Allgemeine Produktinformationen
CR22-13: GarantieRente (Privatkunden)
CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.
Garantien
Garantien vor Rentenbeginn
Die beitragsbezogene Garantie sichert die eingezahlten Beiträge während der Vertragslaufzeit in Höhe des gewählten Beitragsgarantieniveaus ab.
Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitiert der/die Kunde/Kundin von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhält die höchste aus folgenden drei Renten:
- Garantierte Mindestrente. Diese ergibt sich aus dem garantierten Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn gültigen Rentenfaktor.
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn garantierten Rentenfaktor.
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).
Risikoschutz
Langlebigkeit
Wir Menschen leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken. Das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die GarantieRente.
Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen die höhere Summe aus den eingezahlten Beiträgen bzw. des vorhandenen Vertragsguthabens. In einer etwaigen Verlängerungsphase zahlen wir das vorhandene Vertragsguthaben aus.
Nach Rentenbeginn:
Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Kapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Wahl einer Rentengarantiezeit sichert die Hinterbliebenen in besonderer Form ab. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn geändert werden.
Pflegefall
Mit der GarantieRente sichert sich Ihr/e Kunde/Kundin die Option einer erhöhten Altersrente im Pflegefall.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Kostenlos in der Ansparphase
- Automatischer Einschluss bei versicherten Personen bis Alter 49, darüber hinaus mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung
- Innerhalb des letzten Jahres vor Rentenbeginn kann der/die Kunde/Kundin die Pflegeoption ziehen. In diesem Fall ermitteln wir eine reduzierte Altersrente, die sich bei Pflegebedürftigkeit um den vereinbarten Prozentsatz erhöht (erhöhte Altersrente).
- Den Umfang der erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit kann der/die Kunde/Kundin frei wählen. Maximal kann die reduzierte Altersrente verdoppelt werden.
Berufsunfähigkeitsschutz
Die eigene Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie ZukunftsVorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur GarantieRente optional hinzugewählt werden:
- BU-Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung für den/die Kunden/Kundin . Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Möchte der/die Kunde/Kundin eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung einschließen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden. Außerdem darf der Monatsbeitrag in diesem Fall max. bei 322 EUR bzw. bei 161 EUR liegen, sofern eine Dynamik von 4% oder 5% pro Jahr vereinbart wurde. Bei Dynamiken darüber hinaus ist die BU-BF nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich.
- BU-Rente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhält der/die Kunde/Kundin für die Dauer der Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente.
BU-Option für Kinder
Ist ein Kind versicherte Person besteht die Möglichkeit, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung über maximal 1.000 EUR monatlicher BU-Rente abzuschließen, höchstens aber das 20-fache der garantierten Mindestaltersrente. Dafür ist der dann gültige Kurzantrag zu verwenden und folgende weitere Bedingungen sind zu erfüllen.
- die versicherte Person ist jünger als 27 Jahre
- der Vertrag zur GarantieRente besteht seit mindestens 10 Jahren
- im Vertrag wurde keine Beitragsreduktion, Beitragsfreistellung, Teilauszahlung oder Zahlungsunterbrechung vorgenommen
Flexibilität
Dynamik
Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge zwischen 3 % bis 5 % vereinbart werden. Der Beitrag erhöht sich im gewünschten Rhythmus um den gewählten Prozentsatz. Der Kunde kann die dynamischen Erhöhungen beliebig oft aussetzen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederaufnehmen.
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen:
Anlassunabhängige, außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung:
- Erhöhen die garantierte Mindestrente und die beitragsbezogene Garantie, während eine eventuell versicherte BU-Rente gleich bleibt.
- 1x pro Kalenderjahr bis 5 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn.
- Erhöhung mindestens 60 Euro pro Jahr.
- Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gelten für die anlassunabhängige Beitragserhöhung folgende Grenzen:
- Der neue Gesamtbeitrag darf das Sechsfache des Beitrags bei Versicherungsbeginn nicht übersteigen, falls dieser weniger als 1.200 Euro pro Jahr (100 Euro pro Monat) beträgt.
- Der neue Gesamtbeitrag darf das Vierfache des Beitrags bei Versicherungsbeginn nicht übersteigen, falls dieser mindestens 1.200 Euro pro Jahr (100 Euro pro Monat) beträgt.
- Insgesamt darf die Summe aller Beitragszahlungen und aller Ergänzungszahlungen während der Vertragslaufzeit nicht größer sein als 300.000 Euro.
- Nach der Vollendung Ihres 50. Lebensjahres gilt für die anlassunabhängige Beitragserhöhung diese Grenze:
- Der neue Gesamtbeitrag darf den Gesamtbeitrag ein Jahr vor der Erhöhung um nicht mehr als 20% übersteigen. Ist seit Versicherungsbeginn weniger als ein Jahr vergangen, so darf der neue Gesamtbeitrag den Beitrag zu Vertragsbeginn um nicht mehr als 20% übersteigen.
Bei der Berechnung der Summe aller Beitragszahlungen und des Gesamtbeitrags berücksichtigen wir auch alle dynamischen Erhöhungen sowie alle anlassabhängigen Erhöhungen
Anlassabhängige, außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsrente
- Erhöhen die Mindestrente, die beitragsbezogene Garantie und die versicherte BU-Rente.
- Frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn und bis zu 15 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn kann bei Eintritt bestimmter, in den AVB definierter Ereignisse (z.B. Heirat der versicherten Person), die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
- Wunsch auf Erhöhung muss uns innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Anlasses mitgeteilt werden.
- Erhöhungsbeitrag: mindestens 60 Euro pro Jahr.
- Je anlassabhängiger Beitragserhöhung darf sich die jährliche BU-Rente um maximal 6.000 Euro erhöhen;
- Die gesamten bei uns versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten dürfen nach der anlassabhängigen Beitragserhöhung nicht mehr als 36.000 EUR betragen.
- Die Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen darf nicht höher sein als die Hälfte des zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitrags. Zur Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen zählen hierbei sowohl die anlassabhängigen Beitragserhöhungen als auch die anlassunabhängigen Beitragserhöhungen.
Ergänzungszahlungen
Die Rente kann bis 5 Jahre vor planmäßigen Rentenbeginn auch mit Ergänzungszahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Ergänzungszahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Ergänzungszahlung muss mindestens 100 Euro und darf maximal 50.000 Euro betragen. Die Summe aller Ergänzungszahlungen darf nicht größer sein als die Summe aller Beiträge. Wenn sich der Beitrag im Laufe des Vertrags durch dynamische oder außerplanmäßige Erhöhungen verändert hat, darf sie zudem nicht größer sein als das Doppelte der Summe der zu Beginn des Vertrags vereinbarten Beiträge. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Ergänzungszahlung keine Leistung aus dem Schutz einer eventuell eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird.
Zahlungsunterbechungen/Beitragsreduktion
Der Kunde kann seine Beiträge jederzeit flexibel aussetzen, reduzieren und freistellen.
Entnahmen
Entsprechend der gewählten Beitragszahlweise kann der/die Kunde/Kundin Geld aus seinem Vertrag entnehmen. Die ausgezahlte Summe muss mindestens 1.000 EUR betragen und es müssen 1.000 EUR Vertragsguthaben verbleiben (bei Einmalbeiträgen 3.000 EUR), mindestens aber die Summe in Höhe eines Jahresbeitrages. Auch wenn kurzfristig Geld benötigt wird, die Altersvorsorge bleibt bestehen.
Rentenbeginn
Der Rentenbeginn kann flexibel um fünf Jahre vor und 15 Jahre nach hinten verlegt werden, maximal aber bis Alter 80.
Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn
Der/Die Kunde/Kundin kann zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung wählen.
Überschussverwendung
Bei der Überschussverwendung wird zwischen der Anspar- und der Rentenphase unterschieden.
Ansparphase
In der Ansparphase werden bei der GarantieRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben des/der Kunden/Kundin.
Rentenphase
In der Rentenphase besteht die Möglichkeit zwischen den Überschusssystemen "Bonusrente" und "Gewinnrente" zu wählen. Die Gewinnrente wird bei gleichbleibenden Überschüssen so berechnet, dass sie während der gesamten Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt. Bei sich verändernden Überschüssen kann die Gewinnrente entweder steigen oder sinken. Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt. Die Gewinn- bzw. Bonusrente enthält gegebenenfalls noch die sogenannte Zusatzrente. Diese ist nach Art der Gewinnrente konzipiert und kann entweder steigen, gleich bleiben, fallen bzw. ganz entfallen.
Mindestbeiträge
Monatliche Mindestbeiträge für 80 % Beitragsgarantie (GR)