Zielgruppen
Alle Betriebe, die über Baugeräte oder sonstige fahrbare oder transportable Geräte, wie beispielsweise Betonmischanlagen, Turmdrehkrane, Gabelstapler, etc., verfügen.
Highlights
- Bei einem Totalschaden im ersten Jahr nach der Erstinbetriebnahme, werden die Kosten für die Wiederbeschaffung zum Neuwert ersetzt.
- In den ersten sieben Betriebsjahren ist der Zeitwertabzug im Totalschaden auf 50% begrenzt.
- Bei Glasbruchschäden beträgt der Selbstbehalt nur noch 150 EUR. Dieser entfällt bei einer Reparatur der Scheibe ohne Austausch.
- Bildung der Versicherungssumme auf Basis des Kaufpreises
- Erstattung der Mehrkosten für nachhaltige oder ökologische Maßnahmen nach einem Schaden bis 5.000 EUR
- Möglichkeit der Mitversicherung gewerblicher Vermietung (ohne Unterschlagung)
Die Annahmerichtlinien sind dem Druckstück Tarifauszug (216326) sowie den Bedingungen ABMG 2026 (207138) zu entnehmen.
Leistungen im Schadenfall
Unsere Leistungen im Schadenfall: Wir übernehmen schnell und unkompliziert die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung. Hierunter fallen Kosten für Ersatzteile einschließlich der Frachtkosten, Kosten für Reparaturlöhne einschließlich Zuschlägen, De- und Remontagekosten sowie Kosten für das Aufräumen und Dekontaminieren der versicherten Sachen. Bei einer irreparabel zerstörten Sache erstatten wir den Wert des Gerätes unmittelbar vor Schadeneintritt (Zeitwert).
Schadenbeispiele
Die folgenden Schadenbeispiele können die umfangreiche Deckung der Maschinen- und Kaskoversicherung nur umreißen. Sie machen aber die Grundsätze transparenter.
Beispiel 1
Versichert gilt eine Rüttelwalze. Sie fuhr gegen einen Stapel Sackzement. Der Wassertank der Walze wurde leck und die Walze völlig mit Zement überschüttet. Auslaufendes Wasser und Zement drangen über den Luftfilter in den laufenden Motor ein und führten zu Schäden. Der Versicherer leistete ca. 35.000 Euro Entschädigung.
Beispiel 2
Versichert gilt ein Bagger. Auf dem Gelände eines Eisenwerkes stieß beim Fahren und plötzlichen Drehen die Maschine mit dem Kettenradklaus des Fahrwerks an einen der zahlreich herumliegenden Eisenbrocken. Die Klaue riss in sich auseinander. Hier hat der Versicherer die Forderung als unbegründet zurückgewiesen. Auf dem Betriebsgrundstück gehören Eisenbrocken zum normalen Bild, sodass der Schaden fast zwangsläufig eintreten musste. Da der Schaden nicht unvorhergesehen eintrat, lehnte der Versicherer eine Entschädigungsleistung ab.
Beispiel 3
Versichert gilt ein Mobilkran. Das Gerät war bei der Sanierung einer Autobahnbrücke zum Platzieren von Betonteilen im Einsatz. Eine Last war bei der weiten Auslage zu schwer, Sicherungen sprangen nicht an. Das Gerät fiel ca. 10 m tief eine Böschung hinunter. Weshalb die Sicherungen nicht auslösten, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Der Versicherer leistete allein für Bergung und Transport ca. 25.000 Euro Entschädigung. Der Kran war so schwer beschädigt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert bei weitem übersteigen. Somit war Zeitwertentschädigung zu zahlen. Abzüglich Restwert von 17.000 Euro zahlte der Versicherer fast 150.000 Euro; nach Ansicht des Versicherungsnehmers nicht genug. Für diesen Preis sei kein gleichwertiges Gebrauchtgerät zu beschaffen. Vertragsmäßig ist die Entscheidung jedoch nicht zu beanstanden. Der Selbstbehalt betrug übrigens lediglich 500 Euro.
Beispiel 4
Versichert gilt ein Turmdrehkran. Beim Herausziehen einer Dieselramme bricht die Aufhängung der Ramme, sodass der Ausleger des Krans hochfedert und dadurch einknickt. Der Ausleger stößt dabei außerdem gegen das eigene Fahrerhaus. Hier musste der Versicherer ca. 50.000 Euro für die Reparatur und den Transport des Turmdrehkrans aufwenden. Der Schaden an der Dieselramme wurde nicht ersetzt, da die Ramme nicht Gegenstand des Vertrages ist. Inwieweit Haftpflichtansprüche bestehen, bleibt hier unberührt.