Zielgruppe
Dieses Produkt ist speziell zur Wiederanlage von ablaufenden Versicherungen, aber auch zur Anlage von Geldmitteln aus anderen Quellen geeignet. Dazu gehören auch ablaufende Leben-/Rentenversicherungen von Mitbewerbern.
Mit dem Parkkonto lassen sich insbesondere Kunden ansprechen, die sich hinsichtlich der Kapitalanlage noch nicht festlegen wollen oder können. Der Kunde hält sich mit diesem Produkt alle Optionen offen: Er kann sich für die Rentenleistung bzw. einer Kombination von Renten- und Kapitalleistung entscheiden.
Allgemeine Produktinformationen
- Rendite nach Kosten: Der Zinssatz für das Gothaer Parkkonto wird alle drei Monate neu deklariert. Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich dabei am aktuellen Marktumfeld.
- Das Parkkonto ist als besondere aufgeschobene Rentenversicherung mit hohen Flexibilitäten entwickelt worden. Zum Ende der Ansparphase (Aufschubzeit) kann neben einer Kapitalabfindung eine lebenslange Rente gewählt werden.
- Dieses Produkt ist speziell zur Wiederanlage geeignet, aber auch zur Investition anderer Gelder und erfüllt damit den Kundenwunsch nach kurzfristiger Verfügbarkeit, größtmöglicher Anlagesicherheit und attraktiven Erträgen.
- Das Gothaer Parkkonto wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Selbstverständlich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalenderwochen zu jedem Monatsersten vollständig aufgelöst oder eine lebenslange Rente gewählt werden.
- Auszahlungen: (Teil-) Auszahlungen sind einmal im Montag möglich. Es fallen keine Gebühren an. Fällt das verbleibende Vertragsguthaben nach einer (Teil-) Auszahlung unter 5.000 Euro, wird das Parkkonto aufgelöst und der Restbetrag ausgezahlt.
- Personenkreis: Natürliche und juristische Personen. Pro Versicherungsnehmer, versicherte Person oder wirtschaftlich berechtigte Person kann nur ein Parkkonto abgeschlossen werden.
- Todesfallschutz: Bei Todesfall der versicherten Person in der Ansparzeit erhalten die Hinterbliebenen das Deckungskapital samt bereits zugewiesener Überschussbeteiligungen; mindestens jedoch die geleisteten Beiträge, abzüglich im Rahmen von eventuellen Teilkündigungen bereits ausgezahlter Beiträge, unverzinst zurück. Bei Todesfall im Rentenbezug während der Rentengarantiezeit erhalten die Hinterbliebenen dann die bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten in voller Höhe.
- Angebote über 500.000 € bis maximal 999.000 € können Sie über LV_Angebote@gothaer.de anfordern
Teilauszahlung
Teilkündigungen sind einmal pro Montag ab 1.000 EUR möglich. Gebühren fallen keine an. Das Vertragsguthaben muss nach der Teilkündigung mindestens 5.000 EUR betragen. Der Kunde kann einmal im Monat eine Teilkündigung schriftlich mit 14 Tagen Vorlauf vor dem nächsten Monatsersten (Feiertage, Jahreswechsel beachten) formlos beantragen. Mit einer Teilkündigung verringern sich die versicherten Leistungen.