Absicherung nach individuellem Risiko

Vermögensschaden-Haftpflicht für Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter, Sachwalter, Eigenverwalter oder Mitglieder des Gläubigerausschusses sind als Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vielfältigen Haftungsszenarien ausgesetzt. Gegen die Risiken der persönlichen Haftung gemäß InsO schützt eine separate Absicherung der Tätigkeit im einzelnen Insolvenzverfahren. Auch wenn für die Beteiligten bereits eine Versicherung vorhanden ist (z.B. eine Vermögensschaden-Haftpflicht als Rechtsanwalt oder Steuerberater) empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Insolvenzdeckung, um Risikospitzen abzusichern und Deckungslücken zu vermeiden.

Vertriebsunterstützung für die Vermögensschaden-Haftpflicht für Insolvenzverwalter

  • Wettbewerbsfähige Beiträge und Vertragsbestimmungen
  • Kontinuierliche Marktbeobachtung und anpassungsfähige Versicherungslösungen

Für wen ist die Versicherung?

Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) z. B.:

  • (vorläufiger) Insolvenzverwalter
  • (vorläufiger) Sachwalter
  • Eigenverwalter gemäß §§ 270, 270 b Insolvenzordnung
  • Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses gemäß InsO

Was ist versichert?

  • Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
  • Bei Vermögensschäden handelt es sich dabei um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch aus solchen Schäden herleiten.

Welche Besonderheiten gibt es ?

  • Die Versicherung von Verfahren nach der Insolvenzordnung erfordert besonderes Know-How. Hier gilt es, mit tiefer Kenntnis der unterschiedlichen Tätigkeitsbilder und Haftungsszenarien die einzelnen Verfahren und Verfahrensgegenstände zu beurteilen und passgenauen Versicherungsschutz in Form von Objektdeckungen zu gestalten.
  • Als professioneller Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer besitzt die Gothaer dieses Know-How einschließlich der nötigen Erfahrungen, um die geeignete Versicherungslösung zu finden.

Was erhält der Kunde im Schadenfall?

Ziel ist es, den Kunden vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, zu schützen. Mithilfe der langjährigen Expertise unserer Schadenkollegen und deren Qualifikation als Volljuristen, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung folgende Leistungen im Schadenfall:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Regulierung des Schadens
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (Rechtsschutz)
  • Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, führt die Gothaer den Prozess und trägt die Kosten

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