Arbeitskraftabsicherung: Im Ernstfall zählt für Ihre Kundinnen und Kunden jeder Euro.
Mit dem Gothaer Fähigkeitenschutz haben Sie neben der SBU eine zusätzliche sehr gute Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung.
Verkaufsargumente
Dieser leistungsstarke Schutz ist für Arbeitnehmer*innen und Selbstständige gleichermaßen geeignet. Besonders empfehlenswert ist er für Kundinnen und Kunden, die eine preiswerte Absicherung wünschen sowie für Kund*innen, die körperlich tätig sind oder bestimmte Vorerkrankungen haben.
Alle Berufe, die in der Grundfähigkeit versicherbar sind, können auch im Tagegeld ohne Berufszuschlag versichert werden. Bei gleichzeitiger Antragstellung mit dem Fähigkeitenschutz müssen keine zusätzlichen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Lassen Sie so keine Einkommenslücke bei Ihren Kundinnen und Kunden entstehen - mit dem durchgehenden Schutz der Gothaer zum fairen Preis.
Tarifdetails
Der Mensch hat zahlreiche Fähigkeiten, von denen einige wesentlich sind, um aktiv am Leben teilnehmen zu können. Diese werden Grundfähigkeiten genannt. Dazu gehören z. B. das Stehen, Gehen, Sprechen, Sitzen und Schreiben, aber auch die geistige Leistungsfähigkeit oder die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln. Der Gothaer Fähigkeitenschutz bewahrt Ihre Kund*innen vor Einkommenslücken, falls diese eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren. Der Gothaer Fähigkeitenschutz umfasst drei wählbare Leistungspakete, um sich gegen Einkommensverluste zu schützen. Diese können um zwei Zusatzbausteine "Schwere Krankheiten" und/oder "Psyche" individuell erweitert werden.
Ihr*e Kund*in erhält eine einmalige Leistung in Höhe der garantierten versicherten Jahresrente, wenn er*sie an einer der folgenden versicherten schweren Krankheiten erkrankt:
Nach Auszahlung erlischt der Schutz bei schwerer Krankheit und kann nicht wieder aufgenommen werden.
Die Zahlung der vereinbarten Rente aus diesem Zusatzbaustein erfolgt bei Eintritt einer schweren psychischen Erkrankung mit stationärem Aufenthalt. Beispielhafte schwere psychische Erkrankungen sind schwere Depressionen oder Schizophrenie.
Die Infektionsklausel ist für alle Berufe automatisch enthalten und beinhaltet, dass die Zahlung der vereinbarten Rente auch dann erfolgt, wenn wegen Infektionsgefahr ein vollständiges Tätigkeitsverbot vorliegt.
Unabhängig vom gewählten Grundfähigkeitenpaket ist eine Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit immer mitversichert. Eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit wird dann erbracht, wenn mindestens vier der neun in den AVB genannten Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe anderer Personen bedürfen. Eine Leistung erfolgt bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Die Rente wird auch bei schweren Hirnleistungsstörungen (schwerer Demenz) erbracht.
BU-Wechseloption ohne erneute Risikoprüfung
Wechsel in einen SBU-Tarif (Premium ohne/ mit AU, Invest) oder einen BUZ-Tarif möglich.
Wechsel zu zwei Anlässen möglich:
Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Regelschule und vor Vollendung des 21. Lebensjahres erstmalig eine staatlich anerkannte berufliche oder akademische Ausbildung auf.
Nachweis: Regelschulzeugnis + Ausbildungsbescheinigung/
Immatrikulationsbescheinigung.
Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Ausbildung erstmalig eine auf mind. zwölf Monate befristete oder unbefristete Tätigkeit auf.
Nachweis: Arbeitsvertrag.
Der Wechsel ist innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt einer der beiden Anlässe möglich.
Kund*innen werden für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten (z .B. sportliche Aktivitäten oder die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen) mit dem GoVital Bonus belohnt. Dies erfolgt jährlich in Form einer Auszahlung von circa einer Monatsprämie am Jahrestag! Ihr* Kund*in muss lediglich sein*ihr gesundheitsbewusstes Verhalten via Onlineformular auf www.gothaer.de/govital bestätigen. Die GoVital Plattform dient ebenfalls als Anlaufstelle für Kund*innen mit Tipps & Tricks zum Erhalt der Arbeitskraft. Außerdem werden alle Kund*innen an die Beantragung des Bonus erinnert.
Mindesteintrittsalter | 15 Jahre |
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Maximales Eintrittsalter | 57 Jahre, sofern die Beitragszahlungsdauer mindestens 2 Jahre kürzer als Versicherungsdauer ist. Ansonsten: 54 Jahre |
Maximales Endalter (Versicherungsdauer) | 67 Jahre bei Versicherungsdauer = Leistungsdauer; 62 Jahre bei Versicherungsdauer < Leistungsdauer |
Mindest-Versicherungsdauer | 5 Jahre |
Mindest-Differenz zwischen Versicherungs- und Leistungsdauer | 5 Jahre |
Mindestrente p.a. | 3.000 EUR |
Maximale Rente p.a. | Ohne Dynamik: 60.000 EUR (inkl. Sofortbonus) Mit 3 % Dynamik p.a. oder 5% alle zwei/ drei Jahre: 36.000 EUR |
Preisklassen | E, K, G, R |
Kollektivfähigkeit | Ja |
bAV-Tauglichkeit | Nein |
Leistungsauslöser: Im Premiumtarif: | Wenn bei der versicherten Person aufgrund von körperlichen Ursachen der Verlust einer Grundfähigkeit bzw. der Verlust von 4 von 9 ADL nachgewiesen wird. Sofortleistung bei schwerem Unfall mit Verzicht auf den Prognosezeitraum aufgrund der Diagnose definierter Unfallfolgen |
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Prognosezeitraum | 6 Monate (Plus, Premium), 12 Monate (Basis) |
Leistungsdynamik | max. 3 % |
Einmalige Leistung | Eine Jahresrente |
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Krankheiten | Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose |
Leistung | Rente auch bei schwerer psychischer Erkrankung |
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Versicherte Krankheiten | Schwere depressive Episode, depressive Störung mit gegenwärtig schwerer Episode, Schizophrenie |
Leistung | Der Kunde erhält zum Stammtag eine Auszahlung von circa einer Monatsprämie, wenn er gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchung oder sportliche Aktivität) bestätigt (www.gothaer.de/govital) |
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Beitragsdynamik |
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Beitragsreduktion |
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Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung / Beitragserhöhung nach Reduzierung Beitrag |
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Stundung |
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Erweiterung des Umfangs der versicherten Leistungen |
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Reduktion des Umfangs der versicherten Leistungen |
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Erhöhung bei Berufsstart |
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Anlassunabhängige Nachversicherungsoption |
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Anlassabhängige Nachversicherungsoption |
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Jährliche GF-Rente bis 18.000 EUR | Keine finanzielle Risikoprüfung |
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Jährliche GF-Rente ab 18.001 EUR | 80% vom Brutto |
Angerechnet werden bei der Festlegung der maximal versicherbaren Rente: |
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Nicht angerechnet wird: |
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Angabe des Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre im Antrag | ab 18.001 EUR jährliche GF-Rente |
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Selbstauskunft + Ärztliches Zeugnis | ab 36.001 EUR jährliche GF-Rente |
Nutzen Sie zur Beurteilung der Versicherungsfähigkeit die Risikovoranfrage! Füllen Sie das Formular Risikovoranfrage möglichst vollständig aus. Das vermeidet Rückfragen und beschleunigt den Prozess!
Je mehr Unterlagen zur Verfügung stehen, desto präziser kann die Antwort formuliert werden. Fügen Sie daher eventuell erforderliche Fragebögen oder Befunde (Vorerkrankungen, Freizeitaktivitäten etc.) direkt bei. Ihre Risikovoranfrage wird anhand der von Ihnen mitgelieferten Informationen beantwortet. Sollten im Zuge der Risikoprüfung bei Antragstellung weitere Erkenntnisse gewonnen werden, kann ein verbindliches Angebot vom Vorabvotum abweichen. Besonders weisen wir darauf hin, dass für die Einschätzung von Risikovoranfragen keine Anfragen an Dritte (z.B. Arztanfragen) gestellt werden können. Bei der späteren Risikoprüfung sind diese Anfragen aber üblich. Alleine aus diesem Umstand kann sich ein veränderter Kenntnisstand ergeben. Im Rahmen der Risikovoranfrage erfolgt keine Meldung an den Verband der Lebensversicherer.
Fügen Sie bitte die folgende vom Interessenten unterschriebene Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindung bei.
Alternativ entfernen Sie bis auf das Geburtsdatum bitte sämtliche Angaben zur Person (auch in den Anlagen) vollständig.
Risikovoranfragen mit Personendaten und ohne Einwilligungserklärung zum Datenschutz dürfen nicht bearbeitet werden.
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