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Beitragsanpassung in der betrieblichen Krankenversicherung zum 01.01.2026

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stärkt ein Arbeitgeber seine Attraktivität enorm - sowohl, um Mitarbeiter zu rekrutieren, als auch zu binden. Außerdem trägt sie zur Gesunderhaltung der eigenen Mitarbeiter bei und ist damit die beste Basis für den Unternehmenserfolg.

Mit den bKV-Tarifwelten der Barmenia und der Gothaer sind Arbeitgeber sehr gut aufgestellt. Trotzdem sind wir unseren Versicherten gegenüber verpflichtet, alle versicherten Wagnisse bzw. Gefahren regelmäßig zu prüfen. Nur damit stellen wir die langfristige Erfüllbarkeit unser Leistungsgarantie sicher. Bei der Überprüfung hat sich nun herausgestellt, dass die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung angepasst werden müssen.

Gemeinsam für unsere Kunden:innen Lösungen schaffen: Wir lassen Sie dabei nicht allein!

Transparenz und Offenheit sind uns wichtig. Das sind unsere Werte, um eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit mit unseren Partner:innen, aber auch unseren Kunden:innen zu gewährleisten. Zusammen stellen wir uns der Herausforderung einer Beitragsanpassung zum 01.01.2026 in den Budgettarifen ohne Sublimits (MediGroupAG FlexSelect Premium und XL).

Hier finden Sie Handlungsoptionen sowie kompetente Ansprechpartner, Argumentationshilfen und Handouts zum Thema.

1. Hintergründe und Allgemeines

Darum müssen die Beiträge angepasst werden:

Eine Beitragsanpassung muss einem Firmenkunden natürlich erläutert werden. Besonders die gesteigerten Leistungsausgaben im Gesundheitsbereich und die gute Annahme der Tarife in den versicherten Belegschaften haben dazu geführt, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Trotz der höheren Beiträge ist dies ein gutes Zeichen für die betriebliche Krankenversicherung: Vielleicht hilft Ihnen das Argument, dass die Mitarbeitenden den Wert dieser Sozialleistung zu schätzen wissen und gut nutzen, ansonsten wären die Tarife nicht in diesem Umfang in Anspruch genommen und eine BAP nötig geworden. Es handelt sich also um einen spürbaren und erlebbaren Mehrwert durch den Arbeitgeber.

Die Beitragsanpassung 2026 in der bKV erfordert Maßnahmen in der Annahmepolitik und in der Neugeschäftsausrichtung:

Zum 01.07.2025 müssen die Annahmerichtlinien in allen Budgettarifen der Barmenia und der Gothaer Krankenversicherung angepasst werden. Leistungserbringer wie bspw. Apotheken, Zahnarzt- und Arztpraxen, Kliniken, Labore etc. zählen zu den nicht versicherbaren Berufen und können keinen Versicherungsschutz in den Budgettarifen erhalten.

Die Erfahrung beider Häuser zeigt, dass Budgettarife ohne Sublimits nicht nachhaltig stabil kalkuliert werden können. Daher werden die betreffenden Tarife aus der Neugeschäftsausrichtung genommen. Es besteht in 2025 letztmalig die Möglichkeit zum Abschluss der Tarife MediGroupAG FlexSelect Premium und XL. Spätestmöglicher

Versicherungsbeginn ist der 01.01.2026 mit Beantragung im Jahr 2025. Nur Checklisten für laufende Anbahnungen, die uns bis zum 01.08.2025 erreichen, werden auch noch mit Versicherungsbeginnen in 2025 akzeptiert. Zum 01.02.2026 werden die Budgettarife ohne Sublimits, MediGroupAG FlexSelect Premium und XL aus der Neugeschäftsausrichtung genommen und für neue Kollektive geschlossen. Nachmeldungen in bestehende Kollektive sind selbstverständlich auch weiterhin möglich.

Kundeninformation:

Im September werden die betroffenen Arbeitgeber gesondert mit einem Anschreiben informiert. Die offizielle Kundeninformation erfolgt ab Anfang November 2025.

Ein gutes Argument:

Treue zahlt sich aus! Der Verbleib im bisherigen Versicherungsumfang und Versicherungsunternehmen hat viele Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Die Prozesse rund um die Anmeldung und Abmeldung, Rechnungsstellung oder die Leistungseinreichung sind bekannt. Die Nutzung von bekannten Services und auch Applikationen wie Meine Gothaer App ist etabliert. Weitere gute Gründe für die Gothaer finden Sie in dem beigefügten Handout, das Sie gerne für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber nutzen können.

Ziele:

Unser Ziel ist es, dass der Firmenkunde die bKV im bisherigen Rahmen auch über den 01.01.2026 fortführt und die BAP akzeptiert. Lässt sich dieses Ziel nicht umsetzen, bieten sich die Optionen an, die Sie im Reiter „MediGroup“ finden.

2. MediGroup

Ihr Firmenkunde möchte die BAP nicht akzeptieren? Dann können Sie folgende Optionen anbieten:

Tarifwechsel in den beitragsstabilen Budgettarif FlexSelect (mit Sublimits bei Sehhilfen und Zahnreinigung) Beitragsgarantie bis zum 31.12.2026

Reduzierung der Budgethöhe (z.B. Wechsel von einem 500 EUR-Budget in ein 300 EUR-Budget)


Es handelt sich um finale Beiträge vorbehaltlich einer marginalen Rundungsdifferenz. Einen Tarifvergleich der MediGroupAG FlexSelect-Budgettarife können Sie hier herunterladen. Weitere Verkaufsunterstützende Unterlagen finden Sie auch in unserem Download-Portal unter: https://medigroup.gothaer.de/download/

3. WellDent

Auch beim Barmenia WellDent gilt: Die gesteigerten Leistungsausgaben im Gesundheitsbereich und die gute Annahme des Tarifs haben dazu geführt, dass die Beiträge in allen Tarifstufen des WellDent angepasst werden müssen.

Die offizielle Kundeninformation erfolgt im September an die betroffenen Arbeitgeber, um frühzeitig über die Anpassung zu informieren.

Aufgrund einer umfangreichen Neuausrichtung der betrieblichen Krankenversicherung des BarmeniaGothaer Konzerns - geplant für 2026 - können derzeit leider nur das Akzeptieren der Beitragsanpassung, die Kündigung oder die Herabsetzung des WellDent-Budgets als Lösungsmöglichkeiten angeboten werden.

Wichtig:

Listen der betroffenen BAP-Kunden inkl. der Berechnung des neuen Beitrages und sämtlicher relevanter Informationen erhalten Sie von den jeweils für Sie zuständigen Ansprechpartnern und Key Account Managern.

4. Ansprechpersonen

Für sämtliche vertragsrelevante Anpassungen der Gruppenvereinbarung stehen Ihnen mit Rat und Tat kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation innerhalb der Belegschaft und stellen Ihnen Kommunikationsmittel zur Verfügung, um die Belegschaft z.B. über die Reduzierung der Budgethöhe in Form eines Gehaltsbeilegers oder eines Highlightblatts zu informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre/n Maklerbetreuer*in, Key Account Manager*in oder das Team der Zentralen Vertriebsunterstützung.