Altersvorsorgereform 2027

Am 8. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Altersvorsorgereform (AVRG) zugestimmt. Es tritt zum 01.01.2027 in Kraft und löst die bisherige Riester-Förderung ab.

Was ändert sich?

  • Stärkere Anreize für private Vorsorge - vor dem Hintergrund einer zunehmend belasteten gesetzlichen Rente
  • Einfache Förderung: Jetzt beitragsabhängig, nicht mehr einkommensabhängig
  • Erweiterung Produktwelt: Förderung auch von Produkten ohne Beitragsgarantien für mehr Renditechancen
  • Neue Zielgruppen: Förderung künftig auch für Selbständige

Förderung und Produkte im Überblick

Staatliche Förderung

Die Zulagen werden jährlich in den Vertrag eingezahlt und richten sich danach, wie viel die Person selbst in den Vertrag einzahlt. Die Orientierung am Vorjahreseinkommen entfällt.

Um die maximale Zulage zu erhalten, können p.a. 1.800 EUR eingezahlt werden.

Zusätzlich können bis zu weiteren 5.040 EUR p.a. eingezahlt werden, also insgesamt 6.840 EUR p.a.. Für diesen Betrag (5.040 EUR) wird keine Zulage gezahlt, jedoch gelten die steuerlichen Vorteile der neuen geförderten Produkte.

Förderfähige Produktkategorien:

  • Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie
  • Altersvorsorgedepot ohne Garantien
  • Standarddepot

* 1: nach aktueller Auslegung jeweils als Depot-oder Versicherungslösung möglich

* 2: OGAW: Abkürzung für "Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (englisch: UCITS)

Neben der lebenslangen garantierten Rente werden künftig auch Auszahlpläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich sein.

Was heißt das alles für Sie?

Die BarmeniaGothaer wird zum Start attraktive Produktlösungen anbieten, mit denen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren lassen können.

Dazu wird es umfangreiche Angebote zur Qualifizierung und Vermarktung geben. Details befinden sich in Ausarbeitung - wir informieren Sie sukzessive und rechtzeitig.

Was heißt das aktuell für Ihre Riester-Kunden?

Aktuell existiert kein Handlungsbedarf: Für bestehende Riesterverträge gilt Bestandsschutz. Die bisherige Förderung kann auch weiterhin genutzt werden. Es kann jedoch auf Wunsch zum 01.01.2027 in die neue Förderung gewechselt werden. Auch ein Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich. Um Sie in der Beratung optimal zu unterstützen, werden wir einen Fördervergleichsrechner zur Verfügung stellen.

Ausblick

Wir werden Sie in den kommenden Wochen und Monaten zu den Details der Ausgestaltung laufend informieren, um Sie und Ihre Kunden optimal bei der neuen privaten Altersvorsorge zu unterstützen.

Weiterführende Informationen

Reform der privaten Altersvorsorge