Allgemeine Produktinformationen
CR17-13: GarantieRente (Privatkunden)
CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.
Garantien
Garantien vor Rentenbeginn
Die beitragsbezogene Garantie sichert eingezahlten Beiträge während der Vertragslaufzeit in Höhe des gewählten Beitragsgarantieniveaus ab. Diese stehen den Kund*innen zum Rentenbeginn zur Verfügung (abzüglich der Beiträge für eine ggfs. vereinbarte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung).
Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitiert der Kunde von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhält die höchste aus folgenden drei Renten:
- Garantierte Mindestrente. Diese ergibt sich aus dem garantierten Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn gültigen Rentenfaktor.
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn garantierten Rentenfaktor.
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).
Risikoschutz
Langlebigkeit
Wir Menschen leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken ? das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer GarantieRente.
Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen die höhere Summe aus den eingezahlten Beiträgen bzw. des vorhandenen Vertragsguthabens. In einer etwaigen Verlängerungsphase zahlen wir das vorhandene Vertragsguthaben aus.
Nach Rentenbeginn:
Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Kapital oder als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Wahl einer Rentengarantiezeit sichert die Hinterbliebenen in besonderer Form ab. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn geändert werden.
Pflegefall
Mit der Gothaer GarantieRente sichert sich Ihr Kunde die Option einer Grundsicherung.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Kostenlos in der Ansparphase
- Automatischer Einschluss bei versicherten Personen bis Alter 49, darüber hinaus mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung
- Innerhalb des letzten Jahres vor Rentenbeginn kann der Kunde die Pflegeoption ziehen. In diesem Fall ermitteln wir eine reduzierte Altersrente, die sich bei Pflegebedürftigkeit um den vereinbarten Prozentsatz erhöht (erhöhte Altersrente).
- Den Umfang der erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit kann der Kunde frei wählen. Maximal kann die reduzierte Altersrente verdoppelt werden.
Berufsunfähigkeitsschutz
Die eigene Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie ZukunftsVorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur GarantieRente optional hinzugewählt werden:
- BU-Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung für den Kunden. Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Möchte der Kunde eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung einschließen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden. Außerdem darf der Monatsbeitrag in diesem Fall max. bei 302 EUR bzw. bei 151 EUR liegen, sofern eine Dynamik von 4% oder 5% pro Jahr vereinbart wurde. Bei Dynamiken darüber hinaus ist die BU-BF nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich.
- BU-Rente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhält der Kunde für die Dauer der Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente.
BU-Option für Kinder
Ist das Kind versicherte Person besteht die Möglichkeit, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung über maximal 1.000 EUR monatlicher BU-Rente abzuschließen, höchstens aber das 20-fache der garantierten Mindestaltersrente. Es gilt der dann gültige Kurzantrag und folgende weitere Bedingungen:
- die versicherte Person ist jünger als 27 Jahre
- der Vertrag zur GarantieRente Performance besteht seit mindestens 10 Jahren
- im Vertrag wurde keine Beitragsreduktion, Beitragsfreistellung, Teilauszahlung oder Zahlungsunterbrechung vorgenommen
Flexibilität
Dynamik
Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge zwischen 3 % bis 5 % vereinbart werden. Der Beitrag erhöht sich im gewünschten Rhythmus um den gewählten Prozentsatz. Der Kunde kann die dynamischen Erhöhungen beliebig oft aussetzen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufnehmen.
Beitragserhöhungen
Mit kleinen Beiträgen starten und während der Laufzeit die Beiträge erhöhen – und das ohne Gesundheitsprüfung! Die Erhöhung muss zwischen 60 und 300 EUR im Jahr betragen. Das entspricht einer Erhöhung des Monatsbeitrages von 5 bis 25 EUR. Die Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen darf maximal so groß sein wie die Hälfte des zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitrages. Die erste Erhöhung kann nach 5 Jahren durchgeführt werden.
Zuzahlungen
Die Rente kann auch mit Zuzahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Zuzahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Summe der Zuzahlungen darf maximal das Doppelte der zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitragssumme betragen.
Zahlungsunterbechungen/Beitragsreduktion
Der Kunde kann seine Beiträge jederzeit flexibel aussetzen, reduzieren und freistellen.
Entnahmen
Entsprechend der gewählten Beitragszahlweise kann der Kunde Geld aus seinem Vertrag entnehmen. Die ausgezahlte Summe muss mindestens 1.000 EUR betragen und es müssen 1.000 EUR Vertragsguthaben verbleiben (bei Einmalbeiträgen 3.000 EUR). Auch wenn kurzfristig Geld benötigt wird, die Altersvorsorge bleibt bestehen.
Rentenbeginn
Der Rentenbeginn kann flexibel um fünf Jahre vor und 15 Jahre nach hinten verlegt werden, maximal aber bis Alter 80.
Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn
Der Kunde kann zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung wählen.
Überschussverwendung
Bei der Überschussverwendung wird zwischen der Anspar- und der Rentenphase unterschieden.
Ansparphase
In der Ansparphase werden bei der Gothaer GarantieRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben des Kunden.
Rentenphase
In der Rentenphase besteht die Möglichkeit zwischen den Überschusssystemen "Bonusrente" und "Gewinnrente" zu wählen. Die Gewinnrente wird bei gleichbleibenden Überschüssen so berechnet, dass sie während der gesamten Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt. Bei sich verändernden Überschüssen kann die Gewinnrente entweder steigen oder sinken. Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt. Die Gewinn- bzw. Bonusrente enthält gegebenenfalls noch die sogenannte Zusatzrente. Diese ist nach Art der Gewinnrente konzipiert und kann entweder steigen, gleich bleiben, fallen bzw. ganz entfallen.
Mindestbeiträge
Monatliche Mindestbeiträge für 90 % Beitragsgarantie (GR)