Für jede Fuhrparkgröße und Risikosituation ein passendes Angebot
Unternehmen haben je nach Flottengröße und -art ganz spezifische Bedürfnisse bei der Absicherung ihres Kraftfahrt-Bestands. Die Gothaer Lösungen zur Flottenabsicherung sind genau darauf abgestimmt: Ganz gleich ob kleine, mittlere oder Großflotte - mit der Gothaer finden Sie für jede Fuhrparkgröße und die individuelle Risikosituation des Kunden ein passendes Angebot. Jede dieser Lösungen hilft dabei dem Kunden, Kosten und Arbeitsaufwand zu reduzieren. Die Gothaer gehört mit einem Volumen von derzeit rund 100 Mio. Euro zu den bedeutendsten Flottenversicherern in Deutschland. Nutzen Sie unsere Kompetenz für Ihren Erfolg!
Tarifdetails
Unternehmen haben je nach Flottengröße und -art ganz spezifische Bedürfnisse bei der Absicherung ihres Kraftfahrt-Bestands. Die Gothaer Lösungen zur Flottenabsicherung sind genau darauf abgestimmt: Ganz gleich ob kleine, mittlere oder Großflotte - mit der Gothaer finden Sie für jede Fuhrparkgröße und die individuelle Risikosituation des Kunden ein passendes Angebot. Jede dieser Lösungen hilft dabei dem Kunden, Kosten und Arbeitsaufwand zu reduzieren. Die Gothaer gehört mit einem Volumen von derzeit rund 100 Mio. Euro zu den bedeutendsten Flottenversicherern in Deutschland. Nutzen Sie unsere Kompetenz für Ihren Erfolg! Ab 25 Fahrzeugen bieten wir individuelle Versicherungslösungen mit maßgeschneidertem Versicherungsschutz an. Dies umfaßt unterschiedliche transparente Tarifierungsmodelle und ein einfaches, nachvollziehbares Handling. Die Risikosituation der Kfz-Flotte und des Unternehmens wird in besonderer Weise berücksichtigt. Unsere Lösungen helfen Kosten und Arbeit zu reduzieren. Neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bieten wir jede Ausgestaltung der Kaskoversicherung mit höchst individuellen Selbstbehalten an.
Firmen mit mindestens 25 Fahrzeugen unter einheitlicher Verantwortung. Die Fahrzeuge sind auf eine Firma zugelassen und werden für das Unternehmen eingesetzt. Gezählt werden alle SFR-pflichtigen Fahrzeuge des Fuhrparks (außer Handel- und Handwerkversicherungsrisiken) einer Firma, gegebenfalls auch die dienstlich genutzten Privatfahrzeuge von leitenden Angestellten und Geschäftsführern, bzw. Geschäftsinhabern. Rechtlich selbstständige Firmen, bzw. Betriebsteile sind jeweils als "eigenständige" Flotte getrennt zu betrachten. Ausnahme: Holding-Gruppen treten in der Regel gemeinsam auf und sind somit als Einheit zu sehen.
Der vereinbarte Versicherungsschutz wird in einem Rahmenvertrag für alle Fahrzeuge festgelegt. Neben der gesetzlich erforderlichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann eine Kaskoversicherung oder Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Individuell sinnvolle Deckungserweiterungen über die üblichen "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" hinaus sind möglich.
Gemäß Annahmerichtlinien besteht für Flotten ab 10 Fahrzeuge eine Anfragepflicht bei der KCU-KGU. Das KCU entscheiden über die Annahme von K-Flotten im Rahmen der Zeichnungs- und Vorlagerichtlinien. Bei Abweichungen von den Zeichnungsrichtlinien und / oder Überschreitung der Vollmachten besteht vorab eine Abstimmungspflicht mit KPU in Form einer entscheidungsfähigen Vorlage.
Bei Anfragen zur Übernahme von K-Flotten ist es erforderlich, sich bei der Beurteilung des Flottengeschäftes ein sorgfäliges und aussagekräftiges Bild zu verschaffen. Unterlagen, die zur vereinfachenden Angebotserstellung führen, sollten Sie dem KCU-KGU zur Verfügung stellen:
Selbstbeteiligung | |
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VK | TK |
150,00 Euro | 150,00 Euro |
300,00 Euro | 500,00 Euro |
500,00 Euro | 1.000,00 Euro |
1.000,00 Euro | |
2.000,00 Euro | |
5.000,00 Euro |
Formulare
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