke Bornberg Grundfähigkeitenschutz Premium 04-2024

Vertriebsunterstützung für den Fähigkeitenschutz

Die Highlights im Überblick:

  • Prognosezeitraum 6 Monate (in Plus und Premium)
  • Mobilität ist umfassend im Premium-Paket abgesichert:
    • Beste PKW-Definition am Markt: Autofahren mit Ein- und Aussteigen und Verlust von PKW- oder Motorradführerschein
    • Fähigkeiten: Fahrradfahren und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • Alleinstellungsmerkmal: Sofortleistung bei schwerem Unfall mit Koma oder künstlichem Koma
  • Pflegegrade statt Pflegestufen gemäß der Definition im SGB
  • Infektionsklausel für alle Berufe
  • BU-Wechseloption ohne erneute Risikoprüfung
  • GoVital Bonus: Bei gesundheitsbewusstem Verhalten erhalten Ihre Kundinnen und Kunden bis
    zu einem Monatsbeitrag pro Jahr zurück.

Bezahlbare Arbeitskraftabsicherung für jeden

Dieser leistungsstarke Schutz ist für Arbeitnehmer*innen und Selbstständige gleichermaßen geeignet. Besonders empfehlenswert ist er für Kundinnen und Kunden, die eine preiswerte Absicherung wünschen sowie für Kund*innen, die körperlich tätig sind oder bestimmte Vorerkrankungen haben.

Clevere Ergänzung: Gothaer Krankentagegeld TG6 AKS

Alle Berufe, die in der Grundfähigkeit versicherbar sind, können auch im Tagegeld ohne Berufszuschlag versichert werden. Bei gleichzeitiger Antragstellung mit dem Fähigkeitenschutz müssen keine zusätzlichen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Lassen Sie so keine Einkommenslücke bei Ihren Kundinnen und Kunden entstehen - mit dem durchgehenden Schutz der Gothaer zum fairen Preis.

Weitere Vorteile:

  • Kurze Gesundheitsprüfung
  • Hohe Annahmequote
  • Preiswerte Absicherung
  • Wechseloption zwischen den drei Leistungspaketen
  • Flexible Nachversicherungsoptionen

Was sind Grundfähigkeiten?

Der Mensch hat zahlreiche Fähigkeiten, von denen einige wesentlich sind, um aktiv am Leben  teilnehmen zu können. Diese werden Grundfähigkeiten genannt. Dazu gehören z. B. das Stehen, Gehen, Sprechen, Sitzen und Schreiben, aber auch die geistige Leistungsfähigkeit oder die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln. Der Gothaer Fähigkeitenschutz bewahrt Ihre Kund*innen vor Einkommenslücken, falls diese eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren. Der Gothaer Fähigkeitenschutz umfasst drei wählbare Leistungspakete, um sich gegen Einkommensverluste zu schützen. Diese können um zwei Zusatzbausteine "Schwere Krankheiten" und/oder "Psyche" individuell erweitert werden.

Fähigkeitenschutz BASIS mit den 11 wichtigsten Grundfähigkeiten

  • Hören, Gehen, Sehen, Treppensteigen, Sprechen, Knien, Bücken, Heben/Tragen, Stehen, eigenverantwortliches Handeln, Intellekt/geistige Leistungsfähigkeit 

Fähigkeitenschutz PLUS mit 15 Grundfähigkeiten - Die elf wichtigsten Basis-Grundfähigkeiten und zusätzlich:

  • Armgebrauch
  • Händegebrauch
  • Sitzen
  • Gleichgewichtssinn

Fähigkeitenschutz PREMIUM mit 20 Grundfähigkeiten – Die 15 Plus-Grundfähigkeiten und zusätzlich:

  • Schreiben
  • Nutzung Computer/ Smartphone/ Tablet
  • Bildschirmtätigkeit
  • Auto- (mit Ein- und Aussteigen) oder Motorradfahren
  • Fahrradfahren oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Siegel Franke Bornberg Gothaer Grundfähigkeit Stand 04-2023
Siegel Morgen&Morgen Gothaer Grundfähigkeit 04-2023

Zusatzbausteine

Einmalige Leistung bei schwerer Krankheit:

Ihr*e Kund*in erhält eine einmalige Leistung in Höhe der garantierten versicherten Jahresrente, wenn er*sie an einer der folgenden versicherten schweren Krankheiten erkrankt:

  • Herzinfarkt,
  • Krebs,
  • Schlaganfall sowie
  • Multiple Sklerose.

Nach Auszahlung erlischt der Schutz bei schwerer Krankheit und kann nicht wieder aufgenommen werden.

Rente auch bei schwerer psychischer Erkrankung:

Die Zahlung der vereinbarten Rente aus diesem Zusatzbaustein erfolgt bei Eintritt einer schweren psychischen Erkrankung mit stationärem Aufenthalt. Beispielhafte schwere psychische Erkrankungen sind schwere Depressionen oder Schizophrenie.

Infektionsklausel

Die Infektionsklausel ist für alle Berufe automatisch enthalten und beinhaltet, dass die Zahlung der vereinbarten Rente auch dann erfolgt, wenn wegen Infektionsgefahr ein vollständiges Tätigkeitsverbot vorliegt.

Rente bei Pflegebedürftigkeit

Unabhängig vom gewählten Grundfähigkeitenpaket ist eine Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit immer mitversichert. Eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit wird dann erbracht, wenn mindestens vier der neun in den AVB genannten Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe anderer Personen bedürfen. Eine Leistung erfolgt bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Die Rente wird auch bei schweren Hirnleistungsstörungen (schwerer Demenz) erbracht.

BU-Wechseloption ohne erneute Risikoprüfung

Wechsel in einen SBU-Tarif (Premium ohne/ mit AU, Invest) oder einen BUZ-Tarif möglich.

  • Allgemeine Voraussetzungen:
    • selbige Rentenhöhe (max. 36.000 EUR p.a.)
    • Vertrag läuft seit mind. 5 Jahren
    • es wurden keine Leistungen aus der unterliegenden Versicherung gezahlt oder beantragt
    • kein Vorliegen eines Ausschlusses oder eines Risikozuschlags
    • GF Vertrag erlischt nach Ausübung der Option

Wechsel zu zwei Anlässen möglich:

  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums

Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Regelschule und vor Vollendung des 21. Lebensjahres erstmalig eine staatlich anerkannte berufliche oder akademische Ausbildung auf.

Nachweis: Regelschulzeugnis + Ausbildungsbescheinigung/

Immatrikulationsbescheinigung.

  • Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Ausbildung erstmalig eine auf mind. zwölf Monate befristete oder unbefristete Tätigkeit auf.

Nachweis: Arbeitsvertrag.

Der Wechsel ist innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt einer der beiden Anlässe möglich.

GoVital Bonus für Ihre Kund*innen

Kund*innen werden für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten (z .B. sportliche Aktivitäten oder die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen) mit dem GoVital Bonus belohnt. Dies erfolgt jährlich in Form einer Auszahlung von circa einer Monatsprämie am Jahrestag! Ihr* Kund*in muss lediglich sein*ihr gesundheitsbewusstes Verhalten via Onlineformular auf www.gothaer.de/govital bestätigen. Die GoVital Plattform dient ebenfalls als Anlaufstelle für Kund*innen mit Tipps & Tricks zum Erhalt der Arbeitskraft. Außerdem werden alle Kund*innen an die Beantragung des Bonus erinnert.

Allgemeine Vertragsparameter

Mindesteintrittsalter 15 Jahre
Maximales Eintrittsalter 57 Jahre, sofern die Beitragszahlungsdauer mindestens 2 Jahre kürzer als Versicherungsdauer ist. Ansonsten: 54 Jahre
Maximales Endalter (Versicherungsdauer) 67 Jahre bei Versicherungsdauer = Leistungsdauer; 62 Jahre bei Versicherungsdauer < Leistungsdauer
Mindest-Versicherungsdauer 5 Jahre
Mindest-Differenz zwischen Versicherungs- und Leistungsdauer 5 Jahre
Mindestrente p.a. 3.000 EUR
Maximale Rente p.a. Ohne Dynamik: 60.000 EUR (inkl. Sofortbonus) Mit 3 % Dynamik p.a. oder 5% alle zwei/ drei Jahre: 36.000 EUR
Preisklassen E, K, G, R
Kollektivfähigkeit Ja
bAV-Tauglichkeit Nein

Leistung

Leistungsauslöser:


Im Premiumtarif:
Wenn bei der versicherten Person aufgrund von körperlichen Ursachen der Verlust einer Grundfähigkeit bzw. der Verlust von 4 von 9 ADL nachgewiesen wird.

Sofortleistung bei schwerem Unfall mit Verzicht auf den Prognosezeitraum aufgrund der Diagnose definierter Unfallfolgen
Prognosezeitraum 6 Monate (Plus, Premium), 12 Monate (Basis)
Leistungsdynamik max. 3 %

Zusatzbaustein "Schwere Krankheit"

Einmalige Leistung Eine Jahresrente
Krankheiten Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose

Zusatzbaustein "Schwere psychische Erkrankung"

Leistung Rente auch bei schwerer psychischer Erkrankung
Versicherte Krankheiten Schwere depressive Episode, depressive Störung mit gegenwärtig schwerer Episode, Schizophrenie

GoVital Bonus als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten

Leistung

Der Kunde erhält zum Stammtag eine Auszahlung von circa einer Monatsprämie, wenn er gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchung oder sportliche Aktivität) bestätigt (www.gothaer.de/govital)

Beitrag

Beitragsdynamik
  • Mind. 3%
  • Max. 5%
  • Die Leistung darf maximal 250% der zu Vertragsbeginn vereinbarten Leistung betragen.
  • Die Leistung darf maximal 80% des jährlichen Bruttoeinkommens betragen.
Beitragsreduktion
  • Jährliche Rente muss nach Reduktion mindestens 300 EUR p.a. betragen
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung / Beitragserhöhung nach Reduzierung Beitrag
  • Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung /-reduzierung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Innerhalb von 36 Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung/- reduzierung mit erneuter Gesundheitsprüfung.
  • Nur möglich, wenn kein Leistungsfall vorliegt.
Stundung
  • Für maximal 24 Monate möglich.
  • Zwischen Ende der Stundung und Ablauf der Versicherungsdauer müssen mind. 5 Jahre liegen.
  • Deckungskapital muss mind. so hoch sein, wie die zu stundenden Beiträge.

Wechseloptionen

Erweiterung des Umfangs der versicherten Leistungen
  • Wechseloption von Basis in Plus oder Premium bzw. von Plus in Premium.
  • In den ersten 5 Versicherungsjahren ohne Risikoprüfung (Mit 6 Monaten Wartezeit für die neu hinzukommenden Grundfähigkeiten)
  • Zuwahl von Bausteinen (schwere psychische Erkrankung und schwere Krankheit)
  • In den ersten 5 Versicherungsjahren muss nur die jeweilige Zusatzfrage beantwortet werden.
  • Bis wann können Leistungen erweitert werden? Generell bis 15 Jahre vor dem vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer möglich.
  • Bei Versicherungsdauer < 25 Jahre: Bis 10 Jahre nach Vertragsbeginn möglich
Reduktion des Umfangs der versicherten Leistungen
  • Wechseloption von Premium in Plus oder Basis bzw. von Plus in Basis
  • Abwahl von Bausteinen (Psyche und schwere Krankheit)
  • Bis wann können Leistungen reduziert werden? Generell bis 15 Jahre vor dem vereinbarten
  • Ablauf der Versicherungsdauer möglich Bei Versicherungsdauer kleiner 25 Jahre: Bis 10 Jahre nach Vertragsbeginn möglich.

Nachversicherungsoptionen ohne / mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Erhöhung bei Berufsstart
  • In den ersten 5 Versicherungsjahren: ohne erneute Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit gemäß Abschnitt V Absatz 3 dürfen wir prüfen.) Verdopplung der Rente, max. darf Erhöhung der Jahresrente 12.000 EUR betragen
  • Falls alle bei der Gothaer versicherten GF-Renten inkl. Erhöhung größer 18.000 EUR sind, werden die beiden Zusatzfragen gestellt (sofern diese vorher nicht bereits gestellt worden sind)
  • Die bei uns versicherten GF-Renten dürfen nach der Erhöhung max. 30.000 EUR betragen
Anlassunabhängige Nachversicherungsoption
  • In den ersten 5 Versicherungsjahren: ohne erneute Risikoprüfung : (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit gemäß Abschnitt V Absatz 3 dürfen wir prüfen.) Erhöhung der Jahresrente um mind. 300 EUR, max. 6.000 EUR
  • Falls alle bei uns versicherten GF-Renten inkl. Erhöhung größer 18.000 EUR sind, werden die beiden Zusatzfragen gestellt (sofern diese vorher nicht bereits gestellt worden sind)
  • Die bei uns versicherten GF-Renten dürfen nach der Erhöhung max. 30.000 EUR betragen
Anlassabhängige Nachversicherungsoption
  • Bis 15 Jahre vor dem vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer ohne erneute Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen.) möglich.
  • Bei Versicherungsdauer kleiner 25 Jahre: Bis 10 Jahre nach Vertragsbeginn möglich Erhöhung der Jahresrente um mind. 300 EUR, max. 6.000 EUR
  • Die bei uns versicherten GF-Renten dürfen nach der Erhöhung max. 30.000 EUR betragen.

Verlängerungsoption

  • Erhöhung des vereinbarten Endalters bei Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung ohne erneute Risikoprüfung.
  • Verlängerung um maximal auf die versicherte Person zutreffende Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
  • Bis 5 Jahre vor dem planmäßigen Ablauf.

Absicherungsgrenzen

Jährliche GF-Rente bis 18.000 EUR Keine finanzielle Risikoprüfung
Jährliche GF-Rente ab 18.001 EUR 80% vom Brutto

Anrechnung von Vorversicherungen

Angerechnet werden bei der Festlegung der maximal versicherbaren Rente:
  • Bestehende oder beantragte Leistungen aus Berufsunfähigkeits-/ Erwerbsunfähigkeits-/ Grundfähigkeitsversicherungen (auch anderer Gesellschaften) zu 100%
  • Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungswerken zu 50% bei Jahresrenten über 50.000 EUR (inkl. aller Vorversicherungen)
  • Anwartschaften aus Beamten- oder beamtenähnlichen Verhältnissen
Nicht angerechnet wird:
  • Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung

Einzureichende Unterlagen

Angabe des Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre im Antrag ab 18.001 EUR jährliche GF-Rente
Selbstauskunft + Ärztliches Zeugnis ab 36.001 EUR jährliche GF-Rente

Risikovoranfrage

Nutzen Sie zur Beurteilung der Versicherungsfähigkeit die Risikovoranfrage! Füllen Sie das Formular Risikovoranfrage möglichst vollständig aus. Das vermeidet Rückfragen und beschleunigt den Prozess!

Je mehr Unterlagen zur Verfügung stehen, desto präziser kann die Antwort formuliert werden. Fügen Sie daher eventuell erforderliche Fragebögen oder Befunde (Vorerkrankungen, Freizeitaktivitäten etc.) direkt bei. Ihre Risikovoranfrage wird anhand der von Ihnen mitgelieferten Informationen beantwortet. Sollten im Zuge der Risikoprüfung bei Antragstellung weitere Erkenntnisse gewonnen werden, kann ein verbindliches Angebot vom Vorabvotum abweichen. Besonders weisen wir darauf hin, dass für die Einschätzung von Risikovoranfragen keine Anfragen an Dritte (z.B. Arztanfragen) gestellt werden können. Bei der späteren Risikoprüfung sind diese Anfragen aber üblich. Alleine aus diesem Umstand kann sich ein veränderter Kenntnisstand ergeben. Im Rahmen der Risikovoranfrage erfolgt keine Meldung an den Verband der Lebensversicherer.

Wichtig:

Fügen Sie bitte die folgende vom Interessenten unterschriebene Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindung bei.

Alternativ entfernen Sie bis auf das Geburtsdatum bitte sämtliche Angaben zur Person (auch in den Anlagen) vollständig.

Risikovoranfragen mit Personendaten und ohne Einwilligungserklärung zum Datenschutz dürfen nicht bearbeitet werden.

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