Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

VSH für Unternehmensberater*innen

Unternehmensberater*innen gewinnen in sich ständig verändernden und kom­plexen Märkten immer mehr an Bedeutung. Sie sind beratend in allen Branchen tätig und erstellen Gutachten, Sanierungs- und Umstrukturie­rungskonzepte. Unabhängig von der zu beratenden Klientel besteht der Bedarf an einer Lösung zur Existenzsicherung bei Beratungsfehlern. Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet flexible und branchenspezifische Lösung für eine passgenaue Absicherung.

Vertriebsunterstützung für die VSH für Unternehmensberater*innen

  • Übernahme der Versicherungsfälle bei Ablauf der Nachmeldefrist des Vorversicherers
  • Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
  • Mitversicherung von Nebentätigkeiten

Zielgruppe

Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist genau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe von Unternehmensberatern zugeschnitten.

Produktinformationen

Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet:

  • Die Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Die Übernahme von Abwehrkosten bei unberechtigten Haftpflicht-Ansprüchen
  • Die Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen

Versicherte Risiken

Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit - von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Highlights

  • Bedingungsdifferenzdeckung, die den Deckungsumfang der Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung rückwirkend für den Vorvertrag zur Verfügung stellt
  • Privat- und öffentlich-rechtliche Haftpflicht-Ansprüche sind mitversichert
  • Nachmeldefrist von 6 Jahren
  • Übernahme der Versicherungsfälle bei Ablauf der Nachmeldefrist des Vorversicherers
  • Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
  • Tätigkeit als Subunternehmer im versicherten Bereich ist mitversichert
  • Eigenschadendeckung, u.a.:
    - werden vergeblichen Aufwendungen ersetzt z.B. bei berechtigter Rücktritt oder Kündigung seines Auftraggebers (weitere Voraussetzungen)
    - entstandene Kosten des Versicherungsnehmers durch die Veränderung oder Blockierung seiner eigenen Website infolge unbefugter Eingriffe Dritter werden ersetzt (weitere Voraussetzungen)
    - dem Versicherungsnehmer unmittelbar entstandenen Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen) werden unter bestimmten Voraussetzung ersetzt (z.B. fahrlässiges Berufsversehen eines Mitarbeiters führt zu Fehl- und Doppelüberweisungen oder die Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Erstellung von Rechnungen

Deckungsumfang

Deckungssummen
Unternehmensberater
100.000 Euro
250.000 Euro
500.000 Euro
750.000 Euro
1.000.000 Euro
2-fach maximiert je Versicherungsperiode



Entschädigungsgrenzen

  • Eigenschadendeckung 250.000 Euro

Die Selbstbeteiligung kann aus folgenden Varianten gewählt werden:

  • 500 Euro je Versicherungsfall

SynTool

Im SynTool finden Sie einen ausführlichen Überblick der Leistungen.

PlusBausteine

Über PlusBausteine können zusätzliche Leistungen, in Abhängigkeit von der gewählten Betriebsart, eingeschlossen werden:

  • Erweiterte Kostenübernahme bis 10 % der Deckungssumme für den Anteil des Haftpflichtanspruchs, der die Deckungssumme übersteigt
  • Schiedsgerichtsklausel: Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Vereinbarung von schiedsrichterlichen Verfahren
  • Erweiterte Nachmeldefrist: Nachmeldefrist verlängerbar auf 10 Jahre
  • Berufsaufgabe: Unbegrenzte Nachmeldefrist bei Berufsaufgab

Schadenbeispiele

  • Fehlerhaft erstellte Gutachten, zum Beispiel im Logistikbereich, führen zu einem Verlust/Mehraufwand beim Auftraggeber
  • Fehlerhaft erstellte Gutachten, zum Beispiel im Logistikbereich, führen zu einem Verlust/Mehraufwand beim Auftraggeber
  • Personal-Entwicklungskonzept entspricht nicht den Unternehmensentwicklungszielen
  • Fehlerhafte Stellenbeschreibungen führen zu Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit der Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Durchgeführte Befragungsmethode entspricht nicht den Unternehmensentwicklungszielen oder den aktuellen Marktstandards
  • Fördermöglichkeiten bleiben bei der Planung einer Investitionsmöglichkeit unberücksichtigt
  • Finanzierungsalternativen werden unzureichend berücksichtig

Angebot und Antrag

Info- und Werbematerial

Weitere Optionen

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