Aus Altersvorsorge wird ZukunftsVorsorge
Die Deutschen leben im Schnitt 7 Jahre länger, als sie denken. Eine lange Zeit, die für schöne Dinge genutzt werden kann, aber auch bei der eigenen finanziellen ZukunftsVorsorge berücksichtigt werden muss. Für ihr Alter wünschen sich die meisten Kunden eine Geldanlage, die sicher ist, flexibel bleibt und auch einen Ertrag erwirtschaftet. Betrachtet man die gesetzliche Rente, so stellt man fest, dass diese in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard zu halten.
Verkaufsargumente
Einfach verkaufen: Die ZukunftsVorsorge bietet alles, was eine sorgenfreie finanzielle Zukunft braucht -- Garantien, Flexibilität und einen individuellen Risikoschutz.
Tarifdetails
CR17-13: GarantieRente (Privatkunden)
CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.
Garantien vor Rentenbeginn
Die beitragsbezogene Garantie sichert eingezahlten Beiträge während der Vertragslaufzeit in Höhe des gewählten Beitragsgarantieniveaus ab. Diese stehen den Kund*innen zum Rentenbeginn zur Verfügung (abzüglich der Beiträge für eine ggfs. vereinbarte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung).
Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitiert der Kunde von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhält die höchste aus folgenden drei Renten:
Langlebigkeit
Wir Menschen leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken ? das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer GarantieRente.
Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen die höhere Summe aus den eingezahlten Beiträgen bzw. des vorhandenen Vertragsguthabens. In einer etwaigen Verlängerungsphase zahlen wir das vorhandene Vertragsguthaben aus.
Nach Rentenbeginn:
Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Kapital oder als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Wahl einer Rentengarantiezeit sichert die Hinterbliebenen in besonderer Form ab. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn geändert werden.
Pflegefall
Mit der Gothaer GarantieRente sichert sich Ihr Kunde die Option einer Grundsicherung.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Berufsunfähigkeitsschutz
Die eigene Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie ZukunftsVorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur GarantieRente optional hinzugewählt werden:
Ist das Kind versicherte Person besteht die Möglichkeit, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung über maximal 1.000 EUR monatlicher BU-Rente abzuschließen, höchstens aber das 20-fache der garantierten Mindestaltersrente. Es gilt der dann gültige Kurzantrag und folgende weitere Bedingungen:
Dynamik
Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge zwischen 3 % bis 5 % vereinbart werden. Der Beitrag erhöht sich im gewünschten Rhythmus um den gewählten Prozentsatz. Der Kunde kann die dynamischen Erhöhungen beliebig oft aussetzen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufnehmen.
Beitragserhöhungen
Mit kleinen Beiträgen starten und während der Laufzeit die Beiträge erhöhen – und das ohne Gesundheitsprüfung! Die Erhöhung muss zwischen 60 und 300 EUR im Jahr betragen. Das entspricht einer Erhöhung des Monatsbeitrages von 5 bis 25 EUR. Die Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen darf maximal so groß sein wie die Hälfte des zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitrages. Die erste Erhöhung kann nach 5 Jahren durchgeführt werden.
Zuzahlungen
Die Rente kann auch mit Zuzahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Zuzahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Summe der Zuzahlungen darf maximal das Doppelte der zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitragssumme betragen.
Zahlungsunterbechungen/Beitragsreduktion
Der Kunde kann seine Beiträge jederzeit flexibel aussetzen, reduzieren und freistellen.
Entnahmen
Entsprechend der gewählten Beitragszahlweise kann der Kunde Geld aus seinem Vertrag entnehmen. Die ausgezahlte Summe muss mindestens 1.000 EUR betragen und es müssen 1.000 EUR Vertragsguthaben verbleiben (bei Einmalbeiträgen 3.000 EUR). Auch wenn kurzfristig Geld benötigt wird, die Altersvorsorge bleibt bestehen.
Rentenbeginn
Der Rentenbeginn kann flexibel um fünf Jahre vor und 15 Jahre nach hinten verlegt werden, maximal aber bis Alter 80.
Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn
Der Kunde kann zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung wählen.
Bei der Überschussverwendung wird zwischen der Anspar- und der Rentenphase unterschieden.
Ansparphase
In der Ansparphase werden bei der Gothaer GarantieRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben des Kunden.
Rentenphase
In der Rentenphase besteht die Möglichkeit zwischen den Überschusssystemen "Bonusrente" und "Gewinnrente" zu wählen. Die Gewinnrente wird bei gleichbleibenden Überschüssen so berechnet, dass sie während der gesamten Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt. Bei sich verändernden Überschüssen kann die Gewinnrente entweder steigen oder sinken. Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt. Die Gewinn- bzw. Bonusrente enthält gegebenenfalls noch die sogenannte Zusatzrente. Diese ist nach Art der Gewinnrente konzipiert und kann entweder steigen, gleich bleiben, fallen bzw. ganz entfallen.
Monatliche Mindestbeiträge für 90 % Beitragsgarantie (GR)
GarantieRente Schicht 3 und DV | ||
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Laufzeit / Mindestbetrag | Preisklassen E, K | Preisklassen G, Q, R |
bis 16 Jahre | 30 EUR | 20 EUR |
17-30 Jahre | 30 EUR | 20 EUR |
> 30 Jahre | 20 EUR | 15 EUR |
Rentenbeginn,- Eintrittsalter und Aufschubzeit
GarantieRente (Schicht 3) | |
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Maximaler planmäßiger Rentenbeginn | 70 Jahre |
Mindest-Aufschubzeit | 8 Jahre (laufend), 5 Jahre (Einmalbeitrag) |
Maximales Eintrittsalter | 62 Jahre (laufend), 65 Jahre (Einmalbeitrag) |
Technische Grenzen auf einen Blick
Thema | Grenze |
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Grenzen Vorverlegungs- und Verlängerungsphase | Maximale Dauer Vorverlegungsphase = 5 Jahre vor planmäßigen Altersrentenbeginn Maximale Dauer Verlängerungsphase = 15 Jahre und spätestens möglicher Altersrentenbeginn = das vollendete 80. Lebensjahr |
Grenzen BU-Option für Kinder | Monatliche BU-Rente darf maximal 1.000 EUR betragen und maximal dem 20-fachen der garantierten Altersrente |
Dynamikbegrenzung | Die letzte Dynamikerhöhung kann bis spätestens 5 Jahre vor Rentenbeginn erfolgen; dies gilt auch für die BBG-Dynamik. Hat die VP bereits das 67. Lebensjahr vollendet, ist eine Erhöhung ebenfalls nicht mehr möglich. Die erste Erhöhung erfolgt frühestens nach Ablauf eines Jahres. Es dürfen zum Erhöhungszeitpunkt keine Leistungen aus der BU-Versicherung bezogen werden. Es sind volle Prozentsätze zwischen 3 % und 5 % möglich. In der bAV ist nur BBG-Dynamik möglich. |
Teilrente | Die Teilrente kann frühestens 5 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn und 5 Jahre nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 2 Wochen vor der Auszahlung beantragt werden. Das verbleibende Vertragsguthaben muss mindestens 3.000 EUR und die Teilrente muss mindestens 300 EUR p. a. betragen. |
Rentengarantiezeit (RGZ) und Kapitaloption während der Rentengarantiezeit | Eine Änderung der RGZ ist bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn möglich. Die Ausübung der Kapitaloption ist während der RGZ frühestens 2 Jahre nach Rentenbeginn möglich. Jede Auszahlung muss mindestens 1.000 EUR betragen. Die Auszahlungssumme zzgl. Kosten und Gebühren darf weder höher sein als das Deckungskapital, noch höher als die Summe der ausstehenden garantierten Renten. Sofern die verbleibende Rente 300 EUR jährlich unterschreitet, wird das Deckungskapital ausgezahlt und der Vertrag endet. Die maximale RGZ beträgt 21 Jahre bei planmäßigen Rentenbeginn im Alter 67. |
Ergänzungszahlungen ohne erneute Gesundheitsprüfung | Bis 5 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn können bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres der VP ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu 12 Ergänzungszahlungen pro Kalenderjahr geleistet werden. Voraussetzung ist, dass keine Leistung aus der BUZ zum Zeitpunkt der Ergänzungszahlung erfolgt. Die BU-Rente, sofern vereinbart, erhöht sich durch die Ergänzungs- zahlung nicht. Die Ergänzungszahlung muss mindestens 100 EUR und darf höchstens 50.000 EUR betragen. Die Summe aller Ergänzungszahlungen darf nicht größer sein als die Summe aller Beiträge. Im Fall von dynamischen/ außerplanmäßigen Erhöhungen dürfen sie zudem nicht größer sein als das Doppelte der Summe der zum Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge. |
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung | Außerplanmäßige Beitragserhöhungen können einmal jährlich, jedoch frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn und spätestens fünf Jahre vor planmäßigem Rentenbeginn, erfolgen. Die Beitragserhöhung wirkt sich nicht auf die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus. Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung darf die VP nicht berufsunfähig sein. Bei jeder außerplanmäßigen Beitragserhöhung muss sich der Beitrag um mindestens 60 EUR und um maximal 300 EUR pro Jahr erhöhen. Mit der Summe der außerplanmäßigen Beitragserhöhungen kann der zu Vertrags- beginn vereinbarte Beitrag maximal verdoppelt werden. |
Zahlungsunterbrechung | Eine Zahlungsunterbrechung kann für die Dauer von 3 bis 36 Monaten erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Summe der durch die Zahlungsunter- brechung entfallenen Beiträge mindestens dem Vertragsguthaben entspricht. |
Teilauszahlung | Eine Teilauszahlung kann vor Rentenbeginn zu jedem Fälligkeitstermin eines Beitrages mit einer Vorlauffrist von 2 Wochen beantragt werden. Die Teilauszahlung muss mindestens 1.000 EUR betragen. Das verbleibende Guthaben muss mindestens 1.000 EUR bzw. 3.000 EUR betragen, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde bzw. es sich um einen Einmalbeitrag handelt. |
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