Spezifische und risikogerechte Branchentarife vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen

Gewerbliche Kraftfahrtversicherung

Die Versicherungen für Kraftfahrt und Fuhrpark können für gewerbliche oder überwiegend gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden. Neben den Standardprodukten im gewerblichen Kraftfahrtgeschäft werden für bestimmte Branchen maßgeschneiderte Lösungen angeboten. Die Gothaer Kleinflottenlösung bietet hierbei vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen spezifischen und risikogerechten Schutz. Die Gothaer Flotte 15+ empfiehlt sich ab einer Fuhrparkgröße von 16 ziehenden Fahrzeugen. Für Kraftfahrt-Flotten ab 25 SF-pflichtigen Fahrzeugen werden individuelle maßgeschneiderte Lösungen angeboten.

Mann sitzt im Lastkraftwagen und hält Daumen am Fenster hoch

Highlights

  • Spezifische und risikogerechte Branchentarife vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen.
  • Die Gothaer Kleinflottenlösung bietet für Firmen mit mindestens drei und maximal 15 Fahrzeugen passenden Versicherungsschutz. Sie sichert Besitzer, Halter und Fahrer ab.
  • Der K-Gewerbe-Tarif kann mit dem Kleinflottentarif kombiniert werden und bietet die Möglichkeit, das Geschäft in der gewerblichen Kraftfahrtversicherung weiter auszubauen.
  • Die Gothaer Flotte 15+ empfiehlt sich ab einer Fuhrparkgröße von 16 ziehenden Fahrzeugen (SF-pflichtigen Wagnissen). Sie zeichnet sich durch eine klare Kostenübersicht (Verlaufsrabatt) in der Kraftfahrt-Haftpflicht und Vollkasko (nicht jedoch Teilkasko) aus.
  • Zukünftig neu hinzukommende Fahrzeuge werden ebenfalls in die für den Fuhrpark geltende Verlaufsrabattklasse eingestuft. Nur der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks bestimmt den zukünftigen Beitragssatz. Deshalb führt ein kleiner Einzelschaden nicht zwangsläufig zur Rückstufung. Bei gutem Schadenverlauf steigt die Flotte automatisch in eine höhere Verlaufsrabattklasse.
  • Für Kraftfahrt-Flotten ab 25 ziehenden Fahrzeugen (SF-pflichtigen Wagnissen) werden individuelle Tarifierungsmodelle mit festem Beitragssatz bzw. Stückbeiträgen angeboten. Der Versicherungsumfang kann nach Bedarf festgelegt werden.
  • Beitragsnachlässe gibt es in der Kraftfahrt-Haftpflicht, wenn die Fahrzeuganzahl zwischen drei und 15 Fahrzeugen liegt und es sich um Personenkraftwagen und/ oder Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen handelt.
  • Beitragsnachlässe gibt es in der Kraftfahrt-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung, wenn eine Gothaer Multirisk-Police (Alt-Bestand, da nicht mehr aktiv im Vertrieb), Unternehmer-Police oder GewerbeProtect vorhanden ist oder es sich um fabrikneue Fahrzeuge handelt.
  • Kleinflottensondereinstufung: Für Bestandskunden kann für neu hinzukommende Fahrzeuge ohne vorhandene Schadenfreiheitsrabatte gegebenenfalls eine verbesserte Einstufung vorgenommen werden.

Vertriebsunterstützung für die gewerbliche Kraftfahrtversicherung

Tarifdetails

Versicherte Personen und Sachen

Die gewerbliche Gothaer Kraftfahrtversicherung ist für gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge entwickelt. Die gewerbliche Kraftfahrtversicherung besteht aus einem Bündel von Einzelversicherungen. Dies sind:

  • die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
  • die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung
  • die Insassen-Unfallversicherung
  • die Gothaer Kleinflottenlösung
  • der Fuhrpark für Kraftfahrt-Flotten ab 25 Fahrzeugen

Versicherte Gefahren

Die einzelnen Versicherungen bieten Schutz vor folgenden Gefahren:

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Die Gothaer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu fünfzehn Millionen Euro je geschädigte Person. Sie schützt vor unberechtigten Ansprüchen Dritter. Beitragsnachlässe sind möglich.

Umweltschadenversicherung inklusive: Bis 5 Mio. Euro für öffentlich rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz

Gothaer- Schutzbrief zur KH

Die BarmeniaGothaer bietet bei den gewerblichen Pkws und LKW bis 3,5 to Gesamtgewicht im Werkverkehr optional die Schutzbriefleistungen an. Der Deckungsumfang entspricht denen des Automobil-Tarifs. Der Beitrag hierfür beträgt 13,99 Euro inklusive 19 % Versicherungssteuer.

Baustein Fahrerschutz zur KH

Die Fahrerschutzversicherung ist gegen Aufpreis zur KH versicherbar. Sie deckt den tatsächlich entstandenen Personenschaden des berechtigen Fahrers bei einem ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfall bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall. Geleistet wird für Ansprüche nach Maßgabe der KH (z.B. Verdienstausfall oder Hinterbliebenenrente, nicht jedoch Schmerzensgeld), soweit diese nicht durch andere übernommen werden (Subsidiarität).

Die Vollkaskoversicherung für Gewerbe

Die Gothaer Vollkaskoversicherung für Gewerbe hilft bei selbstverschuldeten Unfällen, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist oder bei Vandalismusschäden. Im Totalschadensfall wird für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung der Neuwert des Fahrzeuges ersetzt.Im Top-Schutz/Premium-Schutz liegt die Neuwerterstattung bei 24 bzw. 48 Monaten.

Folgende Elektro Deckung für Elektro- und Hybrid PKW (ebenfalls bei LKW bis 3,5 to) ist bereits Bestandteil der Grunddeckung innerhalb der Vollkaskoversicherung:

  • Allgefahrendeckung für den Akku bis 25.000 Euro
  • Übernahme von Entsorgungskosten für den Akku nach Totalschaden bis 5.000 Euro
  • Mitversicherung von Schäden durch Bedienfehler beim Ladevorgang bis 25.000 Euro
  • Tierbiss und Folgeschäden an Akkumulatoren die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen, bis 25.000 Euro
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen, bis 25.000 Euro
  • Überspannungsfolgeschäden beim Laden an der Bordelektronik oder an Akkumulatoren die dem Antrieb des Fahrzeugs dienen, bis 25.000 Euro
  • Brandschäden an Wallboxen/Ladestationen bis 3.000 Euro
  • Schutzbriefleistungen infolge Fehlbedienung oder nach Entladung des Akkus im laufenden Betrieb, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist

Die Teilkaskoversicherung für Gewerbe

Die Gothaer Teilkaskoversicherung für Gewerbe ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören Diebstahl und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sowie Elementarschäden und Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden. Im Totalschadensfall wird für Pkws und Kombis (abhängig von der Produktlinie) in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung der Neuwert des Fahrzeuges ersetzt. Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und sogar bei mehreren Schadensfällen im Jahr.

Baustein Top-Schutz zur Kasko

Gegen geringen Mehrbeitrag kann die TK oder VK mit dem Baustein Top-Schutz um folgende Leistungen ergänzt werden:

• Verlängerung der Neuwertentschädigung auf bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung

(bei Diebstahl bis zu 12 Monate)

• Kaufpreisentschädigung nach einem Totalschaden für gebrauchte PKW bis zu 24 Monate ab Kaufdatum (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)

• Mitversicherung von Zubehör und Bordelektronik bis jeweils 10.000 Euro

• Tierbiss-Folgeschäden bis 10.000 Euro

• Kurzschlussbedingte Folgeschäden bis 10.000 Euro

• Mitversicherung von Schäden durch Lawinen, Muren, Erdrutsch und Dachlawinen schon in der TK

• Kostenersatz bis 1.000 Euro für erforderliche Änderungen von Fahrzeugschlüsseln/ -schlössern nach Einbruch / Raub

• Übernahme der Zulassungskosten bis 100 Euro bei Totalschaden und Gothaer Folgevertrag

• Recht auf Schadenrückkauf in VK

Baustein Premium-Schutz zur Kasko mit Top-Schutz

Die Kaskoversicherung mit Top-Schutz kann mit dem Baustein Premium-Schutz gegen Mehrbeitrag um das folgende umfassende Leistungspaket ergänzt werden:

• Eigenschäden: Mitversicherung von Sachschäden an anderen eigenen KFZ oder eigenen Gebäuden / sonstigen Sachen bis 50.000 Euro je Schadenereignis (500 Euro Selbstbehalt), bis 100.000 Euro je Versicherungsjahr. Eigenschäden sind dann im Rahmen der KH mitversichert, Schäden führen entsprechend zur Belastung des KH-Schadenfreiheitsrabattes.

• Bis 48 Monate Neuwertenschädigung, auch bei Diebstahl

• Bis 48 Monate Kaufpreisentschädigung, auch bei Diebstahl

• Bis 1.000 Euro Autoinhaltsversicherung, darunter fällt im Rahmen der VK auch der Schutz für am Fahrzeug befestigte Fahrräder und Sportgeräte, wenn diese durch einen Kollisionsschaden beschädigt wurden.

• Bis 20.000 Euro für Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden

• Mitversicherung von Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Erdsenkung, Fels- oder Bergsturz schon in der TK

• Wertminderungsausgleich in den ersten 4 Jahren ab Erstzulassung, wenn nach Unfall oder Vandalismus die Reparaturkosten über 2.000 Euro liegen, in Höhe von 10 % unserer Leistung für die Reparatur

• Bis 2.500 Euro für Schäden an gemieteten Anhängern (nicht Wohnwagenanhänger) im Falle eines Unfalles, solange der Anhänger mit dem versicherten PKW verbunden ist.

• Reine Reifenschäden durch Vandalismus

• Mitversicherung bestimmter Betriebsschäden an der Karosserie in der VK: Motorhaube öffnet sich während der Fahrt selbsttätig, Schneeketten lösen sich.

• Bis 100 Euro Ersatz von Betriebsmitteln (Öl, Kühlmittel), sofern diese bei Fahrzeugreparaturen ausgetauscht werden müssen

Baustein GAP-Deckung zur VK

Bei Leasingfahrzeugen und kreditfinanzierten Fahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung auszugleichen. Diese Lücke (GAP) kann gegen Zuschlag auf den Vollkasko-Beitrag bei einer Vielzahl der zu versicherten Risiken geschlossen werden.

GAP-Deckung für Nutzfahrzeuge

In Ergänzung zur GAP-Deckung für Pkws (10% Zuschlag) bietet die BarmeniaGothaer auch für leichte LKW bis 3,5 to Gesamtgewicht (WKZ 251/261), schwere LKW über 3,5 to Gesamtgewicht (WKZ 351/361), Sattelzugmaschinen (WKZ 401/411), landwirtschaftliche Sattelzugmaschinen (WKZ 451) und Anhängern (WKZ 581/591) die GAP-Deckung an. Der Zuschlag auf den Vollkasko-Beitrag beträgt bei allen Wagnissen einheitlich 15 Prozent.

Baustein Rabattschutz zur VK

Ab SF 4 kann gegen Aufpreis bei PKW der Rabattschutz vereinbart werden.

Werkstattservice (18 % Kasko-Nachlass)

Der Werkstatt-Service kann nur bei gewerblich genutzen PKW und LKW bis 3,5 to Gesamtgewicht (Werkverkehr) vereinbart werden. Wird vereinbart, im Kasko-Schadenfall grundsätzlich eine der über 1.600 Partnerwerkstätten zu nutzen, wird der Kasko-Beitrag um 18 % reduziert. Möchte der Kunde stattdessen nur im Einzelfall die Partnerwerkstatt nutzen, kann er so seinen Selbstbehalt um 100 Euro reduzieren*. Bei Nutzung der Partnerwerkstatt profitiert der Kunde von folgenden Serviceleistungen:

• 24-Stunden Erreichbarkeit

• Kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur*

Bitte beachten Sie für einen LKW/Lieferwagen gibt es einen PKW

• Hol- und Bringservice*

• Reinigungsservice

• Sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten sowie Eintritt in die Herstellergarantie

*gilt nicht für Glas- und Hagelschäden

Hier gelangen Sie zur Werkstattsuche für Partnerwerkstätten in der Nähe Ihrer Kunden.

Glasschaden

Über unsere Partner KS Autoglas und Carglass erhalten Sie eine kostenfreie Reparatur der Windschutzscheibe. Dies gilt unabhängig vom vereinbarten Selbstbehalt und sogar bei mehreren Schadenfällen im Jahr.

Insassenunfall-Versicherung

Die Gothaer Insassen-Unfallversicherung bietet eine finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall. Sie bietet finanzielle Absicherung, auch wenn

  • der Fahrer für die Unfallfolgen nicht haftet (zum Beispiel bei höherer Gewalt)
  • der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat
  • die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlt.

Deckungssummen, Leistungsumfang

I. Fahrzeuge zur Personenbeförderung WKZ 112 – Personenkraftwagen: Eigenverwendung

Haftpflicht mit 100 Millionen Euro pauschal (bei Personenschäden auf fünfzehn Millionen Euro je Person begrenzt) einschließlich Schutzbriefversicherung. Mindestdeckungssummen: 7.500.000 Euro bei Personen-, 1.120.000 Euro bei Sach-, 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Fahrzeugvollversicherung:

  • mit 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro Selbstbeteiligung einschließlich
  • Teilkasko mit 1.000 Euro, 500 Euro, 300 Euro, 150 Euro Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung

Fahrzeugteilversicherung:

  • mit 1.000 Euro, 500 Euro, 300 Euro, 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung

Alles Weitere zu den Wagnissen ist im Tarif für gewerblich genutzte Fahrzeuge aufgeführt. Die verschiedenen SB-Varianten gelten für alle Risiken die im Elan/TAA berechnet werden können.

Brems-,Betriebs- und Bruchschäden

Versicherbarkeit von Brems-, Betriebs-, und Bruchschäden (BBB) bei Nutzfahrzeugen

Im Rahmen der Vollkaskoversicherung können Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB) bei den Wagnissen:

  • leichte und schwere LKW im Werkverkehr (WKZ 251 / 351)
  • leichte und schwere LKW im Güterverkehr (WKZ 261 / 361)
  • Sattelzugmaschinen im Werk- und Güterverkehr (WKZ 401 / 411)
  • Anhänger/Auflieger im Werk- und Güterverkehr (WKZ 581 / 591)

optional mitversichert werden.

Beitragszuschlag

Für diese besondere Vereinbarung beträgt der Beitragszuschlag zu auf die Vollkaskoversicherung einheitlich 25 %.

Die BBB-Zusatzversicherung ist kein eigenständiger Vertrag, sondern eine Leistungserweiterung der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko). Damit ist das Bestehen einer Fahrzeugvollversicherung Voraussetzung. Dementsprechend hängt die Leistung im Schadenfall davon ab, ob Versicherungsschutz in der Fahrzeugvollversicherung besteht. Wenn ja, führt ein solcher BBB-Schaden dann auch zur üblichen Belastung des Schadenfreiheitsrabattes in der Fahrzeugvollversicherung. Die konkreten BBB-Bedingungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den aktuellen AKB Gewerbe (Stand 08.25).

Annahmerichtlinien

Bei folgenden Wagnissen besteht eine Anfragepflicht bei denr zuständigen Underwritern oder Partnervertriebsdirektion/Fachabteilungen. Ohne vorherige Entscheidung der zuständigen Abteilung über die Annahme und Beitragsfestsetzung dürfen keine konkreten Angebote oder Deckungszusagen erteilt und Versicherungsbestätigungskarten ausgegeben werden.

Versicherungen für Personen, die bereits bei der Gothaer versichert waren und deren Verträge im Schadensfall oder anlässlich eines Mahnverfahrens gekündigt wurden. Teil- und Vollkaskoversicherungen für:

  • Pkw mit einem Wert ab 100.000 Euro
  • alle übrigen Fahrzeuge mit einem Neuwert ab 150.000 Euro
  • Typklassen 31 bis 33 (Teilkasko)
  • Typklassen 32 bis 34 (Vollkasko)

Kraftfahrtunfallversicherungen mit Versicherungssummen:

  • von über 180.000 Euro für den Todesfall
  • von über 360.000 Euro für Invalidität
  • von mehr als 300 Euro Tage- oder Krankenhaustagegeld

Außerdem für:

  • Trikes
  • Quads
  • Versicherungen für Angehörige ausländischer Streitkräfte
  • Versicherungen mit der Tarifposition "Anfrage bei der Hauptverwaltung bzw. dem KUV. (Dies sind Risiken, die aufgrund der Schwere des Risikos erfragt und einzeln beurteilt werden müssen z.B. Automobilkräne.)
  • Fahrzeugflotten ab zehn Fahrzeugen
  • Kraftfahrzeug Handel- und Handwerkversicherungen (auch nur ständig rote Kennzeichen)
  • Personenmietwagen
  • Taxis
  • Fahrzeuge für Eil-, Kurier- und Auslieferungsdienste
  • Güterfahrzeuge und Anhänger bei der Verwendung im gewerblichen Güterverkehr oder Umzugsverkehr
  • Omnibusse

Generelle Ausschlüsse

Für folgende Wagnisse besteht ein Zeichnungsverbot:

  • Versicherungen für Fahrzeuge, die kein deutsches amtliches Kennzeichen führen
  • Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (auch nur ständige rote Kennzeichen)
  • Kurzfristige Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen, auch kurzfristige Einschlüsse
  • Risiken, die sich in der Zwangs- oder Insolvenzverwaltung befinden

Ausschlüsse in der Kasko

Die folgenden Wagnisse sind unerwünscht. Es wird daher nur die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen angeboten.

  • Versicherungen für Personen, die bereits bei uns versichert waren und deren Verträge im Schadenfall oder anlässlich eines Mahnverfahrens gekündigt wurden
  • Versicherungen für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen
  • Versicherungen, die von anderen Gesellschaften gekündigt wurden
  • Verträge in Schadenklassen
  • Versicherungen für Selbstfahrervermietfahrzeuge
  • Versicherungen für Fahrzeuge, bei denen eine Leasingfirma Versicherungsnehmer
  • und/ oder Halter ist
  • Versicherungen für Autokräne, Hubwagen und Brückenuntersichtfahrzeuge
  • Versicherungen für Fahrzeuge zur Beförderung von leichtem Heizöl, Treibstoff, gefährlichen oder wassergefährdenden Gütern

Kfz-Flotten-Risk-Management

Unfälle und Schadenereignisse im Bereich von Kraftfahrzeugflotten können in hohem Maße die unternehmerischen Ziele gefährden. Indirekte Kosten wie Arbeitszeitverlust bei der Schadenabwicklung, Wertminderung an Fahrzeugen, Kosten für Krankheitsvertretungen sind vom Unternehmer selbst zu tragen. Neben den rechnerisch erfassbaren Kosten treten auch nicht quantifizierbare Kosten auf. So verursachen Unfälle Ärger mit den Kunden, Kundeneigentum wird beschädigt und das betriebliche Ansehen leidet bei Unfallhäufigkeit. Die Gothaer führt für ihre Kunden eine Schwachstellenanalysen durch.

Kernstück hierbei sind die:

  • Fahreranalyse
  • Fuhrparkanalyse
  • Schadenanalyse

Eine von der Gothaer entwickelte Software erfasst alle Schadenereignisse mit den dazugehörigen Daten über Fahrer, Fahrzeuge sowie alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen wie Datum, Uhrzeit, Unfallort, Unfallhergang, Schadenzahlungen etc. Auf Basis der gewonnenen Daten werden dann Maßnahmen zur Schadenminimierung entwickelt.

Kleinflottensondereinstufung

Für Bestandskunden kann unter besonderen Voraussetzungen für neu hinzukommende Fahrzeuge eine verbesserte Einstufung vorgenommen werden.

Einheitlich bis max. SF 4 für PWK (WKZ 112), Lieferwagen (WKZ 351) und landwirktschaftliche Sattelzugmaschinen (WKZ 451)

Es darf kein erloschener, stornierter Vertrag vorhanden sein.

Erweiterte Kleinflottensondereinstufung

Darüber hinaus kann nach Rücksprache eine erweiterte Kleinflottensondere Einstufung vorgenommen werden. Folgende zusätzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Versicherungsnehmer hat eine positive Deckungsbeitragsrechnung (DB III) bei der BarmeniaGothaer, bzw. der Versicherungsnehmer kann im Neugeschäft einen entsprechenden Vorschadenverlauf nachweisen
  • Der Versicherungsnehmer hat neben der Kfz-Flotte noch weitere Verträge bei der BarmeniaGothaer bestehen

Die Einstufung des neu hinzukommenden Fahrzeugs kann dann richtet sich nach dem vorhandenen durchschnittlichen Beitragssatz der bestehenden Kraftfahrtversicherungen bis max. SF85 erfolgen.). Neben den regionalen Underwritern entscheiden Ddie Kraftfahrt-Sachbearbeiter im KUV 51 und 52 über die Sondereinstufung.CU Köln helfen bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beitragssatzes für das neu hinzukommende Fahrzeug. Eine Zusage der Einstufung kann nur nach vorheriger Abstimmung durch die Fachabteilung erfolgen.

Bitte beachten: Eine Zusage dieser Einstufung kann nur nach vorheriger Abstimmung durch die Fachabteilung erfolgen.

Mitversicherte Teile

Versichert sind auch Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehörteile, die

  • im Fahrzeug eingebaut oder
  • am Fahrzeug befestigt und gegen Wegnahme gesichert sind oder
  • unter Verschluss verwahrt werden,

soweit sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind und im Folgenden nichts Anderes bestimmt ist.

Fahrzeugteile im Sinne der Bedingungen sind Stücke eines Ganzen. Ohne das jeweilige Fahrzeugteil liegt ein vollständiges Fahrzeug nicht vor. Fahrzeugzubehörteile sind nicht Stücke des Ganzen. Sie haben in ausschließlichem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs unterstützende Funktion oder dienen dem Komfort.

Bei Pkw bis zu einer Gesamtsumme von 5.000,00 €, bei allen übrigen gewerblich genutzten Fahrzeugen bis zu einer Gesamtsumme von 10.000,00 €.

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Angebot und Antrag

Vertriebs- und Fachinformationen

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