Mit der Unterstützung vom Chef auch im Alter Gas geben können!
Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber auch den sogenannten Förderbeitrag für Geringverdiener*innen geschaffen. Der Staat setzt damit auf das Unternehmen als Impulsgeber für die betriebliche Altersversorgung bei Mitarbeitenden mit kleinen und mittleren Einkommen. Der neue Förderbeitrag eignet sich vertrieblich vor allem als Türöffner in Branchen, die bisher keine oder wenig betriebliche Altersversorgung umgesetzt haben. Denn vor allem in Kleinstunternehmen ist der Anteil von Mitarbeitenden mit kleinen und mittleren Einkommen sehr hoch - und eine riesige Chance, mit dem neuen Förderbetrag zu punkten. Die Fördergrenze für Geringverdiener*innen hat der Gesetzgeber bei 2.575 Euro brutto (30.900 Euro im Jahr) gezogen, der Durchschnittsverdienst in Kleinstunternehmen beträgt 2.224 Euro brutto im Monat.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Mit der ZuschussRente können Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Geringverdienerförderung abgebildet werden. Der Gesetzgeber knüpft die Förderung daran, dass die arbeitgeberfinanzierten Beiträge nur in ungezillmerte Verträge eingezahlt werden dürfen. Mit der ZuschussRente bietet die Gothaer Lebensversicherung zwei ungezillmerte Preisklassen (UE und UG), die mit den Direktversicherungstarifen GarantieRente und GarantieRente Index kombiniert werden können. Für die Preisklasse UG (Kollektivgeschäft) gelten die Zugangsvoraussetzungen der Preisklasse G. Weitere Informationen dazu erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Zielgruppe sind Geringverdiener*innen im Sinne des § 100 EStG. Hierbei handelt es sich um Mitarbeitende, deren laufender Arbeitslohn (ohne Sonderzahlungen) im Zeitpunkt der Beitragsleistung nicht mehr als 2.575 Euro monatlich beträgt. Die Einkommensgrenze gilt unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Förderung kommt somit auch für Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber mit erstem Dienstverhältnis zum beitragszahlenden Unternehmen in Betracht. Somit ist die ZuschussRente vor allem für folgende Arbeitnehmergruppen interessant:
CR22-14UE / CR22-14UG Gothaer ZuschussRente als klassische Lösung
FR22-14UE / FR22-14UG Gothaer ZuschussRente als indexgebundene Lösung
UE = Preisklasse "Einzel ungezillmert"
UG = Preisklasse "G ungezillmert"
CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.
FR = Indexrente. Die Anlage der Beiträge erfolgt in Indizes sowie innerhalb des Sicherungsvermögens der Gothaer Lebensversicherung AG.
Garantien vor Rentenbeginn
Garantien zum Rentenbeginn
Best-Renten-Garantie:
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitieren Ihre Kunden/Kundinnen von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhalten die höchste aus folgenden drei Renten:
Langlebigkeit
Wir leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken - das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer ZuschussRente.
Todesfall
Berufsunfähigkeitsschutz
Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie ZukunftsVorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur ZuschussRente optional hinzugewählt werden:
Kapitalanlage bei der klassischen Lösung
In der Ansparphase werden bei der klassischen Lösung der Gothaer ZuschussRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben.
Kapitalanlage bei der indexgebundenen Lösung
Für die Anlage stehen 4 Indizes zur Verfügung:
Es ist eine Kombination von bis zu zwei Indizes in 10%-Schritten möglich.
Funktionsweise:
Bei der Gothaer ZuschussRente als indexgebundene Lösung handelt es sich um ein dynamisches 2-Topf-Hybrid. Das bedeutet, dass eine monatliche Umschichtung zwischen Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung und dem Indexvermögen automatisch auf der Basis eines mathematischen Modells für jeden einzelnen Vertrag erfolgt. Diese Aufteilung des individuellen Vertragsguthabens auf die beiden Töpfe stellt die Garantien zum planmäßigen Rentenbeginn sicher. Durch die Investition in den Indexbaustein erhält der/die Kunde/Kundin die Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzuhaben, ohne auf Garantien verzichten zu müssen.
Für eine zusätzliche Sicherheit sorgt die automatische, jährliche Renditesicherung.
Wie stark der Vertrag an der Indexwertentwicklung partizipiert, hängt vom Anteil des Indexguthabens ab. Bereits bei 80 % Beitragsgarantie erfolgt in der Regel eine starke Investition in das Indexguthaben. Ab 70 % Beitragsgarantie sind auch bei höheren Eintrittsaltern nahezu 100 % im Indexguthaben investiert.
Stabilitätsmechanismus:
Die Zielsetzung des Stabilitätsmechanismus besteht darin, die Wertentwicklung der Indexanlage zu stabilisieren, indem Wertschwankungen (Volatilität) geglättet werden. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass in Zeiten fallender Märkte die Wertschwankungen höher waren als in Zeiten steigender Märkte. Somit ist man tendenziell in fallenden Märkten nicht so stark investiert, was die Performance des Produktes steigern kann.
Ziel des Stabilitätsmechanismus ist eine langfristige Volatilität des gewählten Index von 8 %. Wird diese Grenze überschritten, wird der Investitionsgrad in den Index zurückgenommen. Gehen die Schwankungen wieder zurück, erhöht sich die Investitionsquote des Index.
Das ist neu gegenüber herkömmlichen Volatilitätsmechanismen und dem bisherigen Mechanismus in der GarantieRente Performance:
Dies ermöglicht es, deutlich schneller auf steigende oder fallende Märkte zu reagieren.
Mit der Gothaer ZuschussRente wird die beitragsorientierte Leistungszusage abgebildet. Demnach verpflichtet sich das Unternehmen, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Den Mitarbeitenden wird eine bestimmte Leistung, i. d. R. eine Rente, garantiert.
Thema | Grenze |
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Grenzen Vorverlegungs- und Verlängerungsphase | Maximale Dauer Vorverlegungsphase = 5 Jahre vor planmäßigen Altersrentenbeginn (frühestens das 62. Lebensjahr) Maximale Dauer Verlängerungsphase = 15 Jahre und spätest möglicher Altersrentenbeginn = das vollendete 80. Lebensjahr |
Rentengarantiezeit (RGZ) | Eine Änderung der RGZ ist bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn möglich. Die maximale RGZ beträgt 21 Jahre bei planmäßigen Rentenbeginn im Alter 67. |
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung | Außerplanmäßige Beitragserhöhungen können einmal jährlich, jedoch spätestens bis zu 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn, erfolgen. Die Beitragserhöhung wirkt sich nicht auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus. Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung darf die versicherte Person nicht berufsunfähig sein. Bei jeder außerplanmäßigen Beitragserhöhung muss sich der Beitrag um mindestens 60 EUR erhöhen und darf maximal 960 EUR pro Jahr betragen. Mit der Summe der außerplanmäßigen Beitragserhöhungen kann der zu Vertragsbeginn vereinbarte Beitrag maximal verdoppelt werden. |
Zahlungsunterbrechung | Eine Zahlungsunterbrechung kann für die Dauer von 3 bis 36 Monaten erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Summe der durch die Zahlungsunterbrechung entfallenen Beiträge mindestens dem Vertragsguthaben entspricht. |
Formulare
Angebot und Antrag
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