Nachhaltigkeit in der Versicherungsanlageberatung.
In unserer Unternehmensstrategie haben wir das Thema Nachhaltigkeit fest verankert. Unser Anspruch lautet „glaubhaft nachhaltig“ zu sein. Daran wollen wir uns messen lassen. Eine bessere Zukunft (ver-)sichern. Dieser Leitsatz drückt unseren Beitrag für die nachfolgenden Generationen aus. Wir übernehmen Verantwortung, damit wir diese Menschheitsaufgabe gemeinsam lösen.
Das wichtigste in Kürze
Seit dem 02.08.2022 greift die neue Taxonomie- und Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit. Sie bezieht sich auf die Ergänzung der Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten um die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Berater*innen ihre Kund*innen im Rahmen des Beratungsprozesses für Versicherungsanlageprodukte Fragen nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen stellen. Wenn das Thema Nachhaltigkeit den befragten Kund*innen wichtig ist, soll im Beratungsgespräch das Verständnis entwickelt und herausgearbeitet werden, inwieweit Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund*innen in deren Anlagezielen enthalten sein sollen.
Unser Beratungsansatz für die Versicherungsanlageprodukte bleibt unverändert - ergänzt wird lediglich die Chance auch den Trend Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die Kunden auch in diesem Bereich erfolgreich zu beraten.
Wie schon angesprochen, sind Unternehmen, in die investiert wird (z.B. in Aktien), erst ab 2023 verpflichtet, die erforderlichen Daten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung zu liefern. Fonds und Indizes können erst mit Erhalt dieser Daten vollständig bewertet werden, so dass branchenbedingt aktuell nur geringe Mindestanteile ausgewiesen werden können.
Sofern ein Kunde in der Geeignetheitsprüfung Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechend der o.g. Abfragen äußert, unterstützt der von uns erstellte Leitfaden und das Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen für eine erfolgreiche Kundenberatung.
Details
Ab dem 02.08.2022 muss der Kunde in der Geeignetheitsprüfung zu seinen etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden.
Die bisherigen Kriterien der Geeignetheitsprüfung werden um die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen erweitert.
Der Kunde hat die Möglichkeit Mindestanteile und auch nachteilige Auswirkungen in seinem Versicherungsanlageprodukt zu berücksichtigen.
Dies erfolgt über folgende drei Abfragen:
Der Kunde kann bestimmen, dass ein Versicherungsanlageprodukt einen …
Er kann außerdem bestimmen:
Die Neuerungen gelten für alle Versicherungsanlageprodukte aus der Schicht 3. Somit sind die klassischen Rentenversicherungsprodukte und unsere Leadprodukte GarantieRente Index (GRI), Gothaer Index Protect (GIP) von der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz betroffen. Ihre Rolle in der Kundenberatung zu Altersvorsorgeprodukten wird durch das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung weiter zunehmen. Nutzen Sie dies als vertriebliche Chance zur Kundenbindung.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Verkaufsunterlagen, welche Sie für den Beratungsprozess benötigen.
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