Eine zuverlässige Stütze, auch wenn der Betrieb mal schließen muss.

Betriebsschließungsversicherung

Egal ob Café, Hotel oder Arztpraxis: Krankheiten und Erreger können trotz größter Sorgfalt auftreten. Im Ernstfall lässt sich auch eine zwischenzeitliche Betriebsschließung vielleicht nicht verhindern. Die Gothaer GewerbeProtect Betriebsschließungsversicherung kann hier die Lösung sein.

Vertriebsunterstützung für die Betriebsschließungsversicherung

  • Einfache Ermittlung der Versicherungssumme (Jahresnettoumsatz)
  • Umfassender Versicherungsschutz bei branchen¬spezifischen Risiken - individuell anpassbar
  • Einschließlich Schäden an Vorräten und Waren
  • Sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis

Zielgruppe

Die Gothaer GewerbeProtect Betriebsschließungsversicherung ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnitten. Besonders bedeutend ist sie für Betriebe mit erhöhter Gefahr einer behördlichen Schließung aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern.

Produktinformation

  • Die Betriebsschließungsversicherung ist nicht separat, sondern nur als Ergänzung zur Inhaltsversicherung versicherbar und für die gleichen Stichworte abschließbar
  • Es wird jeweils eine Versicherungssumme pro Risikoort vereinbart.
  • Entschädigung in Höhe des entgangenen Tagesnettoumsatzes, maximal 75% (optional 100%) des Tagesumsatzes des dem Schließungszeitraums entsprechenden Zeitraums des Vorjahres
  • Einschließlich Schäden an Vorräten und Waren, sowie den Kosten für Ermittlungs- und Beobach¬tungsmaßnahmen
  • Versicherungsschutz besteht bei Auftreten von versicherten Krankheiten oder Krank-heitserregern in dem versicherten Betrieb, wenn die zuständige Behörde mittels Einzelverfügung versicherte Maßnahmen für diese anordnet.

Versicherungsumfang

  • Betriebsschließung
  • Tätigkeitsverbot
  • Desinfektion von Betriebsräumen/-einrichtung
  • Desinfektion, Brauchbarmachung oder Vernichtung von Vorräten und Waren
  • Ermittlungs-/Beobachtungsmaßnahmen

Ausschlüsse (Auszug)

  • Allgemeinverfügung
  • Pandemie
  • Epidemie
  • Regionale Epidemie
  • kontaminierte Vorräte
  • fehlende betriebsinterne Gefahr


Corona - ist versichert mit reduzierter Entschädigungsgrenze

Bei der Coronavirus-Krankheit-2019 bzw. SARS-CoV-2 oder Mutationen davon

  • 50 % der vereinbarten Entschädigung je Versicherungsfall nach 4.1.2 (75% des Tagesnettoumsatzes),
  • maximal 25.000 EUR je Versicherungsjahr

Allerdings besteht kein Versicherungsschutz (auch kein Anspruch auf eine reduzierte Entschädigung

  • während einer Epidemie,
  • während einer regionalen Epidemie
  • während einer Pandemie
  • bei behördlichen Maßnahmen, die als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung erlassen wurden

Highlights / Deckungserweiterungen

Es sind Deckungserweiterungen möglich.

  • Haftzeit verdoppelt (von 30 Tagen auf 60 Tage)
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze von 75% Tagesnettoumsatzes auf 100% Tages-nettoumsatz des dem Schließungszeitraum entsprechenden Zeitraums des Vorjahres
  • Warenschaden verdoppelt (von 30.000 Euro auf 60.000 Euro)

Deckungsumfang

Die Versicherungssumme ist der Jahreserlös des abgelaufenen Geschäftsjahres (12 Monate) abzüglich der Umsatzsteuer (Jahresnettoumsatz). Das Versicherungsjahr hat dem Geschäftsjahr zu entsprechen.

Die maximale Versicherungssumme beträgt 5 Mio. Euro.

Entschädigungsgrenzen

Tätigkeitsverbot: 60.000 €

Desinfektionskosten: 30.000 €

Schäden an Vorräten und Waren: 30.000 €

Ermittlung- und Beobachtungsmaßnahmen: 30.000 €


Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist mit 250 Euro vorbelegt, kann aber flexibel in folgenden Stufen verändert werden:

- 0 Euro

- 150 Euro

- 250 Euro

- 500 Euro

- 1.000 Euro

SynTool

Im SynTool finden Sie einen ausführlichen Überblick der Leistungen.

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