RENDITE
- ab dem 01.04.2024 2,7 % p.a. Rendite nach Kosten
- Quartalsweise neue Zinsdeklaration
Flexibilität, attraktive Rendite und Sicherheit
Ihr/e Kund*in besitzt frei verfügbares Kapital zum Beispiel auf Bankkonten bzw. aus ablaufenden Versicherungen der Gothaer oder vom Mitbewerber. Gerade in der Phase von Inflation suchen viele Anleger*innen eine renditestarke, flexible und doch sichere Anlagemöglichkeit. Das Gothaer Parkkonto ist genau das, was Ihr/e Kund*in benötigt!
Die steigenden Zinsen sind für Lebensversicherer vorteilhaft und sorgen für zusätzliche Freiräume in der Produktgestaltung. Davon sollen unsere Kundinnen und Kunden, aber auch Sie profitieren. Die Rendite nach Kosten beträgt für das zweite Quartal 2,7 % p.a.. Diese Rendite gilt nicht nur für Neuverträge, sondern auch für den gesamten Bestand.
Beim Parkkonto entfällt bei dem Parkkonto für Neuabschlüsse seit 01 / 2022 die Beitragsgarantie. Das führt dazu, dass durch die Kosten die Rückkaufswerte im Angebot (ohne Überschussanteil) jedes Jahr geringfügig fallen.
Bedeutet:
Die Kosten werden vom Einmalbeitrag über die gesamte Laufzeit ratierlich monatlich entnommen. Und monatlich wird die Rendite von 2,7 % p.a. nach Kosten (Deklaration für das zweite Quartal 2024) dem reduzierten Deckungskapital zugeschlagen.
Solange die Rendite nach Kosten nicht unter 0,1 % sinkt, kann unser Kunde mit dem Parkkonto keinen Verlust machen!
Selbst in schwierigsten Marktlagen brachte das Parkkonto 2020-09/2022 noch 0,2 % Rendite – als die meisten Geldinstitute für Einlagen „Strafzinsen“ nahmen.
Darstellung der monatlichen Entnahme von Kosten und Zuteilung der Gewinne:
Dieses Produkt ist speziell zur Wiederanlage von ablaufenden Versicherungen, aber auch zur Anlage von Geldmitteln aus anderen Quellen geeignet. Dazu gehören auch ablaufende Leben-/Rentenversicherungen von Mitbewerbern.
Teilkündigungen sind einmal pro Montag ab 1.000 EUR möglich. Gebühren fallen keine an. Das Vertragsguthaben muss nach der Teilkündigung mindestens 5.000 EUR betragen. Der Kunde kann einmal im Monat eine Teilkündigung schriftlich mit 14 Tagen Vorlauf vor dem nächsten Monatsersten (Feiertage, Jahreswechsel beachten) formlos beantragen. Mit einer Teilkündigung verringern sich die versicherten Leistungen.
Angebot und Antrag
Vertriebs- und Fachinformation
Info- und Werbematerial
Machen Sie das Beste aus Ihrem Vermögen: mit dem Parkkonto! Es kombiniert die hohe Flexibilität und monatliche Verfügbarkeit eines Geldmarktproduktes mit der Leistungsstärke und den Garantieleistungen einer Rentenversicherung:
Ein Parkkonto kann mit dem GoAL / CRM-Antrag über die Abteilung LBP 11 (E-Mail: LV_Service@gothaer.de ) beantragt werden. Auch Auszahlungen können formlos über die Bestandsabteilung abgewickelt werden.
Das Gothaer Parkkonto kann mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden. Selbstverständlich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zu jedem Monatsersten vollständig aufgelöst oder eine lebenslange Rente gewählt werden.
Es wird mindestens ein gleicher Beitrag wie in das Parkkonto in die Gothaer Index Protect, in Gothaer Fonds oder die GarantieRente Index investiert. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer identisch ist. Der 50/50 Verkaufsansatz verschafft die Möglichkeit, auch Summen über 999.999 € insgesamt anlegen zu können, verteilt auf das Parkkonto und ein weiteres Produkt
Für Abschlüsse im ersten Quartal 2023bis 31.03.2023 gilt: das Mindesteintrittsalter beträgt 1 Monat und das Höchsteintrittsalter 75 Jahre.
Wir deklarieren die Annahmerichtlinien für die Phase ab 01.04.2023 neu und informieren rechtzeitig hierüber.
Die Höhe der Mindestanlage liegt bei 10.000 Euro.
Das Geld kann per Kündigung monatlich komplett entnommen werden.
Teilkündigungen sind quartalsweise möglich und betragen mindestens 1.000 EUR. Das verbleibende Vertragsguthaben darf jedoch 5.000 EUR nicht unterschreiten. Kündigungen und Teilkündigungen sind formlos und schriftlich mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zum nächsten Monatsersten mitzuteilen. Hier finden Sie das Änderungsformular.
Generell fallen hierfür keine Gebühren an.
Die Kosten werden vom Einmalbeitrag über die gesamte Laufzeit ratierlich monatlich entnommen.
Und monatlich wird die Rendite dem Deckungskapital zugeschlagen.
Solange die Rendite nach Kosten nicht unter 0,1 % sinkt, kann unser Kunde mit dem Parkkonto gar keinen Verlust machen!
Rendite selbst in schwierigsten Marktlagen: das Parkkonto brachte 2020-09/2022 noch
0,2 % Rendite nach Kosten – als andere „Strafzinsen“ nahmen
Der Kunde erhält jährlich zum Stammmonat eine Information über das erreichte Vertragsguthaben, sowie über die bei Vertragsablauf voraussichtlich erreichte Gesamtleistung zum Stammmonat.
Nach der Aufschubzeit erhält der Kunde eine lebenslange Rente. Alternativ kann er selbstverständlich auch eine Kapitalabfindung oder eine Kombination aus beidem wählen.
Rechtzeitig vor Vertragsablauf bzw. Ende der Aufschubzeit werden die Kunden über alle Möglichkeiten, die Höhe der Kapitalabfindung und Rentenleistungen informiert.
Aufgrund des Versicherungsmantels ergeben sich in der Anspar- und Rentenphase Stundungseffekte mit positiven Auswirkungen auf die Kapitalleistung:
Der ermittelte Steuerbetrag wird durch die Gothaer Lebensversicherung, einschließlich Solidaritätszuschlag (+ ggf. Kirchensteuer), an das Finanzamt abgeführt.
Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie im PartnerPortal (auf dieser Produktseite). Bei Änderungen wird Ihr Kunde rechtzeitig schriftlich informiert.
Um den Rentenversicherungscharakter des Parkkontos hervorzuheben, wurde zusätzlich zur laufenden Rendite ein Schlussüberschussanteil eingeführt.
Bereits nach einer einjährigen Vertragslaufzeit erhält Ihr Kunde bei Verrentung zusätzlich 0,45% a. als Schlussüberschussanteil auf das gesamte Verrentungskapital.
Zunächst steht natürlich die Gothaer ein! Sie ist seit 1827 am Markt etabliert und kürzlich erst unter anderem wegen ihrer Finanzstärke ausgezeichnet worden. Darüber hinaus müssen sich Lebensversicherungsunternehmen an strengen gesetzlichen und Aufsichtsrechtlichen Anforderungen orientieren. Für den schlimmsten Fall gibt es "Protektor". Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 124 ff. VAG) wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer vorgeschrieben. Der bereits in 2002 von der Branche gegründeten Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG wurden dabei die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung übertragen. Durch den Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer und aller sonstigen, begünstigten Personen geschützt. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Die Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds ist für alle Lebensversicherungsunternehmen obligatorisch. Anders als bei der Einlagensicherung der Banken müssen im Ernstfall nicht alle Kunden gleichzeitig ausgezahlt werden, sondern nur dann, wenn ihre Verträge auslaufen d.h. hier ist nicht mit finanziellen Problemen zu rechnen.
Ja, innerhalb der Rentengarantiezeit wird die Summe der noch ausstehenden (Gesamt-)renten als Todesfallleistung ausgezahlt. Zum Rentenbeginn kann der Kunde dabei die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rentengarantiezeit neu festlegen.
Ja, jeweils bis zum Monatsersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, so dass Ihr Kunde sich die Rendite nachträglich bis zu 4 Wochen sichern kann.
Nach der Entscheidung für den lebenslangen Rentenbezug hatte der Kunde bislang keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeiten der Rente. Mit der Kapitaloption im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit bietet die Gothaer deutlich mehr Flexibilität. Denn der Kunde hat im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit das Recht, eine vollständige Kapitalauszahlung oder mehrere Teilauszahlungen zu verlangen.
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