Absicherung nach individuellem Risiko
Insolvenzverwalter, Sachwalter, Eigenverwalter oder Mitglieder des Gläubigerausschusses sind als Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vielfältigen Haftungsszenarien ausgesetzt. Gegen die Risiken der persönlichen Haftung gemäß InsO schützt eine separate Absicherung der Tätigkeit im einzelnen Insolvenzverfahren. Auch wenn für die Beteiligten bereits eine Versicherung vorhanden ist (z.B. eine Vermögensschaden-Haftpflicht als Rechtsanwalt oder Steuerberater) empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Insolvenzdeckung, um Risikospitzen abzusichern und Deckungslücken zu vermeiden.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Für wen ist die Versicherung?
Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) z. B.:
Was ist versichert?
Welche Besonderheiten gibt es?
Was erhält der Kunde im Schadenfall?
Ziel ist es, den Kunden vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, zu schützen. Mithilfe der langjährigen Expertise unserer Schadenkollegen und deren Qualifikation als Volljuristen, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung folgende Leistungen im Schadenfall:
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