Aktive Mitarbeiterbindung – umfassender Unfallschutz zu günstigen Beiträgen

Gruppen-Unfallversicherung

Die Gothaer bietet Arbeitgeber*innen mit der Gruppen-Unfallversicherung die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden als zusätzliche Sozialleistung zu günstigen Beiträgen zu versichern. Somit können die Mitarbeitenden für den Fall eines Unfalls bei der Arbeit, aber auch in allen anderen Lebenslagen weltweit und rund um die Uhr abgesichert werden.

Vertriebsunterstützung für die Gruppen-Unfallversicherung

  • Anspruch auf Leistung besteht bereits ab einer Erwerbsminderung von einem Prozent (gesetzlich erst ab 20 Prozent)
  • Ein Leistungsanspruch besteht in der Regel bei Unfällen in Beruf und Freizeit (gesetzlich nur bei berufsbedingten Unfällen)
  • Individueller Leistungsumfang für die Arbeitnehmer*innen (z.B. Mehrleistungen, verschiedene Progressionsstaffeln, Unfallrente)
  • Günstige Beitragssätze und verbessertes Bedingungswerk, z.B. durch erweiterten Unfallbegriff
  • Steuerlicher Aspekt

Auch für Vereine, Körperschaften und Verbände

Die Gothaer Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine, Behörden, Körperschaften und Verbände zu empfehlen. Auch hier fällt der Fürsorgegedanke für Mitarbeitende oder Mitglieder*innen an.

Allgemeines

In einer Gruppen-Unfallversicherung können mehrere Personen versichert werden, welche im jeweiligen Unternehmen tätig sein müssen. Der hierfür gewährte Tarif gilt für Verträge ab 21 bis 100 Personen mit namentlicher Nennung (Mischformen mit und ohne namentlicher Nennung sind zulässig) sowie für Geschäft, welches nicht GGP-fähig ist. Verträge mit über 100 Personen können über KI-PM14 angefragt werden.

Deckungsumfang Hinweis
Betriebe 24-Stunden-Deckung
Berufsunfälle mit/ ohne Wegerisiko
Dienstreise-Deckung
Es gilt die Gefahrengruppen-Einteilung.
Vereine Begrenzt auf Vereinstätigkeit Für Mitglieder von Sportvereinen wird nach Sportarten unterschieden.
Behörden
Körperschaften
Begrenzt auf Neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit Für hauptberufliche Mitarbeiter findet die Gruppen-Unfallversicherung für Betriebe Anwendung.
Kindergärten
Kinderhorte
Begrenzt auf Aufenthalt in Kindergärten/-horten mit/ohne Wegerisiko Für Betreuer/Erzieher ist eine 24-Stunden-Deckung möglich, und zwar nach Gruppen-Unfallversicherung für Betriebe

Zeichnungsgebiet

Grundsätzlich versichern wir im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung nur Unternehmen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Europäischen Union können wir für diese Unternehmen auch Versicherungsschutz in den jeweiligen Staaten in Kombination mit dem deutschen Hauptvertrag unter Berücksichtigung der jeweiligen landeseigenen Versicherungsteuer zur Verfügung stellen.

Steuerliche Behandlung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge in der Regel Betriebsausgaben dar, die den Betriebsgewinn mindern. Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen von arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungen im BMF-Schreiben vom 28.10.2009 (BStBl. I 2009, 1275) und im BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (BStBl. I 2022, 242) weitgehend geregelt. Danach ist maßgeblich, wem die Ausübung der Rechte zustehen, ob also im Leistungsfall ein Direktanspruch der versicherten Person gegenüber dem Versicherer vereinbart worden ist oder nicht. Nachfolgend ein Überblick über die aktuelle steuerliche Regelung (Stand 14.07.2022).

Mit Direktanspruch der versicherten Person

Im Leistungsfall kann der Arbeitnehmer direkt auf uns zugehen und den Leistungsfall direkt mit uns abwickeln.

Die Beiträge sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern. Die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei und fließen direkt an den Arbeitnehmer.

Ohne Direktanspruch der versicherten Person

Im Leistungsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber einschalten und den Schadenfall über ihn melden und abwickeln. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht daher dem Arbeitgeber zu; er muss die Leistung allerdings an den Arbeitnehmer weiterleiten. Die Beiträge sind zum Zeitpunkt der Zahlung steuerfrei (kein steuerpflichtiger Arbeitslohn). Die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei. Lediglich die vom aktuellen Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der ersten Leistungserbringung entrichteten Beiträge müssen dann rückwirkend als Arbeitslohn versteuert werden. Der zu versteuernde Beitrag ist begrenzt auf die Höhe der Versicherungsleistungen. Detailinformationen zur steuerlichen Behandlung von betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungen und der Keyperson-Absicherung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Versicherungssummen

Für die Festsetzung der Versicherungssummen bitten wir, die in unseren Tarif, Annahme- und Zeichnungsrichtlinien festgelegten Höchstversicherungssummen zu beachten.

Leistungsarten

Die Gruppen-Unfallversicherung basiert auf den Gothaer Unfallversicherungsbedingungen für Unternehmerkunden (GUB 2019). Der Gruppen-Unfallversicherung stehen unter anderem die folgenden Leistungen zur Verfügung:

Invaliditätsleistung

Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie stellt dem Versicherten bei gesundheitlichen Dauerschäden als Folge eines Unfalls eine Kapitalleistung zur Verfügung. Damit können teure Spezialbehandlungen, Umschulung und Berufswechsel finanziert, Einkommensverluste gemindert oder erforderliche Umbauten an Haus oder Wohnung vorgenommen werden. Die Invaliditätsleistung kann mit und ohne Progression oder Mehrleistung vereinbart werden. Folgende Progressions- und Mehrleistungsvarianten sind möglich: 225%, 300%, 350% oder 600% Progression sowie Mehrleistung ab 75% oder 90% Invalidität

Wie ist Invalidität definiert?

Invalidität definieren die GUB 2019 als ''dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit''.

Führt ein Unfall innerhalb von 15 Monaten zur Invalidität und wird spätestens nach weiteren 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht, besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme.

Unfall-Invaliditätsrente

Eventuell kann der Beruf nach einem schweren Unfall gar nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen auf der Arbeit bzw. dem direkten Hin- oder Rückweg. Die Unfall-Invaliditätsrente ist hier die geeignete Invaliditätsleistungsart zur Absicherung von dauernden Einkommensverlusten. Die Gothaer bietet zwei Formen der Unfall-Invaliditätsrente an:

  • Die lebenslange Invaliditätsrente
  • Die Invaliditätsrente bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres

Gezahlt wird sie ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Die Unfall-Invaliditätsrente kann sowohl separat als auch zusätzlich vereinbart werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 EUR. Diese kann in Schritten zu jeweils 50 EUR bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 1.500 EUR erhöht werden.

Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb von 15 Monaten zum Tode, entsteht ein Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, deren Höhe die versicherte Invaliditätssumme nicht übersteigen darf.

Unfall-Krankenhaustagegeld

Ein vereinbartes Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bis zu zwei Jahre nach dem Unfall bezahlt, an dem sich der versicherte Arbeitnehmer wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Hierdurch können Mehraufwendungen, zum Beispiel für einen angeratenen Erholungsurlaub, nach einem Unfall aufgefangen werden. Das Genesungsgeld entspricht in der Höhe dem vereinbarten Krankenhaustagegeld und wird ab Entlassung aus dem Krankenhaus gewährt. Es gilt für den gleichen Zeitraum, für den die Gothaer Krankenhaustagegeld geleistet hat - allerdings maximal 100 Tage.

Unfall-Tagegeld

Das Unfall-Tagegeld wird für den Fall gewährt, dass kein Krankenhausaufenthalt ansteht, aber dennoch die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Vor allem Selbständige vereinbaren häufig Tagegeld, um den Verdienstausfall zu ersetzen bzw. zu mindern.

Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfall bezahlt.

Gothaer Unfall Plus 2019 - Highlights

  • Reha-Management bis zu 15.000 EUR
  • Kosten für Dekompressionskammer bei tauchtypischen Gesundheitsschäden bis 15.000 EUR
  • Mitversicherung von Infektionskrankheiten (Immunklausel), zum Beispiel Brucellose, Cholera, Diphtherie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln
  • Gipsgeld von 250 EUR
  • Bergungskosten bis zu 30.000 EUR
  • Kosmetische Opoerationen bis zu 30.000 EUR
  • Reha- und Kurbeihilfe bis zu 1.000 EUR
  • Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für den privaten und beruflichen Bereich bis zu 15.000 EUR
  • Bewusstseinsstörungen durch Medikamente
  • Bewusstseinsstörungen durch Herzinfakt, Schlaganfall sowie epileptische Anfälle
  • Komageld von täglich 30 EUR für maximal 365 Tage
  • Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache und der Blindenschrift bis zu einem Betrag von 1.000 EUR
  • Vorschuss bei schwerwiegender Verletzung von 30% ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 40%
  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen in Höhe von 10.000 EUR

Gothaer Unfall Premium 2019 - Highlights

  • Eigenbewegung der versicherte Person
  • Nochmals verbesserte Gliedertaxe
  • Bergungskosten bis zu 50.000 EUR
  • Kosmetische Operationen bis zu 50.000 EUR
  • Haushaltshilfe maximal 2.500 EUR
  • Helmklausel von 10.000 EUR
  • Gipsgeld von 500 EUR
  • Komageld von täglich 50 EUR für maximal 365 Tage
  • Verkehrsmittel-Todesfallleistung in Höhe von 5.000 EUR
  • Zahnbehandlungskosten für Backenzähne
  • Zerstörung von Zahnersatz
  • Reha- und Kurbeihilfe bis zu 5.000 EUR
  • Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für den privaten und beruflichen Bereich bis zu 20.000 EUR
  • Heilkosten im Ausland bis zu 5.000 EUR
  • Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache und der Blindenschrift bis zu einem Betrag bis zu 5.000 EUR
  • Echtes passives Kriegsrisiko
  • Vorschuss bei schwerwiegender Verletzung von 40 % ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 %
  • Kosten für Dekompressionskammer bei tauchtypischen Gesundheitsschäden bis 20.000 EUR

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