PKV Expertenschmiede

pKV Beratung

Perfekt vorbereitet auf die PKV Beratung ihrer Kunden

Vertriebsunterstützung für die MediVita

  • Realistischste Beitragsrückerstattung im Markt
    Bei Leistungsfreiheit: 2MB garantiert plus erfolgsabhängiger BRE
  • Ausgezeichnete Zahnersatzleistungen
    70 bzw. 90 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten, soweit sie im Verzeichnis für zahntechnische Leistungen der Tarife aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet sind.
    Die Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen erhalten Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Familienfreundlichste Krankenversicherung
    Kinder solo versicherbar, nur halbe SB Kindernachversicherung „Frühchenregelung"
  • Hilfsmittelverzeichnis
    Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erstattet, wenn sie über den Versicherer bezogen werden. Der Erstattungssatz beträgt 80 %, soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird.
  • Vorsorgeuntersuchungen gefährden weder den BRE-Anspruch, noch fallen sie in den tariflichen Selbstbehalt.
  • Zusätzliche Belohnung bei Einhaltung des Primärarztprinzips : Rückerstattung des hälftigen tariflichen SB
  • Erstattung der Unterkunft im Einbettzimmer bei Unfall (MediClinic Plus)
  • Vergütung ambulanter Operationen auch über GOÄ- Höchstsätze hinaus (MediVita zusammen mit MediClinic Premium oder Plus)

Produktinformationen

Die Tarifinhalte von Gothaer MediVita, MediClinic Premium, MediClinic Plus, MediVita Z70 und MediVita Z90 sind im Folgenden nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ambulante Leistungen (MediVita)

  • 100 % ambulante Heilbehandlung durch Ärzte
  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100% erstattet, wenn sie über den Versicherer bezogen werden. Der Erstattungssatz beträgt 80 %, soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird
  • Heilmittel werden, soweit diese im Heilmittelverzeichnis des Tarifs MediVita aufgeführt sind, bis zu 100% der jeweiligen Höchstbeträge erstattet. Die versicherten Erstattungshöchstbeträge sind im Heilmittelverzeichnis des Tarif MediVita aufgeführt
  • 80 % Psychotherapie bis maximal 20 Sitzungen p. a.
  • 100 Euro für Sehhilfen p. a.
  • 100 % ärztlich verordnete Krankentransporte

Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Stationäre Leistungen (MediVita / MediClinic)

  • 100 % allgemeine Krankenhausleistungen
  • 100 % Transportkosten bis zum nächstgelegenen, geeigneten KHS – zuzüglich 100 Kilometer
  • 100 % Unterkunft im Ein- oder Zwei-Bettzimmer, je nach Tarif (MediClinic Premium oder Plus), bei Unfall Ein-Bettzimmer (Tarif MediClinic Plus)
  • 100 % privatärztliche Behandlung (Tarif MediClinic Premium und Plus)
  • 100 % ambulante Operationen, auch über GOÄ-Höchstsätze (MediVita zusammen mit MediClinic Premium oder Plus)

Dentale Leistungen (MediVita Z 90 und MediVita Z70)

70 bzw. 90 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten, soweit sie im Verzeichnis für zahntechnische Leistungen der Tarife aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet sind. Die Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen erhalten Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Prozentsatz kann sich um jeweils 10 Prozentpunkte pro Jahr auf bis zu 60 (MediVita Z90) bzw. 40 Prozent (MediVita Z70) reduzieren, wenn nicht jährlich mindestens ein Zahnarztbesuch nachgewiesen wird.

Baustein MediMPlus zur Verbesserung der Tarifleistungen

  • Psychotherapeutische Leistungen
    Der neue Baustein stockt die Tarifleistungen auf 50 Sitzungen auf. Der Erstattungssatz für diese zusätzlichen Sitzungen beträgt 70%.
  • Entziehung/Entwöhnungsbehandlungen
    Es erfolgt eine Aufstockung der bisherigen Leistungen auf insgesamt drei ambulante und/ oder stationäre Entwöhnungsbehandlungen mit einem Erstattungssatz von 80%
  • O ffener Hilfsmittelkatalog
  • Hospizversorgung/Palliativleistungen
    MediMPlus leistet für alle nicht gedeckten Restkosten bei Hospizunterbringung, bei ambulanten Hospizleistungen und Palliativversorgung
  • MediMPlus ist sowohl in der Bisex- als auch in der Unisexwelt zu MediVita OHNE Gesundheitsprüfung abschließbar!

Erstattungshöchstbeträge in den ersten Jahren

  • 2.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • 4.000 Euro im zweiten Kalenderjahr
  • 6.000 Euro im dritten Kalenderjahr
  • 8.000 Euro im vierten Kalenderjahr
  • 10.000 Euro im fünften Kalenderjahr
  • Bei zahnärztlicher Behandlung infolge eines Unfalls entfallen die Höchstsätze.
  • Keine Höchstbeträge für das vierte und fünfte Kalenderjahr, wenn der Zahnersatz bei Antragstellung nicht älter als 60 Monate ist
  • Ab dem 6. Jahr unbegrenzt

Tarifstufen / Selbstbehalt(e)

  • MediVita 500 (Erwachsene): 500 Euro ambulant p. a.
  • MediVita 250 (Erwachsene): 250 Euro ambulant p. a.
  • MediVita 500 (Kinder und Jugendliche): 250 Euro ambulant p. a.
  • MediVita 250 (Kinder und Jugendliche): 125 Euro ambulant p. a.
  • Die Einhaltung des Primärarztprinzips wird belohnt – hier erfolgt eine Rückvergütung von bis zu 50 Prozent des Selbstbehaltes
  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen unterliegen nicht dem tariflichen Selbstbehalt

Anteiliger (ambulanter) Selbstbehalt bei unterjährigem Versicherungsbeginn.

Beitragsrückerstattung (Neukunden)

  • Hohe Beitragsrückerstattung bereits im ersten, kompletten und leistungsfreien Kalenderjahr - hiervon sind zwei Monatsbeiträge garantiert, der Rest ist erfolgsabhängig.
  • Bei unterjährigem Beginn und Ende (Tarifwechsel) wird eine anteilige, garantierte Beitragsrückerstattung gezahlt.

Geltungsbereich (außereuropäisch)

Zwölf Monate nach Versicherungsbeginn erhöht sich automatisch der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Ein tariflicher Leistungsanspruch besteht dann für eine Aufenthaltdauer von bis zu sechs Monaten (vormals ein Monat). Darüber hinaus besteht bei Erkrankung solange Versicherungsschutz, bis die versicherte Person die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung antreten kann

Wartezeiten

Keine Wartezeiten im Tarif MediVita

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr

Kindernachversicherung

  • Bei fristgerechter und formell-korrekter Anmeldung eines Neugeborenen wird der Vertrag ohne Risikoprüfung angenommen, somit sind auch Geburtsschäden und angeborene Krankheiten ohne Zuschlag mitversichert.
  • Verzicht auf den Beitrag für den Geburtsmonat

Kuren und stationäre Entziehungsmaßnahmen

  • Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Heilbehandlung in einem Kurort
  • Leistungen in tariflichem Umfang für die ambulante Kurbehandlung
  • Stationäre Kuren können - unter Beachtung einiger Besonderheiten (siehe AVB) - ebenfalls vergütet werden.
  • Soweit es sich nicht um eine stationäre Reha-Maßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger handelt, werden bei einer erstmaligen Entziehungsmaßnahme 80 Prozent der Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen übernommen.

Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit

  • Aufnahmefähig sind gesunde Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. beruflich entsendete Arbeitnehmer; Ausnahmen zum Wohnsitz können vertraglich vereinbart werden.
  • Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sowie Selbstständige und Freiberufler.
  • Ab Eintrittsalter 50 Jahre ist ein ärztlicher Untersuchungsbericht erforderlich
  • Kinder sind auch alleine aufnahme- und versicherungsfähig
  • Direktionsanfrage für Beiträge mit Eintrittsalter > 67 Jahre

Kombinationsmöglichkeiten

  • MediVita Z90, MediVita Z70 (Zahnleistungen)
  • MediClinic Premium oder MediClinic Plus (stationäre Ergänzung)
  • MediNaturaP (Tarif für Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren)
  • TG (Tagegeld)
  • K (Krankenhaustagegeld)
  • MediR (Ausland, damit u. U. BRE-Anspruch erhalten bleibt)
  • MediPG, PVN (Pflege)

Angebot

Angebot und Antrag

Vertriebs-/Fachinformation

Info- und Werbematerial

PKV Expertenschmiede

Ihre Informationsplattform im PartnerPortal

Verkaufsprozess

Vom Antrag bis zur Leistungserstattung

PKV Grundlagen

Angestellte

Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, können entscheiden, ob sie sich freiwillig bei ihrer Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen. Wird die JAEG überschritten, endet die Versicherungspflicht in der GKV mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt. Die Versicherungsfreiheit beginnt dann zum 01.01. des Folgejahres.


Selbständige

Menschen, die hauptberuflich selbständig arbeiten, können wählen ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Bei dieser Gruppe ist die Wahl nicht an Ihr Einkommen gebunden. Ausnahmen in der Wahlfreiheit können bei Künstlern, Publizisten und Landwirten bestehen.


Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte) können sich immer zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. In der Regel bekommen sie von ihren Dienstherren einen Zuschuss zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent. Die Restkosten können über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Beitragszusammensetzung

Der Beitrag in der PKV ist im Gegensatz zur GKV nicht gehaltsabhängig, sondern richtet sich nach Eintrittsalter, gewähltem Tarif und Gesundheitszustand. Das heißt jeder Versicherte zahlt einen Beitrag abhängig von diesen Parametern. Das Gesamtrisiko des Einzelnen wird über die gesamte Lebenszeit errechnet und auf die voraussichtliche Lebensdauer gleich verteilt. In jungen Jahren werden Rückstellungen für die Kosten im hohen Alter gebildet. Das führt zu einer rechnerisch gleich hohen monatlichen Belastung, obwohl das Krankheitsrisiko mit dem Alter ansteigt.

Das bedeutet aber auch, dass es in der PKV keine Familienversicherung analog zur GKV gibt. Für Ehegatten und Kinder ist ein eigener Beitrag zu entrichten.


Die oben eingefügte Grafik zeigt eine vereinfachte Darstellung des Beitrags:

Auf der einen Seite kann es notwendig sein den Beitrag aufgrund von steigenden Gesundheitskosten und einer höheren Lebenserwartung nach oben anzupassen. Daher kann der Beitrag für die private Krankenversicherung über die Jahre leicht ansteigen.

Auf der anderen Seite kommt es im Alter zu einer Senkung des Beitrags aufgrund von mehreren Faktoren. Seit dem 1. Januar 2000 wird bei allen Neuversicherten ein gesetzlicher Zuschlag von 10% für die Absicherung des Beitrags im Alter erhoben. Dieser Zuschlag fällt mit dem 60. Geburtstag weg. Ab dem 65. Lebensjahr werden diese Mittel zur Milderung von Beitragserhöhungen und ab dem 80. Lebensjahr – sofern noch Mittel vorhanden sind – zur Beitragssenkung verwendet. Weiterhin wird das Krankentagegeld ab Rentenbeginn nicht mehr benötigt und kann beendet werden. Zusätzlich zahlt die deutsche Rentenversicherung einen monatlichen Zuschuss für die private Krankenversicherung von 7,95% auf die bezogene Altersrente.

Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip bedeutet, dass privat Versicherte einen Anspruch gegen den Versicherer auf Erstattung der Heilbehandlungskosten haben. Sie reichen ihre Arzt- und sonstigen Rechnungen dem Versicherer ein und erhalten eine Erstattung gemäß dem Versicherungsvertrag.

Potenzial von PKV Wechslern

Versicherte der privaten Krankenversicherung haben die Option Ihren PKV Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zu wechseln. Bei Blick auf die verschiedenen Neukundengruppen, stellen die PKV Binnenwechsler das größte Potenzial im Neugeschäft dar. Daher sollten diese zwingend adressiert werden.


1) Basierend auf Zahlen PKV Verband 2021 und Assekurata-Sounding 2019


Was können Gründe für einen PKV Wechsel sein?

  • Das aktuelle PKV Unternehmen kann die Ansprüche an die Leistungen nicht mehr erfüllen
  • Starke Beitragserhöhungen des bisherigen PKV Unternehmens

Vor allem für noch junge Versicherungsnehmer mit einem guten Gesundheitszustand kann sich ein Wechsel zu einem anderen PKV Unternehmen lohnen, da noch nicht viele Altersrückstellungen gebildet wurden und es beim neuen Anbieter nicht zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen kommt.


Kündigung der PKV beim Konkurrenzunternehmen

  • Ordentliche Kündigung: Wollen Versicherungsnehmer Ihre private Krankenversicherung kündigen, besteht hierfür eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres (Prüfung in den Versicherungsunterlagen, ob Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht). Zudem muss eine gegebenenfalls bestehende Mindestvertragslaufzeit der Versicherung beachtet werden.
  • Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht steht Kunden zu, wenn das PKV Unternehmen die Beiträge oder Leistungen anpasst. Ab der Mitteilung des Versicherers über die Anpassung besteht ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.


Mitnahme von Altersrückstellungen

Zum 01. Januar 2009 erfolgte die Einführung der Portabilität von Alterungsrückstellungen. Das bedeutet, dass jeder PKV Versicherte mit Vertragsbeginn ab dem 01. Januar 2009, einen Teil seiner Alterungsrückstellungen bei Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen mitnehmen kann. Die Alterungsrückstellung wird maximal in Höhe des Basistarifs mitgegeben.

Alle Personen, die vor dem 31. Dezember 2008 eine private Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben, können Ihre Alterungsrückstellungen nicht an ein anderes PKV Unternehmen übertragen.

Die PKV Versicherten können die Übertragungswerte der Altersrückstellungen jederzeit in Ihrem Versicherungsunternehmen schriftlich erfragen.

Die JAEG beträgt in 2022 64.350 € und kann jedes Jahr angehoben werden. Zur JAEG zählen nicht nur die 12 Monatsgehälter, sondern alle regelmäßigen Leistungen:

  • Lohn/ Gehalt
  • regelmäßige Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, Dienstwohnung)
  • Bezüge für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (vertraglich geregelt)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Zweitbeschäftigung (versicherungspflichtig)
  • Überstundenpauschale
  • Tantieme
  • Überstundenvergütung nach tatsächlich geleisteten Stunden
  • Familienzuschläge (z.B. Verheirateten- und Kinderzuschläge)
  • Arbeitnehmersparzulage
  • pauschal besteuerte Bezüge
  • steuerfrei Zuschüsse, Zuschläge, Zulagen

PKV vs. GKV Leistungen

Gerade durch Corona ist die Bedeutung der Gesundheit noch weiter in den Vordergrund gerückt und jeder wünscht sich die bestmögliche medizinische Versorgung.

Während die Leistungen in der GKV in hohem Maße standardisiert sind und vom Gesetzgeber immer weiter eingeschränkt wurden, haben Ihre Kunden in der PKV die Möglichkeit einen Tarif ganz nach ihren individuellen Anforderungen abzuschließen und genießen dabei vielfach bessere Leistungen als in der GKV. Als Gothaer Privatpatient garantieren wir den Kunden lebenslang erstklassige Leistungen, während gesetzlich Versicherte sich nicht auf den Fortbestand der Leistungen verlassen können. Ein Auszug der Leistungsvorteile der PKV wird unter den Reitern Ambulant, Stationär und Zahn aufgezeigt.

Auszug der Gesetze inkl. Leistungskürzungen in der GKV ab 1989*


*Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Liste der Gesundheitsreformgesetze. Zudem sind nur Auszüge der Beschlüsse enthalten.

Leistung GKV PKV
Freie Arztwahl

Eine Behandlung ist nur durch Kassenärzte möglich. Zudem benötigen GKV Versicherte zum Beispiel eine Überweisung für einen Termin beim Radiologen.

Versicherte der GKV können gegen eine erhebliche finanzielle Selbstbeteiligung und wenn die Kostenerstattung mit der Kasse vereinbart ist, als Privatpatient zum Arzt gehen


Der PKV Versicherte hat freie Wahl aus allen Kassen- und Privatärzten, sowie ambulant tätigen Krankenhausärzten. Alle Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden (Ausnahme im "Hausarzt-Tarif")

Je nach Tarif wird über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ, bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ (3,5-fach) oder bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-fach für ärztliche/zahnärztliche Leistungen) erstattet.
Schnelle Terminvergabe


Als GKV Patient wartet man insbesondere bei Fachärzten oft lange auf einen Termin.



Durch den Status als Privatpatient erhält man unter anderem bei Fachärzten schneller Termine.
Heilpraktiker


Die GKV erstattet keine Leistungen für Heilpraktiker.



In vielen Tarifen, umfasst die PKV auch Heilpraktikerleistungen (einschließlich von Heilpraktikern verordnete Arzneimittel). Andernfalls können diese über Zusatzversicherungen eingeschlossen werden.

Bei den Heilpraktikerleistungen können teilweise Budgetgrenzten pro Jahr festgesetzt sein.
Arzneimittel

10% Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (min. 5€ und maximal 10 €). Bestimmte Arzneimittel können von der Zuzahlungspflicht befreit sein. Es erfolgt grundsätzlich keine Erstattung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Medikamente, die hauptsächlich der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen.


Komplette Erstattung aller ärztlich verordneten zugelassenen Arzneimittel. Auch sehr neue und gute Produkte können hier übernommen werden.
Hilfsmittel


Ein gesetzlich Versicherter hat eine Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) zu tragen, jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR.

Bei Sehhilfen und Brillen werden keine Leistungen erbracht. Für Hörgeräte wird in der Regel ein Vertragspreis von 685€ pro Hörgerät erstattet.



Bei Hilfsmitteln werden in der Regel die gezahlten Preise erstattet (tarifabhängig).

Leistungen für Sehhilfen sind in den Tarifen genau geregelt und werden je nach Tarif bis zu einem bestimmten Budget erstattet. Die Erstattungen für Hörgeräte können je nach Tarif deutlich über den GKV Erstattungssätzen liegen.
Vorsorgeuntersuchungen


Kinder haben bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen. Zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr besteht Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung. Erwachsene haben ab dem 35. Lebensjahr im
Abstand von zwei Jahren Anspruch auf eine ärztliche,
gesundheitliche Untersuchung zur Früherkennung
von Krankheiten, insbesondere Herz-,
Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheiten. Zudem haben gesetzlich Versicherte ab einem jeweils festgelegten Alter Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen.



Vorsorgeuntersuchungen können gemäß den gesetzlichen Programmen in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus bietet die PKV je nach Tarif Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlichen Programme hinausgehen sowie eine alters- und diagnoseunabhängige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen.
Schwangerschaftsleistungen

In der GKV erfolgen die Schwangerschaftsuntersuchungen nach gesetzlich festgelegten Inhalten.


In der PKV werden je nach Tarif neben den GKV Leistungen auch zusätzliche Untersuchungen (z.B. Nackenfaltenmessung), eine unbegrenzte Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und Premium Leistungen während der Entbindung erstattet.
Leistung GKV PKV
Krankenhauswahl

Eine Einweisung erfolgt in das nächstgelegene freie Krankenhaus mit Kassenzulassung.


Als Privatpatient besteht freie Krankenhauswahl. PKV-Versicherte können sich daher auch für Privat- oder Spezialkliniken ohne Kassenzulassung entscheiden.
Unterbringung


Bei einer stationären Behandlung werden GKV-Versicherte grundsätzlich im Mehrbettzimmer untergebracht..



Je nach abgeschlossenem Tarif, besteht Anspruch auf ein Mehrbettzimmer, Zwei- oder Einbettzimmer.
Chefarztbehandlung


Die medizinische Betreuung erfolgt in der Regel durch die Dienst habenden Ärzte.



In vielen PKV Tarifen ist die Chefarztbehandlung inbegriffen.
Zuzahlung

GKV Versicherte über 18 müssen einen Eigenanteil von 10 € pro Tag tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.


PKV Versicherte müssen keine Zuzahlung leisten.

Leistung GKV PKV
Zahnärztliche Behandlung

Es werden 100% der Regelversorgung erstattet.


Zahnärztliche Behandlungen werden in der Regel zu 100% erstattet. Auch aufwändige Füllmaterialien wie Keramik, die nicht in der GKV Leistung eingeschlossen sind, werden erstattet.


Die Zahnarzthonorare werden je nach Tarif

  • ...über die Höchstsätze der für Privatpatienten maßgeblichen GOZ hinaus übernommen,
  • ...bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach) bezahlt
  • ...oder bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-fach) erstattet.
Erstattung Zahnersatz


Die GKV erstattet einen Festzuschuss von 50% der Kosten einer Regelversorgung. Mit einem gut geführten Bonusheft kann der Prozentsatz auf 65% steigen. Leistungen wie Inlays/Implantate gehören nicht zur Regelversorgung und der Patient muss die Mehrkosten selbst tragen.



Die PKV leistet auch über die Regelversorgung hinaus. In den Tarifen ist der genaue Erstattungssatz geregelt. Dieser kann je nach abgeschlossenem Tarif etwa zwischen 50% und 100% liegen.
professionelle Zahnreinigung


Je nach Krankenkasse, kann ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung geleistet werden.



In vielen Tarifen ist die professionelle Zahnreinigung als Leistung enthalten. Diese kann auf einen Höchstbetrag oder eine bestimmte Anzahl pro Jahr gedeckelt sein.
Zahnstaffel in den ersten Jahren

In der GKV ist keine Zahnstaffel vorhanden.


In den PKV Tarifen ist oft eine Zahnstaffel enthalten, die die Zahnleistungen in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

PKV Vorurteile


Viele Menschen haben Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung. Diese sollten im Beratungsgespräch thematisiert und aufgeklärt werden.

Wenn man die finanzielle Belastung von GKV und PKV über alle Lebensphasen hinweg betrachtet wird deutlich, dass die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen bietet, sondern auch die preiswertere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein kann. Im Gegensatz zur GKV, kann der PKV Kunde den Beitrag zu einem gewissen Teil steuern:

  • Tarifwahl: Es gibt hier ein großes Spektrum zwischen Basis- und Standardtarifen und Premium Tarifen. Die Kosten richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kunden bei der Tarifwahl.
  • Beitragsrückerstattung: Werden in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, gibt es je nach Tarif garantierte und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen.
  • Nicht empfohlen, aber möglich: Selbstbeteiligung erhöhen


Zudem ist interessant, dass die GKV in den letzten zehn Jahren jedes Jahr um durchschnittlich 3,3% und die PKV um 2,8% im Beitrag gestiegen ist.

Bei Abschluss einer PKV sollte bedacht werden, dass sich der Beitrag auf die Lebensjahre gleich verteilt und somit eine gleich hohe monatliche Belastung besteht. Allerdings führen einige Punkte zu einer Senkung des Beitrags im Alter:

  • Der gesetzliche Zuschlag von 10%: Bis zum 60. Geburtstag wird ein gesetzlicher Zuschlag von 10% für die zusätzliche Bildung von Alterungsrückstellungen erhoben. Durch den Wegfall sinkt der Beitrag. Ab 65 stabilisieren die Mittel auf diesem Zuschlag die Krankenversicherungsbeiträge.
  • Zuschuss der deutschen Rentenversicherung: Dieser wird monatlich von der Rentenversicherung überwiesen. Er beträgt 7,95% auf die bezogene Altersrente
  • Das Krankentagegeld: Dieses wird in der Regel zum Rentenbeginn nicht mehr benötigt und kann beendet werden.


Zudem sollten Sie Ihren Kunden den Tipp mitgeben: Junge Versicherte sparen gegenüber dem GKV-Beitrag mit einer privaten Krankenversicherung deutlich. Es empfiehlt sich diese Ersparnis separat anzulegen, um eventuell höhere Kosten im Alter auszugleichen. Hierfür kann zum Beispiel auch der Tarif MediSafe genutzt werden.

MediSafe zur zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter

Der Tarif MediSafe ist ein Beitragsentlastungstarif, der ganz nach individuellen Bedürfnissen zusätzlich zur privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann.

Ausgestaltung:

  • Variabler Entlastungsumfang: In 5 EUR Stufen
  • Variabler Entlastungszeitpunkt: Entlastung zwischen dem 60. und 72. Lebensjahr (standardmäßig mit 67 Jahren)
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Freiwillige Dynamik: Während der Ansparphase, ohne Gesundheitsprüfung
  • Beitragsfreistellung: für max. 3 Jahre (36 Monate)
  • Arbeitgeberzuschussfähig und steuerlich absetzbar: im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes
  • Der Beitrag wird über die gesamte Dauer des Versicherungsvertrages erhoben, auch während der Phase der Beitragsentlastung

Beispielbehafte Berechnung der effektiven Arbeitnehmerbelastung bei Abschluss mit 35 Jahren:

* Beitrag für eine 35jährige Person mit MediVita-Kombi (MediVita 500, MediVita Z70, MediClinic, MediM Plus, TG 6/100) und MediSafe. Beitrag inklusive dem gesetzlichen Zuschlag und exklusive PVN.

Weitere Detailinformationen zum Tarif MediSafe gibt es im Produktrategeber

Zum Produktratgeber

Im Gegensatz zur GKV, zahlen Kinder in der PKV einen eigenen Beitrag. Durch die Mitversicherung von Kindern steigt also der Gesamtbeitrag für die PKV. Gleichzeitig sorgen Ihre Kunden so aber auch für die beste medizinische Versorgung ihrer Kinder. Bei Arbeitnehmern ist auch der Kinderbeitrag AG-zuschussfähig (bis zum max. AG-zuschussfähigen Höchstbetrag). So kann der Beitrag trotzdem unter den Beiträgen der GKV liegen.


Besonders wenn beide Elternteile berufstätig und eigenständig krankenversichert sind, kann sich eine PKV auch mit Kindern lohnen.

Ist ein Ehepartner in der PKV versichert und schöpft den maximalen Arbeitgeberzuschuss (384,58€ in 2021) nicht aus, kann der nicht ausgeschöpfte Teil beim PKV Beitrag des Kindes angerechnet werden.


Versicherung von Kindern ab Geburt

Für Neugeborene entfällt im Rahmen der Kindernachversicherung die Gesundheitsprüfung - auch Geburtsschäden und angeborene Krankheiten sind in der PKV versichert. Selbstverständlich ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • ein Elternteil muss mindestens 3 Monate bei der Gothaer versichert sein oder die 20ste Schwangerschaftswoche war zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vollendet
  • der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Geburt eingehen
  • der Versicherungsschutz darf nicht höher als bei den Eltern sein


Während der Elternzeit kann der Beitrag je nach Versicherung auch zunächst verringert werden.

Infos zu den Beiträgen in der Elternzeit:

  • Beide Eltern sind in der PKV: Auch der Versicherte, der in Erziehungsurlaub geht, muss i. d. R. den PKV-Beitrag weiterzahlen. Der Versicherer hilft dabei, den Beitrag für diese Zeit angemessen zu senken. Beispielsweise können Anwartschaften (für das Krankentagegeld) oder eine befristete, optionsabgesicherte Herabstufung für diese Zeit sinnvoll sein.
  • Ein Elternteil ist in der GKV, ein Elternteil ist in der PKV: Das Elternteil, das Erziehungsurlaub nimmt, ist freiwillig in der GKV, das andere in der PKV: Hier muss ein GKV-Beitrag gezahlt werden. Dieser berechnet sich nach dem Gehalt des Elternteils in der PKV. Der entgegengesetzte Fall: Der PKV-Beitrag muss nach wie vor bezahlt werden.

Diese Aussage kann so pauschal nicht getroffen werden und sollte differenziert betrachtet werden:

Arbeitnehmer
Arbeitnehmer unter 55 Jahren können zurück in die GKV, wenn sie aktuell und künftig unter der Jahresentgeltgrenze verdienen. Auch durch Bezug von Arbeitslosengeld I kann eine Rückkehr in die GKV erfolgen.



Arbeitnehmer über 55 Jahre können kaum noch in die GKV wechseln. Die Versicherten sind laut Gesetz versicherungsfrei und erfüllen i.d.R. die GKV-Versicherungszeiten nicht. Sie dürfen in der PKV bleiben.


Selbstständige

Selbständige kommen zurück in die GKV, wenn sie sich wieder in einer Hauptbeschäftigung befinden, die nicht selbständig ist und sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen





Sollte kein Einkommen mehr erzielt werden, kann man unter Umständen auch über die Familienversicherung (Ehepartner) der GKV abgesichert werden.

Wechsel in den Basistarif

Die PKV bietet eine gute Lösung für Kunden, die wieder in die GKV wechseln möchten: In der privaten Krankenversicherung wurde zum 01. Januar 2009 der Basistarif eingeführt. Der Leistungsumfang ist nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar.

Der Beitrag im Basistarif ist je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich hoch. Er darf für Einzelpersonen den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Es werden keine Risikozuschläge erhoben und bei Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers wird der Beitrag reduziert. Bei Wechsel von einem PKV Tarif in den Basistarif des gleichen Unternehmens, werden die Alterungsrückstellungen voll übertragen. Je länger der Versicherungsschutz schon besteht und je mehr Altersrückstellungen damit gebildet wurden, desto geringer ist der Beitrag im Basistarif.

Personen, die einen PKV Vertrag ab dem 01.01.2009 geschlossen haben, können in den Basistarif aller Versicherungen wechseln. Versicherte mit vorherigem Vertragsbeginn können innerhalb des selben Unternehmens in den Basistarif wechseln, wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben, einen Rentenanspruch haben oder als hilfebedürftig gelten.

Verkaufsargumente


Langjährige Erfahrung als Versicherer

  • Über 200 Jahre Erfahrung als Versicherer
  • Seit Jahrzehnten bietet die Gothaer einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz auf hohem Niveau
  • Ca. 4,1 Millionen Mitglieder vertrauen auf die Gothaer Kranken
  • Die Gothaer Krankenversicherung vereint alle wichtigen Punkte eines Krankenversicherungsunternehmens - Finanzstärke, sehr gute Tarifleistungen und Beitragsstabilität durch moderate Beitragsanpassungen


Familienfreundliche Versicherung

  • BabyCare Vorsorgeprogramm für Schwangere: Die Gothaer bietet Ihren krankheitskostenvollversicherten Frauen als einzige PKV das Vorsorgeprogramm BabyCare zur Verringerung von Frühgeburten und anderen Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft kostenlos an. Außerdem übernimmt sie auch die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs in Höhe von bis zu 80€.
  • Der Beitrag im Geburtsmonat ist kostenfrei.
  • Je nach Tarif gilt der halbe Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche.
  • Belohnung Einhaltung Primärarztprinzip (tarifabhängig): In der Regel ist der Kinderarzt der erste Ansprechpartner für frisch gewordene Eltern bei gesundheitlichen Problemen des Kindes. Das wird belohnt.


Belohnung einer gesunden Lebensweise

  • Garantierte Beitragsrückerstattung (tarifabhängig): Auf diese Beitragsrückerstattung hat der Kunde vertraglichen Anspruch. Werden keine Leistungen in Anspruch genommen, wird ein Teil der Beiträge zurückerstattet (z.B. im Tarif MediComfort bist zu sechs Monatsbeiträge).
  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: Werden bei der Gothaer Krankenversicherung Überschüsse erwirtschaftet, werden diese in Form einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung an die Kunden weitergegeben.
  • Verhaltensbonus: Neben der Beitragsrückerstattung gibt es im Tarif MediVita einen Bonus, wenn bei gesundheitlichen Problemen die Erstbehandlung grundsätzlich vom Hausarzt erbracht wurde.


Die Gothaer ist Gesundheitsdienstleister


Bei der Gothaer profitieren Ihre Kunden von zahlreichen und innovativen Serviceleistungen rund um das Thema Gesundheit wie zum Beispiel einer Fachhotline für Gesundheitsfragen, Unterstützungsprogramme für bestimmte Krankheiten, einem Zweitmeinungsservice und Kooperationen mit vielen digitalen Gesundheitsdienstleistern. Eine komplette Übersicht der Serviceleistungen finden sie hier

Ausschnitt der Gothaer Serviceleistungen


Genauer Blick auf den Wettbewerb

Um ihren Kunden genau aufzeigen zu können welche Leistungen die Gothaer PKV-Tarife im Vergleich zu Wettbewerbstarifen bieten, können Sie das KV Leistungsvergleich Programm von gewacomp verwenden.

Ganz einfach:

  • die Informationen zum Versicherungsnehmer eintragen
  • passenden Gothaer-Tarif
  • ...und den zu vergleichenden Wettbewerbstarif aussuchen und auf "Vergleich" gehen.


Die "bessere Leistung" kann sogar direkt über das Tool markiert werden.


zum Leistungsvergleich

Tarifüberblick


Überblick der verkaufsoffenen Gothaer Krankenvolltarife



Die SB Stufe muss passen

Tarif SB Stufen
MediStart BO/ MediStart SB 0€/ 480 €
MediVita 250/ MediVita 500 250 € / 500 € für Erwachsene

125 €/ 250 € für Kinder und Jugendliche
MediComfort 300 € für Erwachsene

150 € für Kinder und Jugendliche
MediComfort 1.344 € / 2.784 € für Erwachsene

672 €/ 1.392€ für Kinder


Leistungsvergleich im Deatil

Um die Leistungen zweier Gothaer Tarife nochmal im Detail zu vergleichen und Ihren Kunden die Unterschiede aufzuzeigen, eignet sich das KV Leistungsvergleich Programm von gewacomp.

Der Vergleich geht ganz einfach:

  • die Informationen zum Versicherungsnehmer oben eintragen
  • den ersten Gothaer Tarif unter dem Reiter "Gothaer" auswählen
  • unter "Wettbewerb" die Gothaer als Firma wählen und zweiten Vollversicherungs-Tarif auswählen
  • unter "Vergleich" ist nun ein Detailvergleich der Leistungen zu finden


Die "bessere Leistung" kann sogar direkt über das Tool markiert werden.


Zum Leistungsvergleich


Optionsrecht - Wechselmöglichkeit für gestiegene Ansprüche

Ist ein Kunde bei der Beratung noch unsicher welcher Tarif der Richtige ist oder will gerne zu einem späteren Zeitpunkt höhere Leistungen erhalten? Dann sollte hier auf das Optionsrecht in den Tarifen MediStart und MediVita hingewiesen werden. Nach 24 oder 36 Monaten können die Versicherungsnehmer einmalig ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten in einen Tarif mit mehr Leistungen wechseln:

  • MediStart → MediVita
  • MediVita → MediComfort oder MAX


Basis- vs. Standardtarif

Der Basistarif wurde zum 01. Januar 2009 eingeführt, um den Standardtarif abzulösen. Der Leistungsumfang ist nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar. Personen, die einen PKV Vertrag ab dem 01.01.2009 geschlossen haben, können frei in den Basistarif aller Versicherungen wechseln. Versicherte mit vorherigem Vertragsbeginn können innerhalb des selben Unternehmens in den Basistarif wechseln, wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben, einen Rentenanspruch haben oder als hilfebedürftig gelten.

Auch der Standardtarif bietet Leistungen, die mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Ein Wechsel in den Standardtarif ist nur für Versicherungsnehmer möglich die bereits vor dem 1. Januar 2009 eine Vollversicherung abgeschlossen haben und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Der Vergleich der beiden Tarife ist insbesondere für Kunden relevant, die überlegen von einem bisex/ alte Welt Tarif in einen unisex Tarif zu wechseln. Damit verlieren diese Kunden das Recht zu einem späteren Zeitpunkt in den Standardtarif zu wechseln


Ausgestaltung Standard- und Basistarif

Betrachtete Dimension Standardtarif (ST) Basistarif (BT)
Wer kann sich versichern?
Der Standardtarif ist nur für Versicherte geöffnet, die bereits vor dem 01.01.2009 in der PKV versichert waren

Voraussetzungen für Wechsel in den Standardtarif:

  • Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind
  • Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt sind, seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt
  • Versicherte, die jünger als 55 Jahre sind, seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt
  • Beamte, Polizisten, Soldaten: Diese zuvor genannten Regelungen für die Aufnahme in den Standardtarif gelten auch für Versicherte, die beihilfeberechtigt sind, sowie deren Angehörige. Ebenso können Heilfürsorgeempfänger den Standardtarif abschließen, sofern sie durch eine Anwartschaft für eine private Krankheitsvollversicherung die erforderliche Vorversicherungszeit vorweisen können

Der Basistarif ist nur für Versicherte geöffnet, die Ihren PKV-Vertrag am 01.01.2009 oder später abgeschlossen haben

Privat Krankenversicherte, die vor dem 01.01.2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben, können nur bei ihrem Versicherungsunternehmen in den Basistarif wechseln, wenn sie:

  • mindestens 55 Jahre alt sind
  • ..oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts sind (die Versicherungsprämie für einen Normaltarif nachweislich nicht aufbringen können)
  • Beamte, Polizisten, Soldaten: Diese zuvor genannten Regelungen für die Aufnahme in den Standardtarif gelten auch für Versicherte, die beihilfeberechtigt sind, sowie deren Angehörige. Ebenso können Heilfürsorgeempfänger den Standardtarif abschließen, sofern sie durch eine Anwartschaft für eine private Krankheitsvollversicherung die erforderliche Vorversicherungszeit vorweisen können.

Im Basistarif können sich auch Nichtversicherte mit Wohnsitz in Deutschland, d. h. der PKV zuzuordnende Personen (insbesondere Selbständige), die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und keine Sozialhilfe erhalten, versichern.

Freiwillig gesetzlich versicherte Mitglieder innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
Freie Arztwahl
Versicherte im Standardtarif können sich von jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt behandeln lassen

Versicherte im Basistarif können sich nur von zugelassenen Kassenärzten behandeln lassen
Selbstbeteiligung
  • Keine tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung
  • Versicherte tragen eine Selbstbeteiligung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel von maximal 306 Euro im Jahr

  • Die privaten Krankenversicherer müssen den Basistarif mit fünf verschiedenen Selbstbeteiligungen (0, 300, 600, 900 und 1.200 Euro) anbieten
  • Der Versicherte kann die Selbstbeteiligung des Basistarifs frei wählen – er ist dann drei Jahre an seine Wahl gebunden
  • Führt der Selbstbehalt nicht zu einer angemessenen Beitragssenkung, kann der Versicherte jedoch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist in die Tarifvariante ohne Selbstbehalt wechseln
Leistung
Vertraglich garantierte Leistung, unabhängig von Kürzungen des GKV-Leistungskatalogs

Keine vertraglich garantierte Leistung, abhängig vom GKV-Leistungskatalog

Versicherungsschutz auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), aber nicht identisch

Versicherungsschutz auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), aber nicht identisch

  • Selbstbeteiligung von jährlich bis zu 306 Euro für Medikamente und Hilfsmittel
  • Anzahl von Psychotherapiesitzungen ist begrenzt
  • Krankentagegeld nur per Zusatzversicherung

  • Medikamente und Hilfsmittel werden bezahlt
  • Krankentagegeld inklusive Erstattungen beispielsweise für Kuren, Psychotherapie, Haushaltshilfe und Reha möglich
Gebührenordnung Damit der Arzt an die reduzierten Gebührensätze gebunden ist und der Versicherte nicht auf ungeplanten Kosten sitzen bleibt, muss der Versicherte den Arzt oder Zahnarzt vor Beginn der Behandlung unbedingt darauf hinweisen, dass er im Standardtarif / Basistarif versichert ist. Damit der Arzt an die reduzierten Gebührensätze gebunden ist und der Versicherte nicht auf ungeplanten Kosten sitzen bleibt, muss der Versicherte den Arzt oder Zahnarzt vor Beginn der Behandlung unbedingt darauf hinweisen, dass er im Standardtarif / Basistarif versichert ist.
Abrechnungssätze
  • Bei Ärzten: Der Arzt darf max. den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen
  • Bei Zahnärzten: Zahnärzte dürfen max. den 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen
  • bei med.-techn. Leistungen: Abrechnung max. mit dem 1,38-fachen Satz der GOÄ
  • Bei Laborleistungen: Laborleistungen max. mit dem 1,16-fachen Satz der GOÄ

  • Bei Ärzten : Der Arzt darf max. den 1,2-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen
  • Bei Zahnärzten: Zahnärzte dürfen max. den 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen
  • bei med.-techn. Leistungen: Abrechnung max. mit dem 1,00-fachen Satz der GOÄ
  • Bei Laborleistungen: Laborleistungen max. mit dem 0,9-fachen Satz der GOÄ
Beitrag Der Beitrag ist abhängig vom Gesundheitszustand
Der Beitrag ist unabhängig vom Gesundheitszustand

Risikozuschläge für Versicherte mit Vorerkrankungen sind möglich

Risikozuschläge für Versicherte mit Vorerkrankungen werden nicht erhoben

Durch Berücksichtigung der Vorversicherungszeit und der Alterungsrückstellungen wird ein deutlich geringerer Beitrag als in bisherigen Normaltarifen erzielt

Beitrag meist in Nähe des GKV-Höchstbeitrags trotz Berücksichtigung der Vorversicherungszeit und der Alterungsrückstellungen

Der Beitrag im Standardtarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag ( 2021 bei 706,28 Euro) begrenzt

Der Beitrag im Basistarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag + durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2021 bei 769,16 Euro) begrenzt

Der Beitrag für Einzelpersonen darf den Höchstbeitrag der GKV bzw. für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen

Keine Deckelung des Höchstbeitrages für Ehepaare wie im Standardtarif, im Gegenteil: Der Höchstbeitrag ist pro (!) Ehepartner zu bezahlen, wenn beide privat versichert sind
/
  • Wer sozial hilfebedürftig ist, zahlt den hälftigen Beitrag
  • Bei weiterhin bestehender Hilfebedürftigkeit zahlt der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen weiteren Zuschuss
/
Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 15. März 2020 im Bundestag eine Neuerung für alle PKV-Versicherten beschlossen, die aufgrund von Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln müssen. Damit dürfen alle Betroffenen innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den Ursprungstarif ihrer Versicherung zurückkehren – sofern sie nicht mehr hilfebedürftig sind (§ 204 Abs. 2 VVG).
Altersrückstellungen Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif / Basistarif beitragsmindernd angerechnet Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif / Basistarif beitragsmindernd angerechnet

Besonders bei Versicherten im Rentenalter führen die Alterungsrückstellungen im Standardtarif in der Regel zu sehr geringen Beiträgen im Alter

Die Berücksichtigung der Alterungsrückstellungen sind in der Regel ohne positive Auswirkungen aufgrund der ungünstigen Kalkulation des Basistarifs
Zuschüsse
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer erhalten für ihre Versicherung im Standardtarif / Basistarif einen Arbeitgeberzuschuss nach den gesetzlichen Bestimmungen (höchstens die Hälfte ihres PKV-Beitrags und höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherung in der GKV zahlen müsste)
  • Rentner: Auch Rentner bekommen auf Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Er zahlt ihnen den Betrag, den er bei ihrer Mitgliedschaft in der GKV übernehmen würde, höchstens jedoch die Hälfte ihres tatsächlichen Beitrags.
  • Beihilfeempfänger: Für Beihilfeempfänger (Beamte) gibt es den Standardtarif / Basistarif in einer beihilfekonformen Variante, wobei der Beitrag dem versicherten Prozentsatz zur Beihilfe-Ergänzung entspricht
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer erhalten für ihre Versicherung im Standardtarif / Basistarif einen Arbeitgeberzuschuss nach den gesetzlichen Bestimmungen (höchstens die Hälfte ihres PKV-Beitrags und höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherung in der GKV zahlen müsste)
  • Rentner: Auch Rentner bekommen auf Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Er zahlt ihnen den Betrag, den er bei ihrer Mitgliedschaft in der GKV übernehmen würde, höchstens jedoch die Hälfte ihres tatsächlichen Beitrags.
  • Beihilfeempfänger: Für Beihilfeempfänger (Beamte) gibt es den Standardtarif / Basistarif in einer beihilfekonformen Variante, wobei der Beitrag dem versicherten Prozentsatz zur Beihilfe-Ergänzung entspricht
Risikozuschläge
Zahlt der Versicherte im bisherigen Tarif einen Risikozuschlag, muss er ihn auch im ST bezahlen. Bietet der ST Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer hierfür eine Gesundheitsprüfung vornehmen und gegebenenfalls einen Risikozuschlag verlangen

Der Beitrag im Basistarif ist unabhängig vom Gesundheitszustand. Versicherte mit Vorerkrankungen müssen keine individuellen Risikozuschläge bezahlen
Krankentagegeld
Krankentagegeld ist wie bei den üblichen PKV-Tarifen keine integrierte Leistung des Standardtarifs

Versicherte im Basistarif erhalten ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Der Versicherte kann eine Krankentagegeld-Versicherung zusätzlich abschließen. Der Versicherungsbeitrag wird in die Beitragsbegrenzung für den Standardtarif mit einbezogen, so dass der Versicherte inklusive Krankentagegeld maximal den GKV-Höchstbeitrag zahlt Das Krankentagegeld wird innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen gezahlt

Das Krankentagegeld beträgt höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der GKV und höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen als Ergänzung des Standardtarifs sind ausgeschlossen

Besteht dennoch eine zusätzliche Zusatzversicherung, entfällt der Anspruch auf eine Beitragsbegrenzung

Ausnahme: Eine Krankentagegeldversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung können zusätzlich abgeschlossen werden

Zusatzversicherungen als Ergänzung des Basistarifs sind zugelassen

Besteht eine zusätzliche Zusatzversicherung fällt auch diese unter den Anspruch auf eine Beitragsbegrenzung.

Der Versicherer kann das Ruhen der Zusatzversicherung verlangen, wenn der Beitrag des Versicherten wegen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII (Halbierung des Beitrags) reduziert ist

Fazit zu Standard- und Basistarif

Versicherungsnehmer, die bereits mehrere Jahre privat versichert waren, werden in der Regel im Standardtarif eine deutliche Beitragsersparnis erreichen und einen erheblich geringeren Beitrag zahlen, als im Basistarif. In den Standardtarif können aber nur diejenigen wechseln, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Zudem sind noch weitere Punkte zu beachten.

Für den Standardtarif spricht Für den Basistarif spricht
  • Beitragsersparnis im Vergleich zum Basistarif bei langjähriger privater Versicherung
  • die Beitragsbegrenzung auf max. 150% des GKV-Höchstbeitrags für privat versicherte Ehepaare
  • die höhere Erstattung ärztlicher Honorare gemäß des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)
  • die vertraglich garantierten Leistungen auf GKV-Niveau
  • die freie Wahl von Ärzten und Fachärzten
Im Gegensatz zum Standardtarif erfolgt keine Gesundheitsprüfung und bestehende Risikozuschläge entfallen. Bessere Leistungen:
  • bei Kuren
  • für Hilfs- und Heilmittel
  • bei Reha-Leistungen
  • bei Palliativversorgung
  • bei Psychotherapie
  • bei Soziotherapie
  • im Falle einer benötigten Haushaltshilfe
  • bei Krankentagegeld

Änderung aufgrund der Corona Pandemie (15. März 2020): PKV-Versicherte, die aufgrund von Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln müssen, dürfen innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den Ursprungstarif Ihrer Versicherung zurückkehren, sofern sie nicht mehr hilfebedürftig sind.


Notlagentarif

PKV-Versicherten, denen die Beiträge zu hoch werden, stehen verschiedene Möglichkeiten offen, für Entlastung zu sorgen. Am einfachsten ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer. Die Ultima Ratio stellt der Wechsel in den Basistarif dar, den jedes private Krankenversicherungsunternehmen anbieten muss. Er gewährleistet zumindest Versicherungsschutz, der dem GKV-Leistungsstandard entspricht. Manche Versicherte können sich die Beiträge dennoch nicht leisten. Dann bleibt nur der sogenannte Notlagentarif.


PSKV - Studententarif

Der Tarif PSKV ist ein verbandseinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherungsgesellschaften und für Studenten bis zur Vollendung Ihres 34. Lebensjahrs möglich. Der Tarif wird von sieben Gesellschaften in Deutschland angeboten und ist ein verbandseinheitlich kalkulierter Tarif. Der PSKV-Tarif ist kein normaler Studententarif, sondern in den Leistungen sehr stark beschränkt. Im Unterschied zu anderen PKV-Tarifen, begrenzt der Tarif PSKV die Erstattung bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7-fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ) und bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0-fache der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ).

Im Krankenhaus umfasst der Tarif PSKV die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht jedoch die Wahlleistungen (freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Normalerweise ist der Tarif für bisher privatversicherte Studenten gedacht, die nach dem Ende der Beihilfeversicherung, aufgrund Ihres Gesundheitszustandes, nicht mehr in eine andere Gesellschaft oder Tarif wechseln können. Der PSKV-Tarif kann dann bei der bestandsführenden Krankenversicherung gewählt werden.

Alles abgedeckt


Abgesichert bei Verdienstausfall mit dem Krankentagegeld

Das Krankentagegeld deckt Versorgungslücken bei Verdienstausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ab, die als Folge von Krankheit oder eines Unfalls auftritt. In der Regel erhalten Angestellte eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Krankengeld als Regelleistung enthalten: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit die Zahlung von 70% des letzten Bruttogehalts, maximal aber 90% des Nettoeinkommens. Zudem wird in der GKV maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze geleistet.

Diese Leistung ist in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch enthalten. Es macht also Sinn einen zusätzlichen Krankentagegeld-Tarif abzuschließen, um bei längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.


Folgendermaßen können Sie den TG Bedarf Ihrer Kunden berechnen:

Fakten zur Krankentagegeldversicherung für Vollversicherte


Tarifleistungen

  • Arbeitnehmer können eine Höchstsumme von 240€ KT/Tag absichern. Während Gewerbetreibende und Freiberufler eine Maximalsumme von 120 € - 400 € KT/Tag absichern können (je nach Zugehörigkeit und bestehender Dauer der Selbständigkeit).
  • Es kann zudem maximal das Nettoeinkommen abgesichert werden
  • Tritt innerhalb von 26 Wochen eine erneute AU wegen derselben Krankheit ein, wird die nachgewiesene AU der letzten 52 Wochen angerechnet.
  • Leistung auch für Wochenende/Feiertage und bei Kur-/Sanatoriumsbehandlung während AU


Karenzzeit

  • Das Krankentagegeld wird je nach Tarif zu verschiedenen Zeitpunkten ausgezahlt. Je nachdem, ob jemand angestellt oder selbständig ist, ist der Abschluss von unterschiedlichen TG-Tarifen möglich:

Abschluss der Pflegepflichtversicherung

  • Die Pflegepflichtversicherung bietet einen Basisschutz im Falle der Pflegebedürftigkeit.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten erfolgt eine automatische Mitversicherung über die Krankenkasse. Privat Krankenversicherte Kunden sind gesetzlich verpflichtet, bei Ihrem oder einem anderen Krankenversicherungsunternehmen eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
  • Obwohl es sich empfiehlt die private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung zu kombinieren, ist es nicht vorgeschrieben, dass diese beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden. Möchte sich ein Kunde bei einem anderen Versicherer pflichtversichern, so muss er dies innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der privaten Krankenversicherung beantragen.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten hängt der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung vom Einkommen ab, während der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung altersabhängig erhoben wird. Allerdings ist der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt.
  • Der Leistungsumfang der privaten und sozialen Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich daher nicht .
  • Eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über die Einteilung in 5 Pflegegrade . Dabei wird der Grad der Selbständigkeit des Versicherten beurteilt. Die Beurteilung entscheidet über die Zuschüsse aus der Pflegepflichtversicherung.

Perfekt abgesichert mit privaten Pflegezusatzversicherungen

Die begrenzten Basisleistungen der Pflegepflichtversicherung können durch den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ergänzt werden. So können Ihre Kunden das meist hohe Kostenrisiko deutlich reduzieren. Die Gothaer bietet hierfür eine Pflegetagegeldversicherung und eine Pflegekostenversicherung an, die sich an die individuellen Bedürfnisse der Kunden anpassen lassen.

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