Zwei Angestellte sitzen konzentriert gemeinsam vor einem Laptop

Absicherung nach individuellem Risiko

Vermögensschaden-Haftpflicht für Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter, Sachwalter, Eigenverwalter oder Mitglieder des Gläubigerausschusses sind als Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vielfältigen Haftungsszenarien ausgesetzt. Gegen die Risiken der persönlichen Haftung gemäß InsO schützt eine separate Absicherung der Tätigkeit im einzelnen Insolvenzverfahren. Auch wenn für die Beteiligten bereits eine Versicherung vorhanden ist (z.B. eine Vermögensschaden-Haftpflicht als Rechtsanwalt oder Steuerberater) empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Insolvenzdeckung, um Risikospitzen abzusichern und Deckungslücken zu vermeiden.

Vertriebsunterstützung für die Vermögensschaden-Haftpflicht für Insolvenzverwalter

Verkaufsargumente

Tarifdetails

Formulare