Altersvorsorgereform 2027
Am 8. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Altersvorsorgereform (AVRG) zugestimmt. Es tritt zum 01.01.2027 in Kraft und löst die bisherige Riester-Förderung ab.
Am 8. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Altersvorsorgereform (AVRG) zugestimmt. Es tritt zum 01.01.2027 in Kraft und löst die bisherige Riester-Förderung ab.

Staatliche Förderung
Die Zulagen werden jährlich in den Vertrag eingezahlt und richten sich danach, wie viel die Person selbst in den Vertrag einzahlt. Die Orientierung am Vorjahreseinkommen entfällt.
Um die maximale Zulage zu erhalten, können p.a. 1.800 EUR eingezahlt werden.
Zusätzlich können bis zu weiteren 5.040 EUR p.a. eingezahlt werden, also insgesamt 6.840 EUR p.a.. Für diesen Betrag (5.040 EUR) wird keine Zulage gezahlt, jedoch gelten die steuerlichen Vorteile der neuen geförderten Produkte.

Förderfähige Produktkategorien:

* 1: nach aktueller Auslegung jeweils als Depot-oder Versicherungslösung möglich
* 2: OGAW: Abkürzung für "Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (englisch: UCITS)
Neben der lebenslangen garantierten Rente werden künftig auch Auszahlpläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich sein.
