Die Motorradversicherung Pfiffige Leistungsmerkmale und ein sehr marktfähiger Preis
Die Motorrad-Tarife haben sich außerordentlich gut im Markt positioniert. Das belegen immer wieder die Tarifvergleiche zahlreicher Motorrad- Fachmagazine. Unsere Beiträge sind im Vergleich zum Marktdurchschnitt deutlich günstiger. Hohe Nachlässe für Biker*innen, die als Einzige Fahrer*innen ihres Motorrades sind, oder der ABS- Nachlass machen die Tarife besonders interessant. Jetzt neu: Ab 01.07.2021 gibt es den Top-Schutz auch für Biker*innen.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Versicherbare Fahrzeuge
Als Krafträder oder Kraftroller gelten Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn.
Fahrerkreis und Fahreralter
In Haftpflicht und Kasko richtet sich die Tarifierung nach Fahrerkreis und Fahreralter mit den Nutzerkreisen "Single-Nutzung", "Eingeschränkte Nutzung" bei Nutzung durch den VN und weitere Fahrer, wobei die häusliche Gemeinschaft nicht relevant ist sowie "Beliebige Nutzung".
Regionalklasse
Anders als bei PKW wird bei den Motorrädern nur nach dem jeweiligen Regierungsbezirk und nicht nach dem Zulassungsbezirk differenziert. Nach Umsetzung einer Verbandsempfehlung gibt es für Kräder in der Haftpflicht ab 01.07.2021 6 und in Teilkasko 8 Regionalklassen. In Vollkasko wird dann erstmals regionalisiert und zwar mit 4 Klassen. Analog der PKW-Regionalisierung werden auch die Regionalklassen für Motorräder mit Bestandswirkung jährlich neu festgelegt. Relevant für die Regionalisierung ist der Wohnsitz des Halters.
Motorleistung
Die Beiträge in der Haftpflicht- wie in der Kaskoversicherung richten sich nach der Leistung (kW).
Dauer der Saison
Saisonkennzeichen ab einem Monat Saisondauer möglich.
Fahrzeuge mit ABS
Für Motorräder mit ABS wird ein 10%iger Beitragsnachlass in der Fahrzeughaftpflicht gewährt. Auch bestehende Verträge erhalten diesen Nachlass, wenn das versicherte Motorrad mit ABS nachgerüstet und dies entsprechend nachgewiesen wird. Voraussetzung ist jedoch eine Umstellung auf den aktuellen Tarif.
Fahrzeugalter / Oldtimer
Besonders günstige Beiträge gibt es für historische Motorräder (älter als 30 Jahre und Fahrzeugwert (Marktwert) mindestens 5.000 Euro)
Tarifgruppen
Die Tarifierung erfolgt nach den Tarifgruppen:
N = Normal
B = Öffentlicher Dienst
D = Energieversorger, Banken und Bausparkassen, IT- und Telekommunikations-Branche (produzierende Unternehmen, keine reinen Handelsbetriebe)
V = Versicherungsbranche
Partner-/ Eltern-Rabatt
Hat ein Ehe- oder Lebenspartner, bzw. ein Elternteil bereits einen PKW, ein Wohnmobil, Trike, Quad oder ein Motorrad bei der Gothaer versichert, kann eine sofortige Einstufung in SF ½ erfolgen.
Zweitfahrzeug-Bonus
Mit Tarif 07.2010 wurde der Zweitwagen-Bonus auf Kräder ausgeweitet. Hat der Versicherungsnehmer oder der Ehe-/ Lebenspartner, bereits einen Pkw, Krad, Trike, Quad oder Wohnmobil als Erstfahrzeug bei uns versichert und ist dieses Fahrzeug mindestens in SF-Klasse 5 eingestuft, kann das Zweitfahrzeug in SF-Klass 3 eingestuft werden.
Sondereinstufung "Zweit- wie Erstfahrzeug"
Die Sondereinstufung ist möglich, wenn das Erstfahrzeug ein PKW, Krad, Trike oder Quad ist, VN und Halter bei beiden Verträgen identisch sind, für beide Verträge Single-Nutzung vereinbart ist und dem Krad-Erstvertrag der Tarif 07.2017 zu Grunde liegt.
Kaskodeckungsarten
Die Kaskodeckungsarten sind kombinierbar!
Die Teilkasko bietet Schutz bei Schäden durch
Die Vollkasko bietet zusätzlich zur Teilkasko Schutz bei Schäden durch
Weitere Leistungsmerkmale
Ab Tarif 07.2021 können auch Motorrad-Kunden (WKZ 003) gegen geringen Mehrbeitrag ihre Teil- oder Vollkasko mit dem Kasko-Baustein Top-Schutz u.a. um folgende Leistungen ergänzen:
Verbesserte Annahmerichtlinien für Kräder, Trikes und Quads ab 01.07.2021
Die bisher für Kräder (WKZ 003) und Quads (WKZ 031) geltende Anfragepflicht-Grenze von 20.000 Euro wurde zum 01.07.2021 auf 25.000 Euro erhöht. Gleichzeitig entfällt für Harley-Davidson-Motorräder und Trikes (WKZ 030) die grundsätzliche Anfragepflicht. Auch diese Fahrzeuge können dann künftig bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne vorherige Anfrage berechnet werden. Damit ist dann auch erst ab 25.000 Euro eine Zuschlagsberechnung in Kasko erforderlich (bedeutet z.B. für ein Krad mit einem aktuellen Wert von 30.000 Euro 20 % Beitragszuschlag in Vollkasko oder Teilkasko).
Formulare
Angebot und Antrag
Kundeninformation
Info- und Werbematerial
Allgemeine Verwaltung
Ergänzende Materialien
Weiß ist das neue Grün: Die „grüne Karte“ (IVK) hat einen neuen Anstrich bekommen
Zum 01.07.2020 hat die "grüne Karte" (IVK) einen neuen, weißen Anstrich bekommen. Damit sind einige Vorteile verbunden. Seitdem kann die Karte digital als PDF an den Kunden versendet werden und lässt sich anschließend über den heimischen Drucker auch noch ganz kurz vor einer Abreise in den Urlaub auf normalem, weißen Papier ausdrucken. Eine Vorratshaltung des Formulars entfällt dadurch für den SAD. Die Fakten zur neuen Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) im Überblick:
Wichtig:
Auch die neue grüne Karte (IVK) muss der Versicherungsnehmer zwingend in ausgedruckter Form mit sich führen. Es reicht nicht, die Datei z.B. auf dem Smartphone vorzuzeigen. Die Rückseite der neuen grünen Karte (IVK) muss im Gegensatz zur alten Version komplett weiß sein. Für die meisten umliegenden Länder ist die IVK nicht mehr erforderlich, da das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis dient. In folgenden Ländern ist die IVK noch erforderlich:
Albanien
Aserbaidschan
Bosnien-Herzegowina
Iran
Israel
Marokko
Mazedonien
Moldawien
Montenegro
Russland
Serbien
Tunesien
Türkei
Ukraine
Weißrussland
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