Mann steht lachend auf Hubwagen und wird von anderem Mann geschoben

Mit der Unterstützung vom Chef auch im Alter Gas geben können!

ZuschussRente

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber auch den sogenannten Förderbeitrag für Geringverdiener*innen geschaffen. Der Staat setzt damit auf das Unternehmen als Impulsgeber für die betriebliche Altersversorgung bei Mitarbeitenden mit kleinen und mittleren Einkommen. Der neue Förderbeitrag eignet sich vertrieblich vor allem als Türöffner in Branchen, die bisher keine oder wenig betriebliche Altersversorgung umgesetzt haben. Denn vor allem in Kleinstunternehmen ist der Anteil von Mitarbeitenden mit kleinen und mittleren Einkommen sehr hoch - und eine riesige Chance, mit dem neuen Förderbetrag zu punkten. Die Fördergrenze für Geringverdiener*innen hat der Gesetzgeber bei 2.575 Euro brutto (30.900 Euro im Jahr) gezogen, der Durchschnittsverdienst in Kleinstunternehmen beträgt 2.224 Euro brutto im Monat.

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