Erweiterte Deckung für produzierende Unternehmen (Hersteller) und Handelsbetriebe
Die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung ist die erweiterte Deckung für produzierende Unternehmen und Handelsbetriebe, deren Produkte von Dritten verbunden, vermischt, weiterverarbeitet bzw. weiterbearbeitet oder eingebaut werden bzw. deren Maschinen weitere Produkte herstellen. Sie bietet umfassenden Schutz zu einem attraktiven Preis.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Allgmeines
Versichertes Risiko
Die Gothaer Industrie-Haftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, für die Unternehmen in Anspruch genommen werden, und bietet Schutz für die Bereiche des Betriebes und der Produkte.
Wesentliche Leistungen der Gothaer im Umfang der Schadenbearbeitung:
Deckungssummen
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Umweltrisiko (Umwelthaftpflichtrisiko, Umweltproduktrisiko und Umweltschadensrisiko)
Das Umwelthaftpflichtrisiko versichert die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung für abschließend benannte Risiken. Versichert sind hier Personen- Sach- und Vermögensfolgeschäden, sowie weiterer benannter Vermögensschäden.
Versicherungsschutz besteht für bestimmte Schäden nach dem Umweltschadengesetz infolge von Umwelteinwirkungen im Rahmen einer Betriebsstörung.
Versichert ist ebenfalls das Umweltproduktrisiko, dass Schäden durch Umwelteinwirkungen und Umweltschäden umfasst, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Weitere Deckungselemente:
Betriebsstätten/Unternehmen im Ausland
Versicherte Risiken
Rückruf von Produkten (ohne Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeugteile, -zubehör und -einrichtungen)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden im Sinne des Bedingungswerks, die dadurch entstehen, dass
ein Rückruf im Sinne dieses Bedingungsteils durchgeführt wurde und der Versicherungsnehmer hierfür in Anspruch genommen wird.
Rückruf von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugteilen, -zubehör und -einrichtungen (optional)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden im Sinne von Vertragsteil A Ziffer 2.1.1, die dadurch entstehen, dass
ein Rückruf von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugteilen, -zubehör und -einrichtungen im Sinne von Ziffer 2 durchgeführt wurde und der Versicherungsnehmer hierfür in Anspruch genommen wird.
Erzeugnis bezogene (integrierte) Software
Vom Deckungsversprechen umfasst ist hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, soweit diese verursacht wurden durch vom Versicherungsnehmer:
Formulare
Angebot und Antrag
Info- und Werbematerial
Weitere Optionen