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Beitragsanpassung in der betrieblichen Krankenversicherung zum 01.01.2026

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stärkt ein Arbeitgeber seine Attraktivität enorm - sowohl, um Mitarbeiter zu rekrutieren, als auch zu binden. Außerdem trägt sie zur Gesunderhaltung der eigenen Mitarbeiter bei und ist damit die beste Basis für den Unternehmenserfolg.

Mit den bKV-Tarifwelten der Barmenia und der Gothaer sind Arbeitgeber sehr gut aufgestellt. Trotzdem sind wir unseren Versicherten gegenüber verpflichtet, alle versicherten Wagnisse bzw. Gefahren regelmäßig zu prüfen. Nur damit stellen wir die langfristige Erfüllbarkeit unser Leistungsgarantie sicher. Bei der Überprüfung hat sich nun herausgestellt, dass die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung angepasst werden müssen.

Gemeinsam für unsere Kunden:innen Lösungen schaffen: Wir lassen Sie dabei nicht allein!

Transparenz und Offenheit sind uns wichtig. Das sind unsere Werte, um eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit mit unseren Partner:innen, aber auch unseren Kunden:innen zu gewährleisten. Zusammen stellen wir uns der Herausforderung einer Beitragsanpassung zum 01.01.2026 in den Budgettarifen ohne Sublimits (MediGroupAG FlexSelect Premium und XL).

Hier finden Sie Handlungsoptionen sowie kompetente Ansprechpartner, Argumentationshilfen und Handouts zum Thema.

1. Hintergründe und Allgemeines

Darum müssen die Beiträge angepasst werden:

Eine Beitragsanpassung muss einem Firmenkunden natürlich erläutert werden. Besonders die gesteigerten Leistungsausgaben im Gesundheitsbereich und die gute Annahme der Tarife in den versicherten Belegschaften haben dazu geführt, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Trotz der höheren Beiträge ist dies ein gutes Zeichen für die betriebliche Krankenversicherung: Vielleicht hilft Ihnen das Argument, dass die Mitarbeitenden den Wert dieser Sozialleistung zu schätzen wissen und gut nutzen, ansonsten wären die Tarife nicht in diesem Umfang in Anspruch genommen und eine BAP nötig geworden. Es handelt sich also um einen spürbaren und erlebbaren Mehrwert durch den Arbeitgeber.

Die Beitragsanpassung 2026 in der bKV erfordert Maßnahmen in der Annahmepolitik und in der Neugeschäftsausrichtung:

Zum 01.07.2025 müssen die Annahmerichtlinien in allen Budgettarifen der Barmenia und der Gothaer Krankenversicherung angepasst werden. Leistungserbringer wie bspw. Apotheken, Zahnarzt- und Arztpraxen, Kliniken, Labore etc. zählen zu den nicht versicherbaren Berufen und können keinen Versicherungsschutz in den Budgettarifen erhalten.

Die Erfahrung beider Häuser zeigt, dass Budgettarife ohne Sublimits nicht nachhaltig stabil kalkuliert werden können. Daher werden die betreffenden Tarife aus der Neugeschäftsausrichtung genommen. Es besteht in 2025 letztmalig die Möglichkeit zum Abschluss der Tarife MediGroupAG FlexSelect Premium und XL. Spätestmöglicher

Versicherungsbeginn ist der 01.01.2026 mit Beantragung im Jahr 2025. Nur Checklisten für laufende Anbahnungen, die uns bis zum 01.08.2025 erreichen, werden auch noch mit Versicherungsbeginnen in 2025 akzeptiert. Zum 01.02.2026 werden die Budgettarife ohne Sublimits, MediGroupAG FlexSelect Premium und XL aus der Neugeschäftsausrichtung genommen und für neue Kollektive geschlossen. Nachmeldungen in bestehende Kollektive sind selbstverständlich auch weiterhin möglich.

Kundeninformation:

Im September werden die betroffenen Arbeitgeber gesondert mit einem Anschreiben informiert. Die offizielle Kundeninformation erfolgt ab Anfang November 2025.

Ein gutes Argument:

Treue zahlt sich aus! Der Verbleib im bisherigen Versicherungsumfang und Versicherungsunternehmen hat viele Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Die Prozesse rund um die Anmeldung und Abmeldung, Rechnungsstellung oder die Leistungseinreichung sind bekannt. Die Nutzung von bekannten Services und auch Applikationen wie Meine Gothaer App ist etabliert. Weitere gute Gründe für die Gothaer finden Sie in dem beigefügten Handout, das Sie gerne für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber nutzen können.

Ziele:

Unser Ziel ist es, dass der Firmenkunde die bKV im bisherigen Rahmen auch über den 01.01.2026 fortführt und die BAP akzeptiert. Lässt sich dieses Ziel nicht umsetzen, bieten sich die Optionen an, die Sie im Reiter „MediGroup“ finden.

2. MediGroup

Ihr Firmenkunde möchte die BAP nicht akzeptieren? Dann können Sie folgende Optionen anbieten:

Tarifwechsel in den beitragsstabilen Budgettarif FlexSelect (mit Sublimits bei Sehhilfen und Zahnreinigung).

Beitragsgarantie bis zum 31.12.2026

Reduzierung der Budgethöhe (z.B. Wechsel von einem 500 EUR-Budget in ein 300 EUR-Budget)


Es handelt sich um finale Beiträge vorbehaltlich einer marginalen Rundungsdifferenz. Einen Tarifvergleich der MediGroupAG FlexSelect-Budgettarife können Sie hier herunterladen. Weitere Verkaufsunterstützende Unterlagen finden Sie auch in unserem Download-Portal unter: https://medigroup.gothaer.de/download/

3. WellDent

Auch beim Barmenia WellDent gilt: Die gesteigerten Leistungsausgaben im Gesundheitsbereich und die gute Annahme des Tarifs haben dazu geführt, dass die Beiträge in allen Tarifstufen des WellDent angepasst werden müssen.

Die neuen Beiträge lauten:

Die offizielle Kundeninformation erfolgt im September an die betroffenen Arbeitgeber, um frühzeitig über die Anpassung zu informieren.

Aufgrund einer umfangreichen Neuausrichtung der betrieblichen Krankenversicherung des BarmeniaGothaer Konzerns - geplant für 2026 - können derzeit leider nur das Akzeptieren der Beitragsanpassung, die Kündigung oder die Herabsetzung des WellDent-Budgets als Lösungsmöglichkeiten angeboten werden.

Wichtig:

Listen der betroffenen BAP-Kunden inkl. der Berechnung des neuen Beitrages und sämtlicher relevanter Informationen erhalten Sie von den jeweils für Sie zuständigen Ansprechpartnern und Key Account Managern.

4. Travel+

Informationen zur BAP in der Reiseversicherung Travel+ zum 01.10.2025

Die schönste Zeit des Jahres - den Urlaub - möchte man sorgenfrei genießen. Und wenn doch etwas passiert? Von der Reisekranken- über die Reiserücktrittsversicherung bis hin zur Gepäckversicherung: Mit den Reiseversicherungen der Barmenia sind die Reisenden, ihr Gepäck und die Reisekosten rundum abgesichert.

Gerade die Reise-Krankenversicherung ist aufgrund der stark gestiegenen Reiseaktivitäten häufiger in Anspruch genommen worden. Nun hat der jährliche Überprüfungsprozess stattgefunden. Dabei zeigte sich, dass die Beiträge der Jahresreise-Krankenversicherung Travel+ zum 01.10.2025 angepasst werden müssen.

Hintergrund der Beitragsanpassung ist, dass u. a. die Reiseaktivitäten weiter deutlich zugenommen haben. Daneben wirken sich die Inflation und der medizinische Fortschritt auch auf die Behandlungskosten im Ausland aus. Dies führt zu dauerhaft gestiegenen Leistungsausgaben.

Daraus resultieren Beitragsanpassungen im Jahres-Reisetarif Travel+ sowohl in der Single- als auch in der Family-Variante:

Tarif Travel+ - Single-Variante

AlterBeitrag altBeitrag neu
18-65 Jahre*21,90 EUR44,90 EUR
Ab 66 Jahre99,00 EUR186,20 EUR

*Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherungsnehmer 66 Jahre alt wird. Danach gilt der Beitrag für die Altersgruppe ab 66 Jahren.

Tarif Travel+ - Family-Variante

AlterBeitrag altBeitrag neu
18-65 Jahre43,80 EUR89,80 EUR
Ab 66 Jahre**198,00 EUR370,00 EUR

**Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das älteste Familienmitglied 66 Jahre alt wird. Danach gilt der Beitrag für die Altersgruppe ab 66 Jahren.

Tarifierung im Neugeschäft

In den Online-Abschlüssen sind die neuen Beiträge ab 30.07.2025 für Versicherungsbeginne ab 01.10.2025 enthalten. Die neuen AVB inkl. der Beiträge finden Sie hier.

Information der Bestandskunden und Vermittler

Für Bestandskunden gelten die neuen Beiträge jeweils ab der nächsten Jahreshauptfälligkeit des Vertrages. Die Mitteilung wird dazu rechtzeitig zur nächsten Hauptfälligkeit verschickt - also nicht zu einem einzelnen Stichtag, sondern verteilt über den Zeitraum 01.10.2025 – 30.09.2026.

Beispiel:

Versicherungsbeginn: 12.05.2024
Beitragsanpassung zum 01.10.2025
Kunde erhält die Mitteilung ca. 1 Monat vor der Jahreshauptfälligkeit: 12.05.2026

Ein Muster des Kundenanschreibens inkl. Kundeninformation.

Die Kundenliste finden Sie in Ihrer Postbox (Barmenia-EV) oder per BiPro (Barmenia-Makler). Da die Beitragsanpassung zur jeweiligen Hauptfälligkeit ab dem 01.10.25 versendet wird, sind für die Kundeninfo alle Kunden bereits zum heutigen Tag selektiert. Bis zum Ablauf der BAP am 30.09.2026 kann aber natürlich noch einiges, zum Beispiel Kündigungen durch Kunden, im Bestand passieren. Die Aktualität der Liste kann sich deshalb bis zum Ende der Aktion verändern.

Ansprechpersonen

Vertriebsservice
Tel.: 0202 438-3030
Mail: vertriebsservice@barmenia.de
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr

5. Pferde-OP

Informationen zur BAP in der Pferde-OP-Versicherung zum 01.10.2025

Gesundheit sollte nicht nur bei uns Menschen an oberster Stelle stehen. Auch die Gesundheit des Pferdes hat höchste Priorität. Mit der OP-Versicherung für Pferde sichern Sie das finanzielle Risiko des Kunden über Operationskosten der Vierbeiner ideal ab. In den letzten Monaten haben wir beobachtet, dass die Kosten im Bereich der tierärztlichen Versorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Operationen deutlich gestiegen sind.

Alle Informationen und Hintergründe finden Sie hier.

Hintergründe

Die deutlich gestiegenen Kosten sind u. a. immer noch auf die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie die allgemeine Inflation zurückzuführen. Hierzu nur ein Beispiel:

Darmresektion Pferd (2-facher GOT-Satz)

  • Kosten nach alter GOT: 1.283 EUR
  • Kosten nach neuer GOT: 2.700 EUR

Das zeigt deutlich die herausfordernde Situation, der wir gegenüberstehen. Bei der Analyse haben wir festgestellt, dass Anpassungen notwendig sind, um langfristig ein solides Produkt auf dem Markt anbieten und das Leistungsversprechen halten zu können. Trotz der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen haben wir im Konkurrenzvergleich weiterhin ein sehr attraktives Produkt.

Was ändert sich für das Neugeschäft zum 01.10.2025?

Wir passen die Beiträge für den Top- und Premium-Schutz um 15 % an. Ab einem Pferdealter von 16 Jahren erhöhen sich die Neugeschäftsprämien um weitere 20 %.Pferde ab 20 Jahren sind nicht mehr versicherbar.Der Basis-Schutz bleibt unverändert, aber auch hier gilt, dass Tiere ab 20 nicht mehr versichert werden können.

Was ändert sich für Bestandsverträge?

Die Bestände werden auf das Beitragsniveau des Neugeschäftes angepasst: Verträge, die vor September 2024 abgeschlossen wurden, werden um 29,95 % angepasst. Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, bezahlen bereits einen höheren Beitrag. Daher beträgt der Zuschlag für diese Verträge „nur noch“ 15 %.m Bestand wird nicht nach Alter (unter/ab 16) differenziert. Bestandsverträge mit Pferden ab 20 bleiben natürlich bestehen

Eine neue Beitragsübersicht finden Sie hier.

Wie informieren wir die betroffenen Kunden?

Über die Beitragsänderung informieren wir unsere Kunden mit einem Schreiben. Dieses wird (außer bei beantragtem Papierversand) als E-Mail-Anhang verschickt - und zwar 6 Wochen vor der jeweiligen Beitragshauptfälligkeit.

Gibt es eine Übergangsfrist für bereits erstellte Angebote?

Ja, wie in der Vergangenheit auch, halten wir uns an die Angebote gebunden. Die Übergangsfrist beträgt einen Monat. Diese Verträge werden dann erst in 2026 zur nächsten Hauptfälligkeit angepasst.

Wann startet die Beitragsanpassung?

Die Beitragsanpassung wird erstmals zu der Hauptfälligkeit 01.10.2025 wirksam. Der Versand der ersten Kundenanschreiben erfolgt ab dem 17.08.2025.

Wie werden Sie informiert?

Sie erhalten die Listen der betroffenen Kunden ab dem 05.08.2025

Ansprechpersonen

Vertriebsservice
Tel.: 0202 438-3030
Mail: vertriebsservice@barmenia.de
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr

6. Ansprechpersonen

Für sämtliche vertragsrelevante Anpassungen der Gruppenvereinbarung stehen Ihnen mit Rat und Tat kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation innerhalb der Belegschaft und stellen Ihnen Kommunikationsmittel zur Verfügung, um die Belegschaft z.B. über die Reduzierung der Budgethöhe in Form eines Gehaltsbeilegers oder eines Highlightblatts zu informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre/n Maklerbetreuer*in, Key Account Manager*in oder das Team der Zentralen Vertriebsunterstützung.