Die flexible Vollversicherung für jede Lebenslage

Gothaer MediVita

MediVita ist ein Halbkompakttarif mit ambulanten und stationären (Regel-) Leistungen. Flexibel kann der Versicherungsschutz ergänzt und/oder erweitert werden.

Mit den leistungsstarken Ergänzungsbausteinen MediClinic Premium oder Plus werden die soliden stationären Leistungen aus MediVita komfortabel und nach individuellen Bedürfnissen aufgerüstet – die Versorgung und Leistungsvergütung erfolgt für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzzimmer, je nach Tarif, inkl. wahlärztlicher Leistungen.

Die Zahntarife MediVita Z 90 oder MediVita Z 70 runden die Gesundheitsabsicherung im dentalen Bereich ab.

Zusätzlich kann der Tarif MediNatura P mit Leistungen für Heilpraktiker*innen und Naturheilverfahren abgeschlossen werden.

Jetzt neu: Die elektronische Patientenakte der Gothaer für Ihre PKV-Kund*innen!

HIER finden Sie alle Informationen. Und für das Verkaufsgespräch oder für Interessierte haben wir Ihnen ein Informationsblatt vorbereitet!

Top News für Ihre MediVita-Neukund*innen:

Künftig werden bei dem Tarif MediVita, der eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (eaBRE) vorsieht, die leistungsfreien Vorversicherungszeiten bei der Staffel der eaBRE berücksichtigt.

Egal, ob eine Kundin/ein Kunde von einer anderen privaten oder von der gesetzlichen Krankenversicherung zu uns wechselt .

Ihre Kundin/Ihr Kunde erhält dann zusammen mit seiner Police ein Formular, auf dem er sich von seinem Vorversicherer die leistungsfreien Zeiten bestätigen lassen kann. Dieses Formular wird dann bei der Gothaer eingereicht. Einfacher geht´s also nicht! Alle weiteren tariflichen Voraussetzungen für die eaBRE gelten unverändert.

Alle Informationen zu Gothaer MediVita.

  • Realistischste Beitragsrückerstattung im Markt
    Bei Leistungsfreiheit: 2MB garantiert plus erfolgsabhängiger BRE
  • Ausgezeichnete Zahnersatzleistungen
    70 bzw. 90 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten, soweit sie im Verzeichnis für zahntechnische Leistungen der Tarife aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet sind.
    Die Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen erhalten Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Familienfreundlichste Krankenversicherung
    Kinder solo versicherbar, nur halbe SB Kindernachversicherung „Frühchenregelung"
  • Hilfsmittelverzeichnis
    Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erstattet, wenn sie über den Versicherer bezogen werden. Der Erstattungssatz beträgt 80 %, soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird.
  • Vorsorgeuntersuchungen gefährden weder den BRE-Anspruch, noch fallen sie in den tariflichen Selbstbehalt.
  • Zusätzliche Belohnung bei Einhaltung des Primärarztprinzips : Rückerstattung des hälftigen tariflichen SB
  • Erstattung der Unterkunft im Einbettzimmer bei Unfall (MediClinic Plus)
  • Vergütung ambulanter Operationen auch über GOÄ- Höchstsätze hinaus (MediVita zusammen mit MediClinic Premium oder Plus)

Produktinformationen

Die Tarifinhalte von Gothaer MediVita, MediClinic Premium, MediClinic Plus, MediVita Z70 und MediVita Z90 sind im Folgenden nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ambulante Leistungen (MediVita)

  • 100 % ambulante Heilbehandlung durch Ärzte
  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100% erstattet, wenn sie über den Versicherer bezogen werden. Der Erstattungssatz beträgt 80 %, soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird
  • Heilmittel werden, soweit diese im Heilmittelverzeichnis des Tarifs MediVita aufgeführt sind, bis zu 100% der jeweiligen Höchstbeträge erstattet. Die versicherten Erstattungshöchstbeträge sind im Heilmittelverzeichnis des Tarif MediVita aufgeführt
  • 80 % Psychotherapie bis maximal 20 Sitzungen p. a.
  • 100 Euro für Sehhilfen p. a.
  • 100 % ärztlich verordnete Krankentransporte

Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Stationäre Leistungen (MediVita / MediClinic)

  • 100 % allgemeine Krankenhausleistungen
  • 100 % Transportkosten bis zum nächstgelegenen, geeigneten KHS – zuzüglich 100 Kilometer
  • 100 % Unterkunft im Ein- oder Zwei-Bettzimmer, je nach Tarif (MediClinic Premium oder Plus), bei Unfall Ein-Bettzimmer (Tarif MediClinic Plus)
  • 100 % privatärztliche Behandlung (Tarif MediClinic Premium und Plus)
  • 100 % ambulante Operationen, auch über GOÄ-Höchstsätze (MediVita zusammen mit MediClinic Premium oder Plus)

Dentale Leistungen (MediVita Z 90 und MediVita Z70)

70 bzw. 90 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten, soweit sie im Verzeichnis für zahntechnische Leistungen der Tarife aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet sind. Die Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen erhalten Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Prozentsatz kann sich um jeweils 10 Prozentpunkte pro Jahr auf bis zu 60 (MediVita Z90) bzw. 40 Prozent (MediVita Z70) reduzieren, wenn nicht jährlich mindestens ein Zahnarztbesuch nachgewiesen wird.

Baustein MediMPlus zur Verbesserung der Tarifleistungen

  • Psychotherapeutische Leistungen
    Der neue Baustein stockt die Tarifleistungen auf 50 Sitzungen auf. Der Erstattungssatz für diese zusätzlichen Sitzungen beträgt 70%.
  • Entziehung/Entwöhnungsbehandlungen
    Es erfolgt eine Aufstockung der bisherigen Leistungen auf insgesamt drei ambulante und/ oder stationäre Entwöhnungsbehandlungen mit einem Erstattungssatz von 80%
  • O ffener Hilfsmittelkatalog
  • Hospizversorgung/Palliativleistungen
    MediMPlus leistet für alle nicht gedeckten Restkosten bei Hospizunterbringung, bei ambulanten Hospizleistungen und Palliativversorgung
  • MediMPlus ist sowohl in der Bisex- als auch in der Unisexwelt zu MediVita OHNE Gesundheitsprüfung abschließbar!

Erstattungshöchstbeträge in den ersten Jahren

  • 2.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • 4.000 Euro im zweiten Kalenderjahr
  • 6.000 Euro im dritten Kalenderjahr
  • 8.000 Euro im vierten Kalenderjahr
  • 10.000 Euro im fünften Kalenderjahr
  • Bei zahnärztlicher Behandlung infolge eines Unfalls entfallen die Höchstsätze.
  • Keine Höchstbeträge für das vierte und fünfte Kalenderjahr, wenn der Zahnersatz bei Antragstellung nicht älter als 60 Monate ist
  • Ab dem 6. Jahr unbegrenzt

Tarifstufen / Selbstbehalt(e)

  • MediVita 500 (Erwachsene): 500 Euro ambulant p. a.
  • MediVita 250 (Erwachsene): 250 Euro ambulant p. a.
  • MediVita 500 (Kinder und Jugendliche): 250 Euro ambulant p. a.
  • MediVita 250 (Kinder und Jugendliche): 125 Euro ambulant p. a.
  • Die Einhaltung des Primärarztprinzips wird belohnt – hier erfolgt eine Rückvergütung von bis zu 50 Prozent des Selbstbehaltes
  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen unterliegen nicht dem tariflichen Selbstbehalt

Anteiliger (ambulanter) Selbstbehalt bei unterjährigem Versicherungsbeginn.

Beitragsrückerstattung (Neukunden)

  • Hohe Beitragsrückerstattung bereits im ersten, kompletten und leistungsfreien Kalenderjahr - hiervon sind zwei Monatsbeiträge garantiert, der Rest ist erfolgsabhängig.
  • Bei unterjährigem Beginn und Ende (Tarifwechsel) wird eine anteilige, garantierte Beitragsrückerstattung gezahlt.

Geltungsbereich (außereuropäisch)

Zwölf Monate nach Versicherungsbeginn erhöht sich automatisch der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Ein tariflicher Leistungsanspruch besteht dann für eine Aufenthaltdauer von bis zu sechs Monaten (vormals ein Monat). Darüber hinaus besteht bei Erkrankung solange Versicherungsschutz, bis die versicherte Person die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung antreten kann

Wartezeiten

Keine Wartezeiten im Tarif MediVita

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr

Kindernachversicherung

  • Bei fristgerechter und formell-korrekter Anmeldung eines Neugeborenen wird der Vertrag ohne Risikoprüfung angenommen, somit sind auch Geburtsschäden und angeborene Krankheiten ohne Zuschlag mitversichert.
  • Verzicht auf den Beitrag für den Geburtsmonat

Kuren und stationäre Entziehungsmaßnahmen

  • Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Heilbehandlung in einem Kurort
  • Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Kurbehandlung
  • Stationäre Kuren können - unter Beachtung einiger Besonderheiten (siehe AVB) - ebenfalls vergütet werden.
  • Soweit es sich nicht um eine stationäre Reha-Maßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger handelt, werden bei einer erstmaligen Entziehungsmaßnahme 80 Prozent der Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen übernommen.

Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit

  • Aufnahmefähig sind gesunde Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. beruflich entsendete Arbeitnehmer; Ausnahmen zum Wohnsitz können vertraglich vereinbart werden.
  • Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sowie Selbstständige und Freiberufler.
  • Ab Eintrittsalter 50 Jahre ist ein ärztlicher Untersuchungsbericht erforderlich
  • Kinder sind auch alleine aufnahme- und versicherungsfähig
  • Direktionsanfrage für Beiträge mit Eintrittsalter > 67 Jahre

Kombinationsmöglichkeiten

  • MediVita Z90, MediVita Z70 (Zahnleistungen)
  • MediClinic Premium oder MediClinic Plus (stationäre Ergänzung)
  • MediNaturaP (Tarif für Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren)
  • TG (Tagegeld)
  • K (Krankenhaustagegeld)
  • MediR (Ausland, damit u. U. BRE-Anspruch erhalten bleibt)
  • MediPG, PVN (Pflege)

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HINWEIS: Bitte in der Beratung immer an die PKV-Mindestleistungen (Tarif MediMPlus) denken!

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