Versicherbare Fahrzeuge
Als Krafträder oder Kraftroller gelten Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn.
Fahrerkreis und Fahreralter
In Haftpflicht und Kasko richtet sich die Tarifierung nach Fahrerkreis und Fahreralter mit den Nutzerkreisen "Single-Nutzung", "Eingeschränkte Nutzung" bei Nutzung durch den VN und weitere Fahrer, wobei die häusliche Gemeinschaft nicht relevant ist sowie "Beliebige Nutzung".
Regionalklasse
Anders als bei PKW wird bei den Motorrädern nur nach dem jeweiligen Regierungsbezirk und nicht nach dem Zulassungsbezirk differenziert. Nach Umsetzung einer Verbandsempfehlung gibt es für Kräder in der Haftpflicht ab 01.07.2021 6 und in Teilkasko 8 Regionalklassen. In Vollkasko wird dann erstmals regionalisiert und zwar mit 4 Klassen. Analog der PKW-Regionalisierung werden auch die Regionalklassen für Motorräder mit Bestandswirkung jährlich neu festgelegt. Relevant für die Regionalisierung ist der Wohnsitz des Halters.
Motorleistung
Die Beiträge in der Haftpflicht- wie in der Kaskoversicherung richten sich nach der Leistung (kW).
Dauer der Saison
Saisonkennzeichen ab einem Monat Saisondauer möglich.
Fahrzeuge mit ABS
Für Motorräder mit ABS wird ein 10%iger Beitragsnachlass in der Fahrzeughaftpflicht gewährt. Auch bestehende Verträge erhalten diesen Nachlass, wenn das versicherte Motorrad mit ABS nachgerüstet und dies entsprechend nachgewiesen wird. Voraussetzung ist jedoch eine Umstellung auf den aktuellen Tarif.
Fahrzeugalter / Oldtimer
Besonders günstige Beiträge gibt es für historische Motorräder (älter als 30 Jahre und Fahrzeugwert (Marktwert) mindestens 5.000 Euro)
Tarifgruppen
Die Tarifierung erfolgt nach den Tarifgruppen:
N = Normal
B = Öffentlicher Dienst
D = Energieversorger, Banken und Bausparkassen, IT- und Telekommunikations-Branche (produzierende Unternehmen, keine reinen Handelsbetriebe)
V = Versicherungsbranche
Besonderheiten im Schadenfreiheitsrabatt-System
Partner-/ Eltern-Rabatt
Hat ein Ehe- oder Lebenspartner, bzw. ein Elternteil bereits einen PKW, ein Wohnmobil, Trike, Quad oder ein Motorrad bei der Gothaer versichert, kann eine sofortige Einstufung in SF ½ erfolgen.
Zweitfahrzeug-Bonus
Mit Tarif 07.2010 wurde der Zweitwagen-Bonus auf Kräder ausgeweitet. Hat der Versicherungsnehmer oder der Ehe-/ Lebenspartner, bereits einen Pkw, Krad, Trike, Quad oder Wohnmobil als Erstfahrzeug bei uns versichert und ist dieses Fahrzeug mindestens in SF-Klasse 5 eingestuft, kann das Zweitfahrzeug in SF-Klass 3 eingestuft werden.
Sondereinstufung "Zweit- wie Erstfahrzeug"
Die Sondereinstufung ist möglich, wenn das Erstfahrzeug ein PKW, Krad, Trike oder Quad ist, VN und Halter bei beiden Verträgen identisch sind, für beide Verträge Single-Nutzung vereinbart ist und dem Krad-Erstvertrag der Tarif 07.2017 zu Grunde liegt.
Die Motorrad-Haftpflicht
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person
- Öffentliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz sind bis zu fünf Millionen Euro je Versicherungsfall mitversichert
- Der Versicherungsschutz gilt europaweit
- Beitragsfreie Zusatzversicherung bis zur Höhe der vereinbarten KH-Deckungssumme bei Schäden mit selbstgenutzten Mietwagen und Mietmotorrädern im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung)
- Europa-Schutzbrief gegen Mehrbeitrag von nur 7 Euro pro Jahr in der Haftpflicht enthalten, ab 01.07.2021 mit verbessertem Leistungsumfang!
- Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu zehn Jahre bestehen
Die Motorrad-Teil- und Vollkasko
Kaskodeckungsarten
- Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
- Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
- Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung
- Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung
- Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung
Die Kaskodeckungsarten sind kombinierbar!
Die Teilkasko bietet Schutz bei Schäden durch
- Brand, Explosion
- Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie beispielsweise Gepäckkoffern)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (Elementarschäden)
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Tierbiss-Schäden am Fahrzeug inkl. Folgeschäden, Tarif 01.07.2021: Erhöhung auf 3.000 Euro
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden, Tarif 01.07.2021: Erhöhung auf 3.000 Euro
- Bei Benutzung von Fährschiffen
Die Vollkasko bietet zusätzlich zur Teilkasko Schutz bei Schäden durch
- Selbstverschuldete Unfälle oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist
- Vandalismus, also mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch Dritte
Weitere Leistungsmerkmale
- Unmittelbar vom Händler/Hersteller gelieferte serienmäßige Fahrzeug-/Zubehörteile sind unbegrenzt mitversichert
- Nachträglich eingebautes Zubehör oder nicht serienmäßig mitgelieferte Zubehörteile sind bis zu 5.000 Euro enthalten
- Kein Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserungen in Folge einer Reparatur bei Kaskoschaden (außer Bereifung)
- Ab Tarif 07.2016 Motorrad-Kasko mit Neuwertentschädigung innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstzulassung
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer bei Alkohol- und Drogenfahrten, Straftaten etc...)
Neu ab Tarif 01.07.2021: Top-Schutz für Kräder – Schutzbekleidung inklusive
Ab Tarif 07.2021 können auch Motorrad-Kunden (WKZ 003) gegen geringen Mehrbeitrag ihre Teil- oder Vollkasko mit dem Kasko-Baustein Top-Schutz u.a. um folgende Leistungen ergänzen:
- Verlängerung der Neuwertentschädigung auf bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)
- Verlängerung der Kaufpreisentschädigung auf bis zu 24 Monate ab Kaufdatum (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)
- Mitversicherung von Zubehör und Bordelektronik bis jeweils 10.000 Euro
- Tierbiss-Folgeschäden bis 5.000 Euro
- Kurzschlussbedingte Folgeschäden bis 5.000 Euro
- Mitversicherung von Schäden durch Lawinen, Muren, Erdrutsch und Dachlawinen schon in der Teilkasko
- Kostenersatz bis 1.000 Euro für erforderliche Änderungen von Fahrzeugschlüsseln/ -schlössern nach Einbruch / Raub
- Übernahme der Zulassungskosten bis 100 Euro bei Totalschaden und Gothaer Folgevertrag
- Recht auf Schadenrückkauf in der Vollkasko
- Mitversicherung von Motorrad-Schutzbekleidung von Fahrer und Sozius ist bis insgesamt max. 2.500 Euro je Schadenereignis infolge von Tierzusammenstoß oder Unfall mitversichert, sofern das Motorrad selbst dadurch auch beschädigt wurde.
Verbesserte Annahmerichtlinien für Kräder, Trikes und Quads ab 01.07.2021
Die bisher für Kräder (WKZ 003) und Quads (WKZ 031) geltende Anfragepflicht-Grenze von 20.000 Euro wurde zum 01.07.2021 auf 25.000 Euro erhöht. Gleichzeitig entfällt für Harley-Davidson-Motorräder und Trikes (WKZ 030) die grundsätzliche Anfragepflicht. Auch diese Fahrzeuge können dann künftig bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne vorherige Anfrage berechnet werden. Damit ist dann auch erst ab 25.000 Euro eine Zuschlagsberechnung in Kasko erforderlich (bedeutet z.B. für ein Krad mit einem aktuellen Wert von 30.000 Euro 20 % Beitragszuschlag in Vollkasko oder Teilkasko).