Der Top-Schutz mit dem Preisvorteil: Die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Invest.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Invest

Bisher hat nur jeder vierte Berufstätige eine SBU abgeschlossen. Damit bietet dieser Zukunftsmarkt ein großes Vertriebspotenzial. Mit der innovativen Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Invest können Ihre Kund*innen dank der Anlage der eingezahlten Beiträge in Investmentfonds von besonders günstigen Beiträgen profitieren. Jetzt mit neuen Highlights!

Anlagekonfigurator (Neugeschäft)

Anlagekonfigurator (Bestandsgeschäft)

Vertriebsunterstützung für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Invest

Die Highlights im Überblick:

  • Innovativer Fondsmotor der Gothaer: Erstklassiger Schutz zu niedrigen Beiträgen mit der Anlage in Fonds, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen.
  • Karrieregarantie: Bei Gehaltserhöhungen um mind. 5 % kann die BU-Rente im selben Verhältnis auf bis zu 6.000 EUR mtl. erhöht werden
  • Soforthilfe bei Krebserkrankung für 18 Monate: Hier reicht ein einfacher Nachweis und die Kund*innen erhalten sofort die vereinbarte Rente für 18 Monate.
  • "Gelber Schein“ – Zahlung auch schon bei ununterbrochener Krankschreibung für mindestens sechs Monate.
  • Verlängerungsoption ohne erneute Risikoprüfung: bei Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
  • Besserstellung im selben Vertrag bei Änderung des Berufs. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen
  • Unbegrenzter Dynamikwiderspruch: Ohne, dass das Recht auf künftige Dynamik erlischt.
  • Chance auf ein Fondsguthaben und Auszahlung bei Ablauf oder Kündigung
  • NEU: Viele neue Erhöhungsanlässe ohne erneute Risikoprüfung
    • Erhöhung der Inflationsrate innerhalb eines Jahres um 6%
    • Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners
    • erstmalige Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums
    • jährliches, regelmäßiges Bruttoeinkommen übersteigt erstmalig die BBG der GRV
    • Invaliditätsversorgung der GRV oder AG-finanziert wird reduziert oder fällt weg

Das Gothaer Krankentagegeld: in jedem Fall eine kluge Ergänzung

  • Keine zusätzlichen Gesundheitsfragen bei gleichzeitiger Antragstellung mit BU
  • Lückenloser Schutz durch garantiert nahtlosen Leistungsübergang zwischen KT und BU


Das Gothaer Krankentagegeld: in jedem Fall eine kluge Ergänzung

  • Keine zusätzlichen Gesundheitsfragen bei gleichzeitiger Antragstellung mit BU
  • Lückenloser Schutz durch garantiert nahtlosen Leistungsübergang zwischen KT und BU,


Transparente Leistungspraxis mit einem „FFF“ (sehr gut) von Franke&Bornberg bestätigt

Im Fokus der Analyse steht die Kundenorientierung in der Leistungsregulierung.

An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Merkmale der SBU Invest. Einen weiteren Überblick und Vergleich mit anderen BU-Lösungen der Gothaer bietet Ihnen der Verkaufsleitfaden und die Synopse.

Informationen zur fondsgebundenen Kalkulation - Der Fondsmotor: Niedrige Beiträge in allen Phasen

In den Anfangsjahren begünstigt eine niedrige Bedarfsprämie den Aufbau des Fondsvermögens. Eine spätere höhere Bedarfsprämie wird durch Verwendung des Fondsvermögens gedeckt.

Soforthilfe bei Krebserkrankung für 18 Monate.

Krebs zählt mit zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in allen Altersklassen. Hier reicht ein einfacher Nachweis und die Kundinnen und Kunden erhalten sofort die vereinbarte BU-Rente für 18 Monate – ohne Prognosezeitraum und auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand wieder verbessert.

Gegenüber dem Wettbewerb sticht die Regelung der Gothaer insbesondere durch zwei Dinge hervor: zum einen die Erweiterung auf eine  Immunzellentherapie,  aber zum anderen vor allem durch  die Leistungsdauer von 18 Monaten.

Verlängerungsoption ohne erneute Risikoprüfung

Sollte es dazu kommen, dass der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter anhebt, so kann die Kundin oder der Kunde seinen Vertrag um diese Zeit verlängern und das ohne erneute Risikoprüfung.

Besserstellung im selben Vertrag bei Änderung des Berufs

Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit ändert, hat die Kundin oder der Kunde die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob es für Ihn/Sie dadurch günstiger wird.

Sollte sich dann durch eine erneute Risikoprüfung ein Zuschlag oder Ausschluss ergeben oder sollte die neue berufliche Tätigkeit nicht günstiger eingestuft werden, so wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen.

Starter-Option für Berufsstarter*innen und Existenzgründer*innen

Die Starter-Option ermöglicht dieser Zielgruppe den Einstieg in den notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz zu besonders günstigen Anfangsbeiträgen.

So funktioniert die Starter-Option:

Nach Ablauf der Startphase erhöht sich die Leistung um den in der Police vereinbarten Prozentsatz (max. um 100 Prozent der Startrente). Der Zahlbeitrag wird ab diesem Termin ebenfalls angepasst.

Innerhalb der Startphase kann nach Aufnahme einer unbefristeten Tätigkeit grundsätzlich die Startphase auch vorzeitig beendet werden.

Widerspricht der/die Kund*in der ursprünglich vereinbarten Renten- und Beitragsanpassung, bleiben die Werte im Vertrag unverändert.

Top-Zusatzleistungen

  • Kapitalleistung bei Wiedereingliederung (halbe BU-Jahresrente, max. 12.000 Euro)
  • Umorganisation (halbe BU-Jahresrente, max. 12.000 Euro)
  • unfallbedingter BU (einmalige Zahlung von drei BU-Renten, max. 3.000 Euro plus Kosten für einen Rehamanager sowie die Kosten für ambulante bzw. stationäre Rehamaßnahmen zur Minderung der Unfallfolgen in Höhe von insgesamt 9 Monatsrenten, max. 9.000 Euro)

Lebenslange Pflegerente

Wenn aufgrund von Pflegebedürftigkeit die BU vor dem 45. Lebensjahr eintritt und sie ununterbrochen bis zum Ende der Leistungsdauer (mindestens bis zum vollendenden 60. Lebensjahr) besteht, geht diese Rente in eine lebenslange Altersrente über.

Pflegebedürftigkeit

BU in Folge von Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die VP mindestens 4 von 9 fest definierten Verrichtungen des täglichen Lebens für einen festgelegten Zeitraum nicht mehr alleine ausführen kann. Unabhängig davon ist die Pflegebedürftigkeit auch bei schwerer Demenz oder Verrichtungen des täglichen Lebens erfüllt.

Dynamikformen

Die Dynamiksätze der Leistungs- und/oder Beitragsdynamik können unabhängig voneinander gewählt werden. Daher ist es dem/der Kund*in möglich, individuell zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er/sie bestimmte Dynamikformen nutzen möchte.

Beitragsdynamik

Durch Inflation und übliche Einkommenssteigerungen im Verlauf eines Arbeitslebens ergeben sich auf Dauer immer wieder Versorgungslücken. Damit diese geschlossen bleiben, können die Beiträge über die Beitragszahlungsdauer mit einem vereinbarten Prozentsatz zwischen 3% bis 5%  pro Jahr dynamisiert werden. Eine Dynamisierung kann auch alle 2 oder 3 Jahre erfolgen.

Leistungsdynamik der BU-Rente

Zusätzlich zur jährlichen Rentenerhöhung im Leistungsbezug, die aus der Überschussbeteiligung jährlich neu festgelegt wird, kann eine Dynamik zur garantierten Erhöhung der BU-Leistung abgeschlossen werden. Diese deckt das Risiko von inflationsbedingtem Kaufkraftverlust der BU-Rente selbst ab. Die Leistung der BU-Rente erhöht sich um einen garantierten Wert, der je nach Vereinbarung zwischen 1% bis 3% liegt.

Erhöhungsoptionen

Erhöhung bei Berufsstart

Nach erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten oder auf mindestens 2 Jahre befristeten beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist eine Verdoppelung der BU-Leistung ohne Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen.) möglich. Die Erhöhung darf max. 12.000 Euro jährlich und die in Summe versicherte BU-Jahresrente max. 30.000 Euro betragen.

Anlassunabhängige Nachversicherungsoption

Der/Die Versicherte kann innerhalb der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn unabhängig von einem bestimmten Ereignis alle fünf Jahre ab Versicherungsbeginn zum jeweiligen Stammtag die bestehende Berufsunfähigkeitsrente bis zu einer maximalen Jahresrente von 24.000 Euro ohne erneute Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit gemäß dürfen wir prüfen.) erhöhen. Bei der Erhöhung muss sich die versicherte BU-Rente um mind. 300 EUR und max. 3.600 EUR pro Jahr erhöhen. Alle Details regelt §21 der AVB.

Anlassabhängige Nachversicherungsoption

Der/Die Versicherte kann bis 15 Jahre vor vereinbartem Ende der Leistungsdauer oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn seine BU-Rente bei verschiedenen Anlässen ohne erneute Risikoprüfung (Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen.) erhöhen. z.B. zählen z. B. Heirat, die Geburt oder Adoption eines Kindes, oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie im Wert von mind. 50.000 EUR. Bei der Erhöhung muss sich die versicherte BU-Rente um mind. 300 EUR und max. 6.000 EUR pro Jahr erhöhen. Die Summe der bei uns versicherten BU-Renten dürfen nach der Erhöhung max. 36.000 EUR pro Jahr betragen. Alle Details regelt §21 der AVB.

Karrieregarantie

Bei Erhöhung des Gehaltes um mind. 5%, kann die BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung ebenfalls max. im selben Verhältnis erhöht werden. Die Erhöhung ist mehrmals bis zu einer Höhe von max. 72.000 EUR gesamter versicherter BU-Jahresrente möglich. Voraussetzung für das Ausüben der Karrieregarantie ist unter anderem, dass die versicherte BU-Rente des Vertrages bereits 36.000 EUR BU-Jahresrente beträgt, der Vertrag seit mind. 5 Jahren läuft und die versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Alle Details regelt der §21 der AVB.

Überschussermittlung und Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung hängt davon ab, wie oft und in welcher Höhe wir Leistungen erbringen sowie von der Entwicklung der Kosten. Prognosen über einen längeren Zeitraum sind daher nicht möglich. Wir bieten eine sofortige Überschussbeteiligung, so dass der Kunde frühzeitig von einer positiven Fondsentwicklung profitiert. Die Finanzierung des Versicherungsschutzes erfolgt aus dem Fondsvermögen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Überschussbeteiligung bei Berufsunfähigkeit (jährlich steigende Gewinnrente). Diese beginnt frühestens ein Jahr nach Eintritt der Berufsunfähigkeit und wird zusammen mit der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Vertragsüberprüfung

Die Wertentwicklung des Fondsvermögens und die Höhe der Überschussbeteiligung sind nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund wird eine jährliche Vertragsüberprüfung durchgeführt. Die Vertragsüberprüfung erfolgt auch nach einer Zahlungsunterbrechung, Beitragsreduktion, Beitragsfreistellung oder bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Zahlungsunterbrechung/ Beitragsfreistellung. Ist die Wertentwicklung des Fondsvermögens oder die Höhe der Überschussbeteiligung niedriger als angenommen, kann der vereinbarte Beitrag möglicherweise nicht ausreichen, um den Versicherungsschutz über die gesamte Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Sofern ein um mind. 10% höherer Beitrag zur Aufrechterhaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes nötig ist, wird der/die Kund*in umgehend informiert. Wir bieten dem/der Versicherungsnehmer*in dann folgende Möglichkeiten an:

  • Beitragshöhe entsprechend anzupassen
  • Versicherungsschutz entsprechend anzupassen
  • Beitragshöhe und den Versicherungsschutz unverändert zu lassen - hier besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Versicherungsdauer erlischt. (nicht bei außerplanmäßiger Vertragsüberprüfung)
  • Fondsvermögen durch eine einmalige Zuzahlung aufzustocken, um den Versicherungsschutz unverändert aufrechtzuerhalten

Die Vertragsprüfung bietet daher eine größtmögliche Sicherheit für den Kunden.

Kündigung und Rückkaufswert

Eine Kündigung ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich.

In diesem Fall erstatten wir den um einen Abzug verringerten Rückkaufswert, der dem Zeitwert des Fondsvermögens entspricht.

Anstelle der Auszahlung des Rückkaufswertes kann auf Wunsch des Kunden und gegen Gebühr auch die Übertragung der Fondsanteile erfolgen.

Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Zahlungsschwierigkeiten können den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Daher ist eine Zahlungsunterbrechung bis zu 24 Monaten möglich. Voraussetzung hierfür ist ein Fondsvermögen, das mindestens der Summe der durch die Zahlungsunterbrechung entfallenden Beiträge entspricht. Eine Beitragsreduktion ist unbegrenzt möglich. Die herabgesetzte BU-Jahresrente muss nach außerplanmäßiger Vertragsüberprüfung jedoch mind. 300 Euro betragen. Eine Beitragsfreistellung ist ebenfalls möglich, sofern die beitragsfreie BU-Rente mindestens 300 Euro jährlich beträgt. Die Wiederinkraftsetzung nach einer Beitragsfreistellung oder Erhöhung des Beitrags nach Beitragsreduktion ist innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Begrenzungen

Summengrenzen

Maximal absicherungsfähige BU-Rente:

Die maximale BU-Rente beträgt 60.000 Euro jährlich Bei einem Abschluss inklusive einer jährlichen Dynamik von 3% oder einer Dynamik von 5% alle zwei/ drei Jahre reduziert sich die versicherbare Jahresrente auf 36.000 Euro. Bei darüber hinausgehenden Dynamiken reduziert sich die versicherbare Jahresrente auf 30.000 Euro.

Für Studierende kann je nach Studiengang eine monatliche BU-Rente von bis zu 2.000 Euro zzgl. Dynamik (bis zu 5% jährlich) abgesichert werden. Für Auszubildende kann eine monatliche BU-Rente von max. 1.200 Euro zzgl. Dynamik (3% jährlich oder 5% alle zwei Jahre) abgesichert werden.

Ab bestimmten Versicherungs- bzw. Risikosummen sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen bzw. Zeugnisse notwendig. Für die Untersuchung kann der/die Arzt*in von der zu versichernden Person frei gewählt werden. 

Anbei eine Übersicht der jeweiligen Grenzen:

Finanzielle Risikoprüfung

  • Jährliche BU-Rente bis 12.000 Euro: keine Prüfung
  • Jährliche BU-Rente ab 12.001 Euro: mit Einkommensangabe
  • Jährliche BU-Rente ab 30.001 Euro: mit Selbstauskunft (Formular) inkl. Steuerbescheide und Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre

Medizinische Anforderungen

  • Jährliche BU-Rente bis 30.000 Euro: Antrag mit Gesundheitsfragen
  • Jährliche BU-Rente ab 30.001 Euro: Antrag + ärztliches Zeugnis (mit Untersuchung)

Altersgrenzen

  • Mindesteintrittsalter: 15 Jahre
  • Höchsteintrittsalter: 57 Jahre
  • Höchstablaufalter der Versicherungs- und Lebensdauer: 67 Jahre

Berufsgruppenkonzept mit Zusatzfragen

Die Berufsgruppen-Differenzierung mit Ausrichtung auf die konkrete Tätigkeit führt zu einer starken Wettbewerbspositionierung. Mit Zusatzfragen nach Anteil der kaufmännischen Tätigkeit, körperlicher Belastung, Führungsverantwortung und Ausbildungsabschluss erreichen Ihre Kund*innen oft eine günstigere Berufsgruppe. Die Zusatzfragen werden selbstverständlich nur dann gestellt, wenn auch tatsächlich eine Verbesserung möglich ist.

Exklusive Zusatzleistungen in der Invest-Variante

  • Gelber Schein: Die vereinbarte Leistung erfolgt auch, wenn für mind. 6 Monate eine ununterbrochene Krankschreibung vorliegt und noch keine BU diagnostiziert wurde. Als Nachweis dienen die ärztlichen AU-Bescheinigungen (darunter muss mind. eine Bescheinigung von einem/einer Facharzt*in sein).
  • Lebenslange Rentenzahlung bei Eintritt der BU aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit vor dem 45. Lebensjahr und Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer, die mind. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres läuft.
  • Finanzielle Unterstützung für zusätzliche Rehamaßnahmen bei unfallbedingter BU
  • Bis zu 6 Monatsrenten, max. 12.000 €, Umorganisationshilfe für Selbständige

Angebot und Antrag

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