Seit dem 02.08.2022 greift die neue Taxonomie- und Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit. Sie bezieht sich auf die Ergänzung der Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten um die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Berater*innen ihre Kund*innen im Rahmen des Beratungsprozesses für Versicherungsanlageprodukte Fragen nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen stellen. Wenn das Thema Nachhaltigkeit den befragten Kund*innen wichtig ist, soll im Beratungsgespräch das Verständnis entwickelt und herausgearbeitet werden, inwieweit Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund*innen in deren Anlagezielen enthalten sein sollen.
Unser Beratungsansatz für die Versicherungsanlageprodukte bleibt unverändert - ergänzt wird lediglich die Chance auch den Trend Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die Kunden auch in diesem Bereich erfolgreich zu beraten.
Wichtiger Hinweis zur Datenlage in 2023:
Wie schon angesprochen, sind Unternehmen, in die investiert wird (z.B. in Aktien), erst ab 2023 verpflichtet, die erforderlichen Daten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung zu liefern. Fonds und Indizes können erst mit Erhalt dieser Daten vollständig bewertet werden, so dass branchenbedingt aktuell nur geringe Mindestanteile ausgewiesen werden können.
Sofern ein Kunde in der Geeignetheitsprüfung Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechend der o.g. Abfragen äußert, unterstützt der von uns erstellte Leitfaden und das Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen für eine erfolgreiche Kundenberatung.