Flexibilität, attraktive Rendite und Sicherheit

Parkkonto

Ihr/e Kund*in besitzt frei verfügbares Kapital zum Beispiel auf Bankkonten bzw. aus ablaufenden Versicherungen der Gothaer oder vom Mitbewerber.

Gerade in der Phase von Inflation suchen viele Anleger*innen eine renditestarke, flexible und doch sichere Anlagemöglichkeit. Das Gothaer Parkkonto ist genau das, was Ihr/e Kund*in benötigt!

Top-Highlights für das Parkkonto

  • Flexible Möglichkeit, Geldmittel bis zum Renteneintritt zu „parken“
  • Bis zu vier Wochen Rendite sichern durch rückwirkenden Vertragsabschluss zum Monatsersten
  • Attraktive Verzinsung des Vermögens ohne Anlagerisiko
  • Kapitalverfügbarkeit ohne Stornogebühren
    • Kündigung monatlich möglich
    • Teilauszahlungen einmal monatlich möglich
  • Auszahlungsflexibilität: Ihre Kundinnen und Kunden können bis zum Ende der Ansparphase vom Kapitalwahlrecht Gebrauch machen; auch Kombinationen von Renten- und Kapitalleistungen sind möglich
  • Jederzeitige Verrentungsoption: Rentenbeginn kann beliebig vorgezogen werden
  • Steuervorteil: Bei Wahl der Rente profitieren Ihre Kundinnen und Kunden von der steuerlich günstigen Behandlung durch die „Ertragsanteilbesteuerung“

Hinweise

Aktuelle Konditionen

Aktuelle Rendite nach Kosten: 2,3% p.a.

Historische Rendite

JahrQuartalRendite (p.a.) nach Kosten
2025Q4
Q3
Q2
Q1
2,3%
2,5%
2,7%
2,7%
2024Q4
Q3
Q2
Q1
2,7%
2,7%
2,7%
2,7%
2023Q4
Q3
Q2
Q1
2,5%
2,2%
1,8 %
1,0 %
2022Q4
Q3
Q2
Q1
0,8%
0,2%
0,2%
0,2%

Neue Tarifgeneration: Änderungen des Parkkonto-Tarifs zum 01.01.2026

Zum 01.01.2026 legen wir eine neue Tarifgeneration für unser Parkkonto auf und bringen in diesem Rahmen auch die Beitragsgarantie für das investierte Kapital zurück. Für Ihre Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass der garantierte Rückkaufswert das investiere Kapital zukünftig wieder unabhängig von der Entwicklung der Überschussbeteiligung im gesamten Vertragsverlauf übersteigt.

Das neue Parkkonto steht ab dem 10. Dezember 2025 in den Angebotssystemen zur Verfügung und kann mit frühestem Versicherungsbeginn 01. Januar 2026 abgeschlossen werden.

Im Detail:

Die Kosten werden dem im Deckungskapital angelegten Einmalbeitrag über die gesamte Laufzeit ratierlich monatlich entnommen. Ebenfalls monatlich wird dem Deckungskapital die Garantieverzinsung gutgeschrieben. Hierdurch ist der eingezahlte Beitrag trotz Abzug der Kosten zu jedem Zeitpunkt im Vertragsverlauf garantiert verfügbar. Zusätzlich werden dem Vertragsguthaben ebenfalls monatlich Überschüsse gemäß aktueller Überschussdeklaration zugeteilt.

Darstellung der monatlichen Entnahme von Kosten und Zuteilung der Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung mit einer beispielhaften Rendite nach Kosten von 2,3% p.a.:

Vertriebsunterstützung für das Gothaer Parkkonto

Tarifdetails

Zielgruppe

Dieses Produkt ist speziell zur Wiederanlage von ablaufenden Versicherungen, aber auch zur Anlage von Geldmitteln aus anderen Quellen geeignet. Dazu gehören auch ablaufende Leben-/Rentenversicherungen von Mitbewerbern.

Mit dem Parkkonto lassen sich insbesondere Kundinnen und Kunden ansprechen, die sich hinsichtlich der Kapitalanlage noch nicht festlegen wollen oder können. Ihre Kundin/Ihr Kunde hält sich mit diesem Produkt alle Optionen offen: Sie/Er kann sich für die Rentenleistung bzw. eine Kombination von Renten- und Kapitalleistung entscheiden.

Allgemeine Produktinformationen

  • Das Parkkonto ist als besondere aufgeschobene Rentenversicherung mit hohen Flexibilitäten entwickelt worden. Zum Ende der Ansparphase (Aufschubzeit) kann neben einer Kapitalabfindung eine lebenslange Rente gewählt werden.
  • Rendite nach Kosten: Der Zinssatz für das Parkkonto wird alle drei Monate neu deklariert. Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich dabei am aktuellen Marktumfeld.
  • Dieses Produkt ist speziell zur Wiederanlage geeignet, aber auch zur Investition anderer Gelder und erfüllt damit den Kundenwunsch nach kurzfristiger Verfügbarkeit, größtmöglicher Anlagesicherheit und attraktiven Erträgen.
  • Das Parkkonto wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Selbstverständlich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zu jedem Monatsersten vollständig aufgelöst oder eine lebenslange Rente gewählt werden.
  • Personenkreis: Natürliche und juristische Personen.
  • Angebote über 500.000 € bis maximal 999.000 € können Sie über LV_Angebote@gothaer.de anfordern

Teilauszahlung

Teilkündigungen sind einmal pro Montag ab 1.000 EUR möglich. Gebühren fallen keine an. Das Vertragsguthaben muss nach der Teilkündigung mindestens 5.000 EUR betragen. Ihre Kundin/Ihr Kunde kann einmal im Monat eine Teilkündigung schriftlich mit 14 Tagen Vorlauf vor dem nächsten Monatsersten (Feiertage, Jahreswechsel beachten) formlos beantragen. Mit einer Teilkündigung verringern sich die versicherten Leistungen.

Kapitaloption im Rentenbezug

Nach der Entscheidung für den lebenslangen Rentenbezug haben Kundinnen und Kunden oftmals keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeiten der Rente. Mit der Kapitaloption im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit bietet die Gothaer Lebensversicherung AG deutlich mehr Flexibilität. Denn Ihre Kundinnen und Kunden haben im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit das Recht, eine vollständige Kapitalauszahlung oder mehrere Teilauszahlungen zu verlangen.

Details zur Kapitaloption im Rentenbezug

  • Kapital kann frühestens nach Ablauf des zweiten Rentenbezugsjahres entnommen werden. Die Kapitaloption gilt bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit (10 Jahre).
  • Zu jedem Rentenzahlungstermin kann die Kapitaloption ausgeübt werden.
  • Der Auszahlungswunsch muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Auszahlungstermin der Gothaer Lebensversicherung AG schriftlich mitgeteilt werden.
  • Der verfügbare Kapitalrahmen reicht von der Mindestauszahlung von 1.000 EUR bis zur garantierten Todesfallleistung (ausstehende garantierte Renten bis zum Ablauf der Garantiezeit) bzw. maximal bis zum Deckungskapital zum Auszahlungszeitpunkt. Die Höhe kann frei gewählt werden.
  • Die Kapitaloption kann auf mehrere Auszahlungen verteilt werden.
  • Aus einem verbleibenden Deckungskapital, z. B. nach einer Teilauszahlung, wird sofort eine neue Rente gezahlt. Unterschreitet die neu berechnete Rente jedoch die tarifliche Mindestrente, wird das restliche Deckungskapital ausgezahlt und der Vertrag erlischt.
  • Ein reduzierter Todesfallschutz bleibt bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit bestehen, sofern nicht das gesamte Kapital ausgezahlt wurde.
  • Als Ausgleich für Bestandskundinnen und -kunden wird bei Auszahlungen im Rentenbezug ein Betrag von 4,5 % des Auszahlungsbetrages zuzüglich 50 Euro zusätzlich dem Vertrag entnommen

Vertragsauflösung

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Monates möglich.

Konditionen

Die Höhe der Rendite ergibt sich aus der Deklaration des Bonussystems des Parkkontos des entsprechenden Quartals. Beim Parkkonto erfolgt die Zuteilung der Überschüsse monatlich, jeweils am 1. des Folgemonats. Bei Verrentung nach mindesten einem Jahr Vertragslaufzeit erhalten Ihre Kundinnen und Kunden für Parkkonten der T-, W- und Y-Generation zusätzlich einen Schlussüberschussanteil für das zu verrentende Kapital.

Todesfallschutz

Bei Todesfall der versicherten Person in der Ansparzeit erhalten die Hinterbliebenen das Deckungskapital samt bereits zugewiesener Überschussbeteiligungen; mindestens jedoch die geleisteten Beiträge, abzüglich im Rahmen von eventuellen Teilkündigungen bereits ausgezahlter Beiträge, unverzinst zurück. Bei Todesfall im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit erhalten die Hinterbliebenen dann die bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten in voller Höhe.

Auszahlungsmöglichkeiten zum Ende der Aufschubzeit

Das Produkt ist als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht konzipiert. Neben der Verrentung kann Ihre Kundin/Ihr Kunde bis zum Ende der Aufschubzeit auch vom Kapitalwahlrecht Gebrauch machen. Es sind auch Kombinationen von Renten- und Kapitalleistungen möglich.

Steuerliche Aspekte

Die Erträge des Kapitals bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts unterliegen die Erträge der Abgeltungsteuer. Bei Teilkündigungen wird anteilig Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) fällig und ausgewiesen. Bei Verrentung ist die Ertragsanteilsbesteuerung für die Rentenleistungen maßgeblich.

Monatliche Rente aus dem Gothaer Parkkonto1.000 EUR
Davon sind 18 % Einkommenssteuerpflichtig (65-Jähriger): 180 EUR
Bei einem persönlichen Einkommenssteuersatz von 30 % ist an Steuer zu zahlen:54 EUR
Höhe der Rente aus Parkkonto nach Steuer:946 EUR

Das bedeutet: Durch die günstige Versteuerung stehen lukrative 946 Euro Rente monatlich zur Verfügung.

Aktuelle Annahmerichtlinien im Gothaer Parkkonto

Annahmerichtlinien Parkkonto

Formulare

Angebot und Antrag

Vertriebs- und Fachinformation

Info- und Werbematerial

Allgemeine Verwaltung

FAQ – Fragen und Antworten zum Parkkonto


Mit dem Parkkonto machen Ihre Kundinnen und Kunden das Beste aus ihrem Vermögen! Es kombiniert die hohe Flexibilität und monatliche Verfügbarkeit eines Geldmarktproduktes mit der Leistungsstärke und den Garantieleistungen einer Rentenversicherung:

Hier finden Sie die passende Antwort

Wie beantragen Sie das Parkkonto?

Ein Parkkonto kann mit dem GoAL / CRM-Antrag über die Abteilung LBP 11 (E-Mail: LV_Service@gothaer.de) beantragt werden. Auch Auszahlungen können formlos über die Bestandsabteilung abgewickelt werden.

Wie lange ist Ihre Kundin/Ihr Kunde vertraglich gebunden?

Das Parkkonto kann mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden. Selbstverständlich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zu jedem Monatsersten vollständig aufgelöst oder eine lebenslange Rente gewählt werden.

Wann kann Geld in der Ansparphase entnommen werden?

Das Geld kann per Kündigung monatlich komplett entnommen werden.

Teilkündigungen sind monatlich möglich und betragen mindestens 1.000 EUR. Das verbleibende Vertragsguthaben darf jedoch 5.000 EUR nicht unterschreiten. Kündigungen und Teilkündigungen sind formlos und schriftlich mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zum nächsten Monatsersten mitzuteilen. Hier finden Sie das Änderungsformular.

Generell fallen hierfür keine Gebühren an.

Ist eine Kapitalentnahme im Rentenbezug möglich?

Nach der Entscheidung für den lebenslangen Rentenbezug haben Kundinnen und Kunden oftmals keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeiten der Rente. Mit der Kapitaloption im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit bietet die Gothaer Lebensversicherung AG deutlich mehr Flexibilität. Denn Ihre Kundinnen und Kunden haben im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit das Recht, eine vollständige Kapitalauszahlung oder mehrere Teilauszahlungen zu verlangen.

Kann Ihre Kundin/Ihr Kunde bei einer Kündigung Geld verlieren?

Für Parkkonten der Y-Generation (Versicherungsbeginn ab 01.01.2026) gilt:

Die Kosten werden dem im Deckungskapital angelegten Einmalbeitrag über die gesamte Laufzeit ratierlich monatlich entnommen. Ebenfalls monatlich wird dem Deckungskapital die Garantieverzinsung gutgeschrieben. Hierdurch ist der eingezahlte Beitrag trotz Abzug der Kosten zu jedem Zeitpunkt im Vertragsverlauf garantiert verfügbar. Verluste können Ihren Kundinnen und Kunden also auch bei einer Kündigung nicht entstehen.

Für ältere Parkkonten der T- und W-Generation gilt dahingegen weiterhin:

Solange die Rendite nach Kosten nicht unter 0,1 % sinkt, können Ihre Kundinnen und Kunden mit dem Parkkonto keinen Verlust machen! Selbst in schwierigsten Marktlagen brachte das Parkkonto 2020-09/2022 noch 0,2 % Rendite – als die meisten Geldinstitute für Einlagen „Strafzinsen“ nahmen.

Wie wird über den Vertragsstand informiert?

Ihre Kundin/ihr Kunde erhält jährlich zum Stammmonat eine Information über das erreichte Vertragsguthaben, sowie über die bei Vertragsablauf voraussichtlich erreichte Gesamtleistung zum Stammmonat.

Was muss Ihre Kundin/Ihre Kunde zum Ende der Aufschubzeit beachten?

Nach der Aufschubzeit erhält Ihre Kundin/Ihr Kunde eine lebenslange Rente. Alternativ kann selbstverständlich auch eine Kapitalabfindung oder eine Kombination aus beidem gewählt werden.

Rechtzeitig vor Vertragsablauf bzw. Ende der Aufschubzeit werden Ihre Kundinnen und Kunden über alle Möglichkeiten, die Höhe der Kapitalabfindung und Rentenleistungen informiert.

Wie sind die Erträge zu versteuern?

Aufgrund des Versicherungsmantels ergeben sich in der Anspar- und Rentenphase Stundungseffekte mit positiven Auswirkungen auf die Kapitalleistung:

  • In der Aufschubzeit werden die erwirtschafteten Zinsen eines Jahres nicht wie bei einem Bankprodukt jährlich versteuert. Diese ergibt einen optimierten Zinseszinseffekt in der Aufschubzeit.
  • Bei Auszahlungen in der Aufschubphase bzw. bei Nutzung des Kapitalwahlrechtes fällt die Kapitalertragssteuer erst zum Zeitpunkt der Auszahlung an.
  • Im Rentenbezug ist die Ertragsanteilsbesteuerung maßgeblich, d. h. nur ein geringer Anteil der Rentenleistungen wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt oder die Erträge den freigestellten Betrag übersteigen:

Der ermittelte Steuerbetrag wird durch die Gothaer Lebensversicherung AG, einschließlich Solidaritätszuschlag (ggf. zuzüglich Kirchensteuer), an das Finanzamt abgeführt.

Mit welcher Rendite kann künftig gerechnet werden?

Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie im PartnerPortal (auf dieser Produktseite). Bei Änderungen werden Ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig schriftlich informiert.

Gibt es eine Einlagensicherung bei der Lebensversicherung?

Zunächst steht natürlich die Gothaer Lebensversicherung AG ein! Sie ist seit 1827 am Markt etabliert und kürzlich erst unter anderem wegen ihrer Finanzstärke ausgezeichnet worden. Darüber hinaus müssen sich Lebensversicherungsunternehmen an strengen gesetzlichen und Aufsichtsrechtlichen Anforderungen orientieren. Für den schlimmsten Fall gibt es "Protektor". Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 124 ff. VAG) wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer vorgeschrieben. Der bereits in 2002 von der Branche gegründeten Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG wurden dabei die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung übertragen. Durch den Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer und aller sonstigen, begünstigten Personen geschützt. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Die Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds ist für alle Lebensversicherungsunternehmen obligatorisch. Anders als bei der Einlagensicherung der Banken müssen im Ernstfall nicht alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig ausgezahlt werden, sondern nur dann, wenn ihre Verträge auslaufen, d. h. hier ist nicht mit finanziellen Problemen zu rechnen.

Tod nach Rentenbeginn: Werden die Renten inkl. ÜA abgefunden? Wenn ja, in welcher Höhe?

Ja, innerhalb der Rentengarantiezeit wird die Summe der noch ausstehenden (Gesamt-)renten als Todesfallleistung ausgezahlt. Zum Rentenbeginn kann Ihre Kundin/Ihr Kunde dabei die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rentengarantiezeit neu festlegen.

Kann eine Rückdatierung erfolgen?

Ja, jeweils bis zum Monatsersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, so dass Ihre Kundinnen und Kunden sich die Rendite nachträglich bis zu 4 Wochen sichern können.

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