Unterwasserperspektive vier Surfer sitzen auf Surfboards Unterwasserperspektive vier Surfer sitzen auf Surfboards

Auslandsreisekrankenversicherung

Gothaer MediR

Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Und wer denkt in der Vorfreude schon daran, im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall zu haben? Doch leider machen Krankheiten und Unfälle keinen Urlaub.

Deshalb gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung mit starken Leistungen ebenso selbstverständlich ins Reisegepäck wie Reisepässe und Kreditkarte.

Selbst im europäischen Ausland haben Reisende nicht den gleichen Krankenversicherungsschutz wie in Deutschland.

Einige Länder verlangen sogar einen Nachweis darüber, dass eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde (z. B. Russland und Kuba). Sonst wird die Einreise verweigert!

Alle wichtigen Informationen zu Gothaer MediR.

  • Gesetzlich Krankenversicherte

Gerade für gesetzlich Krankenversicherte ist bei Reisen ins Ausland eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich. Mit einigen europäischen Ländern bestehen Sozialabkommen, die auch im Ausland einen gewissen Grundschutz im Krankheitsfall sicher stellen. Doch diese Grundversorgung entspricht oft nicht dem deutschen Standard und kann deshalb geringer ausfallen. Mit Ländern außerhalb Europas bestehen diese Sozialabkommen meist nicht. Dort sind Reisende dann ganz ohne Versicherungsschutz. Auch hier ist die Lösung eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Privat Krankenversicherte

Auch für privat Krankenversicherte empfehlen wir eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung. Zum Beispiel dann, wenn der bestehende private Krankenversicherungsschutz keine Kostenübernahme für einen Rücktransport vorsieht. Oft ist auch eine weltweite Absicherung nicht vorgesehen. Oder ganz einfach, um eine eventuelle Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden.

Wir übernehmen bei Auslandsreisen 100 % der Kosten für:

  • Ambulante Heilbehandlung
  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten
  • Ambulante Operationen
  • Krankentransport zur notfallmäßigen Erstversorgung einschl. Krankentransport zur Weiterversorgung und Krankentransport zurück zur Unterkunft
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie einfache Reparaturen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Zahnersatz
  • Krankenrücktransport aus dem Ausland, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar
  • die Betreuung versicherter minderjähriger Kinder bei Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person
  • Such- / Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 5.000 Euro
  • Überführungs- oder Beisetzungskosten im Ausland bei Tod der versicherten Person

Beiträge Einzelversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung MediR kostet für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu acht Wochen jährlich 15,00 Euro pro Person. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 12 Wochen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter bei Beginn des Versicherungsvertrages. Sobald eine versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet hat, wird ab Beginn des folgenden Monats der Beitrags dieser Altersgruppe erhoben.

Reisedauer (je Reise im Jahr) Jahresbeitrag bis Alter 69 Jahre Jahresbeitrag ab Alter 70 Jahre
8 Wochen 15,00 EUR 37,80 EUR
9 Woche 54,72 EUR 137,04 EUR
10 Wochen 94,44 EUR 236,28 EUR
11 Wochen 134,16 EUR 335,52 EUR
12 Wochen 173,88 EUR 434,76 EUR

Beiträge für die Familienversicherung

Für Familien ab drei Personen ist die Familienversicherung deutlich günstiger als die Einzelversicherung. Die Familiengröße spielt keine Rolle. Versichert werden können Ehegatten und Lebenspartner sowie deren leibliche oder adoptierte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr . Versichert sind alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu acht Wochen ; die maximale Versicherungsdauer beträgt - wie bei der Einzelversicherung - 12 Wochen . Wichtig: Auch in der Familienversicherung richtet sich der Jahresbeitrag nach dem Eintrittsalter. Sobald eine versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet hat, ist ab Beginn des folgenden Monats der Beitrag dieser Altersgruppe zu zahlen

Das Erste-Hilfe-Notfall-Telefon

Im Notfall lassen wir unsere Versicherten nicht allein. Kompetente Ansprechpartner stehen rund um die Uhr zur Verfügung und helfen den Betroffenen weiter.

Das Notfall-Telefon ist unter der Nummer +49 221 308-50000 erreichbar. In der MediR Blockpolice finden die Kunden eine heraustrennbare Karte mit der Notfall-Telefonnummer. Die Karte sollte der Versicherte auf jeder Auslandsreise bei sich tragen

Wichtige Hinweise und Informationen

Versicherungsfähig sind Personen, deren ständiger Wohnsitz Deutschland ist. Bei einem Umzug in einen anderen EU-Staat bleibt MediR bestehen.Die Auslandsreisekrankenversicherung MediR kennt kein Höchstaufnahmealter . Sobald eine versicherte Person aber das 70. Lebensjahr vollendet hat, ist ab Beginn des folgenden Monats der Beitrag dieser Altersgruppe zu zahlen. In der Familienversicherung gilt das entsprechend, wenn eine versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet hat. Der Versicherungsvertrag wird für die ersten beiden Versicherungsjahre fest abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht ordnungsgemäß zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird. Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag beginnt. Versicherungsschutz besteht für alle Auslandsreisen innerhalb eines Jahres bis zu einer Dauer von acht Wochen . Der Versicherungsschutz kann auf eine maximale Reisedauer von 12 Wochen ausgedehnt werden. Diese Ausdehnung muss vor Antritt der Reise schriftlich beantragt werden

Der vollständige Versicherungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung MediR ergibt sich aus denAllgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

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