Informationen zur BAP in der Pferde-OP-Versicherung zum 01.10.2025
Gesundheit sollte nicht nur bei uns Menschen an oberster Stelle stehen. Auch die Gesundheit des Pferdes hat höchste Priorität. Mit der OP-Versicherung für Pferde sichern Sie das finanzielle Risiko des Kunden über Operationskosten der Vierbeiner ideal ab. In den letzten Monaten haben wir beobachtet, dass die Kosten im Bereich der tierärztlichen Versorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Operationen deutlich gestiegen sind.
Alle Informationen und Hintergründe finden Sie hier.
Hintergründe
Die deutlich gestiegenen Kosten sind u. a. immer noch auf die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie die allgemeine Inflation zurückzuführen. Hierzu nur ein Beispiel:
Darmresektion Pferd (2-facher GOT-Satz)
- Kosten nach alter GOT: 1.283 EUR
- Kosten nach neuer GOT: 2.700 EUR
Das zeigt deutlich die herausfordernde Situation, der wir gegenüberstehen. Bei der Analyse haben wir festgestellt, dass Anpassungen notwendig sind, um langfristig ein solides Produkt auf dem Markt anbieten und das Leistungsversprechen halten zu können. Trotz der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen haben wir im Konkurrenzvergleich weiterhin ein sehr attraktives Produkt.
Was ändert sich für das Neugeschäft zum 01.10.2025?
Wir passen die Beiträge für den Top- und Premium-Schutz um 15 % an. Ab einem Pferdealter von 16 Jahren erhöhen sich die Neugeschäftsprämien um weitere 20 %.Pferde ab 20 Jahren sind nicht mehr versicherbar.Der Basis-Schutz bleibt unverändert, aber auch hier gilt, dass Tiere ab 20 nicht mehr versichert werden können.
Was ändert sich für Bestandsverträge?
Die Bestände werden auf das Beitragsniveau des Neugeschäftes angepasst: Verträge, die vor September 2024 abgeschlossen wurden, werden um 29,95 % angepasst. Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, bezahlen bereits einen höheren Beitrag. Daher beträgt der Zuschlag für diese Verträge „nur noch“ 15 %.m Bestand wird nicht nach Alter (unter/ab 16) differenziert. Bestandsverträge mit Pferden ab 20 bleiben natürlich bestehen
Eine neue Beitragsübersicht finden Sie hier.
Wie informieren wir die betroffenen Kunden?
Über die Beitragsänderung informieren wir unsere Kunden mit einem Schreiben. Dieses wird (außer bei beantragtem Papierversand) als E-Mail-Anhang verschickt - und zwar 6 Wochen vor der jeweiligen Beitragshauptfälligkeit.
Gibt es eine Übergangsfrist für bereits erstellte Angebote?
Ja, wie in der Vergangenheit auch, halten wir uns an die Angebote gebunden. Die Übergangsfrist beträgt einen Monat. Diese Verträge werden dann erst in 2026 zur nächsten Hauptfälligkeit angepasst.
Wann startet die Beitragsanpassung?
Die Beitragsanpassung wird erstmals zu der Hauptfälligkeit 01.10.2025 wirksam. Der Versand der ersten Kundenanschreiben erfolgt ab dem 17.08.2025.
Wie werden Sie informiert?
Sie erhalten die Listen der betroffenen Kunden ab dem 05.08.2025