Wie beantragen Sie das Parkkonto?
Ein Parkkonto kann mit dem GoAL / CRM-Antrag über die Abteilung LBP 11 (E-Mail: LV_Service@gothaer.de) beantragt werden. Auch Auszahlungen können formlos über die Bestandsabteilung abgewickelt werden.
Wie lange ist Ihre Kundin/Ihr Kunde vertraglich gebunden?
Das Parkkonto kann mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden. Selbstverständlich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zu jedem Monatsersten vollständig aufgelöst oder eine lebenslange Rente gewählt werden.
Wann kann Geld in der Ansparphase entnommen werden?
Das Geld kann per Kündigung monatlich komplett entnommen werden.
Teilkündigungen sind monatlich möglich und betragen mindestens 1.000 EUR. Das verbleibende Vertragsguthaben darf jedoch 5.000 EUR nicht unterschreiten. Kündigungen und Teilkündigungen sind formlos und schriftlich mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zum nächsten Monatsersten mitzuteilen. Hier finden Sie das Änderungsformular.
Generell fallen hierfür keine Gebühren an.
Ist eine Kapitalentnahme im Rentenbezug möglich?
Nach der Entscheidung für den lebenslangen Rentenbezug haben Kundinnen und Kunden oftmals keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeiten der Rente. Mit der Kapitaloption im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit bietet die Gothaer Lebensversicherung AG deutlich mehr Flexibilität. Denn Ihre Kundinnen und Kunden haben im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit das Recht, eine vollständige Kapitalauszahlung oder mehrere Teilauszahlungen zu verlangen.
Kann Ihre Kundin/Ihr Kunde bei einer Kündigung Geld verlieren?
Für Parkkonten der Y-Generation (Versicherungsbeginn ab 01.01.2026) gilt:
Die Kosten werden dem im Deckungskapital angelegten Einmalbeitrag über die gesamte Laufzeit ratierlich monatlich entnommen. Ebenfalls monatlich wird dem Deckungskapital die Garantieverzinsung gutgeschrieben. Hierdurch ist der eingezahlte Beitrag trotz Abzug der Kosten zu jedem Zeitpunkt im Vertragsverlauf garantiert verfügbar. Verluste können Ihren Kundinnen und Kunden also auch bei einer Kündigung nicht entstehen.
Für ältere Parkkonten der T- und W-Generation gilt dahingegen weiterhin:
Solange die Rendite nach Kosten nicht unter 0,1 % sinkt, können Ihre Kundinnen und Kunden mit dem Parkkonto keinen Verlust machen! Selbst in schwierigsten Marktlagen brachte das Parkkonto 2020-09/2022 noch 0,2 % Rendite – als die meisten Geldinstitute für Einlagen „Strafzinsen“ nahmen.
Wie wird über den Vertragsstand informiert?
Ihre Kundin/ihr Kunde erhält jährlich zum Stammmonat eine Information über das erreichte Vertragsguthaben, sowie über die bei Vertragsablauf voraussichtlich erreichte Gesamtleistung zum Stammmonat.
Was muss Ihre Kundin/Ihre Kunde zum Ende der Aufschubzeit beachten?
Nach der Aufschubzeit erhält Ihre Kundin/Ihr Kunde eine lebenslange Rente. Alternativ kann selbstverständlich auch eine Kapitalabfindung oder eine Kombination aus beidem gewählt werden.
Rechtzeitig vor Vertragsablauf bzw. Ende der Aufschubzeit werden Ihre Kundinnen und Kunden über alle Möglichkeiten, die Höhe der Kapitalabfindung und Rentenleistungen informiert.
Wie sind die Erträge zu versteuern?
Aufgrund des Versicherungsmantels ergeben sich in der Anspar- und Rentenphase Stundungseffekte mit positiven Auswirkungen auf die Kapitalleistung:
- In der Aufschubzeit werden die erwirtschafteten Zinsen eines Jahres nicht wie bei einem Bankprodukt jährlich versteuert. Diese ergibt einen optimierten Zinseszinseffekt in der Aufschubzeit.
- Bei Auszahlungen in der Aufschubphase bzw. bei Nutzung des Kapitalwahlrechtes fällt die Kapitalertragssteuer erst zum Zeitpunkt der Auszahlung an.
- Im Rentenbezug ist die Ertragsanteilsbesteuerung maßgeblich, d. h. nur ein geringer Anteil der Rentenleistungen wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
Sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt oder die Erträge den freigestellten Betrag übersteigen:
Der ermittelte Steuerbetrag wird durch die Gothaer Lebensversicherung AG, einschließlich Solidaritätszuschlag (ggf. zuzüglich Kirchensteuer), an das Finanzamt abgeführt.
Mit welcher Rendite kann künftig gerechnet werden?
Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie im PartnerPortal (auf dieser Produktseite). Bei Änderungen werden Ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig schriftlich informiert.
Gibt es eine Einlagensicherung bei der Lebensversicherung?
Zunächst steht natürlich die Gothaer Lebensversicherung AG ein! Sie ist seit 1827 am Markt etabliert und kürzlich erst unter anderem wegen ihrer Finanzstärke ausgezeichnet worden. Darüber hinaus müssen sich Lebensversicherungsunternehmen an strengen gesetzlichen und Aufsichtsrechtlichen Anforderungen orientieren. Für den schlimmsten Fall gibt es "Protektor". Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§§ 124 ff. VAG) wurde die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer vorgeschrieben. Der bereits in 2002 von der Branche gegründeten Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG wurden dabei die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung übertragen. Durch den Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer und aller sonstigen, begünstigten Personen geschützt. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Die Mitgliedschaft im gesetzlichen Sicherungsfonds ist für alle Lebensversicherungsunternehmen obligatorisch. Anders als bei der Einlagensicherung der Banken müssen im Ernstfall nicht alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig ausgezahlt werden, sondern nur dann, wenn ihre Verträge auslaufen, d. h. hier ist nicht mit finanziellen Problemen zu rechnen.
Tod nach Rentenbeginn: Werden die Renten inkl. ÜA abgefunden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Ja, innerhalb der Rentengarantiezeit wird die Summe der noch ausstehenden (Gesamt-)renten als Todesfallleistung ausgezahlt. Zum Rentenbeginn kann Ihre Kundin/Ihr Kunde dabei die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rentengarantiezeit neu festlegen.
Kann eine Rückdatierung erfolgen?
Ja, jeweils bis zum Monatsersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, so dass Ihre Kundinnen und Kunden sich die Rendite nachträglich bis zu 4 Wochen sichern können.