Nachhaltigkeit in der Versicherungsanlageberatung.

Taxonomie- und Offenlegungsverordnung bei der Geeignetheitsprüfung

In unserer Unternehmensstrategie haben wir das Thema Nachhaltigkeit fest verankert. Unser Anspruch lautet „glaubhaft nachhaltig“ zu sein. Daran wollen wir uns messen lassen. Eine bessere Zukunft (ver-)sichern. Dieser Leitsatz drückt unseren Beitrag für die nachfolgenden Generationen aus. Wir übernehmen Verantwortung, damit wir diese Menschheitsaufgabe gemeinsam lösen.

Seit dem 02.08.2022 greift die neue Taxonomie- und Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit. Sie bezieht sich auf die Ergänzung der Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten um die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Berater*innen ihre Kund*innen im Rahmen des Beratungsprozesses für Versicherungsanlageprodukte Fragen nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen stellen. Wenn das Thema Nachhaltigkeit den befragten Kund*innen wichtig ist, soll im Beratungsgespräch das Verständnis entwickelt und herausgearbeitet werden, inwieweit Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund*innen in deren Anlagezielen enthalten sein sollen.

Unser Beratungsansatz für die Versicherungsanlageprodukte bleibt unverändert - ergänzt wird lediglich die Chance auch den Trend Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die Kunden auch in diesem Bereich erfolgreich zu beraten.


Wichtiger Hinweis zur Datenlage in 2023:

Wie schon angesprochen, sind Unternehmen, in die investiert wird (z.B. in Aktien), erst ab 2023 verpflichtet, die erforderlichen Daten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung zu liefern. Fonds und Indizes können erst mit Erhalt dieser Daten vollständig bewertet werden, so dass branchenbedingt aktuell nur geringe Mindestanteile ausgewiesen werden können.

Sofern ein Kunde in der Geeignetheitsprüfung Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechend der o.g. Abfragen äußert, unterstützt der von uns erstellte Leitfaden und das Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen für eine erfolgreiche Kundenberatung.


Nachhaltigkeit wird ein fester Bestandteil des Beratungsprozesses in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten

Ab dem 02.08.2022 muss der Kunde in der Geeignetheitsprüfung zu seinen etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden.


Was bedeutet dies für die Geeignetheitsprüfung?

Die bisherigen Kriterien der Geeignetheitsprüfung werden um die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen erweitert.


Was versteht man unter der neuen Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen?

Der Kunde hat die Möglichkeit Mindestanteile und auch nachteilige Auswirkungen in seinem Versicherungsanlageprodukt zu berücksichtigen.

Dies erfolgt über folgende drei Abfragen:

Der Kunde kann bestimmen, dass ein Versicherungsanlageprodukt einen …

  • Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen berücksichtigt. Hierunter versteht man die 6 bekannten Umweltziele (Bsp. Klimaschutz, Verringerung der Umweltverschmutzung usw.)
  • Mindestanteil in nachhaltige Investitionen berücksichtigt. Hierunter findet sich der sogenannte ESG-Ansatz wieder (Bsp. Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung).


Er kann außerdem bestimmen:

  • dass in seinem Versicherungsanlageprodukt bestimmte nachteilige Auswirkungen berücksichtigt werden und welche Nachhaltigkeitsfaktoren dafür maßgeblich sein sollen (Bsp. Reduzierung von Treibhausgasen)


Welche Produkte sind betroffen?

Die Neuerungen gelten für alle Versicherungsanlageprodukte aus der Schicht 3. Somit sind die klassischen Rentenversicherungsprodukte und unsere Leadprodukte GarantieRente Index (GRI), Gothaer Index Protect (GIP) von der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz betroffen. Ihre Rolle in der Kundenberatung zu Altersvorsorgeprodukten wird durch das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung weiter zunehmen. Nutzen Sie dies als vertriebliche Chance zur Kundenbindung.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Verkaufsunterlagen, welche Sie für den Beratungsprozess benötigen.

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