Zielgruppe
Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist genau auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten.
Rechtsform
Eingetragene Vereine (e.V.), die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sind und damit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Dies sind z. B. Sportvereine (keine Profisportvereine), Kegelvereine, Schützenvereine, Heimatvereine, Gesangsvereine, Naturvereine, Interessenvereinigungen oder Personenvereinigungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
Produktinformationen
Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet:
- Die Prüfung der Haftpflichtfrage
- Die Übernahme von Abwehrkosten bei unberechtigten Haftpflicht-Ansprüchen
- Die Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
Versicherte Risiken
Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit - von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen wird (Drittschäden). Der Versicherer gewährt darüber hinaus den versicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie wegen eines Verstoßes, der von ihnen in der Ausübung ihrer jeweiligen Funktion begangen wurde, vom Versicherungsnehmer für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden (Innenansprüche). Außerdem gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die er infolge eines bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von versicherten Personen fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar erlitten hat (Eigenschäden).
Highlights
- Bedingungsdifferenzdeckung, die den Deckungsumfang der Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung rückwirkend für den Vorvertrag zur Verfügung stellt
- Privat- und öffentlich-rechtliche Haftpflicht-Ansprüche sind mitversichert
- Nachmeldefrist von 6 Jahren
- Übernahme der Versicherungsfälle bei Ablauf der Nachmeldefrist des Vorversicherers
- Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
- Einheitliche Deckung für sämtliche Vermögensschäden: Zusammenfassung einer klassischen VSH-Deckung und einer D&O-Deckung (Directors- and Officers-Deckung)
- Versicherungsschutz für Dritt- und Eigenschäden sowie für Innenansprüche
- Versicherung der gesamten Leitungsebene inkl. Mitarbeiter mit Organfunktion
- Deckung für Schäden durch ehrenamtlich tätige Personen ? unabhängig von Funktion und Umfang
- Schlüsselverlustrisiko und damit verbundene Erneuerung der Schließanlagen
- Bearbeitung von Bauvorhaben bis 100.000 EUR Bausumme
Deckungsumfang
Deckungssummen | |
Unternehmensberater |
100.000 Euro 250.000 Euro 500.000 Euro 750.000 Euro 1.000.000 Euro | 2-fach maximiert je Versicherungsperiode |
Entschädigungsgrenzen
- Schlüsselverluste und Erneuerung Schließanlage 20.000 Euro
Die Selbstbeteiligung kann aus folgenden Varianten gewählt werden:
- 250 Euro je Versicherungsfall
SynTool
Im SynTool finden Sie einen ausführlichen Überblick der Leistungen.
PlusBausteine
- Erweiterte Kostenübernahme bis 10 % der Deckungssumme für den Anteil des Haftpflichtanspruchs, der die Deckungssumme übersteigt
- Schiedsgerichtsklausel: Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Vereinbarung von schiedsrichterlichen Verfahren
- Erweiterte Nachmeldefrist: Nachmeldefrist verlängerbar auf 10 Jahre
Schadenbeispiele
- Haftpflichtansprüche durch rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Erstellung falscher Bescheinigungen, insbesondere Spendenbescheinigungen
- Unsachgemäße/fehlerhafte Beratung von Mitgliedern
- Mangelhafte Vertretung von Mitgliederinteressen
- Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen
- Verjährenlassen von Gewährleistungsansprüchen
- Überhöhte Zahlungen, Doppelüberweisungen
- Versäumen der Inanspruchnahme/Beantragung von Steuervorteilen, Subventionen und öffentlichen Mitteln
- Fehler bei der Auswahl, Einstellung, Überwachung oder Entlassung von Mitarbeitern
- Fehlende/fehlerhafte Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
- Versäumen der Optionsausübung zur Verlängerung von Verträgen