Aktive Bindung von Mitarbeiter*innen – umfassender Unfallschutz zu günstigen Beiträgen

Gruppen-Unfallversicherung

Die Gothaer bietet Arbeitgeber*innen mit der Gruppen-Unfallversicherung die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden als zusätzliche Sozialleistung zu günstigen Beiträgen zu versichern. Somit können die Mitarbeitenden für den Fall eines Unfalls bei der Arbeit, aber auch in allen anderen Lebenslagen weltweit und rund um die Uhr abgesichert werden.

Vertriebsunterstützung für die Gruppen-Unfallversicherung

  • Anspruch auf Leistung besteht bereits ab einer Erwerbsminderung von einem Prozent (gesetzlich erst ab 20 Prozent)
  • Ein Leistungsanspruch besteht in der Regel bei Unfällen in Beruf und Freizeit (gesetzlich nur bei berufsbedingten Unfällen und Wegeunfällen)
  • Individueller Leistungsumfang für die Arbeitnehmer*innen (vier leistungsstarke Progressionsstaffeln, zwei Mehrleistungsmodelle, zwei Unfallrentenmodelle)
  • Mitversicherung der Arbeitgeber*innen ist möglich
  • Erweiterter Unfallbegriff schon im Basisbedingungswerk (z. B. Zeckenstich, erhöhte Kraftanstrengung, Infektionen, Explosions- und Druckwellen etc., siehe Deckungsübersicht Druckstück-Nr.216662)
  • Verbesserter Versicherungsschutz durch die besonderen Produktlinien Gothaer Unfall Plus- und Gothaer Unfall Premium (z. B. Mitversicherung von Eigenbewegung, Höhenkrankheit, Bewusstseinsstörungen, Bergungskosten und kosmetische Operationen bis 1.000.000 Euro, Behinderungsbedingte Umbaukosten etc., siehe Deckungsübersicht Druckstück-Nr.216662)
  • Rehamanagement, um eine optimale Versorgungssituation zu schaffen sowie die schnellstmögliche Genesung und Wiedereingliederung in das Berufsleben zu fördern.
  • Steuerlicher Aspekt

Auch für Vereine, Behörden, Körperschaften und Verbände und Kindergärten, Kinderhorte/Kinderbetreuung.

Die Gothaer Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die nicht-betriebliche Unfallversicherung von Vereinen, Behörden, Körperschaften und Verbänden, Kindergärten etc. zu empfehlen. So kann auch hier der Verein bzw. die Einrichtung durch den Fürsorgegedanken punkten.

Allgemeines

In einer Gruppen-Unfallversicherung für Unternehmerkund*innen können mehrere Personen versichert werden, die im jeweiligen Unternehmen angestellt sein müssen. Der hierfür gewährte Tarif gilt für Verträge ab 21 bis 100 Personen mit namentlicher Nennung (Mischformen mit und ohne namentlicher Nennung sind zulässig) sowie für Gruppen-Unfallversicherungen, die nicht GGP-fähig ist. Verträge mit über 100 Personen können über KI-PM14 angefragt werden.

Deckungsumfang

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Auch Erfrierungen, Sonnenbrände und Sonnenstiche sowie Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und/oder Sauerstoffentzug als Folge eines Unfalls gelten als mitversichert. Versicherungsschutz für Mitarbeitende von Unternehmen besteht weltweit und rund um die Uhr (24-Stunden-Deckung). Der Versicherungsschutz kann auch auf reine Berufsunfälle mit Wegerisiko oder reine Berufsunfälle ohne Wegerisiko eingeschränkt werden. Bei Versicherungen von Vereinen, Behörden, Körperschaften und Verbänden sowie für Kindergärten und Kinderhorte kann nur eine Ausschnittdeckung vereinbart werden.

Deckungsumfang Hinweis
Betriebe 24-Stunden-Deckung
Berufsunfälle mit/ohne Wegerisiko
Dienstreise-Deckung
Es gilt die Gefahrengruppen-Einteilung.
Vereine Begrenzt auf Vereinstätigkeit Für Mitglieder von Sportvereinen wird nach Sportarten unterschieden.
Behörden
Körperschaften
Verbände
Begrenzt auf Neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit Für hauptberufliche Mitarbeiter*innen findet die Gruppen-Unfallversicherung für Betriebe Anwendung.
Kindergärten
Kinderhorte
Begrenzt auf Aufenthalt in Kindergärten/-horten mit/ohne Wegerisiko Für Betreuer*innen/Erzieher*innen ist eine 24-Stunden-Deckung möglich, und zwar nach Gruppen-Unfallversicherung für Betriebe

Zeichnungsgebiet

Grundsätzlich können im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung nur Unternehmen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland versichert werden. Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Europäischen Union kann für diese Unternehmen auch Versicherungsschutz in den jeweiligen Staaten in Kombination mit dem deutschen Hauptvertrag unter Berücksichtigung der jeweiligen landeseigenen Versicherungssteuer zur Verfügung gestellt werden.

Steuerliche Behandlung

Schließt ein/eine Arbeitgeber*in zugunsten seiner/ihrer Arbeitnehmer*in eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge in der Regel Betriebsausgaben dar, die den Betriebsgewinn mindern. Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen von arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungen weitgehend geregelt. Danach ist auch maßgeblich, wem die Ausübung der Rechte zustehen, ob also im Leistungsfall ein Direktanspruch der versicherten Person gegenüber dem Versicherungsunternehmen vereinbart worden ist oder nicht.

Mit Direktanspruch der versicherten Person

Im Leistungsfall kann der/die Arbeitnehmer*in direkt auf das Versicherungsunternehmen zugehen und den Leistungsfall direkt mit diesem abwickeln.

Die Beiträge sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern. Die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei und fließen direkt an den/die Arbeitnehmer*in.

Ohne Direktanspruch der versicherten Person

Im Leistungsfall muss der/die Arbeitnehmer*in den/die Arbeitgeberin einschalten und den Schadenfall über ihn/sie melden und abwickeln. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht daher dem/der Arbeitgeber*in zu; er/sie muss die Leistung allerdings an den/die Arbeitnehmer*in weiterleiten. Die Beiträge sind zum Zeitpunkt der Zahlung (kein steuerpflichtiger Arbeitslohn) und die Leistungen aus dem Vertrag sind im Leistungsfall steuerfrei. Lediglich die von dem/der aktuellen Arbeitgeber*in bis zum Zeitpunkt der ersten Leistungserbringung entrichteten Beiträge müssen dann rückwirkend als Arbeitslohn versteuert werden. Der zu versteuernde Beitrag ist begrenzt auf die Höhe der Versicherungsleistungen.

Detailinformationen zur steuerlichen Behandlung von betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (Druckstück-Nr. 114837).

Versicherungssummen

Für die Festsetzung der Versicherungssummen bitten wir, die in unseren Tarif, Annahme- und Zeichnungsrichtlinien festgelegten Höchstversicherungssummen zu beachten. (Druckstück-Nr. 216661)

Leistungsarten

Vertragliche Grundlage der Gruppen-Unfallversicherung sind die Gothaer Unfallversicherungsbedingungen für Unternehmerkunden (GUB 2024 – Druckstück-Nr. 216659). Folgende Leistungen können vereinbart werden:

Invaliditätsleistung

Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung als Kapitalleistung für die Folgen von gesundheitlichen Dauerschäden nach einem Unfall.

Folgende Modelle der Invaliditätsleistung sind möglich:

Invalidität (Grundsumme)

Invalidität (Grundsumme) mit Mehrleistung ab 75 %

Invalidität (Grundsumme) mit Mehrleistung ab 90 %

Invalidität (Grundsumme) mit Progression 225 %

Invalidität (Grundsumme) mit Progression 300 %

Invalidität (Grundsumme) mit Progression 350 %

Invalidität (Grundsumme) mit Progression 600 %

Damit können teure Spezialbehandlungen, Umschulung und Berufswechsel finanziert, Einkommensverluste gemindert oder erforderliche Umbauten an Haus oder Wohnung vorgenommen werden.

Invaliditätsrente

Die Invaliditätsrente ist die geeignete Invaliditätsleistungsart zur Absicherung von dauernden Einkommensverlusten. Die Gothaer bietet zwei Formen der Invaliditätsrente an:

  • Die lebenslange Invaliditätsrente
  • Die Invaliditätsrente bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres

Gezahlt wird sie ab einem Invaliditätsgrad von 50 %.

Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb von 12 Monaten zum Tode, wird die vereinbarte Todesfallsumme gezahlt.

Krankenhaustagegeld

Ein Krankenhaustagegeld wird für eine unfallbedingte und medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung im Krankenhaus für einen vereinbarten Zeitraum gezahlt.

Für eine ambulante Operation wird ein Krankenhaustagegeld von funf Tagen gezahlt.

Die Erweiterung auf ein doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland von 21 bzw. 30 Tagen ist in den beiden Produktlinien Gothaer Unfall Plus und Gothaer Unfall Premium möglich.

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Hierdurch können Mehraufwendungen, zum Beispiel für einen angeratenen Erholungsurlaub, nach einem Unfall aufgefangen werden. Das Genesungsgeld entspricht in der Höhe dem vereinbarten Krankenhaustagegeld und wird ab Entlassung aus dem Krankenhaus für einen vereinbarten Zeitraum gewährt.

Tagegeld

Das Tagegeld wird gewährt, wenn die Arbeitsfähigkeit unfallbedingt erheblich beeinträchtigt ist und die versicherte Person in ärztlicher Behandlung ist. Vor allem Selbständige können dadurch den Verdienstausfall ersetzen bzw. mindern.

Die Vereinbarung eines Tagegeldes ist wie folgt möglich:

- Tagegeld (ab dem 1. Tag)

- Tagegeld (ab dem 8. Tag)

- Tagegeld (ab dem 15. Tag)

- Tagegeld (ab dem 29. Tag)

Angestellte Arbeitnehmer*innen können das Tagegeld erst ab dem 43. Tag vereinbaren.

Die wichtigsten Highlights

  • Neue Erweiterungen des Unfallbegriffs, z. B. Gesundheitsschädigungen durch ausströmende Dünste/Staubwolken und Säuren, Explosions- und sonstige Druckwellen, mechanische, chemische und elektrische Einwirkung, Fahrsicherheitstrainings, Höhenkrankheit - (siehe auch Übersicht Deckungsumfang - Druckstück-Nr. 216662)
  • Längere Invaliditätsfristen für Eintritt, Feststellung, Geltendmachung einer Invalidität bis zu 24/30 Monate
  • Vier leistungsstarke Invaliditäts-Progressionsstaffeln 225 %, 300 %, 350 %, 600 %
  • Die zusätzliche Invaliditätsleistung bei der Mehrleistung (ab 75 % oder 90 %) ist nur auf die Grundsumme begrenzt
  • • Verbesserte Gliedertaxen
  • Vorschussleistung bei schwerwiegenden Unfallverletzungen
  • Vorsorgedeckung Krieg bis 30 Tage

Auszug der mitversicherten Leistungen ohne Mehrbeitrag aus den Produktlinien Gothaer Unfall Plus und Gothaer Unfall Premium:

  • Unfälle durch Eigenbewegung
  • Bewusstseinsstörungen durch Medikamente, Herzinfarkt, Schlaganfall sowie epileptische Anfälle
  • Erhöhung der Mitversicherung von Bergungskosten und Kosten für kosmetische Operationen bis zu 1.000.000 Euro
  • Reha- und Kurbeihilfe bis 10.000 Euro
  • Zahnbehandlungskosten Schneide-, Eck- und auch für Backenzähne
  • Zerstörung von Zahnersatz
  • Gipsgeld bis zu 500 Euro
  • Sofortleistungen nach einem schweren Unfall
  • Komageld bis zu 50 Euro je Tag für 365 Tage
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen bis zu 15.000 Euro
  • Haushaltshilfegeld bis 2.500 Euro
  • Behinderungsbedingte Mehraufwendungen privat und beruflich je bis zu 30.000 Euro
  • Rehamanagement
  • Psychologische Soforthilfe nach Raubüberfall, Geiselnahme, schwerem Unfall
  • Helmklausel (zusätzliche Invaliditätsleistung bis 10.000 Euro)
  • Passives Kriegsrisiko
  • Verzicht auf Leistungskürzung aufgrund bereits vor dem Unfall bestehender Krankheiten oder Gebrechen bis 50 % (Mitwirkungsanteil)
  • Gäste- und Besucher-, Lebensretter-Unfallversicherung
  • Erlernen der Gebärdensprache und der Blindenschrift bis zu 5.000 Euro
  • Verkehrsmittel-Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro
  • u.v.m.
  • Die Gothaer Unfall Premium kann nur in Kombination mit der Gothaer Unfall Plus vereinbart werden.

Die Gothaer Unfall Premium kann nur in Kombination mit der Gothaer Unfall Plus vereinbart werden.

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